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Auf dieser Seite: Landesbeteiligungen  –  Verwaltungsmodernisierung

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Top 06: 
Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu Ausgliederungen aus dem Landeshaushalt und Zahlungsverpflichtungen des Landes
Antrag der Fraktion der FDP
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD

Drucksache: 16//647, 16/687
-Plenarprotokoll-
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Top 32: 
Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung
(Landtagsbeschluss vom 24. März 2006 – Drucksache 16/667)
Federführend ist das Finanzministerium
Drucksache: 16/720
-Plenarprotokoll-
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Diskussion um Ausgliederungen

Regierung soll Bilanz vorlegen

Kiel (SHL/03.05.) Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, eine Bilanz über die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Ausgliederungen aus dem Landeshaushalt vorzulegen. Gleichzeitig soll der Bericht die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen des Landes dokumentieren. Einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU und SPD schloss sich auch der SSW an. Der Vorstoß basiert allerdings auf einer Initiative der FDP, mit der die Liberalen erfolglos einen Sonderbericht des Landesrechungshofs verlangt hatten.

Es sei nötig dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber die Kosten und Risiken der Ausgliederungen kenne, sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Bund, Länder und Gemeinden würden sich bei der Übertragung von Aufgaben an andere Organisationen „selten" richtig trennen. „Sie lassen sie nur von anderen erledigen und bezahlen dafür mit öffentlichem Geld", womit die Zahlungsströme häufig dem Blick des Parlaments entzogen würden, konstatierte der Oppositionsführer.

Kein Verständnis zeigte Kubicki dafür, nicht den unabhängigen Landesrechungshof mit dem Bericht zu beauftragen, sondern die Landesregierung. Damit werde „der Bock zum Gärtner gemacht", meinte er. Ähnlich äußerte sich der Finanzexperte der Grünen-Fraktion, Klaus Müller. „Es wäre gut, wenn der Landesrechungshof aus unabhängiger Perspektive deutlich macht, was von dem Regierungshandeln gut war und was nicht gut war", so Müller.

Redner der Koalition, deren Fraktionen weite Teile des FDP-Antrages übernahmen, wiesen die Kritik zurück. Die Regierung handele bei Ausgliederungen ausschließlich nach Parlamentsbeschlüssen, sagte der CDU-Abgeordnete Peter Sönnichsen. Deshalb sei es auch „selbstverständlich", dass die Regierung über die Auswirkungen berichte. „Die Bewertung, inwieweit dabei Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit gewährleistet sind", fügte Birgit Herdejürgen (SPD) hinzu, „wollen wir dann aber schon dem Parlament überlassen." Die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk („der SSW hat schon immer eine kritische Linie verfolgt, wenn es um die Einbeziehung des Landesrechnungshofes ging") schloss sich dem an.

Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) schätzte das Volumen der bisher aus dem Landesetat vorgenommenen Ausgliederungen auf 300 bis 350 Millionen Euro an Personal- und Sachkosten. „Ich würde gern im Rahmen einer Konsolidierungsdarstellung erkennen, was dabei wirklich herauskommt", sagte er. Mit Blick auf dieses Ziel gebe es keine Meinungsunterschiede zur FDP.

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Hintergrund:
  Die FDP fordert einen Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) zu den Beteiligungen und den Zahlungsverpflichtungen des Landes, die nicht im Landeshaushalt aufgeführt sind – etwa Anstalten des öffentlichen Rechts oder Unternehmen.
  Hierzu zählen nach Angaben der Landesregierung unter anderem 34 Landes-Beteiligungen an Unternehmen und Anstalten, darunter:
  • 50 Prozent an Dataport, der gemeinsamen Datenzentrale von Schleswig-Holstein und Hamburg. Wert: 15 Millionen Euro
  • 100 Prozent an der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH), die seit 1999 die Verwaltung der Landesliegenschaften betreibt. Wert: 7,7 Millionen Euro
  • 19,55 Prozent an der HSH Nordbank, die aus der Vereinigung der Landesbanken von Schleswig-Holstein und Hamburg 2004 entstanden ist. Wert: 97 Millionen Euro
  • 100 Prozent an der Investitionsbank Schleswig-Holstein, dem Landesinstitut zur Wirtschaftsförderung. Wert: 100 Millionen Euro
  • 100 Prozent am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, das 2003 aus dem Zusammenschluss der Kliniken in Kiel und Lübeck entstanden ist. Wert: 19,3 Millionen Euro

(Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.12. 2004)

Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat zu dem Thema einen alternativen Berichtsantrag vorgelegt (siehe Drucksache 16/687)

Stichwort: Landesrechnungshof (LRH)
  Aufgabe des LRH ist es laut Artikel 56 der Landesverfassung, die Haushaltsführung des Landes und der Kommunen zu überwachen und darüber jährlich zu berichten. Bei der Schwerpunktsetzung seiner Kontrolltätigkeit hat der LRH freie Hand. Gleiches gilt für die anderen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, soweit sie Landesmittel erhalten oder Landesvermögen verwalten. Daneben berät der Landesrechnungshof den Landtag, die Landesregierung oder einzelne Ministerien in Fragen der Finanzkontrolle. Zentraler Prüfungsmaßstab des Landesrechnungshofes ist die Wirtschaftlichkeit. Als "Wächter der öffentlichen Finanzen" weist er auf Gefahren etwa der Überschuldung oder auf notwendige Reformen für ein wirtschaftlicheres Handeln in der öffentlichen Verwaltung hin.

