Top 14:
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die
Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des
Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und
Landesminister (Landesministergesetzes)
Gesetzentwurf
der Fraktionen von B´90/DIE GRÜNEN,
DIE LINKE, SSW und SPD – Drucksache 17/402neu
Aufruf
gemeinsam mit
Top 15:
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-
Holsteinischen Landtages (Schleswig-Holsteinisches
Abgeordnetengesetz – SH AbgG)
Gesetzentwurf
der Fraktionen von B´90/DIE GRÜNEN,
DIE LINKE, SSW und SPD – Drucksache 17/404neu
Aufruf
gemeinsam mit
Top 16:
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Beamten-
gesetzes für das Land Schleswig-Holstein
(Landesbeamtengesetz – LBG)
Gesetzentwurf
der Fraktionen von B´90/GRÜNE, DIE LINKE,
SSW und SPD – Drucksache 17/405neu
Aufruf
gemeinsam mit
Top 44:
Transparenz bei Abgeordnetenverhalten sicherstellen
Antrag der
Fraktionen B´90/GRÜNE, DIELINKE, SSW und
SPD –
Drucksache 17/403neu
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Nebentätigkeiten:
Absage an
die Offenlegungspflicht
Kiel (SHL/18.03.) Mit Hinweis
auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben sich CDU und
FDP gegen die von der Opposition geforderte Offenlegungspflicht für
Nebeneinkünfte von Politikern ausgesprochen. Zugleich wehrten sich
die Koalitionsfraktionen vehement dagegen, wegen dieser Ablehnung
unter „Generalverdacht" gestellt zu werden. „Nicht jedes
Detail aus dem Leben eines Politikers geht jeden etwas an",
stellte Werner Kalinka (CDU) klar. SPD, Grüne, Linke und SSW wollen
die Offenheitsregeln des Bundestages auf Landtag und Landeskabinett
übertragen. „Es gibt keinen Grund warum das, was für den
Bundestag gilt, nicht auch für den Landtag gelten soll",
betonte der Grünen-Abgeordnete Thorsten Fürter.
Nach den Bundesregeln sind Abgeordnete, Minister und
Staatssekretäre, die nebenher einen Beruf ausüben oder in
Aufsichtsräten sitzen, verpflichtet, ihre Einnahmen aus dieser
Tätigkeit in eine von drei Stufen einzuordnen: 1.000 bis 3.500
Euro, 3.500 bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro pro Monat. Diese
Angaben sollen dann, so will es die Opposition, im Handbuch und auf
der Website des Landtages veröffentlicht werden. Derzeit
übermitteln die Abgeordneten Angaben zu Zuverdiensten freiwillig an
den Landtagspräsidenten.
„Demokratie lebt vom Vertrauen der Menschen, und
Vertrauen erfordert Transparenz", merkte Silke Hinrichsen (SSW)
an. Auch Peter Eichstädt (SPD) sprach sich für „klare, deutliche
und nachvollziehbare" Bestimmungen aus, damit die
Unabhängigkeit der Parlamentarier öffentlich dokumentiert werden
kann. Heinz-Werner Jezewski (Linke) ging der Vorstoß „nicht weit
genug". Er plädierte für eine „exakte Benennung jeder
Nebentätigkeit plus Vergütung". Zudem sollten ehemalige
Abgeordnete und Minister nach ihrem Ausscheiden nicht in die gleiche
Branche wechseln dürfen, mit der sie sich zuvor politisch befasst
haben.
Transparenz für die Bürger kontra
An-den-Pranger-stellen
Wie bereits bei vorherigen Debatten zu diesem Thema
in der vergangenen Wahlperiode ging FDP-Fraktionschef Wolfgang
Kubicki auf Gegenkurs: „Wer den Drang verspürt, der
Öffentlichkeit mitzuteilen, wie viel Geld er verdient oder welches
Auto er fährt, kann das bereits jetzt gerne tun." Wer dies
aber ablehne, dürfe nicht „an den Pranger" gestellt werden.
Und Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) wies darauf hin, dass es
für die Landesregierung „einer weiteren Regelung nicht
bedarf", weil Minister und Staatssekretäre bereits jetzt den
strengen Vorgaben des Beamtengesetzes unterlägen.
In einer emotionalen Aussprache merkte die
CDU-Abgeordnete Ursula Sassen an, dass bei der Opposition „kleine
Selbstständige offenbar als Abgeordnete nicht gewünscht
sind". Die Offenlegungspflicht könne „Berufstätige
abschrecken", ergänzte der Unionsparlamentarier Axel
Bernstein: „Das wäre ein Schaden für die Qualität unserer
Arbeit." Demgegenüber war Monika Heinold (Grüne) überzeugt:
„Im Mittelpunkt der Demokratie stehen die Bürger" – und
die Politiker hätten sich deren Bedürfnis nach Transparenz
unterzuordnen.
Die Entwürfe zur Änderung des Ministergesetzes, des Abgeordnetengesetzes,
des Beamtengesetzes sowie der Verhaltensregeln für Abgeordnete und Minister werden nun im Innen-
und Rechtsausschuss weiter beraten.
Hintergrund:
Grüne, Linke, SPD und SSW legen dem Landtag ein
Gesetzespaket vor, mit dem sie die Anzeigepflicht für
Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Ministern ausweiten
wollen. Hierzu sollen das Ministergesetz, das
Abgeordnetengesetz, das Beamtengesetz sowie die
Verhaltensregelen für Abgeordnete und Minister geändert
werden. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten die
Grünen einen solchen Vorstoß gestartet – waren damit
aber im Januar 2009 gescheitert.
Der neue
Entwurf sieht vor, die Regelungen des Bundestages auf den
Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesminister zu
übertragen. Damit wären die Politiker verpflichtet, ihre
Nebentätigkeiten in eine von drei Stufen einzuordnen:
1.000 bis 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro und über 7.000
Euro pro Monat. Diese Angaben sollen dann im Handbuch und
auf der Website des Landtages veröffentlicht werden.
Bisher sind die Angaben zu Zuverdiensten – ohne
finanzielle Einordnung – freiwillig.
Abgeordneten-Mandat soll im Mittelpunkt
der beruflichen Aktivität stehen
Für
Landtagsabgeordnete wollen die drei Oppositionsfraktionen
außerdem festschreiben, dass die Ausübung des Mandats
„im Mittelpunkt" ihrer beruflichen Aktivitäten
stehen muss. Ausdrücklich verboten werden soll „die
Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen, die nur
deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und
Durchsetzung der Interessen der oder des Leistenden im
Landtag erwartet wird".
Zudem
sollen Abgeordnete und Landesminister, die nebenher einen
Beruf ausüben oder in Aufsichtsräten sitzen, die
Einkünfte aus diesen Tätigkeiten öffentlich machen.
Und: Auch berufliche Aktivitäten eines Ministers vor dem
Amtsantritt sollen bekannt gemacht werden, wenn sie „auf
für die Tätigkeit als Regierungsmitglied bedeutsame
Interessenverknüpfungen hinweisen können".
Vorherige
Debatte zum Thema: plenum-online Januar 2009
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