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Verhärtete Fronten im Streit um
Neuordnung der Amtsgerichte
Opposition: Keine Entlastung für den Haushalt
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Minister Döring: Gerichte werden effektiver
Kiel (SHL/31.05.) Die
Landesregierung hat die bereits in den Wintermonaten breit
diskutierte Umgestaltung der Amtsgerichtslandschaft in einen
Gesetzentwurf gegossen. Demnach sollen fünf der 27 Amtsgerichte in
Schleswig-Holstein dem Rotstift zum Opfer fallen. Betroffen von der
Schließung sind die Standorte Kappeln, Geesthacht (bis März 2007),
Mölln (bis März 2008), Bad Oldesloe und Bad Schwartau (bis 30.
September 2009). Wie schon in der Grundsatzdiskussion im Dezember
blieben die Fronten zwischen Regierung und Opposition auch in der
Ersten Lesung verhärtet. Während sich CDU und SPD von der
anvisierten Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke eine notwendige
Entlastung des Haushalts versprechen, bestritten FDP, Grüne und SSW
die Einspareffekte und monierten, dass die Reform auf regionale
Belange keine Rücksicht nehme.
Justizminister Uwe Döring (SPD) verteidigte die
Reform damit, dass die Umstrukturierung die Leistungsstärke der
Gerichte sichere und sie fit für die Zukunft mache. Nur
Amtsgerichte mit mindestens acht Richtern und 67 Mitarbeitern seien
in der Lage die in Zukunft erforderliche Spezialisierung und
Effektivität zu gewährleisten. Von solchen Mitarbeiterzahlen seien
die fünf Gerichte, die ihre Pforten schließen müssen, weit
entfernt, so Döring. Das
Einsparpotenzial bewegt sich zwischen zwei Millionen Euro binnen 20 Jahren und 14 Millionen in
50 Jahren, unter anderem durch Mieteinsparungen und Personalabbau. Allerdings muss zunächst an jenen Standorten investiert werden, die
die Aufgaben der wegfallenden Gerichtsbezirke übernehmen. Die Kosten
dafür betragen nach bisherigem Stand 5,7 Millionen Euro.
In dieselbe Richtung
argumentierte Thomas Stritzl (CDU): Er erwarte aufgrund der "Verrechtlichung"
des gesellschaftlichen Lebens eine Beschleunigung der Verfahren.
Überdies könnten angesichts knapper Kassen nicht grundsätzlich
alle regionalpolitischen Interessen befriedigt werden. "Es
braucht bessere Argumente als die schnelle Erreichbarkeit eines
Standortes", schloß Klaus-Peter Puls (SPD) an. Die steigende
Tendenz, Konflikte vor Gericht auszutragen, mache eine Veränderung
der Amtsgerichtsstrukturen notwendig.
Opposition bestreitet Nutzen der Reform
Der Schaden, den die Reform anrichte, sei schon
heute absehbar, kritisierte dagegen Wolfgang Kubicki (FDP). Im Zuge
des demografischen Wandels müssten alte Menschen in Zukunft
unzumutbar weite Wege zu ihrem Amtsgericht zurücklegen,
argumentierte er. Grundsätzlich sei nichts gegen eine Reform der
Amtsgerichte einzuwenden, betonte Karl-Martin Hentschel von den
Grünen. Allerdings müsse diese tatsächlich
zu Einsparungen führen und dürfe nicht auf Kosten der Bürgernähe
gehen. Beide Ziele würden bei der Neuordnung der Amtsgerichte
verfehlt. Hentschel sprach sich für Gerichtstage in den Kommunen
und für ein bundesweites Strukturkonzept für Gerichte aus.
Sparen
sei kein Ersatz für richtige Politik, kritisierte Anke Spoorendonk
(SSW) die Zielrichtung der Reform. Auch das Argument, dass größere
Gerichte zügiger und zielgerichteter arbeiteten, ließ sie nicht
gelten: Es sei keineswegs nachgewiesen, dass größere Gerichte
effektiver sind, so Spoorendonk, die sich insbesondere für den
Erhalt des Standortes Kappeln (Foto)
einsetzte.
Eckdaten des Gesetzentwurfs
Die Schließung der Amtsgerichte Kappeln und
Geesthacht ist zum 31. März 2007 vorgesehen, Mölln macht zum 31.
März 2008 dicht. Bad Oldesloe sowie Bad Schwartau schließen zum
30. September 2009 die Pforten. Die Einzugsbereiche werden auf die
verbleibenden Amtsgerichte aufgeteilt. Zudem werden Gebietsteile aus
den aufnehmenden Bezirken Schwarzenbeck, Lübeck und Ahrensburg
ausgegliedert und Nachbargerichten zugeschlagen. Entgegen der
ursprünglichen Planungen vom August 2005 bleiben damit die
Standorte Ratzeburg und Reinbek erhalten, wobei die Garantie für
Reinbek bis zum Auslaufen des dortigen Mietvertrages im Jahr 2024
begrenzt ist.
Über den Gesetzentwurf wird nun der Innen- und
Rechtsausschuss beraten.
Hintergrund:
Nach langer öffentlicher
Diskussion legt Justizminister Uwe Döring (SPD) jetzt dem
Landtag seinen Gesetzentwurf zur Reform der
Amtsgerichtsstruktur im Lande vor. Demnach sollen fünf
der 27 Gerichte geschlossen werden: Kappeln und Geesthacht
zum 31. März 2007, Mölln zum 31. März 2008 und Bad
Oldesloe sowie Bad Schwartau zum 30. September 2009. Die
Einzugsbereiche werden auf die verbleibenden Amtsgerichte
aufgeteilt. Zudem werden Gebietsteile aus den aufnehmenden
Bezirken Schwarzenbeck, Lübeck und Ahrensburg
ausgegliedert und Nachbargerichten zugeschlagen. Entgegen
der ursprünglichen Planungen vom August 2005 bleiben
damit die Standorte Ratzeburg und Reinbek erhalten, wobei
die Garantie für Reinbek bis zum Auslaufen des dortigen
Mietvertrages im Jahr 2024 begrenzt ist.
Das Justizministerium betont, bei dieser Reform
seien sowohl fachliche als auch wirtschaftliche
Erwägungen berücksichtigt worden. Innerhalb der
nächsten 50 Jahre rechnet Döring mit
Haushalts-Einsparungen von "bis zu 14,2 Millionen
Euro", unter anderem durch Mieteinsparungen und
Personalabbau. Zunächst jedoch entstünden durch
Baumaßnahmen Mehrkosten von 5,7 Millionen in den Jahren
2007 bis 2009. Eine "dauerhafte"
Haushaltsentlastung sei ab 2011 zu erwarten.
mehr Informationen: plenum-online,
Dezember
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/29_39_strafvollzug_gerichtsstruktur.htm)
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