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Auf
dieser Seite: PACT-Gesetz
– Stromverkabelung
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Top 03:
Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung von
Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs-
und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung |
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Top 09:
Priorität für Erdkabel beim Ausbau der Stromnetze in
Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Innenstädte
sollen attraktiver
werden
Großer
Zuspruch für PACT-Gesetz
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Kiel (SHL/03.05.)
Schleswig-Holsteins Innenstädte sollen attraktiver werden.
Darauf zielt ein Gesetzentwurf, den Innenminister Ralf Stegner
(SPD) eingebracht hat. Demnach dürfen Grundeigentümer in
Zusammenarbeit mit den Kommunen Konzepte zur Aufwertung ihres
Stadtquartiers umsetzen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll
durch alle Begünstigten über eine kommunale Sonderabgabe
erfolgen. Das Parlament signalisierte parteiübergreifend große
Zustimmung zu der Zielrichtung.
Das dem Parlament in
Erster Lesung vorgelegte "Gesetz über die Einrichtung von
Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs-
und Tourismusbereichen" (PACT-Gesetz) soll auch die
Wettbewerbesfähigkeit der städtischen Einkaufszentren
steigern. Hintergrund ist die starke Konkurrenz auf der
"grünen Wiese" am Rand von Ortschaften, die den
Innenstädten zu schaffen macht. Das Gesetz soll
Zusammenschlüssen von Geschäftsleuten ermöglichen, die
Initiative für Marketing, Standortverschönerungen und
Strukturverbesserungen zu ergreifen. Die Kommunen bestimmen auf
Antrag einer solchen lokalen Initiative in einer eigens dafür
festgelegten Satzung die Höhe der Abgabe. Widersprechen mehr
als ein Drittel der potenziellen Abgabenpflichtigen dem
geplanten Erlass einer PACT-Satzung, so darf das Projekt nicht
umgesetzt werden.
Innenminister
Stegner hob hervor, dass das Gesetz dem Allgemeinwohl diene und
privates Engagement unterstütze. Es sei, fügte Johannes
Callsen (CDU) hinzu, „eine weitgehend unbürokratische Basis
für die Attraktivitätssteigerung der Innenstädte". Und
sein Koalitionskollege Bernd Schröder von der SPD betonte die
Wichtigkeit der Eigenständigkeit vor Ort, die im PACT-Gesetz
durch das Motto „so viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie
möglich" garantiert sei.
Auch Heiner Garg
(FDP) stimmte der Stoßrichtung des Entwurfs zu, forderte aber,
dass die Betroffenen nur mit Abgaben belastet werden dürften,
„wenn eine deutliche Mehrheit von ihnen dem ausdrücklich
zugestimmt hat". Der Grünen-Abgeordnete Klaus Müller
zeigte sich erfreut, dass das Gesetz „kein bürokratisches
Monster" sei. Allerdings hielt er den Verzicht auf
Regularien zur Finanzierung für einen großen Risikofaktor, da
„zu viel Freiheit dem eigentlichen Zweck schaden kann".
Lars Harms (SSW) bewertete es dagegen positiv, dass die Höhe
der Abgabe den Verantwortlichen vor Ort überlassen wird.
Anders ist es im
amerikanische Konzept des "Business Improvement District"
(BID) geregelt, für das sich die Hansestadt Hamburg
entschlieden hat und das im September vergangenen Jahres auch
die Grünen im Landtag Schleswig-Holstein gefordert hatten. Im
Gegensatz zu PACT können im Rahmen des BID-Konzepts die
Kaufleute auf Grundlage landesweiter Vorgaben dazu verpflichtet
werden, regelmäßig in einen Fonds einzuzahlen.
Der Gesetzentwurf wurde an den
Wirtschaftsausschuss – unter Mitberatung des Innen- und
Rechtsausschusses – überwiesen.
Hintergrund:
Die Landtag will die Wettbewerbesfähigkeit der
städtischen Einkaufszentren steigern und legt das
"Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur
Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und
Tourismusbereichen" (PACT-Gesetz) vor. Hintergrund
ist die starke Konkurrenz auf der "grünen
Wiese" am Rand von Ortschaften, die den Innenstädten
des Landes zu schaffen macht. Der Gesetzentwurf soll
Grundeigentümern und Erbbauberechtigten ermöglichen, die
Initiative für Marketing, Standortverschönerungen und
Strukturverbesserungen zu ergreifen. Bezahlt werden sollen
solche PACT-Initiativen von den Initiatoren selbst.
Freiberufler und interessierte Dritte können sich
freiwillig daran beteiligen.
Das PACT-Gesetz zielt in dieselbe Richtung wie das
amerikanische Konzept des "Business Improvement
District" (BID), das von der Hansestadt Hamburg
eingeführt worden ist. Allerdings ist das BID-Konzept
wesentlich verbindlicher: Laut BID können Kaufleute, die
an einem gemeinsamen Standort tätig sind – etwa einer
Straße oder einem Stadtteil –dazu verpflichtet werden,
regelmäßig in einen BID-Fonds einzuzahlen. Als
Gegenleistung organisiert die private BID-Gesellschaft die
Außendarstellung des Standorts, beispielsweise mit
Kinderfesten oder Straßenumgestaltungen. Die Fraktion der
Grünen hatte sich in der September-Sitzung 2005 für ein
solches BID-Gesetz ausgesprochen.
