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Auf dieser Seite: Kinderrechte / Volksinitiative 

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Top 12:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung 
des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Volksinitiative „Kinderrechte stärken –
Armut bekämpfen"– Drucksache 17/370
  
Aufruf gemeinsam mit
Top 48:
Volksinitiative "Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen"

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 17/360

Kinderarmut: Lob für Volksinitiative, aber Zweifel an Verfassungsänderung

Kiel (SHL/18.03.) Die Volksinitiative "Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen" hat eine weitere Hürde genommen. Nachdem die von der Initiative gesammelten Unterschriften in den vergangenen Monaten ausgezählt worden sind, hat der Landtag nun bestätigt, dass das nötige Quorum von 20.000 Unterstützern deutlich überschritten wurde – über 30.000 Schleswig-Holsteiner votierten dafür. Das Parlament wird sich nun in den nächsten Monaten vertieft mit der Forderung befassen, den Schutz vor Kinderarmut und das Recht auf Bildung und gewaltfreie Erziehung in die Landesverfassung aufzunehmen.

Mit ihrem Engagement für die 74.000 Kinder und Jugendlichen im Lande, die in Armut leben, stieß die Initiative auf breite Anerkennung im Plenum. Es blieb aber umstritten, ob eine Verfassungsänderung die Situation der Betroffenen tatsächlich verbessert. Während sich Serpil Midyatli (SPD) im Einklang mit Grünen und Linken „konsequent an der Seite der Initiatoren" positionierte und eine „Veränderung des Rechtsbewusstseins" anstrebte, bezweifelte Mark-Oliver Potzahr (CDU), ob eine „Verfassungsänderung der richtige Weg" ist. Auch Liberale und SSW sprachen sich gegen „reine Symbolpolitik" aus, kündigten aber eine „offene Diskussion" im Sozial-, Petitions- sowie im Innen- und Rechtsausschuss an.

Volksini: Formulierungen in der Verfassung zu vage 

Die Initiatoren, der Kinderschutzbund, die Arbeiterwohlfahrt und der Sozialverband Deutschland, bemängeln, dass der seit 2007 in der Landesverfassung verankerte Schutz von Kindern und Jugendlichen zu unbestimmt formuliert sei und dass sich daraus keine präzisen Forderungen ableiten ließen. Sie haben daher eine umfangreiche Verfassungsergänzung vorgelegt. Die Abgeordneten verwiesen im Landtag auch auf die verschiedenen Vorstöße in diesem Bereich, die die Landespolitik in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hatte, etwa das Kinderschutzgesetz und die Initiative "Kein Kind ohne Mahlzeit".

Weitere Redner: Anita Klahn (FDP), Rasmus Andresen (Grüne), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW)

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Hintergrund:
Die Volksinitiative "Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen" fordert, dass der Schutz vor Kinderarmut in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Außerdem soll das Recht auf Bildung und auf gewaltfreie Erziehung Verfassungsrang bekommen. Mehr als 30.000 Bürger im Lande haben mit ihrer Unterschrift das Ziel der Initiative unterstützt, die von Kinderschutzbund, Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialverband Deutschland 2008 gestartet worden ist.

Im November vergangenen Jahres hatten die Initiatoren die Unterschriften an Landtagspräsident Torsten Geerdts überreicht. Der Landtag berät nun, ob die Volksinitiative zulässig ist. Der Innen- und Rechtsausschusses hat bereits festgestellt, dass das nötige Quorum von 20.000 Unterschriften erreicht wurde.

Seit 2007 ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung verankert. Die Initiatoren der Volksinitiative bemängeln allerdings, dass die Formulierung zu unbestimmt sei und daraus keine präzisen Ziele abgeleitet werden könnten.

Debatte zum Thema Aufnahme des Kinderschutzes in Landesverfassung-: plenum-online Juli 2007

Stichwort: Direkte Demokratie in Schleswig-Holstein
Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Schleswig-Holstein zwei Wege der Gesetzgebung: Die Verabschiedung durch den Landtag und den Volksentscheid. Dazu sieht die Landesverfassung drei Stufen vor.

