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Auf dieser Seite: Diätenregelung

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Top 4a:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW

Drucksache: 16/749
-Plenarprotokoll-

Diätenstrukturreform auf dem Weg
Landtag überweist
Änderung des Abgeordnetengesetzes in Erster Lesung an die Ausschüsse

Kiel (SHL/04.05.) Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Diätenstrukturreform auf den parlamentarischen Weg geschickt. Im Namen aller Fraktionen hat Landtagspräsident Martin Kayenburg die Eckdaten der Reform vorgestellt, bevor eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes in Erster Lesung dem Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Finanzausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet wurde. Mit der von den Fraktionen im Landtag angestrebten Reform der Abgeordnetenbezahlung soll die so genannte Grundentschädigung von circa 3.900 auf Brutto 6.700 Euro steigen. Zugleich sollen die meisten Funktionszulagen und die steuerfreie Aufwandsentschädigung von 818 Euro monatlich ebenso wegfallen wie das Tagegeld in Höhe von rund 200 Euro. Für ihre Altersversorgung sollen die Abgeordneten künftig selbst sorgen. Stattdessen ist vorgesehen, dass die Abgeordneten eine – nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen zu versteuernde – zusätzliche Entschädigung in Höhe von monatlich 1.500 Euro erhalten. "Ich halte die Diätenstrukturreform, die wir mit diesem Entwurf eingebracht haben, für ebenso ausgewogen wie angemessen, für ebenso vernünftig wie zukunftsweisend", sagte Kayenburg vor dem Plenum.

Das Parlamentsoberhaupt betonte, dass die Vorlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Zulagen nur für Landtagspräsidenten, Vizepräsidenten und für Fraktionsvorsitzende für zulässig hält, entspreche. Die zusätzlichen Entschädigungen für die Ausschussvorsitzenden, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzenden der Fraktionsarbeitskreise werden gestrichen. 

"Der Entwurf trägt jedoch auch schleswig-holsteinischen Besonderheiten Rechnung", fügte Kayenburg hinzu. So sind im Anschluss an die Empfehlungen der Benda-Kommission aus dem Jahr 2001 auch Zulagen für einen Abgeordneten des SSW im Landtag und für einen parlamentarischen Geschäftsführer je Fraktion vorgesehen. "Über ihre herausragenden Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten und ihre daraus resultierende Bedeutung für die innerparlamentarische Willensbildung im Schleswig-Holsteinischen Landtag, die aus meiner Sicht durchaus über ihre Bedeutung in anderen Parlamenten hinausgehen mag, besteht im Schleswig-Holsteinischen Landtag Einigkeit", sagte Kayenburg. Unterm Strich „werden damit die Funktionszulagen von zurzeit 45 auf zwölf reduziert", rechnete er vor.

Ein weiterer Eckpunkt der Reform ist die Neuregelung der Vereinbarkeit von Amt und Mandat. Danach können Abgeordnete zukünftig nicht – auch nicht in Teilzeit – als Beamte oder als Angestellte im Öffentlichen Dienst tätig sein, ihre Rechte und Pflichten ruhen während der Zeit im Parlament.

"Wenn man die Kosten der Altersversorgung unberücksichtigt lässt, entstehen gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage Mehrkosten in Höhe von 1,21 Millionen Euro pro Jahr", sagte Kayenburg. Auch müsse im Sinne einer Gesamtschau die Verkleinerung des Parlaments auf 69 Abgeordnete berücksichtigt werden. Danach sei gegenüber der letzten Wahlperiode eine Kostensenkung von jährlich 190.000 Euro zu verzeichnen. Orientiert an dem Berechnungsmodell der Benda-Kommission, so Kayenburg, ergebe der Kostenvergleich zwischen der bisherigen Rechtslage und dem neuen Modell – bezogen auf den 1. Januar 2006 – sogar eine Einsparung von 223.000 Euro. Die Kosten der Abgeordnetenversorgung isoliert betrachtet würden langfristig von zurzeit etwa 2,64 Millionen Euro auf 1,24 Millionen Euro jährlich sinken. Kayenburg: "Insgesamt wird also die Diätenstrukturreform langfristig eine finanzielle Entlastung des Landes mit sich bringen."