Nach Angaben des Statistikamtes Nord hält der
Umsatzrückgang im Einzelhandel auch in diesem Jahr an. In
Schleswig-Holstein wurde im ersten Halbjahr 2005 ein um
1,5 Prozent niedrigerer Umsatz verzeichnet als im
Vergleichszeitraum 2004.
mehr
Informationen: plenum-online,
September
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2005/
texte/07_40_dienstleistungszentren_zucker.htm)
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Ausbau
des Stromnetzes: Erdkabel statt Freilandleitungen
Plenum fordert Wirtschaftlichkeitsprüfung
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Kiel (SHL/04.05.).
Schleswig-Holsteins Landtagsparteien wollen beim Ausbau des
Stromnetzes verstärkt auf die Verwendung von Erdkabel setzen.
Sie seien umweltverträglicher und weniger anfällig gegen
Schäden, betonten Vertreter der Regierungsfraktionen und
Opposition unisono. Wirtschaftsminister Dietrich Austermann
(CDU), der das Ansinnen des Parlamentes grundsätzlich
unterstützte, mahnte allerdings eine bundesgesetzliche Regelung
an, die es erlaubt, die Kosten für die Verlegung von Erdkabeln
auf die Nutzer des Netzes umzulegen.
Der Ausbau des
Freileitungsnetzes würde acht bis zehn Jahre dauern –
Erdkabel könnten dagegen in einem Zeitraum von einem bis drei
Jahren verlegt werden, warb Klaus Müller (Grüne) für den
Vorstoß seiner Fraktion. Auch Hans-Jörn Arp (CDU) meldete
Handlungsbedarf für einen schnellen Ausbau des Stromnetzes an,
da insbesondere neue Windkraftanlagen das Netz an seine Grenzen
geführt habe. In dieselbe Richtung zielte Regina Poersch (SPD).
Es könne nicht sein, dass mittlerweile Windkraftanlagen
abgeschaltet werden müssten, weil das Netz überlastet sei.
Die technischen,
ökologischen und landschaftsplanerischen Vorteile des Erdkabels
seien unbestritten, betonte Heiner Garg (FDP). Gleichwohl sei zu
klären, unter welchen Bedingungen diese Technik anwendbar sei.
Die Kriterien dafür müssten herausgearbeitet werden. Das
Beispiel Erdkabel zeige, dass private Trägerschaft nicht immer
zu den besten Lösungen führe, konstatierte Lars Harms (SSW).
Die Unternehmen würden kurzfristig auf die Kosten achten. Dabei
seien Erdkabel auf Dauer günstiger, weil sie länger hielten
und zudem weniger Unterhaltskosten verursachen würden.
Der Antrag der Grünen, der
unter anderem den Ausbau des Stromnetzes über Erdkabel
vorsieht, sofern dies wirtschaftlich und technisch möglich ist,
wurde einstimmig an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Die Grünen fordern, dass der Ausbau des
schleswig-holsteinischen Stromnetzes, wo es technisch und
wirtschaftlich möglich ist, über Erdkabel erfolgen soll.
Begründung: unterirdisch verlegte schonen gegenüber
Freilandleitung die Landschaft und sind
umweltverträglicher.
In Schleswig-Holstein soll das Stromnetz unter
anderem zwischen Breklum und Flensburg, Heide und
Pöschendorf (Dithmarschen) sowie Göhl (Ostholstein) und
Lübeck ausgebaut werden. Die Grünen verweisen darauf,
dass sich die zuständigen Kreistage in Nordfriesland,
Dithmarschen und Ostholstein für Erdkabelleitungen
ausgesprochen hätten.
Ein Erdkabel ist ein im Erdboden verlegtes Strom-
oder Nachrichtenkabel mit einer besonders robusten
Isolierung nach Außen (Kabelmantel), die eine Zerstörung
derselben durch chemische Einflüsse im Erdreich
beziehungsweise im Boden lebender Kleintiere (Nagetiere)
verhindert. Erdkabel besitzen gegenüber Freileitungen
einige Vorteile. Sie sind gegenüber Witterungsunbilden
wie Sturm, Eisregen, Blitzeis, Blitzen mit
Überspannungen, und mechanischen Beschädigungen
geschützt. Außerdem ist die elektromagnetische
Ausstrahlung vermindert. Ein Nachteil ist neben den
höheren Kosten die zu hohe Kapazitätsbelegung der
Leitung, die in großräumigen Energieverteilnetzen ein
Problem darstellt.
mehr
Informationen: plenum-online,
März
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2006/
texte/21_36_landeswald_raumordnung.htm)
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