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Top 08
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2245 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 16/2563 |
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Landtag stimmt Staatsvertrag mit
katholischer Kirche zu Aber: Starke Vorbehalte gegen "Ewigkeitsklausel" Kiel (SHL/25.03.) Die Mehrheit des Landtags hat nach leidenschaftlicher Diskussion den Staatsvertrag mit der katholischen Kirche abgesegnet. Mehrere Parlamentarier der SPD scherten allerdings aus der Linie ihrer Fraktion aus. Sie kritisierten vor allem, dass der Vertrag keine Laufzeit enthält und damit die Landeszuschüsse theoretisch endlos fließen. Auch FDP, Grüne und SSW protestierten gegen diese "Ewigkeitsklausel" und lehnten den Vertrag aus diesem Grund ebenfalls ab. „Meine Ablehnung erfolgt nicht aus religiösen Gründen oder weil ich die Arbeit der Kirche nicht schätze", unterstrich die finanzpolitische Sprecherin der SPD, Birgit Herdejürgen. Sie könne aber keinem Vertrag zustimmen, der unkündbar auf Dauer ausgerichtet sei. „Verträge, die das Land und damit alle künftigen Generationen von Steuerzahlern ewig binden, sind aus unserer Sicht grundsätzlich nicht akzeptabel", betonte auch Ekkehard Klug (FDP). Konkret verpflichtet sich das Land zu einem jährlichen Zuschuss an die katholische Kirche. Er liegt in diesem Jahr bei 190.000 Euro. Das Abkommen enthält außerdem eine Dynamisierungsklausel, die der Regelung mit den evangelischen Kirchen entspricht. Diese bekommen momentan elf Millionen Euro. Wenn die Besoldung der Landesbeamten steigt, wächst der Klausel zufolge auch die Staatsleistung an die Kirchen. Anke Spoorendonk (SSW) warnte mit Blick auf die Beschlusslage des Landtages davor, die „eigenen Voten nicht Ernst zu nehmen, nur weil der entsprechende Vertragspartner unsere Bedingungen nicht akzeptiert". Monika Heinold (Grüne) wandte sich grundsätzlich gegen Verträge des Landes mit einzelnen Kirchen. Stattdessen schlug sie „allgemeine Rechtstellungsgesetze" vor. „Wir sollten die katholische Kirche nicht anders behandeln als die evangelische" Mit dem Vertrag gehe das Land „keinerlei zusätzliche Verpflichtung und keine Mehrbelastung des Haushalts" ein, hielt Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) den Kritikern entgegen. Er zeigte gleichzeitig Verständnis für die Vorbehalte einiger Abgeordneter, dass der Vertrag auf dem Konkordat von 1933 aufbaut. „Diesen Bedenken haben wir Rechnung getragen. Wir haben bewusst davon abgesehen, die ausdrückliche Fortgeltung des Reichskonkordats festzuschreiben", sagte der Ministerpräsident. Wie Carstensen wies auch Martin Kayenburg (CDU) auf die in Artikel 22 des Vertrages vorgesehene Freundschaftsklausel hin. Hierüber könnten, so Kayenburg, „aufgrund geänderter Umstände gegebenenfalls erforderliche Anpassungen einzelner Vertragsregelungen" vorgenommen werden. Rolf Fischer (SPD) betonte auf den Gleichheitsgrundsatz: „Wir sollten und können die katholische Kirche in Schleswig-Holstein nicht anders behandeln als die evangelische." Weitere Inhalte des Kirchenvertrages Nach zweijährigen Verhandlungen hatten Ministerpräsident Carstensen und der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Jean-Claude Périsset, den Vertrag im Januar in Kiel unterzeichnet. Neben den diskutierten Punkten schreibt der Vertrag das Prinzip der Glaubensfreiheit fest und bestätigt das Selbstverwaltungsrecht der Kirche sowie das grundgesetzliche Recht auf den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der katholischen Lehre. Zudem verpflichtet sich das Land, auf die Sonn- und Feiertagsruhe zu achten und die Ausbildung katholischer Theologen an den Unis zu fördern. Weiterhin will sich das Land für „angemessene Sendezeiten" für katholische Programme in den öffentlich-rechtlichen wie den privaten Rundfunksendern einsetzen. |
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