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Top 35:
Kündigung
des Landesrahmenvertrages zur Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen zurücknehmen
Antrag der
Fraktion DIE LINKE – Drucksache 17/392
Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 17/407
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP –
Drs. 17/415neu
Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drs. 17/423 Neu: ohne Aussprache
Behinderten-Hilfen
zunächst
Thema im Ausschuss
Kiel (SHL/19.03.) Die
Debatte über die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung
wird zunächst im Sozialausschuss geführt. Dorthin überwies der
Landtag vier Anträge zu diesem Thema ohne Aussprache. Hintergrund
ist der Beschluss der schleswig-holsteinischen Landräte vom letzten
Dezember, den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden zum
Jahresende 2010 zu kündigen. Laut der Vereinbarung fließen derzeit
jährlich rund 525 Millionen Euro vom Land sowie 92 Millionen von
den Kreisen in die Betreuung von rund 30.000 Menschen mit
Behinderung in Heimen und Werkstätten.
Die Linken, die das Thema angestoßen hatten,
befürchten, dass die Mittel gekürzt werden sollen und fordern
deren Erhalt in der bisherigen Form. Demgegenüber plant die
Koalition den Umbau der Leistungen hin zu mehr individueller,
ambulanter Betreuung und kommunaler Verantwortung. Auch Grüne und
SPD unterstützten in ihren Änderungsantragen den Ansatz „ambulant
vor stationär".
Hintergrund: Im Dezember vergangenen Jahres haben die
schleswig-holsteinischen Landräte beschlossen, den
Rahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung mit den Wohlfahrtsverbänden zum Jahresende
2010 zu kündigen. Ziel sei es, die Zuschüsse um
jährlich 100 Millionen Euro zu kürzen, lautet die Kritik
der Wohlfahrtsverbände. Die Links-Fraktion im Landtag
fordert nun die Landesregierung auf, sich für die
Rücknahme der Kündigung einzusetzen und die „finanziellen
Grundlagen" in der bisherigen Form zu erhalten.
Andernfalls drohe behinderten Menschen der Ausschluss aus
dem öffentlichen Leben.
Demgegenüber
unterstützen die Grünen in einem Änderungsantrag den
Ansatz, das „Verfahren zu verbessern und auf diesem Weg
mittelbar einen Kostenanstieg zu verhindern". Ein Weg
könne die „Individualisierung" der Leistungen
sein, nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär".
Land
und Kommunen geben über 600 Millionen
Euro pro Jahr für Eingliederungshilfe aus
Auch
Sozialminister Heiner Garg (FDP) hat laut Medienberichten
darauf hingewiesen, dass in den vergangenen 20 Jahren
Behindertenwerkstätten weit über den Bedarf hinaus
ausgebaut worden seien. „Wir müssen auf ambulante
Betreuung umsteuern und auch mehr Behinderte in reguläre
Arbeitsverhältnisse bringen", wird der Minister in
der Presse zitiert.
Schätzungsweise
30.000 Menschen mit Behinderung werden in
Schleswig-Holstein stationär, in Werkstätten oder
ambulant betreut. Die Pro-Kopf-Förderung beträgt im
Norden 168 Euro im Monat und liegt damit über dem
westdeutschen Durchschnitt, der bei 141 Euro liegt. Für
die sogenannte Eingliederungshilfe überweist das Land
Medienberichten zufolge jährlich rund 525 Millionen Euro,
Kreise und kreisfreie Städte zahlen zusätzlich 92
Millionen Euro.