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Top 7:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunal-
abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/1275
-Plenarprotokoll-

Landesregierung will Geldhahn für Erholungsorte weiter aufdrehen

Änderung des Kommunalabgabengesetzes geplant

Kiel (SHL/22.03.) Die von der Landesregierung geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist im Landtag auf breite Zustimmung gestoßen: Regierungsfraktionen sowie Grüne und SSW begrüßten einen vorgelegten Gesetzentwurf, der die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe nicht nur auf die Kerngebiete von anerkannten Kur- und Erholungsorten beschränken will. Künftig soll auch in angrenzenden Gemeindegebieten abkassiert werden dürfen. Beispiel: Zurzeit kann im Stadtteil "Ostseeheilbad" Travemünde die Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden, nicht jedoch in der Lübecker Altstadt, obwohl dort ebenfalls viele Gewerbetreibende wie Hoteliers wirtschaftliche Vorteile vom Tourismus haben.

Harsche Kritik an dem Gesetz kam von den Liberalen: Sie fürchten Wettbewerbsnachteile für die lokale Wirtschaft. Die Fremdenverkehrsabgabe wird zuvorderst für Werbung und Marketing des Ortes verwendet. Unternehmen im unmittelbaren Kurbereich zahlen zudem eine Kurabgabe für die Erhaltung und Verwaltung der Kuranlagen.

Stegner: "Kein Zwang von oben"

Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes gehöre zu den Entlastungspotentialen, die die Landesregierung den Gemeinden anbieten möchte, um deren Kosten für öffentliche Einrichtungen zu decken, betonte Innenminister Ralf Stegner (SPD) bezugnehmend auf den jüngst gekürzten kommunalen Finanzausgleich. Allerdings, so Stegner, sei die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe freiwillig, es gebe "keinerlei Zwang von oben".

"Hätten Sie den Kommunen nicht 120 Millionen Euro weggenommen, müssten Sie dieses Gesetz nicht beschließen", blies Heiner Garg (FDP) zur Generalabrechnung mit der Finanzpolitik der Landesregierung. Er warnte vor den Kosten für die lokale Wirtschaft und deren Folgen: Die Fremdenverkehrsabgabe könnte nicht nur auf die Gäste umgelegt werden, sondern auch auf die Einwohner, die dann bei ihren alltäglichen Einkäufen die Abgabe indirekt mitfinanzieren müssten.

SSW warnt vor Trittbrettfahrer-Mentalität

"Es ist nur gerecht, wenn diejenigen, die vom Tourismus profitieren, sich finanziell an der bereit gestellten Infrastruktur beteiligen", konstatierte dagegen Jürgen Feddersen (CDU). In dieselbe Richtung argumentierte auch Regina Poersch (SPD): Die Kur- und Erholungsorte seien auf verlässliche Einnahmen angewiesen, "um ihre touristische Infrastruktur in Schuss halten zu können".

Auch Detlef Matthiessen (Grüne) hielt es für gerecht wenn die Fremdenverkehrsabgabe "auf mehr Schultern" verteilt werden würde als bisher. Schließlich würden "Touristen häufig in die Peripherie fahren, um bei ´famila´ einzukaufen".

Anke Spoorendonk (SSW) bezeichnete den Gesetzentwurf als nachvollziehbar, warnte aber vor der "Trittbrettfahrer-Mentalität der Umlandgemeinden". Sie mahnte deshalb eine vernünftige Gemeindestrukturreform an. Denn: „Die Gemeindegrenzen entsprechen häufig nicht den Nutzräumen", so Spoorendonk.

Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss geleitet.

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Hintergrund:
  Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein sollen erweiterte Möglichkeiten bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe erhalten. Nach dem Willen der Landesregierung können Fremdenverkehrsgemeinden künftig die Abgabe auf das gesamte Gemeindegebiet ausdehnen, auch wenn nur ein Ortsteil als Kur- und Erholungsgebiet anerkannt ist. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vor, den das Innenministerium dem Landtag vorlegt.
  Beispiel Lübeck: Im Stadtteil Travemünde als anerkannter Kur- und Erholungsort darf die Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden, nicht jedoch in der Lübecker Altstadt, obwohl dort ebenfalls viele Gewerbetreibende wie Hoteliers wirtschaftliche Vorteile vom Tourismus haben.
  Der Entwurf geht auf eine Absprache der schwarz-roten Koalition aus dem Vorjahr zurück. Die Spitzen von CDU und SPD hatten damals den Kommunen verschiedene Kompensationsregeln für die Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs um jährlich 100 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2007/2008 in Aussicht gestellt. Das Ministerium verweist darauf, dass die kommunalen Landesverbände diesen Plan unterstützen.
  Die Fremdenverkehrsabgabe wird für Werbung und Marketing des Ortes verwendet. Unternehmen im unmittelbaren Kurbereich zahlen zudem eine Kurabgabe für die Erhaltung und Verwaltung der Kuranlagen.

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Aktuelle Stunde:
Unternehmenssteuer-Reform
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W i r t s c h a f t  /
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