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"Nein" zur
Schuldenbremse
per Grundgesetz:
Landtag bekräftigt
Klage-Ankündigung
Kiel
(SHL/26.03.) Signal nach
Berlin: Einen Tag, bevor der Bundestag seine Beratungen zur
Föderalismusreform II aufnimmt, hat der Landtag geschlossen eine
Verfassungsklage gegen das Vorhaben angekündigt. Das heißt:
Sollten Bundestag und Bundesrat die von der Föderalismuskommission
geplante Schuldenbremse ins Grundgesetz schreiben, wird
Schleswig-Holstein die Karlsruher Richter einschalten. Es gehe
darum, die Haushaltshoheit der Landesparlamente zu verteidigen,
betonten Redner aller Fraktionen. Der Bund dürfe den
Volksvertretungen keine Vorgaben für ihre Finanzpolitik
überstülpen. Alle Fraktionen sprachen sich aber im Grundsatz für
ein vom Landtag bereits beschlossenen Schulden-Stopp in der
Landesverfassung aus.
Nach den Plänen der Föderalismuskommission sollen
die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen.
Ausnahmen sind nur in Notsituationen vorgesehen, etwa bei
Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Ein Stabilitätsrat soll
die Einhaltung der Vorgaben überwachen. CDU und SPD stritten
darüber, ob Schleswig-Holstein diese Vorgaben aus eigener Kraft
erfüllen kann. Ja, sagte CDU-Fraktionschef Johann Wadephul hierzu.
„Wer sich jetzt nicht zutraut, 2020 ohne Schulden auszukommen, der
kapituliert." Eine „Politik des Schuldenmachens" sei
unverantwortlich gegenüber unseren Kindern und Enkeln",
führte Wadephul aus.
Auch Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) forderte
die Politik auf, künftigen Generationen keine weiteren Zinsen
aufzubürden. Die Idee einer Schuldenbremse sei richtig und zwar „aus
eigener Erkenntnis" - und nicht weil die
Föderalismuskommission dies verlange. Der SPD-Fraktionsvorsitzende
Ralf Stegner war hingegen skeptisch. Bei einem strukturellen
Haushaltsdefizit von 500 Millionen Euro pro Jahr sei das totale
Schuldenverbot „ein Verarmungsprogramm für
Schleswig-Holstein" und deshalb „nicht verantwortbar".
Das Land müsse dann seine Bildungs- und Sozialausgaben massiv
zusammenstreichen.
Opposition brandmarkt Verhältnismäßigkeit
Um ab 2020 ohne neue Schulden auskommen zu können,
sollen die ärmeren Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein zwischen 2011 und 2019 jährlich 800
Millionen Euro Zinshilfen vom Bund und von den reicheren Ländern
bekommen. Der Löwenanteil der Summe geht nach Bremen (300
Millionen) und ins Saarland (260 Millionen). Schleswig-Holstein
würde nur 80 Millionen Euro jährlich erhalten. Hiergegen ging Anke
Spoorendonk vom SSW erneut auf die Barrikaden. Dieser Plan sei „kein
gangbarer Weg in die Schuldenfreiheit", schimpfte Spoorendonk,
sondern „ein Schraubstock, in dem unser Land seine
Bewegungsfreiheit verliert und schlimmstenfalls zerquetscht
wird".
Auch Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP)
brandmarkte die Pläne der Föderalismuskommission als „inakzeptabel".
Die Finanzhilfen für die armen Länder müssten so bemessen sein,
dass die Länder die Vorgaben auch einhalten könnten. Und Grünen-Fraktionschef
Karl-Martin Hentschel warf der Landesregierung vor, mit einem „bescheidenden
Ergebnis" von den Verhandlungen der Kommission zurückgekehrt
zu sein.
Letztlich scheiterte der SSW aber mit dem Versuch,
die Landesregierung zu einem Nein zu den Grundgesetzänderungen im
Bundesrat zu verpflichten. CDU und SPD lehnten dies ab, die FDP
enthielt sich.
Hintergrund:
Der SSW fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat
gegen die von der Föderalismuskommission II beschlossene
Schuldenbremse per Grundgesetzänderung zu stimmen. Die
„rigiden Vorgaben" der Kommission mit ihrem
Schuldenverbot für die Landeshaushalte ab 2020 „hätten
verheerende Folgen für die finanzpolitische
Handlungsfähigkeit des Landes und würden Einsparungen in
den Kernbereichen der Landespolitik erzwingen, die niemand
verantworten kann", heißt es in dem Antrag.
Die in der
Föderalismuskommission II beschlossenen Schuldenregeln
für die Landeshaushalte stoßen im Landtag auch bei den
anderen Fraktionen auf erhebliche Bedenken. Das Parlament
prüft deswegen eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, sollte der Bund die
Pläne in der jetzigen Form verabschieden. Das
Hauptargument: Bindende Schuldenregelungen seien den
Landesverfassungen vorbehalten.
In einem am Vorabend der Tagung vorgelegten
interfraktionellen Antrag wird Landtagspräsident Martin
Kayenburg beauftragt, einen Verfahrensbevollmächtigten
mit der Vorbereitung der Klage zu betrauen.
Hintergrund der Initiative
Bund und
Länder haben sich nach zweijährigem Ringen Mitte Februar
in Berlin auf eine Schuldenbegrenzung für die
öffentlichen Kassen verständigt, die im Grundgesetz
festgeschrieben werden soll. Demnach hätte der Bund ab
2016 noch einen Spielraum zur Aufnahme von Neuschulden in
Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die
Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr
machen dürfen. Ausnahmen sind nur in Notsituationen
vorgesehen, etwa bei Wirtschaftskrisen oder
Naturkatastrophen. Die Kommission bestand aus je 16
Vertretern des Bundestages und der Landesregierungen –
Landtage und Kommunen waren nur beratend beteiligt.
Um ab 2020
ohne neue Schulden auskommen zu können, sollen die
ärmeren Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein zwischen 2011 und 2019 jährlich
800 Millionen Euro Zinshilfen vom Bund und von den
reicheren Ländern bekommen. Der Löwenanteil der Summe
geht nach Bremen (300 Millionen) und ins Saarland (260
Millionen). Schleswig-Holstein und die beiden anderen
betroffenen Bundesländer würden jeweils 80 Millionen
Euro jährlich erhalten. Auch an diesem Plan entzündet
sich Kritik: Die Zuwendungen seien so gering, dass eine
Konsolidierung des schleswig-holsteinischen Haushalts
äußerst schwer werde, heißt es im Norden.
Bundeskassen mit 1,5 Billionen Euro in der Kreide
Die
öffentlichen Kassen in Deutschland – Bund, Länder und
Kommunen – drückt eine Schuldenlast von etwa 1,5
Billionen Euro. Das Land Schleswig-Holstein steht mit 23
Milliarden in der Kreide und muss pro Jahr rund eine
Milliarde Euro Zinsen zahlen.
Nach den
Beratungen in Bundestag und Bundesrat soll das Paket bis
Juli verabschiedet werden. In beiden Häusern ist eine
Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
vorherige
Debatte zum Thema:
plenum-online, Februar
2009
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