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Diätenstrukturreform
auf dem Weg
Landtag überweist Änderung des
Abgeordnetengesetzes in Erster Lesung an die Ausschüsse
Kiel (SHL/04.05.)
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Diätenstrukturreform
auf den parlamentarischen Weg geschickt. Im Namen aller Fraktionen
hat Landtagspräsident Martin Kayenburg die Eckdaten der Reform
vorgestellt, bevor eine entsprechende Änderung des
Abgeordnetengesetzes in Erster Lesung dem Innen- und
Rechtsausschuss sowie dem Finanzausschuss zur weiteren Beratung
zugeleitet wurde. Mit der von den Fraktionen im Landtag
angestrebten Reform der Abgeordnetenbezahlung soll die so genannte
Grundentschädigung von circa 3.900 auf Brutto 6.700 Euro steigen.
Zugleich sollen die meisten Funktionszulagen und die steuerfreie
Aufwandsentschädigung von 818 Euro monatlich ebenso wegfallen wie
das Tagegeld in Höhe von rund 200 Euro. Für ihre
Altersversorgung sollen die Abgeordneten künftig selbst sorgen.
Stattdessen ist vorgesehen, dass die Abgeordneten eine – nach
allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen zu versteuernde –
zusätzliche Entschädigung in Höhe von monatlich 1.500 Euro
erhalten. "Ich halte die Diätenstrukturreform, die wir mit
diesem Entwurf eingebracht haben, für ebenso ausgewogen wie
angemessen, für ebenso vernünftig wie zukunftsweisend",
sagte Kayenburg vor dem Plenum.
Das Parlamentsoberhaupt
betonte, dass die Vorlage der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, das Zulagen nur für
Landtagspräsidenten, Vizepräsidenten und für
Fraktionsvorsitzende für zulässig hält, entspreche. Die
zusätzlichen Entschädigungen für die Ausschussvorsitzenden,
stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzenden der
Fraktionsarbeitskreise werden gestrichen.
"Der Entwurf trägt jedoch
auch schleswig-holsteinischen Besonderheiten Rechnung",
fügte Kayenburg hinzu. So sind im Anschluss an die Empfehlungen
der Benda-Kommission aus dem Jahr 2001 auch Zulagen für einen
Abgeordneten des SSW im Landtag und für einen parlamentarischen
Geschäftsführer je Fraktion vorgesehen. "Über ihre
herausragenden Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten und ihre
daraus resultierende Bedeutung für die innerparlamentarische
Willensbildung im Schleswig-Holsteinischen Landtag, die aus meiner
Sicht durchaus über ihre Bedeutung in anderen Parlamenten
hinausgehen mag, besteht im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Einigkeit", sagte Kayenburg. Unterm Strich „werden damit
die Funktionszulagen von zurzeit 45 auf zwölf reduziert",
rechnete er vor.
Ein weiterer Eckpunkt der
Reform ist die Neuregelung der Vereinbarkeit von Amt und Mandat.
Danach können Abgeordnete zukünftig nicht – auch nicht in
Teilzeit – als Beamte oder als Angestellte im Öffentlichen
Dienst tätig sein, ihre Rechte und Pflichten ruhen während der
Zeit im Parlament.
"Wenn man die Kosten der
Altersversorgung unberücksichtigt lässt, entstehen gegenüber
der gegenwärtigen Rechtslage Mehrkosten in Höhe von 1,21
Millionen Euro pro Jahr", sagte Kayenburg. Auch müsse im
Sinne einer Gesamtschau die Verkleinerung des Parlaments auf 69
Abgeordnete berücksichtigt werden. Danach sei gegenüber der
letzten Wahlperiode eine Kostensenkung von jährlich 190.000 Euro
zu verzeichnen. Orientiert an dem Berechnungsmodell der
Benda-Kommission,
so Kayenburg, ergebe der Kostenvergleich zwischen der bisherigen
Rechtslage und dem neuen Modell – bezogen auf den 1. Januar 2006
– sogar eine Einsparung von 223.000 Euro. Die Kosten der
Abgeordnetenversorgung isoliert betrachtet würden langfristig von
zurzeit etwa 2,64 Millionen Euro auf 1,24 Millionen Euro jährlich
sinken. Kayenburg: "Insgesamt wird also die
Diätenstrukturreform langfristig eine finanzielle Entlastung des
Landes mit sich bringen."
Mit Blick auf die öffentlichen
Reaktionen in den vergangenen beiden Tagen forderte der
Landtagspräsident die Medien, Verbände und Organisationen im
Land auf, zu einer neutralen Betrachtungsweise auf – basierend
auf den vorgestellten Fakten. Eine einseitige Berichterstattung
leiste der Politikverdrossenheit Vorschub, betonte Kayenburg.
Hintergrund:
Kiel (dpa/lno) - Die Fraktionen im schleswig-holsteinischen
Landtag haben sich am Vortag der Mai-Tagung über eine Reform der
Abgeordnetenbezahlung geeinigt. Danach soll die so genannte Grundentschädigung von
3.900 auf 6.700 Euro steigen. Zugleich fallen die meisten Funktionszulagen und die
steuerfreie Aufwandspauschale von 818 Euro monatlich
ebenso weg wie das Tagegeld, kündigte Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU) am Dienstag an. Die
Abgeordneten sollen künftig selbst für ihre Altersversorgung sorgen
und bekommen dafür 1.500 Euro. "Damit ist ein Hauptziel der Reform
erreicht: Die staatliche Alimentierung wird insoweit beendet", sagte
Kayenburg. "Landtagsabgeordnete werden mit ihrer Entschädigung
künftig wie Steuerbürger behandelt, freie Pauschalen wird es nicht
mehr geben."
Über die Reform wird der Landtag bereits in dieser
Tagung erstmals beraten. Kayenburgs Ankündigung waren intensive Beratungen
in den Fraktionen vorangegangen. Funktionszulagen, die vom
Bundesverfassungsgericht weitgehend als unzulässig eingestuft worden
waren, sollen in Zukunft nur noch der Landtagspräsident, die
Vizepräsidenten, Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und die Vorsitzende des SSW erhalten. Außerdem dürfen
Abgeordnete nicht mehr im Öffentlichen Dienst arbeiten, auch nicht in
Teilzeit.
"Dieser Gesetzesentwurf ist ein guter Kompromiss, der in seinen
Grundzügen mit dem Modell in Nordrhein-Westfalen vergleichbar ist und
sich auch an den Empfehlungen der Benda-Kommission orientiert», sagte
der Landtagspräsident. Die Expertenkommission hatte vor einigen
Jahren umfassende Vorschläge für eine Diätenreform vorgelegt, die vor
drei Jahren zunächst aber gescheitert war.
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