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Auf dieser Seite: PACT-Gesetz  –  Stromverkabelung 

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Top 03: 
Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache: 16/711
-Plenarprotokoll-
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Top 09: 
Priorität für Erdkabel beim Ausbau der Stromnetze in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/710
-Plenarprotokoll-
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Innenstädte sollen attraktiver werden

Großer Zuspruch für PACT-Gesetz

Kiel (SHL/03.05.) Schleswig-Holsteins Innenstädte sollen attraktiver werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf, den Innenminister Ralf Stegner (SPD) eingebracht hat. Demnach dürfen Grundeigentümer in Zusammenarbeit mit den Kommunen Konzepte zur Aufwertung ihres Stadtquartiers umsetzen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch alle Begünstigten über eine kommunale Sonderabgabe erfolgen. Das Parlament signalisierte parteiübergreifend große Zustimmung zu der Zielrichtung.

Das dem Parlament in Erster Lesung vorgelegte "Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen" (PACT-Gesetz) soll auch die Wettbewerbesfähigkeit der städtischen Einkaufszentren steigern. Hintergrund ist die starke Konkurrenz auf der "grünen Wiese" am Rand von Ortschaften, die den Innenstädten zu schaffen macht. Das Gesetz soll Zusammenschlüssen von Geschäftsleuten ermöglichen, die Initiative für Marketing, Standortverschönerungen und Strukturverbesserungen zu ergreifen. Die Kommunen bestimmen auf Antrag einer solchen lokalen Initiative in einer eigens dafür festgelegten Satzung die Höhe der Abgabe. Widersprechen mehr als ein Drittel der potenziellen Abgabenpflichtigen dem geplanten Erlass einer PACT-Satzung, so darf das Projekt nicht umgesetzt werden.

Innenminister Stegner hob hervor, dass das Gesetz dem Allgemeinwohl diene und privates Engagement unterstütze. Es sei, fügte Johannes Callsen (CDU) hinzu, „eine weitgehend unbürokratische Basis für die Attraktivitätssteigerung der Innenstädte". Und sein Koalitionskollege Bernd Schröder von der SPD betonte die Wichtigkeit der Eigenständigkeit vor Ort, die im PACT-Gesetz durch das Motto „so viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich" garantiert sei.

Auch Heiner Garg (FDP) stimmte der Stoßrichtung des Entwurfs zu, forderte aber, dass die Betroffenen nur mit Abgaben belastet werden dürften, „wenn eine deutliche Mehrheit von ihnen dem ausdrücklich zugestimmt hat". Der Grünen-Abgeordnete Klaus Müller zeigte sich erfreut, dass das Gesetz „kein bürokratisches Monster" sei. Allerdings hielt er den Verzicht auf Regularien zur Finanzierung für einen großen Risikofaktor, da „zu viel Freiheit dem eigentlichen Zweck schaden kann". Lars Harms (SSW) bewertete es dagegen positiv, dass die Höhe der Abgabe den Verantwortlichen vor Ort überlassen wird.

Anders ist es im amerikanische Konzept des "Business Improvement District" (BID) geregelt, für das sich die Hansestadt Hamburg entschlieden hat und das im September vergangenen Jahres auch die Grünen im Landtag Schleswig-Holstein gefordert hatten. Im Gegensatz zu PACT können im Rahmen des BID-Konzepts die Kaufleute auf Grundlage landesweiter Vorgaben dazu verpflichtet werden, regelmäßig in einen Fonds einzuzahlen.

Der Gesetzentwurf wurde an den Wirtschaftsausschuss – unter Mitberatung des Innen- und Rechtsausschusses – überwiesen.

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Hintergrund:
  Die Landtag will die Wettbewerbesfähigkeit der städtischen Einkaufszentren steigern und legt das "Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen" (PACT-Gesetz) vor. Hintergrund ist die starke Konkurrenz auf der "grünen Wiese" am Rand von Ortschaften, die den Innenstädten des Landes zu schaffen macht. Der Gesetzentwurf soll Grundeigentümern und Erbbauberechtigten ermöglichen, die Initiative für Marketing, Standortverschönerungen und Strukturverbesserungen zu ergreifen. Bezahlt werden sollen solche PACT-Initiativen von den Initiatoren selbst. Freiberufler und interessierte Dritte können sich freiwillig daran beteiligen.
  Das PACT-Gesetz zielt in dieselbe Richtung wie das amerikanische Konzept des "Business Improvement District" (BID), das von der Hansestadt Hamburg eingeführt worden ist. Allerdings ist das BID-Konzept wesentlich verbindlicher: Laut BID können Kaufleute, die an einem gemeinsamen Standort tätig sind – etwa einer Straße oder einem Stadtteil –dazu verpflichtet werden, regelmäßig in einen BID-Fonds einzuzahlen. Als Gegenleistung organisiert die private BID-Gesellschaft die Außendarstellung des Standorts, beispielsweise mit Kinderfesten oder Straßenumgestaltungen. Die Fraktion der Grünen hatte sich in der September-Sitzung 2005 für ein solches BID-Gesetz ausgesprochen.
  Nach Angaben des Statistikamtes Nord hält der Umsatzrückgang im Einzelhandel auch in diesem Jahr an. In Schleswig-Holstein wurde im ersten Halbjahr 2005 ein um 1,5 Prozent niedrigerer Umsatz verzeichnet als im Vergleichszeitraum 2004.

