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Auf
dieser Seite: Staatsforst
Christianslust – FFH-Gebiet St. Margarethen
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Top 10:
Erhalt des Staatsforstes Christianslust
Antrag der Fraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und den
Abgeordneten des SSW |
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Top 12:
Verhandlungen über die Meldung des Vorlandes von St.
Margarethen als FFH-Gebiet
Antrag der Fraktion der FDP |
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Staatsforst
Christianslust soll privatisiert werden Verkaufsverhandlungen
gehen weiter / Schwarz-Rot lehnt Antrag der Opposition ab
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Kiel (SHL/02.06.)
Der Landtag hält weiterhin an seinen Plänen fest, im Zuge der
großflächigen Privatisierung der Landesforsten auch den
Staatsforst Christianslust in Dithmarschen zu verkaufen. Mit
ihrer Stimmenmehrheit lehnten die Regierungsfraktionen einen
gemeinsamen Antrag der Opposition ab. Die Fraktionen von FDP,
Grünen und SSW hatten gefordert, die rund 400 Hektar Landeswald
in Dithmarschen nicht zu veräußern, sondern mit dem Kreis über
eine gemeinsame Bewirtschaftung mit dessen Kreiswäldern zu
verhandeln.
Der Verkaufsplan für die insgesamt rund 50.000
Hektar schleswig-holsteinischen Landeswalds ist Teil der
Regierungspläne zum Bürokratieabbau. Im Dezember des
vergangenen Jahres hatte das Kabinett den Verkauf beschlossen,
um mit dem Erlös Deckungslücken im Landeshaushalt zu
schließen. Nach dem Abschluss der laufenden
Verkaufsverhandlungen muss der Landtag über ein Kaufangebot
entscheiden.
Stimmen aus dem Plenum:
Hartmut Hamerich (CDU): Ohne einen
Vorschlag zur Gegenfinanzierung ist der Antrag purer Populismus,
deswegen müssen die Verkaufsverhandlungen abgewartet werden.
Allerdings wird Christianslust nicht verscherbelt.
Detlef Buder (SPD): Einem Verkauf kann
nur zugestimmt werden, wenn ein angemessener Erlös erzielt wird,
die Gemeinwohlfunktion sichergestellt ist und den Waldarbeitern
Arbeitsperspektiven im Forst zugesichert werden.
Günther Hildebrand (FDP): Zugunsten
eines schnellen Euro soll wieder einmal Landesvermögen
verscherbelt werden, ohne dass erkennbar ist, wie sich das
mittel- oder langfristig rechnet.
Karl-Martin Hentschel (Grüne): Der
Erhalt der Gemeinnützigkeit ist in einen gewinnmaximierten
Privatwald nicht sichergestellt. Ein Verkauf schadet auch dem
Tourismus.
Lars Harms (SSW): Wenn der Wald verkauft
ist, kann das Land auf die Bewirtschaftung keinen Einfluss mehr
nehmen, oder man muss den neuen Besitzer dafür bezahlen. Dann
wird es teuer, die Gemeinnützigkeit zu bewahren.
Landwirtschaftsminister Christian von
Boetticher (CDU): Die Gemeinnützigkeit wird sichergestellt.
Außerdem scheint der Kreis Dithmarschen kein Interesse an einer
gemeinsamen Bewirtschaftung mehr zu haben und verfolgt andere
Konzepte.
Hintergrund:
In einem gemeinsamen Antrag
sprechen sich FDP, Grüne und SSW gegen den Verkauf des
Staatswaldes Christianslust in Dithmarschen an private
Interessenten aus und fordern stattdessen die gemeinsame
Bewirtschaftung des 400 Hektar großen Forstes mit den
Dithmarscher Kreiswäldern. Durch diese Einrichtung einer
"Westküstenförsterei" könnten "Synergie-
und Einspareffekte" erzielt werden, die einen Verkauf
überflüssig machten, so die Antragsteller. Ähnliche
Vorstellungen hat auch der Kreis Dithmarschen geäußert.
Das Landwirtschaftsministerium will das Areal
zwischen St. Michaelisdonn und Burg zur privaten
"forstwirtschaftlichen und jagdlichen Nutzung"
veräußern. Es verspricht dem Käufer eine
"durchschnittliche Jagdstrecke von rund 64 Stück
Rehwild pro Jagdjahr". Anwohner befürchten, dass der
Wald bei privater Nutzung seine Funktion als
Naherholungsgebiet verlieren könnte. Zudem sehen sie die
Gefahr des "Raubbaus" bei einer rein
gewinnorientierten Nutzung. Eine Bürgerinitiative
versucht den Verkauf durch die Übernahme von
"Baumpatenschaften" zu verhindern.
Der Verkaufsplan für die insgesamt rund 50.000
Hektar schleswig-holsteinischen Landeswalds ist Teil der
Regierungspläne zum Bürokratieabbau. Umweltschützer
protestieren dagegen und verweisen auf die besondere
Bedeutung, die der Wald im nördlichsten Bundesland habe.
