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Auf dieser
Seite: Diätenreform
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Top 3:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und B´90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/749
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 4. Mai 2006) |
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Diätenreform unter
Dach und Fach
Schleswig-Holstein
setzt als zweites Bundesland umfassende Neuregelung um
Kiel (SHL/01.06.) Mit
großer Mehrheit hat der Landtag die Diäten-Strukturreform
beschlossen. In Zweiter Lesung stimmten CDU, SPD, FDP und SSW für
den gemeinsamen Entwurf aller Fraktionen. Lediglich die Grünen
enthielten sich. Zum Stichtag 1. Januar 2007 wird nun die
Grundentschädigung von 3.927 auf 6.682 Euro steigen. Im Gegenzug
entfallen die meisten Funktionszulagen – nur das
Landtagspräsidium, die Fraktionsvorsitzenden und die
Parlamentarischen Geschäftsführer bekommen zukünftig einen
Aufschlag. Auch die Aufwandspauschale und das Tagegeld fallen weg.
Und: Die Altersversorgung wird von einer staatlichen Pension auf
eine private Versicherung umgestellt. Hierfür erhalten die
Abgeordneten 1.500 Euro zusätzlich.
Geschlossen lobten die Redner die Reform als
"vernünftig" und "angemessen". Insbesondere
der "grundlegende Systemwechsel" in der Altersversorgung
sei ein "zukunftsweisender Schritt", der langfristig den
Haushalt entlasten werde. Der schleswig-holsteinische Weg habe
zudem "Vorbildcharakter" für andere Parlamente wie den
Bundestag. Alle Fraktionen wandten sich gegen unsachliche Polemik
in der Öffentlichkeit.
"Demokratie gibt es nicht zum
Nulltarif", stellte CDU-Fraktionschef Johann Wadephul fest.
Die wichtige Tätigkeit des Abgeordneten brauche einen "angemessenen
finanziellen Rahmen". Der SPD-Fraktionsvorsitzende Lothar Hay
räumte ein, dass die Entscheidung wegen der schwierigen
Haushaltslage "in eine ungünstige Zeit" falle. Sie
erfülle jedoch viele Forderungen, die seit Jahren immer wieder
gestellt worden seien.
Wolfgang Kubicki, Vorsitzender der FDP-Fraktion,
betonte, die Diäten müssten sich in ihrer Höhe an der freien
Wirtschaft orientieren: Ein Abteilungsleiter bei VW oder der
Leiter einer Sparkassen-Filiale verdienten immer noch mehr als die
Parlamentarier. "Man muss Äpfel von Birnen trennen
können", forderte Anke Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im
Landtag. Zwar komme die Diätenreform angesichts der Sparpläne
der Landesregierung zu einem schwierigen Zeitpunkt. "Diese
beiden Dinge haben aber im Prinzip nichts miteinander zu
tun", so Spoorendonk.
Grünen-Fraktion bekundet Enthaltung
Monika Heinold (Grüne) begründete die Enthaltung
ihrer Fraktion mit der Ablehnung zweier Änderungsvorschläge der
Grünen in den Ausschussberatungen: Die Oppositionsfraktion wollte
einen Einzelnachweis für mandatsbedingte Auslagen einführen und
den Aufschlag für die Altersversorgung von den geplanten 1.500
auf 1.200 Euro absenken. Es sei jedoch "richtig", so
Heinold, dass die Höhe des Altersgeldes zu Beginn der nächsten
Wahlperiode noch einmal auf den Prüfstand soll.
Schleswig-Holstein ist nach
Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das eine solche
umfassende Neuregelung umsetzt. Einen ersten Reformversuch hatte
der Landtag 2003 nach öffentlichen Protesten wieder rückgängig
gemacht. Die Reform wurde nötig, nachdem das
Bundesverfassungsgericht im Jahr 2000 Teile der alten Regelung
beanstandet hatte.
Hintergrund:
Der Landtag berät
in Zweiter Lesung über die Reform der
Abgeordnetendiäten. Der Innen- und Rechtsausschuss und
der Finanzausschuss empfehlen dem Plenum bei Enthaltung
der Grünen, den Anfang Mai von allen Fraktionen
eingebrachten Gesetzentwurf weitgehend unverändert
anzunehmen. Hinzugefügt wurde eine Revisionsklausel für
die geplante Altersversorgung von 1.500 Euro monatlich:
Die Höhe dieser Zahlung soll zu Beginn der nächsten
Wahlperiode noch einmal überprüft werden.
Änderungsanträge der Grünen, den Aufschlag für
die Altersversorgung von den geplanten 1.500 auf 1.200
Euro abzusenken und einen Einzelnachweis für
mandatsbedingte Auslagen einzuführen, fanden keine
Mehrheit. Auch ein FDP-Vorstoß, den Abgeordneten nur
Fahrtkosten außerhalb des eigenen Wahlkreises
zuzugestehen, drang nicht durch.
Die Grundzüge der Reform:
- Die
Grundentschädigung soll von 3.927 auf 6.682 Euro
steigen.
- Im Gegenzug werden
die meisten Funktionszulagen abgeschafft. Nur noch das
Landtagspräsidium, die Fraktionsvorsitzenden, die
SSW-Vorsitzende und die Parlamentarischen
Geschäftsführer erhalten einen Aufschlag.
- Auch die bisherige
steuerfreie Aufwandspauschale von 818 Euro wird
gestrichen, ebenso das Tagegeld von etwa 200 Euro.
- Anstelle der
pensionsähnlichen Altersversorgung erhalten die
Abgeordneten 1.500 Euro um sich selbst zu versichern.
Schleswig-Holstein
ist nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das
eine solche umfassende Neuregelung in Angriff nimmt. Einen
ersten Reformversuch hatte der Landtag 2003 nach
öffentlichen Protesten wieder rückgängig gemacht. Die
Reform wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht
im Jahr 2000 Teile der alten Regelung beanstandet hatte.
mehr Informationen: plenum-online,
Mai
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai1-2006/texte/00_diaeten.htm)
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