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Streit um
Akteneinsicht
Info-Freiheit nur für
Umweltdaten
Kiel (SHL/03.05.) Die
Reform des schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz
bleibt umstritten. Während die Redner der Koalition in Erster
Lesung einen entsprechenden Regierungsentwurf einhellig lobten,
reagierte die Opposition geschlossen kritisch. Knackpunkt war die
Frage, inwieweit Privatunternehmen, die öffentliche Aufgaben
wahrnehmen, der Informationspflicht gegenüber dem Bürger
unterliegen sollen – umfassend, wie es FDP, Grüne und SSW
fordern, oder nur in Bezug auf umweltrelevante Daten, wie
Schwarz-Rot es anpeilt. Das Informationsfreiheitsgesetz aus dem Jahr
2000 ermöglicht es den Bürgern, unter bestimmten Auflagen Zugang
zu den bei einer Behörde gespeicherten Daten zu erlangen.
Die neue
EU-Umweltinformationsrichtlinie macht nun eine Überarbeitung des
Landesrechts notwendig. Die von Brüssel angemahnten Umweltaspekte
sollen nach Willen der Landesregierung ins
Landes-Informationsfreiheitsgesetz aufgenommen werden. Damit, so
Innenminister Ralf Stegner (SPD), würden Umwelt und allgemeine
Verwaltung „in einem Gesetz geregelt – ein gutes Beispiel für
die Deregulierung von Normen".
Von „zwei Gesetzen in
einem Kleid" sprach dagegen Wolfgang Kubicki (FDP), da die
beiden Anwendungsbereiche faktisch getrennt blieben. Dies führe zu
mehr Bürokratie. Wie Kubicki kritisierte auch Anne Lütkes (Grüne)
den „Ausschluss privatrechtlichen Handelns des Staates" aus
dem Gesetz. So werde „die Flucht ins Privatrecht zu einer Flucht
aus der Informationsfreiheit". Anke Spoorendonk (SSW) war
ebenfalls „schwer enttäuscht". Sie verwies auf die
SSW-Initiative zu diesem Thema vom Mai 2005, die „den Zugang der
Bürger zu Informationen auf alle öffentlichen Aufgaben"
vorgesehen habe, auch wenn diese privatisiert worden seien. Die
jetzige Beschränkung auf den Umweltbereich sei „unlogisch".
Die Regierungsfraktionen
verteidigten dagegen den Ansatz des Innenministers. Die „Eins-zu-eins-Umsetzung"
der europäischen Vorgaben verhindere einen schleswig-holsteinischen
Sonderweg, betonte Axel Bernstein (CDU). Thomas Rother (SPD)
bemerkte, es „passt nicht zusammen", staatliche Unternehmen
erst zu privatisieren um anschließend die dabei entstehenden
Vorteile „wieder einzukassieren". Der Innen- und
Rechtsausschuss berät weiter.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt
jetzt den Entwurf eines neuen
Informationsfreiheitsgesetzes für Schleswig-Holstein vor
und will EU-Recht in Landesrecht umgießen. So fehlt in
dem derzeitigen Informationsfreiheitsgesetz das Recht auf
Information über Umweltbelastungen. Dieses Manko will die
Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
beseitigen. Eine weitere Neuregelung sollte auf
SSW-Initiative die
Informationspflicht privater Unternehmen betreffen, die öffentliche
Aufgaben wahrnehmen. Die Partei der dänischen Minderheit
hatte dies zuletzt in der Plenarsitzung im Mai 2005
gefordert und dabei auf zunehmende Privatisierung von
Staatsaufgaben verwiesen.
Ansonsten behält der Gesetzentwurf die Richtlinien
des Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Jahr 2000 bei.
Danach ist es jedem Bürger möglich, auf Antrag Zugang zu
den bei einer Behörde gespeicherten Informationen zu
bekommen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Zum
Schutz personenbezogener Daten, Betriebsgeheimnisse oder
öffentlicher Belange kann ein entsprechender Antrag
abgewiesen werden. Der Landtag, Polizei und
Staatsanwaltschaft sowie der Landesrechnungshof sind vom
Recht auf Zugang zu Informationen prinzipiell ausgenommen.
Bundesweit einzigartig in Schleswig-Holstein ist der
"voraussetzunglose Zugang" zu Informationen. Das
heißt: Ein Antrag auf Akteneinsicht bei einer Behörde
muss nicht begründet werden.
mehr Informationen: plenum-online,
Mai
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/
texte/24_10_konten_infofreiheit.htm)
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