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Auf dieser Seite: Pflegegeld/SGB II  –  Wohnen im Alter

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Top 19: 
Keine Anrechnung des Beitrages für die Kosten der Erziehung auf das Einkommen von Pflegepersonen nach
§ 11 SGB II
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD

Drucksache: 16/734
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 26: 
Wohnen im Alter
(Landtagsbeschluss vom 23. Februar 2006 – Drs. 16/427)
Federführend sind das Innenministerium und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Drucksache: 16/714
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Pflegegeld nicht anrechnen

Kiel (SHL/04.05.). Das Erziehungsgeld für Pflegekinder in "Hartz IV-Familien" soll künftig nicht mehr auf das Arbeitslosengeld der Pflegeltern angerechnet werden. Dies hat der Landtag unisono gefordert und eine Initiative der Landesregierung zur Änderung der derzeitigen Regelung im Bundesrat angemahnt. Zur Zeit bewerten die Arbeitsagenturen das Erziehungsgeld als Einkommen und verrechnen diese Summe mit dem Arbeitslosengeld II. Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) sicherte dem Parlament seine Unterstützung für eine Änderung im im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu.

Die jetzige Situation gefährde bestehende Pflegeverhältnisse, hieß es parteiübergreifend im Plenum. Zudem blockiere diese Handhabung neuer Pflegeverhältnisse, weil Pflegepersonen keine weiteren Kinder aufnehmen, da sie bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen oder weil sie den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten.

Hauptredner: Hauptredner: Heike Franzen (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold (Grüne), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
  Auf Antrag der Regierungsfraktionen soll sich die Landesregierung im Bundesrat für eine Änderung im Sozialgesetzbuch II einsetzen: Die CDU und SPD wollen sicherstellen, dass das Pflegegeld für Kinder, die einer Vollzeitpflege bedürfen, grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Dieses Detail möchten die Union und die SPD im Zuge der Optimierung der gesetzlichen Regelungen zum Sozialgesetzbuch II geändert sehen. Die Antragsteller begründen dies damit, dass die derzeitige Regelung bestehende Pflegeverhältnisse massiv behindere, und neue Pflegeverhältnisse von vornherein verhindere.

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Seniorengerechter Wohnraum:
       Handlungsbedarf steigt mit
    demographischen Wandel

Kiel (SHL/05.05) Die Landesregierung hat erneut bekräftigt, auf den demographischen Wandel in der Gesellschaft mit der Bereitstellung geeigneter Wohnräume für ältere Menschen zu reagieren. Politisches Ziel sei es dabei, dass ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können und altersgerechter Wohnraum vor allem in den Städten bereitgestellt werden müsse, skizzierte Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) auf Grundlage eines von CDU und SPD beantragten Regierungsberichts. Und: Vor allem müsse auch die ärztliche und planerische Infrastruktur verbessert werden. Insbesondere in Schleswig-Holstein, so Trauernicht, bestehe ein erheblicher Handlungsbedarf, da hierzulande mehr alte Menschen als im Bundesdurchschnitt lebten. 

Laut dem Bericht der Landesregierung wird der Anteil der über 60-Jährigen in der Bevölkerung des Landes bis zum Jahr 2020 auf 30 Prozent anwachsen. Das ist eine fünfprozentige Steigerung. Damit würden in Schleswig-Holstein rund 853.000 Menschen leben, die 60 Jahre und älter sind. Die Landesregierung rechnet vor diesem Hintergrund mit einer größeren Wohnungsnachfrage durch einen gleichzeitigen Anstieg der Ein- bis Zwei-Personenhaushalte. Den bevorzugten Wohnstandort für Senioren sieht der Bericht in den Städten. Reagiert werden soll darauf durch vorsorgende Stadtentwicklungsstrategien und Anpassung der Wohnungsbestände. Barrierefreies Wohnen, Service für Ältere und altengerechte Ausstattungen sollen von der Ausnahme zur Regel werden.

Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung in den Sozialausschuss – unter Mitberatung des Innen- und Rechtsausschusses – überwiesen.

Stimmen aus dem Plenum:

Torsten Geerdts (CDU): Die Wahrung der Privatsphäre ist ein zentraler Qualitätsmaßstab für neue Wohnräume im Alter.

Siegrid Tenor-Alschausky (SPD): Die vorgesehenen Wohnprojekte dürfen nicht nur gutsituierten älteren Menschen zugänglich gemacht werden.

Heiner Garg (FDP): Die Altenpflegeeinrichtungen gehören in die Zentren der Städte, damit ein Austausch der Generationen möglich ist.

Monika Heinold (Grüne): Gerade im ländlichen Raum ist die Vernetzung der Versorgungsangebote wichtig.

Lars Harms (SSW): Wenn die Verbesserung der Wohnsituation der älteren Generation und auch aller anderen Bevölkerungsanteile ernst gemeint ist, müssen finanzielle Möglichkeiten bereitgestellt werden.

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Hintergrund:
  Auf Antrag der Regierungsparteien legt die Landesregierung einen Bericht zum Thema "Wohnen im Alter" vor. Laut dem Bericht wird der Anteil der über 60-Jährigen in der Bevölkerung des Landes bis zum Jahr 2020 auf 30 Prozent anwachsen. Das ist eine fünfprozentige Steigerung. Damit würden in Schleswig-Holstein rund 853.000 Menschen leben, die 60 Jahre und älter sind. Die Landesregierung rechnet vor diesem Hintergrund mit einer größeren Wohnungsnachfrage durch einen gleichzeitigen Anstieg der Ein- bis Zwei-Personenhaushalte. Den bevorzugten Wohnstandort für Senioren sieht der Bericht in den Städten. Reagiert werden soll darauf durch vorsorgende Stadtentwicklungsstrategien und Anpassung der (Miet-)Wohnungsbestände. Barrierefreies Wohnen, Service für Ältere und altengerechte Ausstattungen sollen von der Ausnahme zur Regel werden.

mehr Informationen: plenum-online, Februar 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/27_wohnen_im_alter.htm)

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A k t u e l l e s

Aktuell:  
Diätenstrukturreform

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Haushaltssanierung

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Sekundarbereich I
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Berichte:
Krebstherapie-Zentrum
Lehrerausbildung
Palliativmedizin
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S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Anträge:
Pflegegeld / SGB II
Frühförderung behind. Kinder
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Krankenhausfinanzierung
(ohne Aussprache)
Berichte:
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Landärzte
Wohnen im Alter
AIDS-Prävention

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

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Anträge:
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Bericht:
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F i n a n z e n

Fragestunde zu:
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Anträge:
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Kommunale Finanzen
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 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

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Naturschutz-Beauftragter
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 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

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