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Schuldenbremse im Bundesrat ablehnen

Antrag der Abgeordneten des SSW
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/2585

"Nein" zur Schuldenbremse 
per Grundgesetz: 

Landtag bekräftigt Klage-Ankündigung

Kiel (SHL/26.03.) Signal nach Berlin: Einen Tag, bevor der Bundestag seine Beratungen zur Föderalismusreform II aufnimmt, hat der Landtag geschlossen eine Verfassungsklage gegen das Vorhaben angekündigt. Das heißt: Sollten Bundestag und Bundesrat die von der Föderalismuskommission geplante Schuldenbremse ins Grundgesetz schreiben, wird Schleswig-Holstein die Karlsruher Richter einschalten. Es gehe darum, die Haushaltshoheit der Landesparlamente zu verteidigen, betonten Redner aller Fraktionen. Der Bund dürfe den Volksvertretungen keine Vorgaben für ihre Finanzpolitik überstülpen. Alle Fraktionen sprachen sich aber im Grundsatz für ein vom Landtag bereits beschlossenen Schulden-Stopp in der Landesverfassung aus.

Nach den Plänen der Föderalismuskommission sollen die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Ausnahmen sind nur in Notsituationen vorgesehen, etwa bei Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Ein Stabilitätsrat soll die Einhaltung der Vorgaben überwachen. CDU und SPD stritten darüber, ob Schleswig-Holstein diese Vorgaben aus eigener Kraft erfüllen kann. Ja, sagte CDU-Fraktionschef Johann Wadephul hierzu. „Wer sich jetzt nicht zutraut, 2020 ohne Schulden auszukommen, der kapituliert." Eine „Politik des Schuldenmachens" sei unverantwortlich gegenüber unseren Kindern und Enkeln", führte Wadephul aus.

Auch Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) forderte die Politik auf, künftigen Generationen keine weiteren Zinsen aufzubürden. Die Idee einer Schuldenbremse sei richtig und zwar „aus eigener Erkenntnis" - und nicht weil die Föderalismuskommission dies verlange. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner war hingegen skeptisch. Bei einem strukturellen Haushaltsdefizit von 500 Millionen Euro pro Jahr sei das totale Schuldenverbot „ein Verarmungsprogramm für Schleswig-Holstein" und deshalb „nicht verantwortbar". Das Land müsse dann seine Bildungs- und Sozialausgaben massiv zusammenstreichen.

Opposition brandmarkt Verhältnismäßigkeit

Um ab 2020 ohne neue Schulden auskommen zu können, sollen die ärmeren Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zwischen 2011 und 2019 jährlich 800 Millionen Euro Zinshilfen vom Bund und von den reicheren Ländern bekommen. Der Löwenanteil der Summe geht nach Bremen (300 Millionen) und ins Saarland (260 Millionen). Schleswig-Holstein würde nur 80 Millionen Euro jährlich erhalten. Hiergegen ging Anke Spoorendonk vom SSW erneut auf die Barrikaden. Dieser Plan sei „kein gangbarer Weg in die Schuldenfreiheit", schimpfte Spoorendonk, sondern „ein Schraubstock, in dem unser Land seine Bewegungsfreiheit verliert und schlimmstenfalls zerquetscht wird".

Auch Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) brandmarkte die Pläne der Föderalismuskommission als „inakzeptabel". Die Finanzhilfen für die armen Länder müssten so bemessen sein, dass die Länder die Vorgaben auch einhalten könnten. Und Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel warf der Landesregierung vor, mit einem „bescheidenden Ergebnis" von den Verhandlungen der Kommission zurückgekehrt zu sein.

Letztlich scheiterte der SSW aber mit dem Versuch, die Landesregierung zu einem Nein zu den Grundgesetzänderungen im Bundesrat zu verpflichten. CDU und SPD lehnten dies ab, die FDP enthielt sich.

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Hintergrund:
Der SSW fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen die von der Föderalismuskommission II beschlossene Schuldenbremse per Grundgesetzänderung zu stimmen. Die „rigiden Vorgaben" der Kommission mit ihrem Schuldenverbot für die Landeshaushalte ab 2020 „hätten verheerende Folgen für die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Landes und würden Einsparungen in den Kernbereichen der Landespolitik erzwingen, die niemand verantworten kann", heißt es in dem Antrag.

Die in der Föderalismuskommission II beschlossenen Schuldenregeln für die Landeshaushalte stoßen im Landtag auch bei den anderen Fraktionen auf erhebliche Bedenken. Das Parlament prüft deswegen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, sollte der Bund die Pläne in der jetzigen Form verabschieden. Das Hauptargument: Bindende Schuldenregelungen seien den Landesverfassungen vorbehalten. In einem am Vorabend der Tagung vorgelegten interfraktionellen Antrag wird Landtagspräsident Martin Kayenburg beauftragt, einen Verfahrensbevollmächtigten mit der Vorbereitung der Klage zu betrauen.

   Hintergrund der Initiative

Bund und Länder haben sich nach zweijährigem Ringen Mitte Februar in Berlin auf eine Schuldenbegrenzung für die öffentlichen Kassen verständigt, die im Grundgesetz festgeschrieben werden soll. Demnach hätte der Bund ab 2016 noch einen Spielraum zur Aufnahme von Neuschulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Ausnahmen sind nur in Notsituationen vorgesehen, etwa bei Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Die Kommission bestand aus je 16 Vertretern des Bundestages und der Landesregierungen – Landtage und Kommunen waren nur beratend beteiligt.

Um ab 2020 ohne neue Schulden auskommen zu können, sollen die ärmeren Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zwischen 2011 und 2019 jährlich 800 Millionen Euro Zinshilfen vom Bund und von den reicheren Ländern bekommen. Der Löwenanteil der Summe geht nach Bremen (300 Millionen) und ins Saarland (260 Millionen). Schleswig-Holstein und die beiden anderen betroffenen Bundesländer würden jeweils 80 Millionen Euro jährlich erhalten. Auch an diesem Plan entzündet sich Kritik: Die Zuwendungen seien so gering, dass eine Konsolidierung des schleswig-holsteinischen Haushalts äußerst schwer werde, heißt es im Norden.

   Bundeskassen mit 1,5 Billionen Euro in der Kreide

Die öffentlichen Kassen in Deutschland – Bund, Länder und Kommunen – drückt eine Schuldenlast von etwa 1,5 Billionen Euro. Das Land Schleswig-Holstein steht mit 23 Milliarden in der Kreide und muss pro Jahr rund eine Milliarde Euro Zinsen zahlen.

Nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat soll das Paket bis Juli verabschiedet werden. In beiden Häusern ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online,
Februar 2009

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