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Auf dieser Seite: Kinderschutz / Landesverfassung 

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung
 
Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 16/1291
-Plenarprotokoll-

Kinderschutz kurz vor Aufnahme in die Landesverfassung

SPD-Politiker kritisiert Koalitionspartner CDU

Kiel (SHL/lno/21.03.). Der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen soll in Schleswig-Holstein Verfassungsrang erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Oppositionsparteien vor, den der Landtag in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Sozialausschuss überwiesen hat. Der Vorstoß von FDP, Grünen und SSW ist nicht neu: Bereits im Oktober vergangenen Jahres war die Opposition allerdings noch an der Mehrheit der Großen Koalition gescheitert. Im zweiten Anlauf sind die Vorzeichen günstiger, nachdem die CDU-Fraktion mit Blick auf neuerliche Fälle von Kindesmisshandlungen zwischenzeitlich einen Kurswechsel vollzogen hat. Auch die Sozialdemokraten, die noch im Herbst den ersten Vorstoß mit Rücksicht auf den Koalitionspartner zurückgewiesen hatten, stellten sich jetzt hinter die Verfassungsänderung.

Trotz des Gesinnungswandels seiner Partei warnte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Johann Wadephul, vor überzogenen Erwartungen: Er glaube nicht, dass die jüngst bekannt gewordenen Kindestötungen verhindert worden wären, wenn der Kinder- und Jugendschutz bereits Verfassungsrang gehabt hätte. Zudem gäbe es bereits vielfältigste gesetzliche Detailregelungen zum Schutz von Kindern. "Allein mit Gesetzen ist das Problem nicht aus der Welt zu schaffen", so Wadephul.

Puls: CDU "Trittbrettfahrer"

Trotz der Übereinstimmung griff der Innen- und Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Klaus-Peter Puls (Foto), die Union scharf dafür an, dass sie sich bislang der Verfassungsänderung verweigert habe und erst jetzt den Weg dafür freimache. Die CDU betätige sich als "Trittbrettfahrer" der öffentlichen Meinung, warf er seinem Koalitionspartner in der Debatte vor. Dies gelte auch für den verfassungsrechtlichen Schutz für Menschen mit Behinderung und für Sinti und Roma. Auch hier, so Puls, blockiere die Union mit ihrer Sperrminorität. Für Verfassungsänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum notwendig.

SPD-Innenminister Ralf Stegner wies die Äußerungen von Puls allerdings zurück und erklärte, auch späte Einsicht sei eine Tugend, die man unterstützen solle. Zuvor hatte die SPD-Abgeordnete Sandra Redmann für die "Neujustierung gesellschaftlicher Prioritäten" geworben. Die Belange von Kindern und Jugendlichen müssten auf der Prioritätenliste um etliche Plätze nach vorne gezogen werden.

Opposition erfreut über Kurswechsel

Die Opposition zeigte sich erfreut über den Sinneswandel der CDU. "Kinder brauchen Schutz und Hilfe durch die öffentliche Gemeinschaft, wenn die Eltern versagen", so Heiner Garg (FDP). Derzeit gebe es keine Möglichkeit "das Rechtsgut Elternrecht gegenüber Kinderrecht abzuwägen, weil das Rechtsgut Kinderrecht so nicht existiert", begründete er. Monika Heinold (Grüne) zeigte sich über die "breite Allianz" im Plenum erfreut. Auch sie betonte, dass viele Maßnahmen bislang am starken Elternrecht gescheitert seien. Die geplante Verfassungsänderung sei ein erster Schritt dahin, dem Elternrecht "ein starkes Kinderrecht entgegenzusetzen". "Viele Kinder sind dazu verdammt, stumm zu leiden", fügte die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, hinzu. Allein aus diesem Grund müsse der Staat für sie "die Stimme erheben, wenn es niemand anderes tut".

Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) betonte, die Aufnahme neuer Staatsziele in die Verfassung müsse genau abgewogen werden. "Aber Kinder sind unser wichtigster Wert überhaupt. Sie sind die Zukunft dieses Landes", sagte der Regierungschef. Er unterstütze die Erweiterung der Landesverfassung daher ausdrücklich. "Der Staat muss alles tun, um Kinder vor Verwahrlosung und Missbrauch zu schützen". In Reaktion auf den verbalen Angriff des SPD-Politikers Puls schränkte er persönlich ein: "Dies hätte ein Tag der Freude sein können – bei mir ist er es nicht mehr."

Nachtrag zur Aussprache: 

Am Nachmittag hat sich der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls für seine Rede entschuldigt. In einer persönlichen Erklärung betonte er vor dem Plenum, er habe niemanden persönlich beleidigen oder angreifen wollen. Zudem gestand er ein, dass seine Ausführungen nicht unbedingt dem Thema gerecht waren. "Da sind wohl die Pferde mit mir durchgegangen", so Puls.

Die scharfen Attacken des Sozialdemokraten auf die CDU hatten heftigen Ärger beim Koalitionspartner ausgelöst. Umgehend nach der Rede von Puls waren am Vormittag die Fraktionsspitzen, Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und Vize-Regierungschefin Ute Erdsiek-Rave (SPD) zu einer Konflikterörterung zusammengekommen. Dem Vernehmen hatte die Union eine Entschuldigung verlangt.

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Hintergrund:
  Nach einem Kurswechsel der CDU bekommen der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen nun wahrscheinlich auch in Schleswig-Holstein Verfassungsrang. Die Union hat inzwischen einen entsprechenden Entwurf der drei Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und SSW begrüßt. Damit kann eine Verankerung von Kinderrechten in der Landesverfassung jetzt erreicht werden, nachdem die dafür benötigte Zweidrittel-Mehrheit bisher an der Union gescheitert war – zuletzt im Oktober vergangene Jahres
(plenum-online Oktober 2006).
  Die Opposition will einen neuen Artikel 6a in das Landes-Grundgesetz einfügen, demnach Kinder und Jugendliche "unter den besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung" stehen sollen. Elf Bundesländer haben bereits Kinderrechte in der Verfassung verankert.
  Das Grundgesetz unterstreicht in Artikel 6 ebenfalls den Schutz der Kinder. Dort heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Und: "Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen."

mehr Informationen: plenum-online, Oktober 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/texte/36_kinderschutz.htm)
Oktober 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/
texte/03_04_34_parlainfo_verfassung.htm)

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