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Auf
dieser Seite: Wahlgesetz
Kreise/Gemeinden – Direktwahl Landräte
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Top 06:
Entwurf eines Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und
Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz –
GKWG)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Top 04:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeinde- ordnung und
der Kreisordnung – Abschaffung der Direkt- wahl von
hauptamtlichen Bürgermeistern und Ländräten
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW |
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Kommunalwahlrecht:
Fünf-Prozent-Hürde wackelt nicht
Grünen-Vorstoß stößt
im Parlament auf Ablehnung
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Kiel (SHL/01.06.)
Auf breite Ablehnung ist im Parlament die von den Grünen
geforderte Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bei
Kommunalwahlen gestoßen. CDU und SPD warnten unisono vor einer
Zersplitterung der Kommunalparlamente. Auch die von der
Oppositionspartei vorgesehene Einführung des Panaschierens –
der Stimmverteilung auf mehrere Listen – und des Kumulierens
– der Vergabe von bis zu drei Stimmen für einen Kandidaten
– wurde von den Vertretern der Großen Koalition als zu
kompliziert zurückgewiesen.
Rückhalt für den Vorstoß der Grünen
bekundeten dagegen die Liberalen und der SSW: Dies sei der
richtige Weg für mehr Demokratie auf kommunaler Ebene, so die
Begründung. Innenminister Ralf Stegner (SPD) schloss sich
dagegen der Kritik von CDU und SPD an und warnte ebenfalls vor
einer möglichen Zersplitterung der Kommunalparlamente.
Gleichzeitig mahnte er an, bei einer Modernisierung des
Kommunalwahlrechtes den Interessenausgleich und
parteiübergreifenden Konsens im Blick zu haben. Der
Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss
überwiesen.
Stimmen aus dem Plenum:
Karl-Martin Hentschel (Grüne): Die
Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen gibt es nur noch in
drei von 16 Bundesländern. Deren Abschaffung und die
Einführung des Panaschierens und Kumulierens vergrößert die
Wahlmöglichkeiten der Bürger und hebe die Bedeutung jeder
einzelnen Stimme.
Wilfried Wengler (CDU): Auf Bundes- und
Landesebene wird die Fünf-Prozent-Klausel kaum in Zweifel
gezogen. Und auch in Schleswig-Holstein hat sie sich bewährt.
Gestärkt wurde der Demokratiegedanke im Land überdies durch
die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte.
Klaus-Peter Puls (SPD):
Den Grünen geht es um nichts anderes als die Verschiebung der
politischen Mehrheitsverhältnisse zu ihren Gunsten. Sämtliche
der vorgeschlagenen Regelungen zielen darauf ab, kleinere
Parteien zu bevorteilen.
Günther Hildebrand (FDP): Die großen
Parteien stehen durch das gültige Wahlgesetz ungerechtfertig
besser da als die kleinen. Da darf es nicht verwundern, dass CDU
und SPD gegen eine Modernisierung des Kommunalwahlrechtes sind.
Anke Spoorendonk (SSW): Die Abschaffung
der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen ist in
Schleswig-Holstein überfällig. Dies würde zu mehr Pluralismus
und zu einer größtmöglichen Chancengleichheit führen.
Hintergrund:
Die Grünen im Landtag fordern eine umfassende
Reform des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechts.
Gemeinsam mit dem Verein "Mehr Demokratie e.V."
streben sie die Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bei
Kommunalwahlen an: Sie sei eine unnötige Einschränkung
der Chancengleichheit der Parteien. Die Klausel gibt es
außer in Schleswig-Holstein noch im Saarland und in
Thüringen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und
Hamburg. Rheinland-Pfalz hat eine Drei-Prozent-Klausel.
Die Grünen wollen zudem das Kumulieren und
Panaschieren einführen. Grund sei die Kritik, dass mit
der Aufstellung der Wahllisten durch die Parteien ein
Großteil der gewählten Vertreter schon vor dem Urnengang
feststehe. Die Grünen wollen sich an den Regelungen aus
Rheinland-Pfalz orientieren. Die Wähler haben dem
Gesetzentwurf zufolge dann so viele Stimmen, wie Vertreter
zu wählen sind. Sie können ganze Listen oder einen oder
mehrere Bewerber ankreuzen, aber auch einzelne Bewerber
auf einer gewählten Liste durchstreichen. Es soll zudem
möglich werden, einzelnen Bewerbern mehrere, aber maximal
drei Stimmen zu geben (Kumulieren) und Stimmen über
mehrere Listen zu verteilen (Panaschieren).
Unterschiedliche Varianten des Kumulierens und
Panaschierens gibt es in elf Bundesländern.
Nach dem Willen der Grünen soll bei Wahlen zudem
eine andere Rechenmethode benutzt werden. Sie wollen die
Zählweise nach d'Hondt durch die Methode Sainte Laguë/Schepers
ersetzen. So sollen Nachteile der bisherigen Rechenmethode
für kleinere Parteien abgemildert werden. Zudem sollen in
Gemeinden mit nur sieben Gemeindevertretern
Listenverbindungen möglich sein. Dadurch soll die hohe
Hürde für kleinere Parteien, die bei einer so geringen
Zahl an Mandaten etwa 15 Prozent der Stimmen erringen
müssen, heruntergesetzt werden.