Mit Blick auf die öffentlichen Reaktionen in den vergangenen beiden Tagen forderte der Landtagspräsident die Medien, Verbände und Organisationen im Land auf, zu einer neutralen Betrachtungsweise auf – basierend auf den vorgestellten Fakten. Eine einseitige Berichterstattung leiste der Politikverdrossenheit Vorschub, betonte Kayenburg.

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Hintergrund:
Kiel (dpa/lno) - Die Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag haben sich am Vortag der Mai-Tagung über eine Reform der Abgeordnetenbezahlung geeinigt. Danach soll die so genannte Grundentschädigung von 3.900 auf 6.700 Euro steigen. Zugleich fallen die meisten Funktionszulagen und die steuerfreie Aufwandspauschale von 818 Euro monatlich ebenso weg wie das Tagegeld, kündigte Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU) am Dienstag an. Die Abgeordneten sollen künftig selbst für ihre Altersversorgung sorgen und bekommen dafür 1.500 Euro. "Damit ist ein Hauptziel der Reform erreicht: Die staatliche Alimentierung wird insoweit beendet", sagte Kayenburg. "Landtagsabgeordnete werden mit ihrer Entschädigung künftig wie Steuerbürger behandelt, freie Pauschalen wird es nicht mehr geben."
  Über die Reform wird der Landtag bereits in dieser Tagung erstmals beraten. Kayenburgs Ankündigung waren intensive Beratungen in den Fraktionen vorangegangen. Funktionszulagen, die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend als unzulässig eingestuft worden waren, sollen in Zukunft nur noch der Landtagspräsident, die Vizepräsidenten, Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und die Vorsitzende des SSW erhalten. Außerdem dürfen Abgeordnete nicht mehr im Öffentlichen Dienst arbeiten, auch nicht in Teilzeit.
  "Dieser Gesetzesentwurf ist ein guter Kompromiss, der in seinen Grundzügen mit dem Modell in Nordrhein-Westfalen vergleichbar ist und sich auch an den Empfehlungen der Benda-Kommission orientiert», sagte der Landtagspräsident. Die Expertenkommission hatte vor einigen Jahren umfassende Vorschläge für eine Diätenreform vorgelegt, die vor drei Jahren zunächst aber gescheitert war.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuell:  
Diätenstrukturreform

Fragestunde zu: 
Haushaltssanierung

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
Herzlichen Glückwunsch...
Abschied...

I n n e n  / R e c h t

1. Lesung:
Informations-Freiheitsgesetz
Wahl:
Präsident Finanzgericht
(ohne Aussprache)
Anträge:
Einbürgerungen
Bürokratie-Kosten
(ohne Aussprache)
Berichte:
Datenschutzbericht
Verwaltungsmodernisierung
Printmedien
Verfassungsschutz-Bericht
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Anträge:
Konfliktprävention an Schulen
Sekundarbereich I
Schwimmausbildung
Berichte:
Krebstherapie-Zentrum
Lehrerausbildung
Palliativmedizin
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Anträge:
Pflegegeld / SGB II
Frühförderung behind. Kinder
(ohne Aussprache)
Krankenhausfinanzierung
(ohne Aussprache)
Berichte:
Migrationsforschung
Landärzte
Wohnen im Alter
AIDS-Prävention

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

1. Lesung:
PACT-Gesetz
Anträge:
Maritime Wirtschaft
Stromkabel
Bericht:
Außenwirtschaft S-H

F i n a n z e n

Fragestunde zu:
Haushaltssanierung
Anträge:
Landesbeteiligungen
Kommunale Finanzen
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesung:
Naturschutz-Beauftragter
Anträge:
Getreideverwertung
Abfallbehandlung

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Berichte:
EU-Bildungsprogramme
EU-Verfassung