Kiel (SHL). Die Sollstärke des Schleswig-Holsteinischen Landtags wird von 75 auf 69
Abgeordnete reduziert.
Das beschloss das Parlament am Mittwoch, 7. Mai 2003, mit den
Stimmen von SPD und CDU. Grüne und SSW votierten dagegen, die
FDP bekundete Enthaltung. Die Verfassungsänderung tritt zum 1.
Juni 2003 in Kraft und wird sich ab der nächsten Wahlperiode
auswirken. Mit der neuen Regelung sind zwar Ausgleichs- und Überhangmandate weiterhin möglich, der Landtag
wird aber mit ziemlicher Sicherheit kleiner als bisher.
Zurzeit sind 89 Abgeordnete im Parlament vertreten.
SPD und CDU hatten am Vortag entschieden, trotz des Scheiterns
ihrer geplanten Diätenreform an der Verkleinerung des Parlaments
festzuhalten. Dieser Schritt sollte ursprünglich zu einem umfangreichen Reformpaket gehören und auch zu mehr Akzeptanz für die
inzwischen gescheiterte Diätenerhöhung beitragen. (...mehr
- die Debatte)
Im Zuge der in die Verfassungsänderung mit einbezogene
Forderung nach der Aufnahme von Sinti und Roma in den
Minderheitenschutz und zur Einrichtung eines
Landesverfassungsgerichts kam keine benötigte
Zwei-Drittel-Mehrheit zustande: Die Mehrheit von SPD und CDU
lehnte einen diesbezüglichen Antrag der kleineren Parteien im
Landtag ab.
Die Abstimmung über einen kleineren Landtag sei zu diesem
Zeitpunkt notwendig, unterstrich Klaus-Peter Puls (SPD). Um die
Verfassungsänderung bis zu den nächsten Landtagswahlen im Jahr
2005 auch wirklich umsetzen zu können, müsse gleichzeitig die Zahl der
Wahlkreise von 45 auf 40 reduziert werden.
Klaus Schlie (CDU) forderte einen Maßstab von 69
Abgeordneten. 40 Wahlkreise seien jedoch die Minimalgrenze:
"Dieses ist die richtige Größenordnung." Einer
Änderung der Verfassung zugunsten des Minderheitenschutzes und
Errichtung eines Landesverfassungsgerichts erteilte Schlie eine
Absage.
Den Minderheitenschutz in die Verfassung aufzunehmen, sei ein
Zeichen an die betroffenen Menschen, sagte dagegen Wolfgang Kubicki (FDP).
Zwar würde dies an deren konkreter Situation nicht viel ändern.
Aber: "Es schadet auch nichts." Die
Verfassungsänderung zur Verringerung der Landtagsmandate nannte er überstürzt.
69 Abgeordnete bei 40 Wahlkreisen und fünf Parteien sei
nicht sinnvoll, sagte Irene Fröhlich (Grüne). Ihr
Lösungsvorschlag: Die Zahl der Wahlkreise müsse weniger als
die Hälfte der zu vergebenden Sitze betragen. Nur so könnten
die vielen Überhang- und Ausgleichsmandate auf Dauer vermieden
werden.
Silke Hinrichsen (SSW) warf den großen Fraktionen vor, die
Verfassungsänderung übereilt und kompromisslos zu
beschließen. Der SSW plädiere für 38 Wahlkreise. Der Entwurf
von CDU und SPD sei nicht ausreichend, um die Zahl der
Abgeordneten wirklich zu reduzieren.