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Auf dieser Seite: Petitionswesen 

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Top 9:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Petitionswesens und zur Zentralisierung der Landesbeauftragten und ihrer Aufgaben
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1289
-Plenarprotokoll-

Petitionswesen: Skepsis gegenüber FDP-Reformplänen...

...aber: Behindertenbeauftragter könnte
zum Landtag umsiedeln

Kiel (SHL/21.03.) Die Liberalen sind mit ihrem Vorstoß zur umfassenden Neugestaltung des Petitions- und Beauftragtenwesens im Lande bei den anderen Fraktionen auf Skepsis, punktuell aber auch auf Zustimmung gestoßen. Nach den Plänen der FDP sollen die Aufgaben des Behinderten- und des Flüchtlinsbeauftragten bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten angesiedelt werden. Diese wiederum soll dem Petitionsausschuss des Landtages angegliedert werden. Hierdurch, so FDP-Fraktionsvize Heiner Garg, werde "mehr Bürgerfreundlichkeit und mehr Bürgernähe" erreicht. Während die SPD diesen Vorstoß in der Ersten Lesung komplett ablehnte, signalisierten CDU, Grüne und SSW immerhin bei einem Punkt Sympathie: Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, der bislang im Sozialministerium sitzt, sollte zum Landtag kommen. Dies würde zu einer engeren Verzahnung mit den anderen Beauftragten führen. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) stellte sich diesem Vorhaben nicht in den Weg: Die Regierung werde sich bei dieser Parlamentsentscheidung zurücknehmen, sagte er im Plenum. 

(Foto: Die Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels und der Geschäftsführer des Petitionsausschusses, Thomas Prüß, verfolgen aufmerksam die Aussprache)

"Die Bürger fühlen sich von der Politik zunehmend allein gelassen und ohnmächtig einer Bürokratie ausgesetzt", begründete Garg den Entwurf. Bislang gebe es verschiedene Ansprechpartner – dies aber führe zu Verwirrung und weiterer "Frustration". In dieser Situation müsse der Landtag und hier vor allem die Bürgerbeauftragte zentraler Anlaufpunkt für die Bürger sein.

Auch Monika Heinold (Grüne) sprach sich für "ein gemeinsames Beauftragtenbüro" beim Landtag aus. So könnten im Vorhinein die Zuständigkeiten und die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden, um zu verhindern, dass sich die Bürger im "Beauftragten-Dschungel" verirrten. Den FDP-Entwurf lehnte sie aber ab, weil dieser die Beauftragten schwächen würde, so Heinold. "Es kann nicht darum gehen, bewährte Strukturen zu zerschlagen, sondern allenfalls um eine Optimierung", betonte auch Anke Spoorendonk (SSW). Sie regte an, die Bürgerbeauftragte und den Petitionsausschuss so zu verschmelzen, "dass die Bürgerinnen und Bürger ein einziges Portal haben, durch das sie gehen müssen, um Hilfe zu bekommen".

Vorsitzender des Petitionsausschusses hält
Vorschläge für "unbrauchbar"

Demgegenüber sprach sich Torsten Geerdts (CDU) dafür aus, einen "starken Petitionsausschuss zu erhalten". Der Ausschuss stehe für "praktizierte Bürgernähe" der Politik. Zudem liefere der direkte Kontakt mit den konkreten Alltagssorgen der Menschen wichtige Impulse für die Volksvertreter. Regierungschef Carstensen, der auch ein Landtagsmandat besitzt, schlug in die gleiche Kerbe: "In erster Linie sind wir, die Abgeordneten, die Beauftragten der Bürger". Jeder Abgeordnete müsse nach dem Motto verfahren "Dor warr ik mi um kümmern".

