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Auf
dieser Seite: Universitätsrat
– Föderalismusreform
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Aktuelle Stunde
oder Top 27:
...zum Thema: Konsequenzen aus der geplanten Einrichtung eines
"Universitätsrates Schleswig-Holstein"
Antrag der Abgeordneten des SSW |
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Top 32:
Reform des Föderalismus
Mündlicher Bericht der Landesregierung
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 25. Januar 2006)
Änderungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen – Drs. 16/688 |
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Am Universitätsrat
scheiden
sich die Geister
Opposition hinterfragt Kompetenz des Gremiums / Minister
verspricht sich mehr Wettbewerbsfähigkeit
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Kiel (SHL/23.03.).
Der von der Landesregierung und den Hochschulen geplante
Universitätsrat Schleswig-Holstein, der die Arbeit der Unis Kiel, Lübeck und
Flensburg koordinieren soll, sorgt für Zündstoff zwischen
Regierung und Opposition. FDP, Grüne und SSW bezweifelten in
einer von der Partei der dänischen Minderheit beantragten Aktuellen
Stunde, dass ein solches Gremium die Wettbewerbsfähigkeit der
Universitäten stärken könne. Damit bezogen sie Stellung gegen
Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU), der sich mit den
Hochschulen bereits auf die Gründung des Rates verständigt
hat. Austermann verspricht sich von diesem Schritt mehr
Effizienz bei Forschung und Wissenschaft. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf will die große Koalition im April auf den Weg
bringen. Ursprünglich hatte Austermann eine Fusion der
Hochschulen anvisiert.
Der SSW warf
Austermann einen undemokratischen Führungsstil vor. Es könne
nicht sein, dass der Minister ohne Rücksprache mit dem
Parlament die Einführung Hochschulrat auf den Weg bringe.
Die Liberalen warnten in der Debatte vor den überzogenen
Kompetenzen eines solchen Rates: Die sieben ehrenamtlichen
Mitglieder könnten unmöglich kompetent über die Geschicke der
Landeshochschulen entscheiden. In dieselbe Richtung
argumentierten die Grünen: Es bleibe zu hoffen, dass das Ganze
nur ein Testballon sei.
Austermann wies die
Vorwürfe als populistisch zurück: Die Opposition bewege sich
nicht auf der Höhe der Zeit. Die Hochschullandschaft müsste
neu organisiert werden, um sich dem Wettbewerb um Drittmittel
stellen zu können. Dafür bedürfe es einer Kooperation.
Unterstützung erhielt der Minister von der
Regierungsfraktionen: Von einer Missachtung des Parlamentes könne
keine Rede sein. Zur Zeit lege noch nicht einmal ein
Referentenentwurf für die Einführung des Hochschulrates vor
– über einen Gesetzentwurf werde im Landtag selbstverständlich
zu gegebener Zeit beraten, verlautete aus den Reihen von CDU und
SPD.
Stimmen aus der
Debatte
Anke Spoorendonk
(SSW): Austermann hat den Rektoren die Pistole auf die Brust
gesetzt: ´Wenn ihr die Fusion nicht wollt, dann gibt es
wenigstens den Rat´. Unklar ist nur, welche Aufgaben und
Kompetenzen er künftig haben soll.
Niclas Herbst
(CDU): Es ist gut, dass sich etwas bewegt. Die
Hochschullandschaften müssen zueinander finden. Deshalb ist der
eingeschlagene Weg im Grundsatz richtig.
Jürgen
Weber (SPD): Zurzeit liegt weder ein
Referenten- geschweige denn ein Gesetzentwurf zur Novellierung
des Hochschulgesetzes vor. Deswegen gibt es auch noch keine
Beratungsgrundlage über die Einrichtung des Universitätsrates.
Ekkehard Klug
(FDP): Die späte Begeisterung der CDU für Räteorgane ist
bizarr. Es geht hier nicht um Kaffeezirkel, es geht hier um
Steuerung und Überwachung, es geht um Handlungskompetenzen im
großen Stil.
Karl-Martin
Hentschel (Grüne): In der Presse ist der Eindruck erweckt
worden, alles sei geregelt. Dabei hat die Diskussion erst
begonnen. Es bleibt zu hoffen, dass das Ganze nur ein Testballon
ist.
