|
|
Druckversion |
|
|
|
|
Top 5: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs.16/769 |
|
|
|
|
|
Verhärtete Fronten im Streit um Neuordnung der Amtsgerichte Opposition: Keine
Entlastung für den Haushalt / Kiel (SHL/31.05.) Die Landesregierung hat die bereits in den Wintermonaten breit diskutierte Umgestaltung der Amtsgerichtslandschaft in einen Gesetzentwurf gegossen. Demnach sollen fünf der 27 Amtsgerichte in Schleswig-Holstein dem Rotstift zum Opfer fallen. Betroffen von der Schließung sind die Standorte Kappeln, Geesthacht (bis März 2007), Mölln (bis März 2008), Bad Oldesloe und Bad Schwartau (bis 30. September 2009). Wie schon in der Grundsatzdiskussion im Dezember blieben die Fronten zwischen Regierung und Opposition auch in der Ersten Lesung verhärtet. Während sich CDU und SPD von der anvisierten Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke eine notwendige Entlastung des Haushalts versprechen, bestritten FDP, Grüne und SSW die Einspareffekte und monierten, dass die Reform auf regionale Belange keine Rücksicht nehme. Justizminister Uwe Döring (SPD) verteidigte die Reform damit, dass die Umstrukturierung die Leistungsstärke der Gerichte sichere und sie fit für die Zukunft mache. Nur Amtsgerichte mit mindestens acht Richtern und 67 Mitarbeitern seien in der Lage die in Zukunft erforderliche Spezialisierung und Effektivität zu gewährleisten. Von solchen Mitarbeiterzahlen seien die fünf Gerichte, die ihre Pforten schließen müssen, weit entfernt, so Döring. Das Einsparpotenzial bewegt sich zwischen zwei Millionen Euro binnen 20 Jahren und 14 Millionen in 50 Jahren, unter anderem durch Mieteinsparungen und Personalabbau. Allerdings muss zunächst an jenen Standorten investiert werden, die die Aufgaben der wegfallenden Gerichtsbezirke übernehmen. Die Kosten dafür betragen nach bisherigem Stand 5,7 Millionen Euro. In dieselbe Richtung argumentierte Thomas Stritzl (CDU): Er erwarte aufgrund der "Verrechtlichung" des gesellschaftlichen Lebens eine Beschleunigung der Verfahren. Überdies könnten angesichts knapper Kassen nicht grundsätzlich alle regionalpolitischen Interessen befriedigt werden. "Es braucht bessere Argumente als die schnelle Erreichbarkeit eines Standortes", schloß Klaus-Peter Puls (SPD) an. Die steigende Tendenz, Konflikte vor Gericht auszutragen, mache eine Veränderung der Amtsgerichtsstrukturen notwendig. Opposition bestreitet Nutzen der Reform Der Schaden, den die Reform anrichte, sei schon heute absehbar, kritisierte dagegen Wolfgang Kubicki (FDP). Im Zuge des demografischen Wandels müssten alte Menschen in Zukunft unzumutbar weite Wege zu ihrem Amtsgericht zurücklegen, argumentierte er. Grundsätzlich sei nichts gegen eine Reform der Amtsgerichte einzuwenden, betonte Karl-Martin Hentschel von den Grünen. Allerdings müsse diese tatsächlich zu Einsparungen führen und dürfe nicht auf Kosten der Bürgernähe gehen. Beide Ziele würden bei der Neuordnung der Amtsgerichte verfehlt. Hentschel sprach sich für Gerichtstage in den Kommunen und für ein bundesweites Strukturkonzept für Gerichte aus. Sparen sei kein Ersatz für richtige Politik, kritisierte Anke Spoorendonk (SSW) die Zielrichtung der Reform. Auch das Argument, dass größere Gerichte zügiger und zielgerichteter arbeiteten, ließ sie nicht gelten: Es sei keineswegs nachgewiesen, dass größere Gerichte effektiver sind, so Spoorendonk, die insbesondere den Erhalt des Standortes Kappeln (Foto) forderte. Eckdaten des Gesetzentwurfs Die Schließung der Amtsgerichte Kappeln und Geesthacht ist zum 31. März 2007 vorgesehen, Mölln macht zum 31. März 2008 dicht. Bad Oldesloe sowie Bad Schwartau schließen zum 30. September 2009 die Pforten. Die Einzugsbereiche werden auf die verbleibenden Amtsgerichte aufgeteilt. Zudem werden Gebietsteile aus den aufnehmenden Bezirken Schwarzenbeck, Lübeck und Ahrensburg ausgegliedert und Nachbargerichten zugeschlagen. Entgegen der ursprünglichen Planungen vom August 2005 bleiben damit die Standorte Ratzeburg und Reinbek erhalten, wobei die Garantie für Reinbek bis zum Auslaufen des dortigen Mietvertrages im Jahr 2024 begrenzt ist. Über den Gesetzentwurf wird nun der Innen- und Rechtsausschuss beraten. |
|
|
|
|
|
zurück zur Textseite |
|
* * * * *