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Hartz IV: Koalition
beharrt auf ihrem Nein zur sofortigen Erhöhung der Regelsätze
Kiel (SHL/17.03.) Die
Opposition hat als Konsequenz aus dem Hartz-IV-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erneut höhere Regelsätze
gefordert. Die Vertreter von Schwarz-Gelb wiesen den Vorstoß
jedoch wie bei der ersten Debatte zum Thema im Februar zurück.
„Um die Ursachen
von Armut zu bekämpfen", so der SPD-Abgeordnete Wolfgang
Baasch, müssten insbesondere die Sätze für Kinder erhöht
werden. Ziel müsse es sein, auch Kindern aus ärmeren Familien
die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. „Wir werden die
Probleme, die wir haben, nicht allein durch höhere Geldleistungen
lösen", konterte Sozialminister Heiner Garg (FDP).
Vielmehr gelte es, in den
nächsten Monaten gründlich die „Zielgenauigkeit von Sozialleistungen" zu überprüfen und sicherzustellen, „dass
die Leistungen, die für Kinder gedacht sind, auch bei Kindern
ankommen", führte Garg aus. Dies könne durch den Ausbau der
Betreuungsinfrastruktur wie auch durch Sachleistungen geschehen;
hier dürfe es „keine Denkverbote" geben.
Nach dem jüngsten BVerfG-Urteil müssen die
Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher,
darunter 1,7 Millionen Kinder, neu berechnet werden. Die bisherige
Berechnungsmethode ist nach Ansicht der Karlsruher Richter
intransparent. Das Gericht forderte den Gesetzgeber bis zum 31.
Dezember zu einer Neuregelung auf.
Weitere Redner: Marret
Bohn (Grüne), Flemming Meyer (SSW), Werner Kalinka (CDU), Anita
Klahn (FDP), Antje Jansen (Linke)
Hintergrund:
Die Forderung der Grünen nach einer Erhöhung der
Hartz-IV-Regelätze steht im Landtag vor der Ablehnung.
CDU und FDP sprachen sich im Sozialausschuss dagegen aus.
Anlass für den Vorstoß der Oppositionsfraktion war das
Hartz-IV-Grundsatzurteil des Bundes-Verfassungsgerichts
aus dem Februar.
Nach dem
Urteil müssen die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen
Hartz-IV-Bezieher neu berechnet werden. Die bisherige
Berechnungsmethode ist nach Ansicht der Karlsruher Richter
intransparent. Das Gericht forderte den Gesetzgeber bis
zum 31. Dezember zu einer Neuregelung auf. Bis zur
Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig.
Hartz-IV-Empfänger können aber von sofort an einen
besonderen Bedarf geltend machen, wenn dieser durch die
bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist. Ein Beispiel
dafür wäre der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
Karlsruher Richter: „Kinder sind
keine kleinen Erwachsenen"
Das Gericht
hat die Höhe der Regelsätze nicht beanstandet. Die
Berechnung muss laut Urteil nun aber in einem
transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem
tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Geschätzte Abschläge
„ins Blaue hinein" seien nicht angemessen. Da die
Grundlage bei den Regelsätzen für Erwachsene nicht
stimme, schleppe sich der Fehler bis zur Berechnung der
Kinder-Sätze durch. Rund 1,7 Millionen Kinder in
Deutschland beziehen Hartz IV.
„Kinder
sind keine kleinen Erwachsenen", monieren die
Richter. Sie rügen auch, dass die Ausgaben für Bildung
und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert sind –
etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die
Mitgliedschaft im Sportverein. Der Hartz-IV-Regelsatz für
Erwachsene beträgt derzeit 359 Euro. Kinder und
Jugendliche erhalten nach Alter gestaffelte Leistungen,
und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt
es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251
Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Damit muss
eine der größten Sozialreformen in der deutschen
Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden.
Erfolgreich geklagt hatten drei Familien aus Bayern,
Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die Hartz-IV-Reform der
ehemaligen rot-grünen Bundesregierung war Anfang 2005 in
Kraft getreten.
Debatte bei Antragstellung:
plenum-online Februar
2010
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