Außerdem wird gefordert, dass Kommunalvertreter,
die von ihrem Mandat zurücktreten, wieder auf die
Nachrückerliste kommen. Das neue Verfahren soll
insbesondere beruflich sehr eingebundene Menschen und
Eltern von Kindern zu einer stärkeren Beteiligung an der
Kommunalpolitik ermutigen.
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Landtag
will Direktwahl-System intensiv im Ausschuss diskutieren Sorge
um Wahlbeteiligung bei Landratswahlen
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Kiel (SHL/01.06.)
Ein in Erster Lesung vorgestellter Gesetzentwurf des SSW zur
Abschaffung der Direktwahl von Landräten und hauptamtlichen Bürgermeistern ist
im Landtag nur in Teilen auf Zustimmung gestoßen. Im Plenum
zeichnete sich lediglich Zuspruch dafür ab, auf eine direkte
Wahl von Landräten zu verzichten. Die Vorsitzende des SSW im
Landtag, Anke Spoorendonk, gegründete den Vorstoß mit der
geringen Wahlbeteiligung bei zahlreichen
Urnengängen auf Kreisebene. Zuletzt hatten sich im Kreis
Schleswig-Flensburg Anfang Mai lediglich 23,2 Prozent der
Wähler bei der Landratswahl beteiligt. Bei der Wahl in Dithmarschen 2002 waren
es nur 12,3 Prozent.
Auch Innenminister
Ralf Stegner (SPD) schaute mit Sorge auf die "extrem
geringe" Wahlbeteiligung bei den vergangenen
Landratswahlen. Schließlich "nehmen die Bürger die
Landräte als das wahr, was sie sind: Verwaltungschefs mit
geringem Entscheidungsspielraum", so Stegner. Sein Fazit :
"Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig
ab". Die Kreistage seien selbst in der Lage zu entscheiden,
wen sie als Chef haben möchten, so der Minister. Anders
verhalte es sich jedoch bei den Bürgermeistern. Sie seien
"Identifikationsfiguren", so dass in diesem Bereich
eine Direktwahl weiterhin geboten sei.
Kommunalpolitik muss "attraktiv"
bleiben
Zurückhaltender äußerte sich
Werner Kalinka (CDU). Er betonte, dass die "geringe
Wahlbeteiligung zwar Zweifel" am Direktwahlsystem habe
aufkommen lassen". Dennoch müsse die Kommunalpolitik durch
die direkte Bürgerbeteiligung "attraktiv" bleiben.
Vor diesem Hintergrund wandte sich der CDU-Politiker, der
weitere Diskussionsbereitschaft signalisierte, für eine
grundsätzliche Entscheidung: "Die Direktwahl der Landräte
kann nicht abgeschafft werden, während die Direktwahl der
Bürgermeister bestehen bleibt". Sein Koalitionskollege
Klaus-Peter Puls (SPD) hob ebenfalls hervor, dass "Direktwahlen
zu einem Mehr an Demokratie führen". Die SPD sei jedoch
"aufgrund der erschreckend niedrigen
Wahlbeteiligungen" zur intensiven Beratung im Ausschuss
bereit.
Der Grünen-Abgeordnete
Karl-Martin Hentschel hob generell die "geringe Bedeutung
der Institutionen der Landkreise bei den Bürgern" hervor.
Während er sich zugleich für eine Beibehaltung der
"bewährten" direkten Bürgermeisterwahl aussprach,
erteilte allein der Liberale Günther Hildebrand dem
Gesetzentwurf eine klare Absage: "Es geht um die
unmittelbarste Form der Demokratie, die nicht nur an Zahlen
festgemacht werden darf." Durch das Direktwahlsystem
könnten Landräte und Bürgermeister "selbstbewusster und
weniger parteipolitisch agieren", so Hildebrand. Dem
Minister warf er vor, "nur seine Position im Zusammenhang
mit der Verwaltungsstrukturreform stärken" zu wollen.
Der Gesetzentwurf wurde an den
Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
In Erster Lesung diskutiert der Landtag einen
Gesetzentwurf des SSW, der auf die Abschaffung der
Direktwahl sowohl von Landräten als auch von
hauptamtlichen Bürgermeistern zielt. Hintergrund der
Initiative ist die geringe Wahlbeteiligung bei zahlreichen
Urnengängen auf Kreisebene. Zuletzt hatten sich im Kreis
Schleswig-Flensburg Anfang Mai lediglich 23,2 Prozent der
Wähler beteiligt. Bei der Wahl in Dithmarschen 2002 waren
es nur 12,3 Prozent. Mit Blick auf diese Zahlen spricht
der SSW von der 1998 in Schleswig-Holstein eingeführten
Direktwahl von Landräten als einem "demokratischen
Irrweg". Um wieder eine "breitere
Legitimation" durch die Bevölkerung zu erreichen,
sollen die Verwaltungschefs nach Willen der
Minderheitenpartei wieder von den Kreistagen und
Ratsversammlungen bestimmt werden.
Auch Innenminister Ralf Stegner (SPD) hat in einem
Zeitungsinterview eine entsprechende Initiative im
Zusammenhang mit dem für Herbst geplanten Gesetzentwurf
zur Verwaltungsstrukturreform angekündigt. Bei den
Oberbürgermeistern und Bürgermeistern sieht der Minister
allerdings nach wie vor gute Gründe für eine Direktwahl,
da sie auch Identifikationsfiguren in den Städten seien.
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