Hintergrund:
Auf Antrag
des SSW berät der Landtag über den geplanten
Hochschulrat, der die Arbeit der drei Universitäten Kiel,
Lübeck und Flensburg koordinieren soll.
Nach monatelangen Diskussionen haben sich die drei
Unis und das Wissenschaftsministerium Anfang März auf die
Einrichtung dieses Gremiums geeinigt. Es soll über die
Berufung der Professoren, die Wirtschaftspläne und die
Verteilung der Landesmittel (rund 190 Millionen Euro
jährlich) zentral entscheiden. Die drei Standorte sollen
jeweils zwei Mitglieder stellen. Diese sechs wählen als
Vorsitzenden ein siebtes Ratsmitglied. Den entsprechenden
Gesetzentwurf will die Regierung im April auf den Weg
bringen. Das Wissenschaftsministerium will durch die
Verzahnung der drei Unis Kosten sparen, wissenschaftliche
Synergien erreichen und Doppelangebote abbauen.
Ursprünglich hatte Wissenschaftsminister Dietrich
Austermann (CDU) den Zusammenschluss der drei Standorte zu
einer Landesuniversität angestrebt. Demnach sollten zwar
alle drei Teilstandorte erhalten bleiben, der
Verwaltungssitz sollte jedoch zentral nach Kiel kommen.
Die Christian Albrechts Universität in der
Landeshauptsstadt ist mit 21.000 Studenten der größte
Hochschul-Standort im Lande vor Flensburg (3.800) und
Lübeck (2.600). Zudem soll zukünftig ein gemeinsamer
Ausschuss für Forschung und Lehre die Arbeit der
medizinischen Fakultäten in Kiel und Lübeck steuern und
die Zuschüsse von 75 Millionen Euro verwalten.
mehr
Informationen: plenum-online,
November
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/
texte/35_hochschulen_fusion.htm)
Stichwort: Aktuelle
Stunde
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem
Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder
von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Die
Redebeiträge einzelner Abgeordneter dürfen nicht länger
als fünf Minuten dauern und zusammengenommen sechzig
Minuten nicht überschreiten. Die von Mitgliedern der
Landesregierung in Anspruch genommene Redezeit bleibt dabei
unberücksichtigt, sollte aber dreißig Minuten nicht überschreiten.
Eine Aktuelle Stunde findet auch statt, wenn während
einer Fragestunde ein Fragesteller die Beantwortung durch
die Landesregierung für unzureichend hält. Die Aussprache
muss unmittelbar nach Schluss der Fragestunde verlangt und
durchgeführt werden.
mehr
Informationen: Geschäftsordnung
des Landtages S-H
(www.landesregierung-sh.de/landesrecht/1101-7fr.htm)
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Debatte zur
Föderalismusreform:
Nichts Neues aus Kiel
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Kiel (SHL/22.03.)
Weitgehend einig, dass bei der geplanten Föderalismusreform
noch Nachbesserungsbedarf besteht, haben die
schleswig-holsteinischen Parlamentarier ihre zuletzt im Januar
und Februar geäußerten Positionen in einer erneuten Debatte
zur "Mutter der Reformen" wiederholt (plenum-online,
Januar
2006, plenum-online, Februar
2006). Auch
Innenminister Ralf Stegner (SPD) untermauerte seinen Standpunkt,
im Sinne einer Einflussmaximierung im Bundesrat nicht jeden
Standpunkt der Landesregierung zu strittigen Themen wie in der
Beamtenbesoldung, der Bildungs- und Hochschulpolitik oder den
Strafvollzugskompetenzen vorab klarzumachen. Er versprach, dem
Parlament beizeiten Rede und Antwort stehen.
Zugleich wurde im
Rahmen der "Kenntnisnahme" eines mündlichen
Regierungsberichts aus der Februartagung ein Antrag der Grünen
von CDU und SPD abgelehnt. Die Grünen wollten die Landesregierung
dazu auffordern, sich im
Bundesrat für eine "umfassende fachliche
Beratung" zu den einzelnen Punkten der Reform
einzusetzen. Dies sei bereits gewährleistet,
argumentierte Schwarz-Rot.