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Reform mit Gender-Komponente

Chancengleichheit beim Verwaltungs-Umbau gefordert

Kiel (SHL/03.05.) Im Zuge der von der Landesregierung anvisierten Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung sorgen sich die Oppositionsparteien um die Chancengleichheit der Geschlechter. Unisono kritisierten FDP, Grüne und SSW, dass Fragen des Gender Mainstreaming erst am Ende der Reform diskutiert werden sollen. Dies sei kaum praktikabel und gefährde grundsätzlich die Umsetzung des Prinzips für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Diesen Vorwürfen trat das Regierungslager entgegen.

Gender Mainstreaming bezeichnet den Ansatz, die Chancengleichheit der Geschlechter durch jeweils geschlechtsspezifische Angebote durchzusetzen. Die Landesregierung hat dieses Prinzip 2002 als Leitziel durchgängig verankert. Laut einem von den Grünen beantragten Regierungsbericht, der der Debatte zugrunde lag, setzt Schwarz-Rot dabei auf die Einbeziehung von Gleichstellungsbeauftragten, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen. Allerdings solle dies erst in der „vorletzten Phase" der Umstrukturierung geschehen, betonte Finanzminister Rainer Wiegard (CDU), in dessen Haus das Verwaltungs-Einsparkonzept erarbeitet wurde. Das Gender Mainstreaming bei der Verwaltungsreform voranzustellen sei angesichts des Umfangs der Aufgabe „kontraproduktiv", unterstrich Herlich Marie Todsen-Reese (CDU). „Ich bedaure dies außerordentllich", fügte sie hinzu. Klaus-Peter Puls (SPD) lobte, dass „für etwaige personelle Umsetzungsprozesse mit den Gewerkschaften bereits soziale Härtefallregeln vereinbart sind" – zum Beispiel für allein erziehende Frauen und Männer.

Demgegenüber warf Anne Lütkes (Grüne) der Landesregierung vor, das Prinzip des Gender Mainstreamings nicht verstanden zu haben. Es sei „auch ein Teil der Analyse, nicht nur der Konsequenzen". Günther Hildebrand (FDP) fand es zudem „bedauerlich", dass die Regierung nur in einem „Pamphlet aus insgesamt fünf Seiten" zu dem Thema Stellung bezogen habe. Offensichtlich wolle das Kabinett den Landtag bei der Verwaltungsreform nicht auf dem Laufenden halten. Auch Anke Spoorendonk (SSW) sah noch viele „offene Baustellen", die die Regierung nur „oberflächlich" angehe. Dies gelte zum Beispiel im Justizbereich, wo die Karrierechancen von Frauen aufgrund der fehlenden Möglichkeit von Querversetzungen beeinträchtigt seien.

Der Bericht wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
  Auf Antrag der Grünen legt die Landesregierung einen Bericht zum Thema Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung mit Blick auf die Umsetzung des Rahmengesetzes zum so genannten Gender Mainstreaming vor. Die Grünen befürchten, dass der von schwarz-Rot geplante Bürokratieabbau der Gleichstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft zuwider läuft. Dem tritt der Bericht der Landesregierung entgegen: An den im Zuge der geplanten Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau diskutierten Vorschläge würden auch die Gleichstellungsbeauftragten, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen beteiligt.

mehr Infos: plenum-online, zu Gleichtstellungsbeauftragte, März 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2006/
texte/02_17_26_verwaltungsstruktur_verwaltungsregionen.htm)

  Stichwort:
Der Begriff Gender Mainstreaming ("Integration der Gleichstellungsperspektive", "durchgängige Gleichstellungsorientierung") bezeichnet den Versuch, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Der Begriff wurde 1995 auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking geprägt. Bekannt wurde Gender Mainstreaming insbesondere dadurch, dass das Konzept 1997 durch den Amsterdamer Vertrag zum offiziellen Ziel der EU-Politik gemacht wurde. Gender Mainstreaming unterscheidet sich von expliziter Frauenpolitik dadurch, dass beide Geschlechter gleichermaßen in die Konzeptgestaltung einbezogen werden sollen.

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ttt

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