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Seite: Börsengang
Bahn
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Top 24:
Ablehnung
des integrierten Börsengangs der Bahn
Antrag der
Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/560
Nummer 2
(Ausschussüberweisung
am 22. Februar 2006)
Bericht und
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses |
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Landtag lehnt
integrierten Börsengang der Bahn ab
Kiel (SHL/22.03.) Das
Schienennetz soll beim geplanten Börsengang der Deutschen Bahn AG
unter
staatlicher Hoheit bleiben. Parallel zu einer entsprechenden
Debatte im Bundestag hat der Schleswig-Holsteinische Landtag
dieses Signal nach Berlin gesendet. Der Beschluss basiert auf
einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, dem CDU, SPD und SSW
im Plenum zustimmten. Die FDP und Grünen enthielten sich. Begründung:
Die Trennung von Schienennetz und Fahrbetrieb sei in der
Ausschussempfehlung nicht strikt genug formuliert.
Für Heiner Garg (FDP) ist ein Wettbewerb nur möglich,
wenn die Deutsche Bahn nicht das Monopol auf das Schienennetz
besitze. Er kritisierte an der Beschlussempfehlung, dass das
Schienennetz im Bundeseigentum bleiben, trotzdem aber vornehmlich
von der Deutschen Bahn betrieben werden soll. So würde die
Bundesregierung "denjenigen zum Fuchs machen, der den Hühnerstall
bewachen soll". Auch dem Grünen-Abgeordneten Detlef
Matthiessen, dessen Fraktion den Ausschuss per Antrag auf den Plan
gerufen hatte, ging der Beschluss nicht weit genug. Der Landtag müsse
eine "klare Botschaft für die strikte Trennung von Netz und
Betrieb" aussprechen.
Johannes Callsen (CDU) mahnte an, es dürfe
"keine Rosinenpickerei" von Seiten der Deutschen Bahn
geben. So müsse der Bestand und die Leistungsfähigkeit des
Schienennetzes zukünftig auch in der Fläche sichergestellt sein.
Sein Koalitionskollege Olaf Schulze (SPD) unterstützte ihn und
bekräftigte das Vorhaben, die Bundesregierung bei dem
Gesetzesvorhaben zu unterstützen, einen integrierten Börsengang
der Deutschen Bahn abzulehnen. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms
warnte davor, dass die Deutsche Bahn trotz der Trennung ein
"Quasi-Monopol" erhalten könne.
Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU)
stimmte der Beschlussempfehlung "uneingeschränkt" zu.
Auch er warnte, ein integrierter Börsengang berge die Gefahr,
dass sich der Betreiber nur auf die attraktiven Hauptschienennetze
konzentriere.
Hintergrund:
Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von Schwarz-Rot bei
Enthaltung von FDP und Grünen, sich gegen einen
integrierten Börsengang der Deutschen Bahn AG (DB)
auszusprechen, bei dem das Schienennetz aus dem Konzern
herausgelöst würde. Der Beschluss basiert auf einer
Initiative der Grünen vom vergangenen Februar.
Eine staatliche Kontrolle des Gleisnetzes ist nach
Ansicht des Ausschusses Voraussetzung für "die
Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des
Netzes auch in der Fläche". Entsprechend soll ein
"nachhaltiger Einfluss des Kapitalmarktes auf
Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot"
ausgeschlossen werden.
Die Frage, inwieweit das 35.000 Kilometer lange
Schienennetz mit privatisiert werden soll, ist der
entscheidende Punkt in der Diskussion um den
Bahn-Börsengang. In den Medien wird ein Gesetzentwurf von
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) zitiert,
der der DB weiterhin einen großen Einfluss auf die Gleise
zusichert. Demnach kann die DB "Schieneninfrastruktur
und Eisenbahninfrastruktur in einer wirtschaftlichen
Einheit betreiben und bilanzieren". Der Bund
verpflichtet sich zur Zahlung von 2,5 Milliarden Euro für
den Unterhalt des Gleissystems. Trifft der Bund nach 15
Jahren keine andere Entscheidung, bleibt das Eigentum dem
Entwurf zufolge weitere zehn Jahre bei der Bahn. Somit
könnte das Gleisnetz erst nach 25 Jahren von der DB an
den Staat übergehen.
Dieser Punkt sorgt für Streit innerhalb der
Bundes-Koalition. Während die SPD das Vorhaben des
Ministeriums unterstützt, kritisiert die Union den
weitreichenden Einfluss der DB auf das Schienennetz im
Tiefensee-Entwurf. Zudem will die Union die
2,5-Milliarden-Zahlungsgarantie des Bundes auf weniger als
zehn Jahre beschränken, um der Bahn keinen Blanko-Scheck
der Finanzierung über viele Jahre auszustellen.
Kritikern mahnen außerdem, die Vorlage verstoße
gegen Artikel 87e des Grundgesetzes, wonach die Mehrheit
der Bahn-Anteile beim Bund bleiben muss und "der Bau,
die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen"
unter Bundeskontrolle verbleiben muss.
Anfang des Monats hat die DB ein milliardenschweres
Investitionsprogramm in das Gleisnetz angekündigt. In
Schleswig-Holstein und Hamburg sollen bis 2011 insgesamt
750 Millionen Euro ausgegeben werden – davon allein 103
Millionen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr. Betroffen
sind unter anderem die ICE-Trassen Hamburg-Berlin und
Hamburg-Hannover sowie die Strecken Hamburg-Westerland,
Glückstadt-Itzehoe, Kiel-Rendsburg. Kiel-Eckernförde und
Ratzeburg-Büchen.
Die DB ist die Nachfolgerin der Ende 1993
aufgelösten Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn und Deutsche
Reichsbahn. Hundertprozentiger Anteilseigner ist nach wie
vor die Bundesrepublik Deutschland. Die DB ist in
verschiedene, voneinander unabhängige Unternehmen
untergliedert, beispielsweise für die Bereiche
Schienennetz (DB Netz), Personenbahnhöfe (DB Station
& Service AG) oder Personenverkehr (DB Regio , DB
Fernverkehr und DB Stadtverkehr). Die Nahverkehrstochter
der DB im Norden ist die Regionalbahn Schleswig-Holstein.
mehr Informationen: plenum-online,
Februar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/07_38_bahn_innovationsstiftung.htm)
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