Hauptredner:
Thomas Stritzl (CDU), Klaus-Peter Puls
(SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Anne Lütkes (Grüne), Anke
Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Der Landtag berät erneut über
die geplante Föderalismusreform. Grundlage ist ein
entsprechender mündlicher Regierungsbericht vom Januar.
Die von der schwarz-roten Koalition in Berlin
erarbeitete tiefstgreifende Verfassungsänderung seit 1949
ist am 10. März in Erster Lesung von Bundestag und
Bundesrat behandelt worden und befindet sich nun im
parlamentarischen Beratungsverfahren. Hierbei ist von
verschiedenen Seiten Änderungsbedarf angemeldet worden,
unter anderem bei den Themen Bildungspolitik und
Beamtenrecht. Kritiker befürchten
"Kleinstaaterei", sollten diese Bereiche in die
ausschließliche Länderhoheit fallen.
Die Reform sieht unter anderem vor, den Anteil der
im Bundesrat zustimmungspflichtigen Bundesgesetze von
derzeit etwa 60 auf 35 bis 40 Prozent zu reduzieren. Dies
soll dadurch erreicht werden, dass – anders als bisher
im Grundgesetz vorgesehen – eine
Zustimmungsbedürftigkeit der Länderkammer nicht schon
dann eintritt, wenn der Bund in einem Gesetz auch das
Verwaltungsverfahren mitregelt.
Künftig soll der Bund das Verwaltungsverfahren in
der Regel ohne Zustimmung des Bundesrats festlegen
können. Die Länder dürften dann aber – und das ist
neu – von diesen Bestimmungen durch eigene Gesetze
abweichen. Der Bund erhofft sich hierdurch mehr Freiräume
und weniger Vermittlungsverfahren.
Im Gegenzug sollen auch die Länder mehr
Gestaltungsspielräume erhalten. Dies betrifft vor allem
die Bereiche Bildungs- und Hochschulpolitik sowie das
Umweltrecht. Hier soll der Bund zwar weiter Regelungen
verabschieden können und auch über den Hochschulzugang
und Hochschulabschluss bestimmen. Auch soll der Bund die
Möglichkeit erhalten, ein einheitliches Umweltgesetzbuch
zu erlassen, dass erstmals alle Gebiete des Umweltrechts
umfassen könnte. Aber: In beiden Fällen können die
Länder abweichende Gesetze erlassen. Im Bereich der
Hochschule sollen demnach auch die Gemeinschaftsaufgaben
aufgegeben werden. Der Bund beteiligt sich jedoch
weiterhin an Hochschulbau, Forschungsförderung und
Bildungsplanung.
Zudem sollen die Länder künftig allein für die
Besoldung und Altersversorgung ihrer Beamten zuständig
sein. Statusfragen der Beamten regelt dagegen weiterhin
der Bund. Ferner wird in einer ganzen Reihe von
Sachgebieten die Gesetzgebungszuständigkeit allein auf
die Länder verlagert worden - vom Ladenschluss bis hin
zum Strafvollzug.
Andererseits soll der Bund etwa über die Nutzung
der Kernenergie allein bestimmen können. Das
Bundeskriminalamt (BKA) kann tätig werden, wenn eine
länderübergreifende Terrorgefahr vorliegt.
In einem Teilbereich ist vorgesehen, auch eine neue
Art von Zustimmungszwang des Bundesrats einzuführen. Der
Bund soll den Ländern ohne deren Zustimmung keine
Geldleistungen mehr aufdrücken können. Das war eine alte
Forderung der Länder, die sich in der Vergangenheit immer
wieder über die Übertragung von Kosten durch den Bund
beschwert hatten, gegen die sich nicht wehren konnten.
Ein kurz vor der Sitzung eingebrachter Antrag der
Grünen fordert die Landesregierung dazu, sich im
Bundesrat für eine "umfassende fachliche
Beratung" zu den einzelnen Punkten der Reform
einzusetzen
mehr
Informationen: plenum-online,
Januar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/
texte/08_14_foederalismusreform.htm)
mehr
Informationen: plenum-online,
Februar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/01_aktuelle_stunde_foederalismus.htm)
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