Kiel (SHL/17.03.)
Das Aufgabengebiet der medizinischen Ethik-Kommissionen in
Schleswig-Holstein soll erweitert werden. Das Plenum hat einen
entsprechenden Entwurf der
Landesregierung zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes
einvernehmlich gebilligt. So sollen
künftig die bei der Landes-Ärztekammer in Bad Segeberg angesiedelten
Gremien auch Studien zur Wirksamkeit von Medizin-Produkten prüfen,
bevor diese in den Handel kommen. Dies betrifft beispielsweise
künstliche Hüft- und Kniegelenke, Herzschrittmacher oder
Stützstrümpfe.
Derzeit sind die Ethik-Kommissionen lediglich für
die Kontrolle und Genehmigung von Medikamenten zuständig. Da das
Gesetz am 21. März zeitgleich mit dem novellierten Bundesgesetz
für Medizinprodukte in Kraft treten muss, wurde das Thema in dieser
Tagung in Erster und Zweiter Lesung behandelt.
In der Debatte begründete Gesundheitsminister
Heiner Garg (FDP) das kurze Gesetzgebungsverfahren mit möglichen
Schadensersatzforderungen seitens der Unternehmen. Der Minister
zeigte sich erfreut, dass die Ärztekammer bereit sei, die
zusätzliche Aufgabe übernehme. Andernfalls hätte das Land eine
eigene Kommission gründen – und finanzieren – müssen.
Trotzdem übten die Oppositionsfraktionen Kritik an
dem Gesetzgebungsverfahren „im Schweinsgalopp": Die
Ärztekammer hätte bereits im Dezember ihre Unterstützung
signalisiert, und seitdem habe der Landtag bereits zweimal getagt. Unisono
forderten die Redner der Opposition eine vertiefende Beratung und
Anhörung, um eine Zusammensetzung der Gremien im Interesse von
Probanden und Patienten zu gewährleisten. Koalition und Minister wiesen darauf hin, dass es sich zunächst nur um
einen Teil einer „grundlegenden Novellierung des
Heilberufe-Kammergesetzes" handele. Im Zuge dessen werde dann auch
eine ausführliche Debatte um die Zusammensetzung der Ethik-Kommissionen
stattfinden.
Hauptredner:
Ursula Sassen (CDU), Bernd Heinemann (SPD), Anita Klahn (FDP),
Marret Bohn (Grüne), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW)