Kiel (SHL/21.03.)
Pläne und Programme in den Bereichen Verkehr, Abfallwirtschaft,
Energie oder Wasserwirtschaft sollen künftig nur noch mit einer
vorherigen Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt umgesetzt
werden. Dazu muss von den Umweltbehörden des Landes und den Kommunen ein detaillierter Bericht mit den Eingriffen in die Natur
erarbeitet und die Bevölkerung stärker am Verfahren beteiligt
werden. Dies sieht ein an Bundesrecht angelehnter Gesetzentwurf
der Landesregierung über die neue so genannte Strategische
Umweltprüfung (SUP) vor, den die Landtagsfraktionen in Erster
Lesung begrüßten. Der Entwurf kommt einer Vorgabe der Europäischen Union
nach, die eine entsprechende Richtlinie bereits im Jahr 2001
ausgearbeitet hat und nun die Umsetzung in den Ländern fordert
– ansonsten drohen Strafgelder.
"Bisher wurde mit der
Umweltverträglichkeitsprüfung erst recht spät der Umweltaspekt
angesprochen. Nun werden Projekte deutlich früher dahingehend
durchleuchtet", hob Umweltminister Christian von Boetticher
(CDU) hervor. Der neue Weg werde effektiver und unbürokratischer;
Doppelprüfungen würden vermieden.
Ob dem in Zukunft wirklich so ist, will die
Opposition genau prüfen. Sie kritisierte, dass die
Bundesregierung die Vorgaben der EU zu spät umgesetzt habe und
damit den Landtag nun unter Zugzwang setze. Die EU hat bereits
Bußgelder und ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht, da die
SUP bereits vor drei Jahren hätte beschlossen werden müssen. Der
SSW forderte zudem eine genaue Kostenaufstellung der Auswirkungen.
Der Gesetzentwurf wurde an den Umwelt- und
Agrarausschuss überwiesen. Die Grünen beteiligten sich nicht an
der Abstimmung.
Hauptredner:
Axel Bernstein, Sandra Redmann (SPD), Günther Hildebrand (FDP),
Detlef Matthiessen (Grüne), Lars Harms (SSW)