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Auf
dieser Seite: Landesbeteiligungen
– Verwaltungsmodernisierung
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Top 06:
Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu Ausgliederungen
aus dem Landeshaushalt und Zahlungsverpflichtungen des Landes
Antrag der Fraktion der FDP
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD |
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Top 32:
Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung
(Landtagsbeschluss vom 24. März 2006 – Drucksache 16/667)
Federführend ist das Finanzministerium |
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Diskussion um
Ausgliederungen
Regierung
soll Bilanz
vorlegen
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Kiel (SHL/03.05.)
Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, eine Bilanz
über die in den vergangenen Jahren vorgenommenen
Ausgliederungen aus dem Landeshaushalt vorzulegen. Gleichzeitig
soll der Bericht die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen
des Landes dokumentieren. Einem entsprechenden Antrag der
Koalitionsfraktionen CDU und SPD schloss sich auch der SSW an.
Der Vorstoß basiert allerdings auf einer Initiative der FDP,
mit der die Liberalen erfolglos einen Sonderbericht des
Landesrechungshofs verlangt hatten.
Es sei nötig dass
der Landtag als Haushaltsgesetzgeber die Kosten und Risiken der
Ausgliederungen kenne, sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.
Bund, Länder und Gemeinden würden sich bei der Übertragung
von Aufgaben an andere Organisationen „selten" richtig
trennen. „Sie lassen sie nur von anderen erledigen und
bezahlen dafür mit öffentlichem Geld", womit die
Zahlungsströme häufig dem Blick des Parlaments entzogen
würden, konstatierte der Oppositionsführer.
Kein Verständnis
zeigte Kubicki dafür, nicht den unabhängigen Landesrechungshof
mit dem Bericht zu beauftragen, sondern die Landesregierung.
Damit werde „der Bock zum Gärtner gemacht", meinte er.
Ähnlich äußerte sich der Finanzexperte der Grünen-Fraktion,
Klaus Müller. „Es wäre gut, wenn der Landesrechungshof aus
unabhängiger Perspektive deutlich macht, was von dem
Regierungshandeln gut war und was nicht gut war", so
Müller.
Redner der
Koalition, deren Fraktionen weite Teile des FDP-Antrages
übernahmen, wiesen die Kritik zurück. Die Regierung handele
bei Ausgliederungen ausschließlich nach Parlamentsbeschlüssen,
sagte der CDU-Abgeordnete Peter Sönnichsen. Deshalb sei es auch
„selbstverständlich", dass die Regierung über die
Auswirkungen berichte. „Die Bewertung, inwieweit dabei
Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit gewährleistet
sind", fügte Birgit Herdejürgen (SPD) hinzu, „wollen
wir dann aber schon dem Parlament überlassen." Die
SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk („der SSW hat schon immer
eine kritische Linie verfolgt, wenn es um die Einbeziehung des
Landesrechnungshofes ging") schloss sich dem an.
Finanzminister
Rainer Wiegard (CDU) schätzte das Volumen der bisher aus dem
Landesetat vorgenommenen Ausgliederungen auf 300 bis 350
Millionen Euro an Personal- und Sachkosten. „Ich würde gern
im Rahmen einer Konsolidierungsdarstellung erkennen, was dabei
wirklich herauskommt", sagte er. Mit Blick auf dieses Ziel
gebe es keine Meinungsunterschiede zur FDP.
Hintergrund:
Die FDP fordert
einen Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) zu den
Beteiligungen und den Zahlungsverpflichtungen des Landes,
die nicht im Landeshaushalt aufgeführt sind – etwa
Anstalten des öffentlichen Rechts oder Unternehmen.
Hierzu zählen nach Angaben der Landesregierung
unter anderem 34 Landes-Beteiligungen an Unternehmen und
Anstalten, darunter:
- 50 Prozent an
Dataport, der gemeinsamen Datenzentrale von
Schleswig-Holstein und Hamburg. Wert: 15 Millionen
Euro
- 100 Prozent an der
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH), die seit
1999 die Verwaltung der Landesliegenschaften betreibt.
Wert: 7,7 Millionen Euro
- 19,55 Prozent an der
HSH Nordbank, die aus der Vereinigung der Landesbanken
von Schleswig-Holstein und Hamburg 2004 entstanden
ist. Wert: 97 Millionen Euro
- 100 Prozent an der
Investitionsbank Schleswig-Holstein, dem
Landesinstitut zur Wirtschaftsförderung. Wert: 100
Millionen Euro
- 100 Prozent am
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, das 2003 aus
dem Zusammenschluss der Kliniken in Kiel und Lübeck
entstanden ist. Wert: 19,3 Millionen Euro
(Die
Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.12. 2004)
Die Regierungskoalition
von CDU und SPD hat zu dem Thema einen alternativen
Berichtsantrag vorgelegt (siehe
Drucksache 16/687)
Stichwort: Landesrechnungshof
(LRH)
Aufgabe des LRH ist es laut Artikel 56 der
Landesverfassung, die Haushaltsführung des Landes und der
Kommunen zu überwachen und darüber jährlich zu
berichten. Bei der Schwerpunktsetzung seiner Kontrolltätigkeit
hat der LRH freie Hand. Gleiches gilt für die anderen
juristischen Personen des öffentlichen und des privaten
Rechts, soweit sie Landesmittel erhalten oder Landesvermögen
verwalten. Daneben berät der Landesrechnungshof den
Landtag, die Landesregierung oder einzelne Ministerien in
Fragen der Finanzkontrolle. Zentraler Prüfungsmaßstab
des Landesrechnungshofes ist die Wirtschaftlichkeit. Als
"Wächter der öffentlichen Finanzen" weist er
auf Gefahren etwa der Überschuldung oder auf notwendige
Reformen für ein wirtschaftlicheres Handeln in der öffentlichen
Verwaltung hin.
