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Auf dieser Seite: Informations-Freiheitsgesetz

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Neufassung des Informationsfreiheitsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/722
-Plenarprotokoll-

Streit um Akteneinsicht

Info-Freiheit nur für Umweltdaten

Kiel (SHL/03.05.) Die Reform des schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz bleibt umstritten. Während die Redner der Koalition in Erster Lesung einen entsprechenden Regierungsentwurf einhellig lobten, reagierte die Opposition geschlossen kritisch. Knackpunkt war die Frage, inwieweit Privatunternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, der Informationspflicht gegenüber dem Bürger unterliegen sollen – umfassend, wie es FDP, Grüne und SSW fordern, oder nur in Bezug auf umweltrelevante Daten, wie Schwarz-Rot es anpeilt. Das Informationsfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2000 ermöglicht es den Bürgern, unter bestimmten Auflagen Zugang zu den bei einer Behörde gespeicherten Daten zu erlangen.

Die neue EU-Umweltinformationsrichtlinie macht nun eine Überarbeitung des Landesrechts notwendig. Die von Brüssel angemahnten Umweltaspekte sollen nach Willen der Landesregierung ins Landes-Informationsfreiheitsgesetz aufgenommen werden. Damit, so Innenminister Ralf Stegner (SPD), würden Umwelt und allgemeine Verwaltung „in einem Gesetz geregelt – ein gutes Beispiel für die Deregulierung von Normen".

Von „zwei Gesetzen in einem Kleid" sprach dagegen Wolfgang Kubicki (FDP), da die beiden Anwendungsbereiche faktisch getrennt blieben. Dies führe zu mehr Bürokratie. Wie Kubicki kritisierte auch Anne Lütkes (Grüne) den „Ausschluss privatrechtlichen Handelns des Staates" aus dem Gesetz. So werde „die Flucht ins Privatrecht zu einer Flucht aus der Informationsfreiheit". Anke Spoorendonk (SSW) war ebenfalls „schwer enttäuscht". Sie verwies auf die SSW-Initiative zu diesem Thema vom Mai 2005, die „den Zugang der Bürger zu Informationen auf alle öffentlichen Aufgaben" vorgesehen habe, auch wenn diese privatisiert worden seien. Die jetzige Beschränkung auf den Umweltbereich sei „unlogisch".

Die Regierungsfraktionen verteidigten dagegen den Ansatz des Innenministers. Die „Eins-zu-eins-Umsetzung" der europäischen Vorgaben verhindere einen schleswig-holsteinischen Sonderweg, betonte Axel Bernstein (CDU). Thomas Rother (SPD) bemerkte, es „passt nicht zusammen", staatliche Unternehmen erst zu privatisieren um anschließend die dabei entstehenden Vorteile „wieder einzukassieren". Der Innen- und Rechtsausschuss berät weiter.

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Hintergrund:
  Die Landesregierung legt jetzt den Entwurf eines neuen Informationsfreiheitsgesetzes für Schleswig-Holstein vor und will EU-Recht in Landesrecht umgießen. So fehlt in dem derzeitigen Informationsfreiheitsgesetz das Recht auf Information über Umweltbelastungen. Dieses Manko will die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beseitigen. Eine weitere Neuregelung sollte auf SSW-Initiative die Informationspflicht privater Unternehmen betreffen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Die Partei der dänischen Minderheit hatte dies zuletzt in der Plenarsitzung im Mai 2005 gefordert und dabei auf zunehmende Privatisierung von Staatsaufgaben verwiesen.
  Ansonsten behält der Gesetzentwurf die Richtlinien des Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Jahr 2000 bei. Danach ist es jedem Bürger möglich, auf Antrag Zugang zu den bei einer Behörde gespeicherten Informationen zu bekommen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Zum Schutz personenbezogener Daten, Betriebsgeheimnisse oder öffentlicher Belange kann ein entsprechender Antrag abgewiesen werden. Der Landtag, Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Landesrechnungshof sind vom Recht auf Zugang zu Informationen prinzipiell ausgenommen. Bundesweit einzigartig in Schleswig-Holstein ist der "voraussetzunglose Zugang" zu Informationen. Das heißt: Ein Antrag auf Akteneinsicht bei einer Behörde muss nicht begründet werden.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/
texte/24_10_konten_infofreiheit.htm)

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