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Auf
dieser Seite: Mini-Jobs
– SGB II
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Top 14:
Erhöhung der
Pauschalabgabe auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zurücknehmen
Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen |
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Top 31:
Änderung des Sozialgesetzbuches II (SGB II)
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN |
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Disput um Pauschalabgabe
auf Mini-Jobs
Landtag kann sich nicht auf Bundesratsinitiative einigen
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Kiel (SHL/22.03.)
Der Landtag hat sich nicht darauf einigen können, die
Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen, mit
der die Erhöhung der Pauschalabgaben für sogenannte Mini-Jobs
zurückgenommen werden soll. Ein entsprechender Antrag der
Grünen wurde nach kontroverser Aussprache an den
Finanzausschuss überwiesen, der Sozialausschuss soll mitberatend
wirken. Antragsteller Klaus Müller (Grüne) nannte das Ansinnen
der Bundesregierung eine "krasse Fehlentscheidung",
die es zurückzunehmen gelte, weil hierdurch der Anteil der
Schwarzarbeit erhöht und die Bereitschaft zur Vergabe von
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sinken werde.
FDP, SPD und SSW waren
sich in diesem Zusammenhang einig, dass Mini-Jobs keine Brücke
zurück in den ersten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose
seien, sondern vielmehr eine Möglichkeit eines zusätzlichen Verdienstes
für Studierende, Rentner und Hausfrauen darstellten. Die CDU
sprach sich für eine Erhöhung der Pauschalabgabe aus, da es
sich hierbei um eine Subvention handle, die regelmäßig zu
überprüfen sei – weitreichende Konsequenzen werde eine
solche Erhöhung nicht nach sich ziehen. Arbeitsminister Uwe
Döring (SPD) wies den Vorstoß der Grünen mit dem Argument
zurück, die Initiative sei "Microchirurgie, wenn der
Patient auf der Intensivstation liegt".
Hintergrund: Derzeit bekommen geringfügig Beschäftigte
mit einem Monatseinkommen von bis zu 400 Euro das Geld
ohne Abzüge "brutto für netto" ausbezahlt. Der
Arbeitgeber führt einen pauschalen Betrag von 25 Prozent
ab. Hiervon gehen zwölf Prozent an die Renten- und elf
Prozent an die Krankenversicherung; zwei Prozent sind
Lohnsteuer. Bei Privathaushalten sind es zwölf Prozent
– je fünf Prozent des Arbeitsentgelts für die Kranken- und
für die Rentenversicherung, der Rest für die Steuer. Die
Bundesregierung plant, die Arbeitgeber-Abgabe auf 30
Prozent anzuheben.
Weitere Hauptredner:
Tobias Koch (CDU), Wolfgang Baasch
(SPD), Heiner Garg (FDP), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Grünen fordern die
Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen die geplante
Erhöhung der pauschalen Abgabe für Mini-Jobber
einzusetzen. Derzeit bekommen geringfügig Beschäftigte
mit einem Monatseinkommen von bis zu 400 Euro das Geld
ohne Abzüge "brutto für netto" ausbezahlt. Der
Arbeitgeber führt einen pauschalen Betrag von 25 Prozent
ab. Hiervon gehen 12 Prozent an die Renten- und elf
Prozent an die Krankenversicherung; zwei Prozent sind
Lohnsteuer. Bei Privathaushalten sind es zwölf Prozent -
je fünf Prozent des Arbeitsentgelts für die Kranken- und
für die Rentenversicherung, der Rest für die Steuer. Die
Bundesregierung plant, die Arbeitgeber-Abgabe auf 30
Prozent anzuheben.
Grüne und Liberale im Bundestag wie auch der
Einzelhandels- sowie der Hotel- und Gaststättenverband
haben die Pläne kritisiert, Sie befürchten den Abbau von
legalen Beschäftigungsverhältnissen und ein Anwachsen
der Schwarzarbeit.
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Grüne
fordern Korrekturen
an Hartz IV
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Kiel (SHL/23.03.)
Mehr als ein Jahr nach seinem In-Kraft-Treten steht das Hartz
IV-Gesetz bei den Landtagsparteien erneut auf dem Prüfstand.
Anlass war ein Antrag der Grünen, die unter anderem die
Überprüfung der Regelsätze und der Ein-Euro-Jobs, die zügige
Ost-West-Angleichung des Arbeitslosengeldes II sowie eine
familienfreundlichere Regelung für die Bezahlung
außergewöhnlicher Anschaffungen wie Babyerstausstattung oder
Schülerkostenbeihilfe forderten. Während die
Oppositionskollegen von FDP und SSW den Vorstoß begrüßten,
stellten sich die Redner der Koalition weitgehend hinter die
bestehenden Regelungen. Der Antrag wird jetzt vertieft im Sozialausschuss
diskutiert.
Grundsätzlich betonten FDP
und SSW in der Aussprache, das Hartz IV-Gesetz sei mit heißer
Nadel gestrickt worden und habe sich als reparaturanfällige
Baustelle entpuppt. Dagegen stellte die Union klar, dass einige
Kritikpunkte der Grünen bereits beseitigt worden seien wie
beispielsweise die Angleichung des Arbeitslosengelds II in den
neuen Ländern an das Westniveau. Die Sozialdemokraten
verteidigten die Arbeitsmarktreform als Schritt in die richtige
Richtung zur Vermittlung von Arbeitslosen. Vor diesem
Hintergrund zog Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) als Beispiel
die Kieler Initiative "Kiel hilft Kiel" heran.
Diese Initiative habe im Rahmen des Projektes "1.000
Arbeitsplätze für 1.000 Jugendliche" bereits 600
Ausbildungsverhältnisse auf den Weg gebracht.
Hauptredner:
Monika Heinold (Grüne), Ursula Sassen (CDU),
Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Grünen regen eine Reihe von Änderungen bei
verschiedenen Punkten der Hartz IV-Reform an. Nach Willen
der Oppositionspartei soll sich die Landesregierung auf
Bundesebene unter anderem für folgende Punkte einsetzen:
- Im Rahmen der von der
Berliner Koalition beschlossenen Ost-West-Angleichung
des Arbeitslosengeldes II (ALG II) sollen die
Regelsätze (345 Euro Grundbetrag) aufgrund einer
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe überprüft
werden.
- Die Grünen fordern
eine familienfreundlichere Regelung für die Bezahlung
außergewöhnlicher Anschaffungen wie
Babyerstausstattung oder Schülerkostenbeihilfe.
- Zudem wird die
jüngste Kürzung der Wohnkosten-Übernahme für unter
25-jährige kritisiert. Die Rückstufung auf 80
Prozent des Regelsatzes für junge Erwerbslose dürfe
nicht zur Benachteiligung dieser Gruppe führen.
- Auch die
Ein-Euro-Jobs stellen die Grünen auf den Prüfstand.
Sie müssten, so der Antrag, daraufhin überprüft
werden, ob sie zusätzlich zum eigentlichen
Arbeitsangebot entstanden sind und genügend
Qualifizierung für die Arbeitslosen bieten.
Nach
Angaben der Landesregierung gibt es in Schleswig-Holstein
rund 250.000 Hartz IV-Empfänger.
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