Hintergrund:
Die SPD
fordert, einen festen Betrag aus den Rundfunkgebühren
für "barrierefreies Fernsehen" zu verwenden.
Hierfür soll sich die Landesregierung bei den aktuell
laufenden Verhandlungen über ein neues
Rundfunkgebühren-System einsetzen. Ziel der
Sozialdemokraten ist es, den Anteil an Sendungen mit
sogenannten Audiodeskriptionen (Beschreibungen für
Blinde) sowie mit Untertiteln und Gebärdendolmetschern
für Hörgeschädigte bis 2017 auf 80 Prozent zu steigern.
Diese Forderung erhebt auch der beim Landtag angesiedelte
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich
Hase.
CDU und FDP fordern in
einem eigenen Antrag ebenfalls "erkennbare
Fortschritte bei der Barrierefreiheit im Fernsehen",
legen aber keine konkrete Zielvorgabe fest. Zudem fordern
sie einen mündlichen Regierungsbericht zur Mai-Tagung an.
Beide
Anträge berufen sich auf den 12.
Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag aus dem letzten Jahr, in
dem erstmals die Steigerung des Angebots barrierefreier
Sendungen festgeschrieben wurde. Nun müsse es darum
gehen, den öffentlich-rechtlichen Sendern das Geld in die
Hand zu geben, um dieses Ziel zu erreichen. Auch die
privaten Rundfunkanbieter werden aufgefordert, ihre
Programme behindertengerecht zu gestalten.
Über drei Millionen Betroffene in Deutschland
Der NDR
will bis Ende dieses Jahres 30 Prozent seines Programms
barrierefrei senden. In Deutschland leben laut einer
Statistik der "Aktion barrierefreies Fernsehen"
rund 1,2 Millionen hochgradig schwerhörige und gehörlose
Menschen und mehr als zwei Millionen blinde und
sehbehinderte Menschen.
Vorherige
Debatten zum Thema barrierefreies Fernsehen:
plenum-online Juni
2006,
plenum-online Juni
2006
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