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"Verbraucherschutz
darf kein Privileg bestimmter Schichten sein"
Landtag
fordert Nachbesserungen im geplanten Verbraucher-
Informationsgesetz des Bundes |

Lebensmittelkontrollen
sind ein Schwerpunkt des gesund-
heitlichen Verbraucherschutzes
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Kiel (SHL/31.05.)
Der Landtag hat den neuen Bericht der
Landesregierung zum Verbraucherschutz parteiübergreifend begrüßt und empfohlen, die
Inhalte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Alle Redner hoben in der Aussprache die Bedeutung der
Verbraucherschutz-Einrichtungen hervor, die sowohl die Bürger vor
mangelhaften Waren als auch die Wirtschaft vor ruinösen
Wettbewerbsbedingungen schützen würden. Bildungsministerin Ute
Erdsiek-Rave (SPD) , die für die erkrankte Sozialministerin Gitta
Trauernicht den Bericht vorstellte, hob hervor, dass "Fußangeln
für die Verbraucher nicht immer erkennbar" seien. Daher
müsse es ein Verbraucher-Handbuch "für jedermann und jede
Frau in Schleswig-Holstein geben".
Die Ministerin machte zudem
auf den sozialen Aspekt aufmerksam: "Verbraucherschutz darf
kein Privileg bestimmter Schichten und keine Frage des Einkommens
sein, er muss für alle da sein." Auch präventive Maßnahmen
wie die altersangemessene Ernährung sowohl bei alten Menschen als
auch bei Kindern aus "so genannten bildungsfernen
Schichten" müssten verstärkt getroffen werden, verlangte
Erdsiek-Rave.
Appell nach Berlin
Weiterhin forderten die Abgeordneten eine
Nachbesserung im geplanten Verbraucherinformationsgesetz des
Bundes. In der derzeitigen Vorlage seien die Einschränkungen zu
groß, hieß es. Wichtig sei es, dass die Verbraucher insbesondere
dann rasch Auskünfte erhalten, wenn es in Lebensmittelskandalen
um die Nennung von Firmen und Produkten geht.
Neben dem Landeslabor, das an der Hauptstelle
Neumünster und in den Außenstellen Kiel und Lübeck insgesamt
250 Mitarbeiter beschäftigt, nehmen auch das Landesamt für
Gesundheit und Arbeitssicherheit und die Eichdirektion Nord
Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes wahr. Zudem
unterstützt das Land die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
mit jährlich 790.000 Euro, das Europäische Verbraucherzentrum
mit 125.000 Euro und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung mit
77.000 Euro.
Der Bericht wurde einstimmig an den Sozial-,
Wirtschafts-, Europaausschuss sowie an den Umwelt- und
Agrarausschuss überwiesen.
Weitere Stimmen aus dem Plenum:
Angelika Birk (Grüne): Leider ordnet die
EU-Kommission dem Verbraucherschutz derzeit eine untergeordnete
Rolle zu, obwohl dieser im Zuge der Liberalisierung und
Internationalisierung notwendig ist. Gleichwohl konnten in der
Vergangenheit eine Reihe von wichtigen Verbraucherrechten
international durchgesetzt werden, wobei Schleswig-Holstein
beispielhaft vorausgeht.
Torsten Geerdts (CDU): Der
Verbraucherschutz ist auch ein Schlüssel für eine erfolgreiche
Wirtschaftspolitik. Die Nahrungsmittel, die in Schleswig-Holstein
geprüft werden, gehören zu den besten in Europa.
Siegrid Tenor-Alschausky (SPD): Die
Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein und das europäische
Verbraucherzentrum leisten gute Arbeit. Allerdings dürfen
Bundesstandards im Verbraucherschutz nicht durch EU-Richtlinien
unterschritten werden.
Heiner Garg (FDP): Der Wettbewerb und die
Transparenz sind wichtige Instrumente für den Verbraucherschutz.
Die EU spielt hierbei eine wichtige Rolle, da die EU-Richtlinien
und Verordnungen vorbildlich die Rechte der Verbraucher stärken.
Lars Harms (SSW): Schleswig-Holstein muss
weiterhin die Vorreiterrolle im Informationsrecht haben. Außerdem
wird ein bundesweites Qualitätssiegel benötigt.
Hintergrund:
Auf Antrag von Schwarz-Rot und
den Grünen legt die Landesregierung ihren 144 Seiten
starken Verbraucherschutzbericht vor. Das Thema hat unter
anderem durch den Gammelfleisch-Skandal vom letzten Sommer
und den Ausbruch der Vogelgrippe in diesem Frühjahr an
Brisanz gewonnen.
Beim so genannten Allgemeinen Verbraucherschutz
spielt dem Bericht zufolge der Bereich
Finanzdienstleistungen eine große Rolle. Hier wurde der
Schutz der Verbraucher vor "Abzockern" in den
letzten Jahren unter anderem durch das Fernabsatzgesetz,
das Versicherungsvertragsgesetz und das
Kapitalanlagen-Musterverfahrensgesetz gestärkt. Demnach
sind die Anbieter verpflichtet, ihren Kunden vor
Vertragsunterzeichnung umfangreiche Informationen
zugänglich zu machen, etwa zu ihren Ansprechpartnern, den
Zinssätzen oder den Kündigungsfristen. Auch die
Schadensersatzansprüche der Bürger wurden in diesen
Gesetzen neu geregelt. Das zuständige Sozialministerium
verweist darauf, dass der Finanzsektor, bis auf die
Sparkassen, EU- und Bundesangelegenheit ist.
Schleswig-Holstein kann hier nur über den Bundesrat
mitwirken.
Der Gesundheitliche Verbraucherschutz sieht
regelmäßige Lebensmittelkontrollen durch das Landeslabor
vor. Laut dem Bericht haben 2004 im Lande insgesamt 29.525
Kontrollbesuche bei Betrieben stattgefunden. 20 Prozent
der Proben ergaben Beanstandungen, zumeist in Bezug auf
die Hygiene. Mit diesem Wert liegt Schleswig-Holstein etwa
im Bundesdurchschnitt.
Neben dem Landeslabor, das an der Hauptstelle
Neumünster und in den Außenstellen Kiel und Lübeck
insgesamt 250 Mitarbeiter beschäftigt, nehmen auch das
Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit und die
Eichdirektion Nord Aufgaben im Bereich des
Verbraucherschutzes wahr. Zudem unterstützt das Land die
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit jährlich
790.000 Euro, das Europäische Verbraucherzentrum mit
125.000 Euro und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung
mit 77.000 Euro.
Die Landesregierung verweist zudem auf ihre
Initiative zur Ergänzung des
Informationsfreiheitsgesetzes um den Aspekt
Umweltinformationen (plenum-online,
Mai
2006). Außerdem begrüßt der Bericht das zurzeit
im Bundestag geplante Verbraucherinformationsgesetz.
mehr Informationen: plenum-online,
Dezember
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dezember2005/
texte/23_lebensmittelschutz.htm)
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