Volksinitiative: 
Hierfür müssen die Antragsteller mindestens 20.000 Unterschriften sammeln. Der Landtag prüft dann die Zulässigkeit: So darf die Initiative nicht in die Haushaltshoheit des Parlaments eingreifen. Gibt das Plenum grünes Licht, hat das Parlament vier Monate Zeit, um über die Initiative zu beraten.

Volksbegehren: 
Lehnt das Parlament die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie innerhalb eines halben Jahres fünf Prozent der Abstimmungsberechtigten per Unterschrift hinter sich bringen. In Schleswig-Holstein sind das etwas 110.000. Die Listen liegen dann in Ämtern aus; zudem können die Initiatoren auch auf der Straße Unterschriften sammeln.

Volksentscheid: 
Ist ein Volksbegehren erfolgreich, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Das Gesetz gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler zustimmt und wenn mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten dafür sind.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert um Wilhelm Hollmann

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Rundfunkänderungs-
Staatsvertrag

(ohne Aussprache)
Diäten / Wahlgesetz
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Minderheitenschutz / Verfassung
Kinderrechte / Verfassung
Minister-/ Abgeordneten-/
Beamtengesetz
Versorgungslasten
(ohne Aussprache)
Dienstrechtliche Vorschriften (u.a. Lebenspartner)
(ohne Aussprache)
Wahl:
Präsident Sozialgericht
(ohne Aussprache)
Anträge:
Jugendkriminalität
Landes-Entwicklungsplan
Aus den Ausschüssen:

Wahlprüfungsbeschwerde
(ohne Aussprache)

Bericht:

Polizei / Gewalt

Berichtsantrag:

Sicherheitsbericht
(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

Aus den Ausschüssen:
Haushalt 2007 / LRH-Bericht
(ohne Aussprache)
Berichte:

Glücksspiel

Landesbanken
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. und 2. Lesung:

Heilberufe-Kammergesetz
Fragestunde:
Arbeitsmarktsituation
Anträge:
Barrierefreiheit / Medien
Berufsstart Jugendliche
Behinderte Eingliederung
Aus den Ausschüssen:
Hartz-IV-Regelsätze
Armut / Europäisches Jahr
(ohne Aussprache)
Gleichstellungsbericht
(ohne Aussprache)
Bericht:

UK S-H Finanzsituation

Berichtsanträge:

UN-Konvention Behinderte
(ohne Aussprache)

Hartz IV-Bilanz
(ohne Aussprache)

Pflegeausbildung
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
Leiharbeiter
Lohngleichheit
AKW Brunsbüttel und Krümmel
AKW-Laufzeiten
(ohne Aussprache)
Digitaler Tachograph
(ohne Aussprache)
Regulierungsbehörde
(ohne Aussprache)
Aus den Ausschüssen:
Erdkabel
(ohne Aussprache)
Bericht:

Handwerk

Berichtsantrag:

Zusammenarbeit mit Süddänemark
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

2. Lesungen:

Fischereigesetz
(ohne Aussprache)
Tierschutz / Verbandsklagerecht
(ohne Aussprache)
Landes-Wassergesetz
(ohne Aussprache)
Antrag:
Gentechnik
Berichte:

Nachhaltigkeit

FFH-Gebiete
(ohne Aussprache)

Berichtsantrag:

Erneuerbare Energien
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

1. Lesungen:
Lehrerbildung
Schulgesetz / Realschulen
Anträge:
Kulturförderung
Hochbegabtenförderung
Berichtsanträge:

Schule und Arbeitswelt
(ohne Aussprache)

Bildungsausgaben
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Kulturhauptstadt Sonderburg
Europapolitik
Aus den Ausschüssen:
EU-Ostseestrategie
(ohne Aussprache)
Europaausschuss / Minderheiten
(ohne Aussprache)
Bericht:

Trilaterale Wattenmeerkonferenz