Schleswig-Holstein ist mit einer Bewaldung von etwa zehn
Prozent der Landesfläche das waldärmste Flächenland der
Bundesrepublik.
mehr
Informationen: plenum-online,
März
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/maerz2006/
texte/21_36_landeswald_raumordnung.htm)
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FFH-Gebiebtsausweisung
im
Vorland St. Margarethen
Land hofft auf Wende
in Brüssel
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Kiel (SHL/02.06.)
Im politischen Tauziehen um die Ausweisung des Brunsbüttler
Vorlandes St. Margarethen als FFH-Gebiet hofft die
Landesregierung auf eine Wende zum Guten. EU-Umweltkommissar
Stavros Dimas habe in Brüssel einer Delegation unter der
Leitung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) eine
sorgfältige Prüfung des Falls versprochen, nachdem die
Schleswig-Holsteiner naturschutzrechtliche Bedenken gegen die
Ausweisung vorgebracht hatten, stellte Umweltminister Christian
von Boetticher (CDU) in einem von der FDP beantragten
mündlichen Bericht klar.
Hintergrund: Die Liberalen hatten die Ausweisung
des Vorlandes St. Margarethen kritisiert und vor schweren
Schäden für den Wirtschaftstandort Brunsbüttel gewarnt. Das
Etikett FFH ist die Abkürzung für die so genannte "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie"
der Europäischen Union. Im Rahmen des 1992 beschlossenen Programms
"Natura 2000" haben sich die Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union verpflichtet, Naturschutzgebiete
im Sinne der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie
auszuweisen. Der bisher in Schleswig-Holstein erreichte
Stand reicht der EU-Kommission nicht aus. Brüssel fordert
Nachbesserungen und droht mit Geldbußen. Vor
diesem Hintergrund hatte die Landesregierung St. Margarethen
gemeldet. Gleichwohl sieht das schwarz-rote Kabinett dort die
Voraussetzung für die Ausweisung als FFH-Gebiet nicht gegeben.
Dafür müsste der Küstenstreifen ständig vom Wasser
überspült werden, dies sei jedoch nicht der Fall, konstatierte
Umweltminister von Boetticher im Plenum.
Während die FDP in der Debatte ihre Kritik
erneuerte, äußerten Regierungsfraktionen sowie Grüne und SSW
Verständnis für das Vorgehen der Landesregierung. Zur
Ausweisung des Vorlandes St. Margarethen gebe es keine
Alternative, hieß es übereinstimmend.
Hauptredner:
Günther Hildebrand (FDP),
Jens-Christian Magnussen (CDU), Detlef Buder (SPD), Karl-Martin
Hentschel (Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die FDP fordert die
Landesregierung auf, über ihre Meldungen von FFH-Gebieten
in der Elbmündung vor Brunsbüttel an die Europäische
Union zu berichten. Landwirtschaftsminister Christian von
Boetticher (CDU) hat das Vorland von St. Margarethen als
Schutzgebiet gemäß der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie"
nach Brüssel gemeldet. Die örtliche Wirtschaft und die
Kommunalpolitik befürchtet hierdurch wirtschaftliche
Einschränkungen und damit den Verlust von
Arbeitsplätzen. Die Landesregierung verweist darauf, dass
sie bei der Auswahl und Meldung des Schutzgebiets "so
gut wie keine Entscheidungsspielräume" habe. Das
Wirtschaftsministerium erwartet aber in Bezug auf die
Neueinrichtung oder Erweiterung von Industrieanlagen keine
Beeinträchtigung der Wirtschaft.
Kurz vor der Tagung hat Umwelt-Kommissar Stavros
Dimas Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und
Umweltminister von Boetticher zugesagt, dass die
naturschutzrechtlichen Bedenken der Landesregierung gegen
die Anmeldung des St. Margarethen-Vorlandes in die
Entscheidung der EU mit einfließen. Die Landesregierung
wurde aufgefordert, detaillierte Unterlagen über das
Gebiet möglichst schnell der zuständigen Prüfbehörde
der EU-Kommission zuzuleiten.
Die 14.000-Einwohner-Stadt an der Unterelbe ist ein
bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen mit einem
Jahresumschlag von knapp acht Millionen Tonnen ist nach
Lübeck (27, 5 Millionen Tonnen) der zweitwichtigste im
Land. Hier mündet zudem der Nord-Ostsee-Kanal, der im
vergangenen Jahr mit 42.500 Schiffspassagen erneut einen
Rekord verzeichnen konnte. Im Industriegebiet arbeiten
mehr als 4.000 Beschäftigte, darunter 850 bei der Bayer
AG, 550 bei Sasol und 500 bei Shell. Außerdem ist vor Ort
seit 1977 das Kernkraftwerk Brunsbüttel in Betrieb, das
nach dem Atomkonsens im März 2009 vom Netz gehen soll.
Im Rahmen des 1992 beschlossenen Programms
"Natura 2000" haben sich die Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union verpflichtet, Naturschutzgebiete
im Sinne der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie
auszuweisen. Der bisher in Schleswig-Holstein erreichte
Stand reicht der EU-Kommission nicht aus. Brüssel fordert
Nachbesserungen und droht mit Geldbußen.
mehr
Informationen: plenum-online,
September
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2005/
texte/11_27_waldgesetz_natura2000.htm)
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