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Reform mit
Gender-Komponente
Chancengleichheit beim
Verwaltungs-Umbau gefordert
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Kiel (SHL/03.05.) Im
Zuge der von der Landesregierung anvisierten
Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung sorgen sich
die Oppositionsparteien um die Chancengleichheit der
Geschlechter. Unisono kritisierten FDP, Grüne und SSW, dass
Fragen des Gender Mainstreaming erst am Ende der Reform
diskutiert werden sollen. Dies sei kaum praktikabel und
gefährde grundsätzlich die Umsetzung des Prinzips für
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Diesen Vorwürfen trat
das Regierungslager entgegen.
Gender Mainstreaming
bezeichnet den Ansatz, die Chancengleichheit der Geschlechter
durch jeweils geschlechtsspezifische Angebote durchzusetzen. Die
Landesregierung hat dieses Prinzip 2002 als Leitziel
durchgängig verankert. Laut einem von den Grünen beantragten
Regierungsbericht, der der Debatte zugrunde lag, setzt
Schwarz-Rot dabei auf die Einbeziehung von
Gleichstellungsbeauftragten, Personalräten und
Schwerbehindertenvertretungen. Allerdings solle dies erst in der
„vorletzten Phase" der Umstrukturierung geschehen,
betonte Finanzminister Rainer Wiegard (CDU), in dessen Haus das
Verwaltungs-Einsparkonzept erarbeitet wurde. Das Gender
Mainstreaming bei der Verwaltungsreform voranzustellen sei
angesichts des Umfangs der Aufgabe „kontraproduktiv",
unterstrich Herlich Marie Todsen-Reese (CDU). „Ich bedaure
dies außerordentllich", fügte sie hinzu. Klaus-Peter Puls
(SPD) lobte, dass „für etwaige personelle Umsetzungsprozesse
mit den Gewerkschaften bereits soziale Härtefallregeln
vereinbart sind" – zum Beispiel für allein erziehende
Frauen und Männer.
Demgegenüber warf
Anne Lütkes (Grüne) der Landesregierung vor, das Prinzip des
Gender Mainstreamings nicht verstanden zu haben. Es sei „auch
ein Teil der Analyse, nicht nur der Konsequenzen". Günther
Hildebrand (FDP) fand es zudem „bedauerlich", dass die
Regierung nur in einem „Pamphlet aus insgesamt fünf
Seiten" zu dem Thema Stellung bezogen habe. Offensichtlich
wolle das Kabinett den Landtag bei der Verwaltungsreform nicht
auf dem Laufenden halten. Auch Anke Spoorendonk (SSW) sah noch
viele „offene Baustellen", die die Regierung nur „oberflächlich"
angehe. Dies gelte zum Beispiel im Justizbereich, wo die
Karrierechancen von Frauen aufgrund der fehlenden Möglichkeit
von Querversetzungen beeinträchtigt seien.
Der Bericht wurde an
den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Auf Antrag der
Grünen legt die Landesregierung einen Bericht zum Thema
Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung mit
Blick auf die Umsetzung des Rahmengesetzes zum so
genannten Gender Mainstreaming vor. Die Grünen
befürchten, dass der von schwarz-Rot geplante
Bürokratieabbau der Gleichstellung von Mann und Frau in
der Gesellschaft zuwider läuft. Dem tritt der Bericht der
Landesregierung entgegen: An den im Zuge der geplanten
Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau
diskutierten Vorschläge würden auch die
Gleichstellungsbeauftragten, Personalräte und
Schwerbehindertenvertretungen beteiligt.
mehr
Infos: plenum-online, zu
Gleichtstellungsbeauftragte, März
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2006/
texte/02_17_26_verwaltungsstruktur_verwaltungsregionen.htm)
Stichwort:
Der Begriff Gender Mainstreaming
("Integration der Gleichstellungsperspektive",
"durchgängige Gleichstellungsorientierung")
bezeichnet den Versuch, die Gleichstellung der
Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen
durchzusetzen. Der Begriff wurde 1995 auf der 4.
Weltfrauenkonferenz in Peking geprägt. Bekannt wurde
Gender Mainstreaming insbesondere dadurch, dass das
Konzept 1997 durch den Amsterdamer Vertrag zum offiziellen
Ziel der EU-Politik gemacht wurde. Gender Mainstreaming
unterscheidet sich von expliziter Frauenpolitik dadurch,
dass beide Geschlechter gleichermaßen in die
Konzeptgestaltung einbezogen werden sollen.
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