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Top 16: Schutz und Förderung der Kultur der autochthonen nationalen Minderheiten Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/643neu |
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Minderheitenschutz
soll Kiel (SHL/22.03.) Parlament und Regierung haben sich grundsätzlich für die Förderung der heimischen Minderheiten als Staatsziel ausgesprochen. Der SSW hatte einen entsprechenden Antrag ins Parlament eingebracht, demnach die die Landesregierung aufgefordert wird, sich für eine Erweiterung von Artikel 20 im Grundgesetz einzusetzen. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) rief jedoch zur Geduld auf: Er sprach sich dafür aus, zunächst den Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" im kommenden Jahr abzuwarten." Antragstellerin Anke Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im Landtag, bezeichnete den Schutz der autochthonen Minderheiten als "Herzensangelegenheit". 200.000 Menschen in Schleswig-Holstein gehören einer solchen, "seit Jahrhunderten im Lande heimischen Minorität" an. Mit der Forderung nach Aufnahme der Kultur nimmt der SSW eine Forderung der Bundestags-Enquète-Kommission "Kultur in Deutschland" auf. Der Minderheiten-Passus wird auch vom Minderheitenrat der vier nationalen Minderheiten in Deutschland angemahnt. Hierzu zählen die Dänen, die Friesen, die Sorben sowie die Sinti und Roma. Bereits 1993 war im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein ähnlicher Vorstoß verabschiedet worden. Der Antrag wurde an den Europaausschuss überwiesen; der Bildungsausschuss soll beratend unterstützen. Weitere Stimmen aus der Debatte: Wilfried Wengler (CDU): Im Prinzip deckt Artikel 3 GG die kulturelle Integrität autochthoner Minderheiten ab. Für Toleranz, Einfühlungsvermögen und Verständnis bedarf es keines Gesetzes. Der Vorstoß ist trotzdem zu begrüßen. Ekkehard Klug (FDP): Nur drei Bundesländer haben entsprechende Artikel in ihrer Landesverfassung. Es könnte schwierig werden, im Bundestag eine Mehrheit für einen solchen Vorstoß zu finden. Das Ansinnen des SSW ist jedoch unterstützenswert. Rolf Fischer (SPD): Seit 1993 hat sich in der Minderheitenpolitik eine Menge getan. Noch ist der Minderheitenschutz im Grundgesetz eine Verfassungslücke zwischen Landes- und Europapolitik Anne Lütges (Grüne): Neben der Aufnahme der Minderheiten in das Grundgesetz sollten wir die Schaffung eines eigenen Haushaltstitels auf Bundesebene verfolgen. Die Förderung der nationalen Minderheiten muss Aufgabe des Bundes in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ländern sein. |
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