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Fragestunde zu eingefrorenen
Arbeitsmarkt-Geldern:
Garg: Laufende
Maßnahmen im
Land sind nicht betroffen
Kiel
(SHL/17.03.) Die im Haushaltsausschuss des
Bundestages von Union und FDP Anfang März beschlossene
Haushaltssperre von 900 Millionen Euro aus dem Arbeitsmarktetat für
2010, hat laut Arbeitsminister Heiner Garg (FDP/Foto)
keine Auswirkungen auf die Arbeitsmarktpolitik oder die Job-Center
in Schleswig-Holstein. „Es geht nicht um Einsparungen, sondern um
eine qualifizierte Haushaltssperre", erklärte Garg in einer
von der SPD beantragten Fragestunde. Die Mittel blieben so lange
eingefroren, bis die Bundesagentur für Arbeit mit dem
Bundesarbeitsministerium ein Konzept ausgearbeitet habe, um die
gesperrten Gelder effizienter und zielgenauer einzusetzen.
Von den für Eingliederungsmaßnahmen geplanten 6,6
Milliarden Euro wurden 600 Millionen vorerst gesperrt, im 4,4
Milliarden schweren Verwaltungs- und Personalbudget liegen 300
Millionen auf Eis. Wann die Gelder wieder freigegeben werden, ließ
der Minister offen. „Ich gehe aber davon aus, dass die Mittel
wieder zur Verfügung gestellt werden", sagte er. Gleichzeitig
stellte der Minister klar, dass „derzeit" weder laufende
Maßnahmen zur Eingliederung von Jugendlichen oder
langzeitarbeitlosen Menschen in den Arbeitsmarkt eingeschränkt
werden, noch Mitarbeiter der Job-Center um ihren Arbeitsplatz
fürchten müssen. Auch eine Schließung von Job-Centern sei nicht
geplant.
Fragesteller:
Detlef Buder (SPD), Jürgen Weber (SPD), Peter Eichstädt (SPD),
Serpil Midyatli (SPD), Wolfgang Baasch (SPD), Siegrid
Tenor-Alschausky (SPD), Antje Jansen (Linke), Flemming Meyer (SSW),
Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die SPD möchte im Rahmen einer Fragestunde von der
Landesregierung wissen, wie sich drohende Kürzung der
Arbeitslosenförderung im Lande auswirken könnte.
Im
Haushaltsausschuss des Bundestages haben Union und FDP 900
Millionen Euro aus dem Etatentwurf für 2010 gesperrt, die
für die aktive Arbeitsmarktpolitik vorgesehen sind. Von
den für Eingliederungsmaßnahmen geplanten 6,6 Milliarden
Euro wurden 600 Millionen vorerst gesperrt, im 4,4
Milliarden schweren Verwaltungs- und Personalbudget liegen
300 Millionen auf Eis. Die Finanzfachleute der Koalition
wollen die Sperre laut Medienberichten erst aufheben, wenn
die Arbeitsmarktpolitiker die Effizienz dieser Förderung
nachweisen.
Kritiker
aus der Opposition sehen hierdurch die Eingliederung von
langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt bedroht.
Die Sperrung der Mittel bedeute für über 100 der derzeit
346 Hartz-IV-Jobcenter, dass sie in der zweiten
Jahreshälfte keine zusätzlichen Programme zur
Integration in den Arbeitsmarkt auflegen könnten, so der
Vorwurf.
Stichwort:
Fragestunde
Gemäß Paragraph 37 der Landtags-Geschäftsordnung
kann jeder Abgeordnete im Rahmen einer Plenarsitzung
Fragen zur direkten Beantwortung an die Landesregierung
richten. Themen sollen die Bereiche Landespolitik und
Verwaltung sein. Der zuständige Minister muss mündlich
antworten. Anschließend kann der Abgeordnete, der die
Fragestunde auf die Tagesordnung gesetzt hat, drei
Zusatzfragen stellen, und auch andere Parlamentarier
können mit eigenen Fragen „nachbohren".
Eine solche
Fragestunde muss drei Werktage vor Beginn der Sitzung
beantragt werden. Eine Fragestunde soll zu Beginn einer
Plenarsitzung stattfinden, außer es findet eine Aktuelle
Stunde statt. In diesem Fall rutscht die Fragestunde ans
Ende der Tagesordnung.
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