Kiel (SH/03.05.)
Einen Tag bevor die Innenministerkonferenz der Länder in
Garmisch-Partenkirchen zusammentrat, um sich auf Standards zur
Einbürgerung zu verständigen (siehe unten), hat
Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) im Kieler
Landtag die Wichtigkeit eines bundesweiten Programms zur
Integration von Migranten betont. Stegner unterstrich, dass er
auf der Konferenz seinen kurz vor der Tagung vorgestellten
Entwurf mit 13 Leitlinien vertreten wolle. Integration sei eine
„Zweibahn-Straße" – der Staat müsse sich um die
Vermittlung von Sprachkenntnissen kümmern, der
Einbürgerungswillige habe sich zu den Grundwerten der
Verfassung zu bekennen, sagte der Minister und erntete
parteiübergreifenden Zuspruch.
Auch die CDU schlug
versöhnliche Töne an: Die Eckpunkte zeigten, wie weit man sich
aufeinander zubewegt habe. Hintergrund: Stegner hatte eine Woche
zuvor mit einer Pressekonferenz für Turbulenzen hinter den
Kulissen des schwarz-roten Bündnisses gesorgt. Weil der
SPD-Politiker die Vorstellung seines Konzeptes zur Integration
von Zuwanderern mit Kritik an Unionspolitikern in anderen
Ländern verband, folgten heftige Reaktionen aus dem Lager des
Koalitionspartners CDU. Die Vorschläge von Stegner reichten vom
Ausländerrecht über Bildung und Erziehung bis zum Städtebau.
„Wir haben
Integrationsprobleme, die kann man nicht leugnen", sagte
der Innenminister im Landtag. Sein Aufruf, mehr Integration zu
versuchen „und als Krönung mehr Einbürgerung
voranzubringen", griff der CDU-Abgeordnete Peter Lehnert
auf. Es sei erfreulich, „dass der Innenminister eine
Versachlichung der Debatte und ein Ende von Effekthascherei
fordert". Wie Lehnert bescheinigte auch Klaus-Peter Puls
(SPD) eine weitgehende Übereinstimmung zwischen SPD und CDU in
Schleswig-Holstein zu dem Thema. „Unsinnige
Einbürgerungstests (…), bei denen 80 Prozent der deutschen
Bevölkerung scheitern würden", lehnte Puls ausdrücklich
ab und sah die Teilnahme an Staatsbürgerschaftskursen als
ausreichend an.
Für die Grünen,
die den Bericht des Innenministers verlangten hatten, freute
sich Anne Lütkes, dass die „klugen und weiterdenkenden"
Eckpunkte zur Integration anscheinend die gemeinsame Meinung der
Landesregierung sei. Diese Ansätze, fügte Oppositionsführer
Wolfgang Kubicki (FDP) hinzu, seien „geradezu wohltuend"
im Vergleich zum schwarz-roten Koalitionsvertrag, der die
Ausländerpolitik gerade mal in zwölf Zeilen abhandele. Die
Vertreterin der dänischen Minderheit im Landtag, Anke
Spoorendonk vom SSW, unterstrich den Zielgedanken „Integration
statt Assimilation" auch vor dem Hintergrund, „dass
Dänemark zurzeit eine Ausländerpolitik führt, die nicht das
Prädikat liberal und modern verdient".
Angaben des
Innenministeriums zufolge wurden in den Jahren 1985 bis 2004 in
Schleswig-Holstein über 76.000 Ausländer eingebürgert, davon
4.660 in 2004. Hauptherkunftsstaaten waren 2004 die Türkei
(1.351 Einbürgerungen), Polen (573), Irak (546) Serbien und
Montenegro (236) sowie Iran (207).
Einbürgerungs-Standards
Die
Innenministerkonferenz hat sich am 5. Mai auf bundesweit
einheitliche Einbürgerungs-Standards geeinigt. Die wichtigsten
Punkte:
- Voraussetzung ist
ein rechtmäßiger Daueraufenthalt in Deutschland über die
Dauer von acht Jahren.
