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Auf dieser
Seite: Kinderrechte
/ Volksinitiative
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Top 12:
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung
des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf
der Volksinitiative „Kinderrechte stärken –
Armut bekämpfen"– Drucksache 17/370
Aufruf
gemeinsam mit
Top 48:
Volksinitiative "Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen"
Bericht und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses –
Drucksache 17/360
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Kinderarmut: Lob für
Volksinitiative, aber Zweifel an Verfassungsänderung
Kiel (SHL/18.03.) Die
Volksinitiative "Kinderrechte stärken – Armut
bekämpfen" hat eine weitere Hürde genommen. Nachdem die von
der Initiative gesammelten Unterschriften in den vergangenen Monaten
ausgezählt worden sind, hat der Landtag nun bestätigt, dass das
nötige Quorum von 20.000 Unterstützern deutlich überschritten
wurde – über 30.000 Schleswig-Holsteiner votierten dafür. Das
Parlament wird sich nun in den nächsten Monaten vertieft mit der
Forderung befassen, den Schutz vor Kinderarmut und das Recht auf
Bildung und gewaltfreie Erziehung in die Landesverfassung
aufzunehmen.
Mit ihrem Engagement für die 74.000 Kinder und
Jugendlichen im Lande, die in Armut leben, stieß die Initiative auf
breite Anerkennung im Plenum. Es blieb aber umstritten, ob eine
Verfassungsänderung die Situation der Betroffenen tatsächlich
verbessert. Während sich Serpil Midyatli (SPD) im Einklang mit
Grünen und Linken „konsequent an der Seite der Initiatoren"
positionierte und eine „Veränderung des Rechtsbewusstseins"
anstrebte, bezweifelte Mark-Oliver Potzahr (CDU), ob eine „Verfassungsänderung
der richtige Weg" ist. Auch Liberale und SSW sprachen sich
gegen „reine Symbolpolitik" aus, kündigten aber eine „offene
Diskussion" im Sozial-, Petitions- sowie im Innen- und
Rechtsausschuss an.
Volksini: Formulierungen in der Verfassung zu
vage
Die Initiatoren, der Kinderschutzbund, die
Arbeiterwohlfahrt und der Sozialverband Deutschland, bemängeln,
dass der seit 2007 in der Landesverfassung verankerte Schutz von
Kindern und Jugendlichen zu unbestimmt formuliert sei und dass sich
daraus keine präzisen Forderungen ableiten ließen. Sie haben daher
eine umfangreiche Verfassungsergänzung vorgelegt. Die Abgeordneten
verwiesen im Landtag auch auf die verschiedenen Vorstöße in diesem
Bereich, die die Landespolitik in den letzten Jahren auf den Weg
gebracht hatte, etwa das Kinderschutzgesetz und die Initiative
"Kein Kind ohne Mahlzeit".
Weitere Redner:
Anita Klahn (FDP), Rasmus Andresen (Grüne), Antje Jansen (Linke),
Flemming Meyer (SSW)
Hintergrund:
Die Volksinitiative "Kinderrechte stärken –
Armut bekämpfen" fordert, dass der Schutz vor
Kinderarmut in die Landesverfassung aufgenommen werden
soll. Außerdem soll das Recht auf Bildung und auf
gewaltfreie Erziehung Verfassungsrang bekommen. Mehr als
30.000 Bürger im Lande haben mit ihrer Unterschrift das
Ziel der Initiative unterstützt, die von
Kinderschutzbund, Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialverband
Deutschland 2008 gestartet worden ist.
Im November
vergangenen Jahres hatten die Initiatoren die
Unterschriften an Landtagspräsident Torsten Geerdts
überreicht. Der Landtag berät nun, ob die
Volksinitiative zulässig ist. Der Innen- und
Rechtsausschusses hat bereits festgestellt, dass das
nötige Quorum von 20.000 Unterschriften erreicht wurde.
Seit 2007
ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der
Landesverfassung verankert. Die Initiatoren der
Volksinitiative bemängeln allerdings, dass die
Formulierung zu unbestimmt sei und daraus keine präzisen
Ziele abgeleitet werden könnten.
Debatte zum Thema Aufnahme
des Kinderschutzes in Landesverfassung-: plenum-online Juli
2007
Stichwort:
Direkte Demokratie in Schleswig-Holstein
Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in
Schleswig-Holstein zwei Wege der Gesetzgebung: Die
Verabschiedung durch den Landtag und den Volksentscheid.
Dazu sieht die Landesverfassung drei Stufen vor.
Volksinitiative:
Hierfür müssen die Antragsteller mindestens 20.000
Unterschriften sammeln. Der Landtag prüft dann die
Zulässigkeit: So darf die Initiative nicht in die
Haushaltshoheit des Parlaments eingreifen. Gibt das Plenum
grünes Licht, hat das Parlament vier Monate Zeit, um
über die Initiative zu beraten.
Volksbegehren:
Lehnt das Parlament die Volksinitiative ab, können die
Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie
innerhalb eines halben Jahres fünf Prozent der
Abstimmungsberechtigten per Unterschrift hinter sich
bringen. In Schleswig-Holstein sind das etwas 110.000. Die
Listen liegen dann in Ämtern aus; zudem können die
Initiatoren auch auf der Straße Unterschriften sammeln.
Volksentscheid:
Ist ein Volksbegehren erfolgreich, muss innerhalb von neun
Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Das Gesetz gilt
als angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler zustimmt und
wenn mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten dafür
sind.
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