mehr Informationen: plenum-online, September 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2005/
texte/07_40_dienstleistungszentren_zucker.htm)

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tt

Ausbau des Stromnetzes: Erdkabel statt Freilandleitungen 
Plenum fordert Wirtschaftlichkeitsprüfung 

Kiel (SHL/04.05.). Schleswig-Holsteins Landtagsparteien wollen beim Ausbau des Stromnetzes verstärkt auf die Verwendung von Erdkabel setzen. Sie seien umweltverträglicher und weniger anfällig gegen Schäden, betonten Vertreter der Regierungsfraktionen und Opposition unisono. Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU), der das Ansinnen des Parlamentes grundsätzlich unterstützte, mahnte allerdings eine bundesgesetzliche Regelung an, die es erlaubt, die Kosten für die Verlegung von Erdkabeln auf die Nutzer des Netzes umzulegen. 

Der Ausbau des Freileitungsnetzes würde acht bis zehn Jahre dauern – Erdkabel könnten dagegen in einem Zeitraum von einem bis drei Jahren verlegt werden, warb Klaus Müller (Grüne) für den Vorstoß seiner Fraktion. Auch Hans-Jörn Arp (CDU) meldete Handlungsbedarf für einen schnellen Ausbau des Stromnetzes an, da insbesondere neue Windkraftanlagen das Netz an seine Grenzen geführt habe. In dieselbe Richtung zielte Regina Poersch (SPD). Es könne nicht sein, dass mittlerweile Windkraftanlagen abgeschaltet werden müssten, weil das Netz überlastet sei.

Die technischen, ökologischen und landschaftsplanerischen Vorteile des Erdkabels seien unbestritten, betonte Heiner Garg (FDP). Gleichwohl sei zu klären, unter welchen Bedingungen diese Technik anwendbar sei. Die Kriterien dafür müssten herausgearbeitet werden. Das Beispiel Erdkabel zeige, dass private Trägerschaft nicht immer zu den besten Lösungen führe, konstatierte Lars Harms (SSW). Die Unternehmen würden kurzfristig auf die Kosten achten. Dabei seien Erdkabel auf Dauer günstiger, weil sie länger hielten und zudem weniger Unterhaltskosten verursachen würden.

Der Antrag der Grünen, der unter anderem den Ausbau des Stromnetzes über Erdkabel vorsieht, sofern dies wirtschaftlich und technisch möglich ist, wurde einstimmig an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
  Die Grünen fordern, dass der Ausbau des schleswig-holsteinischen Stromnetzes, wo es technisch und wirtschaftlich möglich ist, über Erdkabel erfolgen soll. Begründung: unterirdisch verlegte schonen gegenüber Freilandleitung die Landschaft und sind umweltverträglicher.
  In Schleswig-Holstein soll das Stromnetz unter anderem zwischen Breklum und Flensburg, Heide und Pöschendorf (Dithmarschen) sowie Göhl (Ostholstein) und Lübeck ausgebaut werden. Die Grünen verweisen darauf, dass sich die zuständigen Kreistage in Nordfriesland, Dithmarschen und Ostholstein für Erdkabelleitungen ausgesprochen hätten.
  Ein Erdkabel ist ein im Erdboden verlegtes Strom- oder Nachrichtenkabel mit einer besonders robusten Isolierung nach Außen (Kabelmantel), die eine Zerstörung derselben durch chemische Einflüsse im Erdreich beziehungsweise im Boden lebender Kleintiere (Nagetiere) verhindert. Erdkabel besitzen gegenüber Freileitungen einige Vorteile. Sie sind gegenüber Witterungsunbilden wie Sturm, Eisregen, Blitzeis, Blitzen mit Überspannungen, und mechanischen Beschädigungen geschützt. Außerdem ist die elektromagnetische Ausstrahlung vermindert. Ein Nachteil ist neben den höheren Kosten die zu hohe Kapazitätsbelegung der Leitung, die in großräumigen Energieverteilnetzen ein Problem darstellt.

mehr Informationen: plenum-online, März 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2006/
texte/21_36_landeswald_raumordnung.htm)

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ttt

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