- Das Beherrschen
der deutschen Sprache ist schriftlich und mündlich
nachzuweisen.
-
Staatsbürgerschaftsbewerber dürfen nur noch mit 90
Tagessätzen vorbestraft sein (bisher 180).
- In allen Ländern
werden Einbürgerungskurse mit einheitlichen Standards und
Inhalten angeboten. Themen: Grundsätze der Verfassung und
staatsbürgerliches Grundwissen.
- Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge soll ein Konzept für die Kurse, für
eine Einbürgerungsfibel und für die Nachweise erarbeiten.
- Die Kenntnisse
sind in der Regel durch eine Bescheinigung über die
erfolgreiche Teilnahme an einem Staatsbürgerkurs nachgewiesen.
- Die Einbürgerung
soll durch Eid oder feierliches staatsbürgerliches Bekenntnis
vollzogen werden.
Hintergrund:
Auf Antrag der Grünen soll die
Landesregierung darüber berichten, welche Konzepte sie
zur Einbürgerung von Ausländern auf der
Innenministerkonferenz am Donnerstag, 4. Mai, in
Garmisch-Partenkirchen verfolgen will. Die Länder
streiten nach wie vor um eine Bleiberechtsregelung für
langjährig geduldete Ausländer. Zuletzt hatte sich die
Innenministerkonferenz im Dezember 2005 bei diesem Thema
nicht einig werden können. Stattdessen wurde eine
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die zunächst die
Auswirkung des Zuwanderungsgesetzes in diesem Bereich
untersuchen soll. In Sachen Einbürgerung stehen die
Länder jüngsten Medienberichten zufolge vor einer
Einigung. Demnach soll zwar auf Wissenstests verzichtet,
aber Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden. Laut
Innenministerium wurden in den Jahren 1985 bis 2004 in
Schleswig-Holstein über 76.000 Ausländer eingebürgert,
davon 4.660 in 2004. Hauptherkunftsstaaten waren 2004 die
Türkei (1.351 Einbürgerungen), Polen (573), Irak (546)
Serbien und Montnegro (236) sowie iran (207).
In der vergangenen Woche, genau am 1. Jahrestag der
großen Koalition in Kiel, hatte Schleswig-Holsteins
Innenminister Ralf Stegner (SPD) auf ein bundesweites
Programm zur Integration von Migranten gepocht. Er stellte
in Kiel 13 Leitlinien vor, die er auf der
Innenministerkonferenz einbringen will. Seine Vorschläge
reichen vom Ausländerrecht über Bildung und Erziehung
bis zum Städtebau. Einer neuen Einbürgerungsregelung
wolle er nur zustimmen, wenn das Thema mit Beschlüssen
zur besseren Integration gekoppelt werde, sagte Stegner,
der mit seiner Pressekonferenz für Turbulenzen hinter den
Kulissen des schwarz-roten Bündnisses sorgte. Weil der
SPD-Politiker die Vorstellung seines Konzeptes zur
Integration von Zuwanderern mit Kritik an Unionspolitikern
in anderen Ländern verband, folgten heftige Reaktionen
aus dem Lager des Koalitionspartners CDU. Seine Thesen seien
nicht dem Kabinett abgestimmt, hieß es seitens der
Regierungspressestelle.
Die Diskussion über langjährig geduldete
Ausländer ist ein Dauerbrenner in der deutschen
Innenpolitik. Es geht hierbei um abgelehnte Asyl-Bewerber,
die aufgrund von Krieg und Verfolgung in ihrer Heimat aus
humanitären Gründen nicht abgeschoben werden. Laut
Angaben des Innenministeriums leben rund 230.000 Menschen
in Deutschland, die den rechtlichen Status der Duldung
haben – darunter 3.000 in Schleswig-Holstein. Insgesamt
sind derzeit in Schleswig-Holstein 136.060 Ausländer
registriert.
mehr
Informationen: plenum-online,
Januar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/
texte/37_16_bleiberecht_investitionsprogramm.htm)
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