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Auf dieser Seite: Wahlgesetz Kreise/Gemeinden  –  Direktwahl Landräte

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Top 06: 
Entwurf eines Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache: 16/794
-Plenarprotokoll-
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Top 04: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeinde- ordnung und der Kreisordnung – Abschaffung der Direkt- wahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Ländräten
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 16/768
-Plenarprotokoll-
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Kommunalwahlrecht:  Fünf-Prozent-Hürde wackelt nicht

Grünen-Vorstoß stößt im Parlament auf Ablehnung

Kiel (SHL/01.06.) Auf breite Ablehnung ist im Parlament die von den Grünen geforderte Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen gestoßen. CDU und SPD warnten unisono vor einer Zersplitterung der Kommunalparlamente. Auch die von der Oppositionspartei vorgesehene Einführung des Panaschierens – der Stimmverteilung auf mehrere Listen – und des Kumulierens – der Vergabe von bis zu drei Stimmen für einen Kandidaten – wurde von den Vertretern der Großen Koalition als zu kompliziert zurückgewiesen. 

Rückhalt für den Vorstoß der Grünen bekundeten dagegen  die Liberalen und der SSW: Dies sei der richtige Weg für mehr Demokratie auf kommunaler Ebene, so die Begründung. Innenminister Ralf Stegner (SPD) schloss sich dagegen der Kritik von CDU und SPD an und warnte ebenfalls vor einer möglichen Zersplitterung der Kommunalparlamente. Gleichzeitig mahnte er an, bei einer Modernisierung des Kommunalwahlrechtes den Interessenausgleich und parteiübergreifenden Konsens im Blick zu haben. Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Stimmen aus dem Plenum:

Karl-Martin Hentschel (Grüne): Die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen gibt es nur noch in drei von 16 Bundesländern. Deren Abschaffung und die Einführung des Panaschierens und Kumulierens vergrößert die Wahlmöglichkeiten der Bürger und hebe die Bedeutung jeder einzelnen Stimme.

Wilfried Wengler (CDU): Auf Bundes- und Landesebene wird die Fünf-Prozent-Klausel kaum in Zweifel gezogen. Und auch in Schleswig-Holstein hat sie sich bewährt. Gestärkt wurde der Demokratiegedanke im Land überdies durch die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte.

Klaus-Peter Puls (SPD): Den Grünen geht es um nichts anderes als die Verschiebung der politischen Mehrheitsverhältnisse zu ihren Gunsten. Sämtliche der vorgeschlagenen Regelungen zielen darauf ab, kleinere Parteien zu bevorteilen.

Günther Hildebrand (FDP): Die großen Parteien stehen durch das gültige Wahlgesetz ungerechtfertig besser da als die kleinen. Da darf es nicht verwundern, dass CDU und SPD gegen eine Modernisierung des Kommunalwahlrechtes sind.

Anke Spoorendonk (SSW): Die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen ist in Schleswig-Holstein überfällig. Dies würde zu mehr Pluralismus und zu einer größtmöglichen Chancengleichheit führen.

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Hintergrund:
  Die Grünen im Landtag fordern eine umfassende Reform des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechts. Gemeinsam mit dem Verein "Mehr Demokratie e.V." streben sie die Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen an: Sie sei eine unnötige Einschränkung der Chancengleichheit der Parteien. Die Klausel gibt es außer in Schleswig-Holstein noch im Saarland und in Thüringen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Rheinland-Pfalz hat eine Drei-Prozent-Klausel.
  Die Grünen wollen zudem das Kumulieren und Panaschieren einführen. Grund sei die Kritik, dass mit der Aufstellung der Wahllisten durch die Parteien ein Großteil der gewählten Vertreter schon vor dem Urnengang feststehe. Die Grünen wollen sich an den Regelungen aus Rheinland-Pfalz orientieren. Die Wähler haben dem Gesetzentwurf zufolge dann so viele Stimmen, wie Vertreter zu wählen sind. Sie können ganze Listen oder einen oder mehrere Bewerber ankreuzen, aber auch einzelne Bewerber auf einer gewählten Liste durchstreichen. Es soll zudem möglich werden, einzelnen Bewerbern mehrere, aber maximal drei Stimmen zu geben (Kumulieren) und Stimmen über mehrere Listen zu verteilen (Panaschieren). Unterschiedliche Varianten des Kumulierens und Panaschierens gibt es in elf Bundesländern.
  Nach dem Willen der Grünen soll bei Wahlen zudem eine andere Rechenmethode benutzt werden. Sie wollen die Zählweise nach d'Hondt durch die Methode Sainte Laguë/Schepers ersetzen. So sollen Nachteile der bisherigen Rechenmethode für kleinere Parteien abgemildert werden. Zudem sollen in Gemeinden mit nur sieben Gemeindevertretern Listenverbindungen möglich sein. Dadurch soll die hohe Hürde für kleinere Parteien, die bei einer so geringen Zahl an Mandaten etwa 15 Prozent der Stimmen erringen müssen, heruntergesetzt werden.
  Außerdem wird gefordert, dass Kommunalvertreter, die von ihrem Mandat zurücktreten, wieder auf die Nachrückerliste kommen. Das neue Verfahren soll insbesondere beruflich sehr eingebundene Menschen und Eltern von Kindern zu einer stärkeren Beteiligung an der Kommunalpolitik ermutigen.