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses selbst, Detlef Buder (SPD/Foto), hielt den FDP-Vorstoß für "unbrauchbar" und "in Teilen verfassungswidrig". Es gebe "keinen Regelungsbedarf"; die aktuelle Aufgabenverteilung habe sich "gut bewährt" und die Zusammenarbeit laufe "reibungslos gut". Bei den FDP-Vorschlägen hingegen würde sich der Landtag "selbst in der Ausübung seiner parlamentarischen Kontrollrechte beschneiden", so Buder.

Bei einem weiteren Punkt herrschte Einigkeit: Die Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels mit ihren zehn Mitarbeitern, der Behindertenbeauftragte Ulrich Hase mit seinen vier Mitarbeitern und der Flüchtlingsbeauftragte Wulf Jöhnk mit seinen zwei Mitabeitern leisteten hervorragende Arbeit, so der allgemeine Tenor im Plenum.

Die Ausschüsse für Innen und Recht, Petitionen und Soziales beraten weiter.

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Hintergrund:
  Die FDP-Fraktion legt dem Landtag ein Gesetz zur Neuordnung des Petitionswesen im Lande vor. Demnach soll die Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten, die bislang mit ihren zehn Mitarbeitern dem Landtagspräsidenten direkt untersteht, "als ständige Beauftragte" dem Petitionsausschuss des Landtages angegliedert werden und diesen bei seiner Arbeit unterstützen. Die Bürgerbeauftragte soll dabei auch die Aufgaben der bislang eigenständigen Behinderten- und Flüchtlingsbeauftragten übernehmen, die dem Sozialministerium beziehungsweise ebenfalls dem Landtag angegliedert sind. Die Liberalen versprechen sich hiervon, dass "das Petitions- und Beauftragtenwesen in Schleswig-Holstein gestärkt wird". Um dies umzusetzen, müsste die Landesverfassung geändert werden.

Stichwort: Petitionsausschuss
  Der Petitionsausschuss steht laut Verfassung den Bürgern "zur Wahrung von Rechten gegenüber der Landesregierung, den Behören des Landes und den Trägern der öffentlichen Verwaltung, soweit sie oder ihre Behörden der Aufsicht des Landes unterstehen, zur Behandlung von Bitten und Beschwerden an den Landtag sowie zur Durchführung von Anhörungen" bei Volksinitiativen zur Verfügung. Er ist im vergangenen Jahr insgesamt 448 Mal angerufen worden.

mehr Infos im Internetangebot des Landtages Petitionsausschuss
(www.sh-landtag.de/ausschuesse/eingaben/eingaben.html.)

Stichwort: Bürgerbeauftragte
  Laut Bürgerbeauftragtengesetz hat "die oder der Bürgerbeauftragte die Aufgabe, in sozialen Angelegenheiten zu informieren, zu beraten und die Interessen Hilfesuchender gegenüber den zuständigen Behörden zu vertreten. Soziale Angelegenheiten in diesem Sinne sind insbesondere solche, die sich aus der Anwendung des Sozialgesetzbuches ergeben." Die Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels ist laut ihrem letzten Jahresbericht für das Jahr 2005 insgesamt 2.997 Mal kontaktiert worden. Der Schwerpunkt lag dabei mit 852 Eingaben beim Bereich Hartz IV sowie im Behinderten- und Schwerbehindertenrecht ( 777 Eingaben).

mehr Infos im Internetangebot des Landtages Bürgerbeauftragte
(www.sh-landtag.de/parlament/bueb/bueb.html)

Stichwort: Flüchtlingsbeauftragter
  Der Flüchtlingsbeauftragte Wulf Jöhnk und sein Team helfen bei der Vermittlung von Beratungsmöglichkeiten, wirken an Rechtsetzungsverfahren mit und nehmen Stellung zu politischen Konzepten und Programmen. Ein weiterer Punkt ihrer Tätigkeit umfasst die "die Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und (auf deren Wunsch) die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich".

mehr Infos im Internetangebot des Landtages Flüchtlingsbeauftragter
(www.sh-landtag.de/parlament/flueb/flueb.html)

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