Auf dieser Seite: Landtagsmandate

xxx

Top 06: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU – Drucksache 15/2578 (neu) – 2. Fassung –
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 83. Sitzung am 2. April 2003)
Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, Bündnis90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/2659
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU, Drucksache 15/2664

Drucksache: 15/2628
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 12: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU
Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2661
Drucksache: 15/2621
-Plenarprotokoll-
  zum Text

2. Lesung:
Drucksache: 15/2670, 15/2672
-Plenarprotokoll-
  zum Text

t
Landtag wird kleiner
Parlament ändert Verfassung 

Kiel (SHL). Die Sollstärke des Schleswig-Holsteinischen Landtags wird von 75 auf 69 Abgeordnete reduziert. Das beschloss das Parlament am Mittwoch, 7. Mai 2003, mit den Stimmen von SPD und CDU. Grüne und SSW votierten dagegen, die FDP bekundete Enthaltung. Die Verfassungsänderung tritt zum 1. Juni 2003 in Kraft und wird sich ab der nächsten Wahlperiode auswirken. Mit der neuen Regelung sind zwar Ausgleichs- und Überhangmandate weiterhin möglich, der Landtag wird aber mit ziemlicher Sicherheit  kleiner als bisher. Zurzeit sind 89 Abgeordnete im Parlament vertreten. 

SPD und CDU hatten am Vortag entschieden, trotz des Scheiterns ihrer geplanten Diätenreform an der Verkleinerung des Parlaments festzuhalten. Dieser Schritt sollte ursprünglich zu einem umfangreichen Reformpaket gehören und auch zu mehr Akzeptanz für die inzwischen gescheiterte Diätenerhöhung beitragen. (...mehr - die Debatte)

Im Zuge der in die Verfassungsänderung mit einbezogene Forderung nach der Aufnahme von Sinti und Roma in den Minderheitenschutz und zur Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts kam keine benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit zustande: Die Mehrheit von SPD und CDU lehnte einen diesbezüglichen Antrag der kleineren Parteien im Landtag ab. 

Die Abstimmung über einen kleineren Landtag sei zu diesem Zeitpunkt notwendig, unterstrich Klaus-Peter Puls (SPD). Um die Verfassungsänderung bis zu den nächsten Landtagswahlen im Jahr 2005 auch wirklich umsetzen zu können, müsse gleichzeitig die Zahl der Wahlkreise von 45 auf 40 reduziert werden. 

Klaus Schlie (CDU) forderte einen Maßstab von 69 Abgeordneten. 40 Wahlkreise seien jedoch die Minimalgrenze: "Dieses ist die richtige Größenordnung." Einer Änderung der Verfassung zugunsten des Minderheitenschutzes und Errichtung eines Landesverfassungsgerichts erteilte Schlie eine Absage.

Den Minderheitenschutz in die Verfassung aufzunehmen, sei ein Zeichen an die betroffenen Menschen, sagte dagegen Wolfgang Kubicki (FDP). Zwar würde dies an deren konkreter Situation nicht viel ändern. Aber: "Es schadet auch nichts." Die Verfassungsänderung zur Verringerung der Landtagsmandate nannte er überstürzt.

69 Abgeordnete bei 40 Wahlkreisen und fünf Parteien sei nicht sinnvoll, sagte Irene Fröhlich (Grüne). Ihr Lösungsvorschlag: Die Zahl der Wahlkreise müsse weniger als die Hälfte der zu vergebenden Sitze betragen. Nur so könnten die vielen Überhang- und Ausgleichsmandate auf Dauer vermieden werden.

Silke Hinrichsen (SSW) warf den großen Fraktionen vor, die Verfassungsänderung übereilt und kompromisslos zu beschließen. Der SSW plädiere für 38 Wahlkreise. Der Entwurf von CDU und SPD sei nicht ausreichend, um die Zahl der Abgeordneten wirklich zu reduzieren.

Hintergrund:
 Sozial- und Christdemokraten planen eine Verkleinerung des Landtags auf 69 Mitglieder. Die Zahl der Direktmandate soll auf 40 (bisher: 45) beschränkt werden, weitere 29 Parlamentarier (bisher: 30) sollen über Parteilisten ins Landeshaus einziehen. Die Landesverfassung sieht zurzeit 75 Abgeordnete vor, auf Grund von Überhang- und Ausgleichmandaten sind es momentan 89. Zur Umsetzung dieser Pläne sind eine Änderung von Artikel 10 der Landesverfassung sowie eine Anpassung des Wahlgesetzes nötig.
 In einer weiteren Verfassungsänderung soll Artikel 11 dahingehend ergänzt werden, dass die Funktionszulagen für den Landtagspräsidenten, seine beiden Vizes, die Fraktionschefs, die Parlamentarischen Geschäftsführer sowie die SSW-Vorsitzende in der Landesverfassung festgeschrieben werden. Diese Maßnahmen waren ursprünglich Teil des Diätenreform-Pakets. 

weitere Informationen: "plenum-online", April (1. Lesung)

zurück zum Textanfang / Seitenanfang

tt
Wahlkreise neu schneiden- 
aber wie die Schere ansetzen?
Wahlgesetz: 34, 38 oder 40 Kreise

2. Lesung:
...mehr auf dieser Seite

Kiel (SHL). Kurz nach der mit rot-schwarzer Mehrheit beschlossenen Verfassungsänderung zur Sollstärke des Landtages konnten sich die Parlamentarier nicht auf ein geeignetes Verfahren zur Neuschneidung der Wahlkreise einigen.  Während SPD und CDU in Erster Lesung eine Lösung mit 40 Wahlkreisen favorisierten, forderten FDP, Grüne und der SSW eine Zahl zwischen 34 und 38. Auflösung folgt am Freitag - dann ist die Zweite Lesung angepeilt.

