"Niemand will den gläsernen Menschen", sagte
Thorsten Geißler (CDU). Jedoch: Wer den Missbrauch von
DNA-Analysen so sehr fürchte, der müsste auch auf herkömmliche
Blutproben verzichten. Eine Neuregelung beim genetischen
Fingerabdruck habe auch eine abschreckende Wirkung, so der
Unions-Politiker.
Ingrid Franzen (SPD) erteilte dem Antrag eine deutliche
Absage. DNA-Analysen ohne Gefährlichkeitsprognosen zu nehmen,
verstoße gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Eine
Einzelfallprüfung sei unumgänglich. Der Antrag der CDU
entspreche dem Motto: "Big Brother is watching you."
"Verfassungsmäßig bedenklich"
"In unserem Land gilt immer noch die generelle
Unschuldsvermutung", so Wolfgang Kubicki (FDP). Allein
durch schärfere Gesetzte und bessere technische
Aufklärungsmethoden werde die Sicherheit nicht erhöht. Es sei
verfassungsmäßig äußerst bedenklich, auf solche Art in das
Persönlichkeitsrecht einzugreifen.
Ähnlich argumentierte Irene Fröhlich (Grüne): "Die
DNA-Analyse ist ein schwerer Eingriff in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung." Allerdings wäre es
sinnvoll, so Fröhlich, auch schon bei geringeren Verbrechen
diese Methode anzuwenden, jedoch nicht ohne richterliche
Anordnung.
Silke Hinrichsen (SSW) lobte den Fortschritt der
Gentechnologie in der Verbrechensbekämpfung. Bei der
Feststellung von Erbgut gehe es jedoch um die
Persönlichkeitsrechte. Auch Straftäter hätten Anspruch auf
die Wahrung dieser Rechte. Ihr Fazit: "Wir können nicht
alles machen, was mit dem genetischen Fingerabdruck möglich
ist."
Weitere Diskussionen nötig
"Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung ernst. Aber das
darf uns nicht dazu veranlassen, die Entscheidungen des
Verfassungsgerichts zu brechen", stellte Justizministerin
Anne Lütkes (Grüne) fest. Der Einsatz der DNA-Analyse müsse
weiter diskutiert werden.
Der Antrag wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss
überwiesen.