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Kürze: Meldungen 2 (Themen ohne Aussprache)
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Frühförderung
behinderte Kinder, Antrag (Top
12; Drs. 16/726);
Krankenhaus-
finanzierung, Antrag (Top 13; Drs. 16/727);
Palliativmedizin, Bericht (Top 21; Drs. 16/587,
16/700)
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Kinder mit
Behinderungen:
Auf Initiative der Grünen wird die Landesregierung dem
Parlament im September über die Frühförderung von Kindern mit
Behinderung berichten. Einem entsprechenden Antrag der
Oppositionsfraktion folgte das Plenum einstimmig. Unter anderem
soll es um die Frage gehen, welche Auswirkungen die verschiedenen
Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene in diesem Bereich
hatten. Hierzu zählen zum Beispiel das Sozialgesetzbuch IX aus
dem Jahr 2001, das die Finanzleistungen und die Integrationshilfen
für Behinderte regelt, und das Sozialgesetzbuch XII aus dem Jahr
2003, das Bestimmungen zur Sozialhilfe enthält. Des weiteren soll
der Bericht Vergleichszahlen zwischen den Kreisen und kreisfreien
Städte im Lande bei dieser Frage liefern.
In Schleswig-Holstein leben knapp 6.200 Kinder mit
mindestens 50 Prozent Behinderung.
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Krankenhäuser:
Hat die von der Landesregierung geplante
Reform der schleswig-holsteinischen Verwaltungsstruktur
Auswirkungen auf die Landeszuschüsse für Krankenhäuser?
Wie viel Geld hat das Land überhaupt seit dem Jahr 2000 in
die Kliniken des Nordens gesteckt? Und: Sind so genannte
"Public-Private-Partnerships" bei der Finanzierung
geplant? Zu diesen Fragen möchte der Landtag auf Antrag der
Grünen bis Ende des Monats Zahlen von der Regierung sehen.
In Schleswig-Holstein
gab es laut dem Statistikamt Nord 2004 in den rund 90
Kliniken etwa 16.300 stationäre Krankenhausbetten, in denen
534.000 Patienten versorgt wurden. Damit sank der
Auslastungsgrad der Betten im Vergleich zu 1994 von 85 auf
77 Prozent. Nach Angaben des Sozialministeriums investiert
das Land in den Jahren 2005 bis 2007 insgesamt 133 Millionen
Euro in die Krankenhäuser des Landes. mehr Infos: plenum-online,
August 2005
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Palliativmedizin:
Die Medizinischen Fakultäten der Uni-Kliniken Kiel
und Lübeck sollen die Errichtung eines Lehrstuhls für Palliativmedizin
prüfen. Über die Ergebnisse soll die Landesregierung dem Parlament
berichten. Mit dieser Beschlussfassung folgte das Plenum einer
Empfehlung des Sozialausschusses, der im März einen Ursprungsantrag der
FDP zu diesem Thema abgeändert hatte. Die Liberalen hatten die
Landesregierung aufgefordert, sich um Gelder aus einem Förderprogramm
der Deutschen Krebshilfe zur Einrichtung von Stiftungsprofessuren mit
diesem Forschungsschwerpunkt zu bewerben. Palliativmedizin ist
Sterbe-Begleitung – die Schmerz-Linderung bei Patienten mit einer
nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer geringen
Lebenserwartung.
Nach Angaben der Landesregierung
gibt es in Schleswig-Holstein vier Palliativstationen (im Kieler
Uni-Klinikum, in Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster, im St.
Elisabeth-Krankenhaus Eutin sowie im Katharinen-Hospiz in Flensburg) mit
insgesamt 37 Betten. Zudem kümmern sich fünf stationäre
Hospiz-Einrichtungen in Rendsburg, Lübeck, Elmshorn, Geesthacht und
Kiel mit insgesamt 65 Plätzen um Sterbenskranke. Daneben gibt es 38
ambulante Hospiz-Gruppen.
mehr Infos: plenum-online,
Februar
2006
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