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Top 28: Bericht zum Verbraucherschutz Landtagsbeschluss vom 25. Januar 2006 – Drs. 16/453(neu) Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren – Drs.16/770 |
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"Verbraucherschutz darf Landtag fordert Nachbesserungen im geplanten Verbraucher-Informationsgesetz des Bundes Kiel (SHL/31.05.) Der Landtag hat den neuen Bericht der Landesregierung zum Verbraucherschutz parteiübergreifend begrüßt und empfohlen, die Inhalte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Alle Redner hoben in der Aussprache die Bedeutung der Verbraucherschutz-Einrichtungen hervor, die sowohl die Bürger vor mangelhaften Waren als auch die Wirtschaft vor ruinösen Wettbewerbsbedingungen schützen würden. Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) , die für die erkrankte Sozialministerin Gitta Trauernicht den Bericht vorstellte, hob hervor, dass "Fußangeln für die Verbraucher nicht immer erkennbar" seien. Daher müsse es ein Verbraucher-Handbuch "für jedermann und jede Frau in Schleswig-Holstein geben". Die Ministerin machte zudem auf den sozialen Aspekt aufmerksam: "Verbraucherschutz darf kein Privileg bestimmter Schichten und keine Frage des Einkommens sein, er muss für alle da sein." Auch präventive Maßnahmen wie die altersangemessene Ernährung sowohl bei alten Menschen als auch bei Kindern, aus "so genannten bildungsfernen Schichten", müssten verstärkt getroffen werden, verlangte Erdsiek-Rave. Appell nach Berlin Weiterhin forderten die Abgeordneten eine Nachbesserung im geplanten Verbraucherinformationsgesetz des Bundes. In der derzeitigen Vorlage seien die Einschränkungen zu groß, hieß es. Wichtig sei es, dass die Verbraucher insbesondere dann rasch Auskünfte erhalten, wenn es in Lebensmittelskandalen um die Nennung von Firmen und Produkten geht. Neben dem Landeslabor, das an der Hauptstelle Neumünster und in den Außenstellen Kiel und Lübeck insgesamt 250 Mitarbeiter beschäftigt, nehmen auch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit und die Eichdirektion Nord Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes wahr. Zudem unterstützt das Land die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit jährlich 790.000 Euro, das Europäische Verbraucherzentrum mit 125.000 Euro und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung mit 77.000 Euro. Der Bericht wurde einstimmig an den Sozial-, Wirtschafts-, Europaausschuss sowie an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen. Weitere Stimmen aus dem Plenum: Angelika Birk (Grüne): Leider ordnet die EU-Kommission dem Verbraucherschutz derzeit eine untergeordnete Rolle zu, obwohl dieser im Zuge der Liberalisierung und Internationalisierung notwendig ist. Gleichwohl konnten in der Vergangenheit eine Reihe von wichtigen Verbraucherrechten international durchgesetzt werden, wobei Schleswig-Holstein beispielhaft vorausgeht. Torsten Geerdts (CDU): Der Verbraucherschutz ist auch ein Schlüssel für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Die Nahrungsmittel, die in Schleswig-Holstein geprüft werden, gehören zu den besten in Europa. Siegrid Tenor-Alschausky (SPD): Die Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein und das europäische Verbraucherzentrum leisten gute Arbeit. Allerdings dürfen Bundesstandards im Verbraucherschutz nicht durch EU-Richtlinien unterschritten werden. Heiner Garg (FDP): Der Wettbewerb und die Transparenz sind wichtige Instrumente für den Verbraucherschutz. Die EU spielt hierbei eine wichtige Rolle, da die EU-Richtlinien und Verordnungen vorbildlich die Rechte der Verbraucher stärken. Lars Harms (SSW): Schleswig-Holstein muss weiterhin die Vorreiterrolle im Informationsrecht haben. Außerdem wird ein bundesweites Qualitätssiegel benötigt. |
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