Klaus-Peter Puls (SPD): verwies kurz und bündig auf die vorhergehende Debatte zur Verfassungsänderung.

Peter Lehnert (CDU): Die Anzahl der Wahlkreise sei von großer Bedeutung. Da Überhang- und Ausgleichsmandate nicht abgeschafft werden können, muss eine angemessene Lösung geschaffen werden. Dafür hätten die großen und kleinen Fraktionen unterschiedliche Lösungen. Das Ziel der Verkleinerung des Landtages dürfe aber nicht aus den Augen verloren werden.

Wolfgang Kubicki (FDP) hielt 75 Abgeordnete für angemessen. Beeindruckend sei die Hektik, mit der der Gesetzentwurf durchgeboxt werden solle. Eine Reduzierung der Wahlkreise auf mehr als 38 sei nicht sinnvoll, da sonst - wegen  möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate - vermutlich mehr als 69 Abgeordneten erreicht würden.

Irene Fröhlich (Grüne) bekundete Ablehnung zum 40er-Modell: "Die Debatte verkommt zur Groteske (…) Was wir hier veranstalten ist pures Kabarett". Stattdessen forderte sie ein "geordnetes Verfahren".

Silke Hinrichsen (SSW): Wer zukünftig verhindern wolle, dass die Sollstärke erneut überschritten werde, müsse die Änderung der Direktmandate ins Auge fassen. SPD und CDU seien der Versuchung erlegen, ihre eigenen Interessen abzusichern.

Hintergrund:
 siehe obenstehende Hintergrundinformationen auf dieser Seite.
 

2. Lesung:
Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes

Nur noch 40 Wahlkreise im Norden - Landeswahlgesetz geändert

Kiel (lno) - Bei der Landtagswahl 2005 werden die Schleswig-Holsteiner nur noch 40 statt 45 Abgeordnete direkt in ihren Wahlkreisen in den Landtag wählen. Diese Änderung des Wahlgesetzes beschloss das Parlament am Freitag, 9. Mai 2003, mit den Stimmen von SPD und CDU gegen das Votum von Grünen, FDP und SSW. Damit zog das Parlament die Konsequenz aus einer am Mittwoch vorgenommenen Verfassungsänderung: Danach soll es künftig 69 statt 75 Abgeordnete geben. Derzeit sind es auf Grund von Überhang- und Ausgleichsmandaten sogar 89.

29 statt 30 Abgeordnete werden ab 2005 über die Landeslisten der Parteien in den Landtag einziehen. SPD und CDU hatten entschieden, trotz des Scheiterns ihrer heftig umstrittenen Diätenreform an der Verkleinerung des Parlaments festzuhalten. Dieser Schritt sollte ursprünglich zu einem umfangreichen Reformpaket gehören und auch zu mehr Akzeptanz für eine Diätenerhöhung beitragen.

zurück zum Textanfang / Seitenanfang

ttt

* * * * *

Themen-Übersicht

Aktuelles

Dringlichkeit: Abgeordnetengesetz

Gedenkminute 
für die Busopfer
 

Gesetzentwürfe

2. Lesungen:

Neustruktur Landesbank / Nachtragshaushalt 2003

Maßregelvollzug

Landesnaturschutz

Studiengebühren

Verfassung (Mandate)

Verfassung (Eingaben- ausschuss) -Kurzmeldung-

1. Lesungen:

Sicherheitstechnik
Wahlgesetz (Wahlkreise)
Verwaltung (E-Kommunikation)
Lebensmittelsicherheit
(Kurzmeldung)

Inneres / Recht

Bundesliegenschaften Sylt
Datenschutzbericht
DNA-Analyse
1. Parlament. U- Ausschuss
Sonderzuwendungen Beamte
Verfassungsschutzbericht
Geschäftsordn. (Eingaben- ausschuss) -Kurzmeldung-
Opferschutz
(Kurzmeldung)
Antidiskriminierungsgesetz
(Kurzmeldung)
Finanzausschuss (GO)
(Kurzmeldung)

Soziales / Gesundheit

Girls` Day
Kindergesundheitsbericht
Eingliederungshilfe
Frauen- und Mädchenhandel
(Kurzmeldung)
Präimplantationsdiagnostik
(Kurzmeldung)

Bildung / Kultur

Aufgaben der Schulträger
Frühjahrsferienzeiten
Verlässliche Grundschule
(Kurzmeldung)
Kulturwirtschaft
(Kurzmeldung)
Vorschule-Grundschule
(Kurzmeldung)

Natur / Umwelt

Umweltzustandsbericht

Wirtschaft / Verkehr

Baumaßnahmen DB AG
Aufsichtsrat HSH; Landw. Rentenbank (Kurzmeldung)

Finanzen

Landesstiftungen

Europa

Europäische Verfassung
Europ. Verfassungskonvent
(Kurzmeldung)
Zusammenarbeit Dänemark
(Kurzmeldung)