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Landtag will Direktwahl-System intensiv im Ausschuss diskutieren

Sorge um Wahlbeteiligung bei Landratswahlen

Kiel (SHL/01.06.) Ein in Erster Lesung vorgestellter Gesetzentwurf des SSW zur Abschaffung der Direktwahl von Landräten und hauptamtlichen Bürgermeistern ist im Landtag nur in Teilen auf Zustimmung gestoßen. Im Plenum zeichnete sich lediglich Zuspruch dafür ab, auf eine direkte Wahl von Landräten zu verzichten. Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, gegründete den Vorstoß mit der geringen Wahlbeteiligung bei zahlreichen Urnengängen auf Kreisebene. Zuletzt hatten sich im Kreis Schleswig-Flensburg Anfang Mai lediglich 23,2 Prozent der Wähler bei der Landratswahl beteiligt. Bei der Wahl in Dithmarschen 2002 waren es nur 12,3 Prozent.

Auch Innenminister Ralf Stegner (SPD) schaute mit Sorge auf die "extrem geringe" Wahlbeteiligung bei den vergangenen Landratswahlen. Schließlich "nehmen die Bürger die Landräte als das wahr, was sie sind: Verwaltungschefs mit geringem Entscheidungsspielraum", so Stegner. Sein Fazit : "Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab". Die Kreistage seien selbst in der Lage zu entscheiden, wen sie als Chef haben möchten, so der Minister. Anders verhalte es sich jedoch bei den Bürgermeistern. Sie seien "Identifikationsfiguren", so dass in diesem Bereich eine Direktwahl weiterhin geboten sei. 

Kommunalpolitik muss "attraktiv" bleiben

Zurückhaltender äußerte sich Werner Kalinka (CDU). Er betonte, dass die "geringe Wahlbeteiligung zwar Zweifel" am Direktwahlsystem habe aufkommen lassen". Dennoch müsse die Kommunalpolitik durch die direkte Bürgerbeteiligung "attraktiv" bleiben. Vor diesem Hintergrund wandte sich der CDU-Politiker, der weitere Diskussionsbereitschaft signalisierte, für eine grundsätzliche Entscheidung: "Die Direktwahl der Landräte kann nicht abgeschafft werden, während die Direktwahl der Bürgermeister bestehen bleibt". Sein Koalitionskollege Klaus-Peter Puls (SPD) hob ebenfalls hervor, dass "Direktwahlen zu einem Mehr an Demokratie führen". Die SPD sei jedoch "aufgrund der erschreckend niedrigen Wahlbeteiligungen" zur intensiven Beratung im Ausschuss bereit.

Der Grünen-Abgeordnete Karl-Martin Hentschel hob generell die "geringe Bedeutung der Institutionen der Landkreise bei den Bürgern" hervor. Während er sich zugleich für eine Beibehaltung der "bewährten" direkten Bürgermeisterwahl aussprach, erteilte allein der Liberale Günther Hildebrand dem Gesetzentwurf eine klare Absage: "Es geht um die unmittelbarste Form der Demokratie, die nicht nur an Zahlen festgemacht werden darf." Durch das Direktwahlsystem könnten Landräte und Bürgermeister "selbstbewusster und weniger parteipolitisch agieren", so Hildebrand. Dem Minister warf er vor, "nur seine Position im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform stärken" zu wollen.

Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
  In Erster Lesung diskutiert der Landtag einen Gesetzentwurf des SSW, der auf die Abschaffung der Direktwahl sowohl von Landräten als auch von hauptamtlichen Bürgermeistern zielt. Hintergrund der Initiative ist die geringe Wahlbeteiligung bei zahlreichen Urnengängen auf Kreisebene. Zuletzt hatten sich im Kreis Schleswig-Flensburg Anfang Mai lediglich 23,2 Prozent der Wähler beteiligt. Bei der Wahl in Dithmarschen 2002 waren es nur 12,3 Prozent. Mit Blick auf diese Zahlen spricht der SSW von der 1998 in Schleswig-Holstein eingeführten Direktwahl von Landräten als einem "demokratischen Irrweg". Um wieder eine "breitere Legitimation" durch die Bevölkerung zu erreichen, sollen die Verwaltungschefs nach Willen der Minderheitenpartei wieder von den Kreistagen und Ratsversammlungen bestimmt werden.
  Auch Innenminister Ralf Stegner (SPD) hat in einem Zeitungsinterview eine entsprechende Initiative im Zusammenhang mit dem für Herbst geplanten Gesetzentwurf zur Verwaltungsstrukturreform angekündigt. Bei den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern sieht der Minister allerdings nach wie vor gute Gründe für eine Direktwahl, da sie auch Identifikationsfiguren in den Städten seien.

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