Kiel (SHL). Die Landesregierung hat sich mit ihrem
Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Umweltschutzrichtlinien
auf Landesebene gerade noch rechtzeitig durchgesetzt. Am morgigen
Donnertag muss der EU ein Entschluss präsentiert werden können.
Andernfalls drohen empfindliche Zwangsgeldzahlungen. In
einer sehr engagiert geführten Debatte beriet der Landtag am
Mittwoch, 7. Mai 2003 in Zweiter Lesung mehrere Gesetzentwürfe zum
Thema Umsetzung der EU-Richtlinien sowie zur Anpassung des
Landesnaturschutzgesetzes.
Zuvor hatte der Umweltausschuss empfohlen, einen im Dezember
letzten Jahres vorgelegten CDU-Gesetzentwurf zum
Landesnaturschutzgesetz abzulehnen. Dieser hatte zum Ziel, das
bestehende Gesetz zu vereinfachen. Der Regierungsentwurf zur
Umsetzung von EU-Richtlinien auf Landesebene sollte dagegen in
geänderter Fassung angenommen werden, so die Vorlage des
Umweltausschusses. Kurz vor Beginn der Debatte legte die CDU noch
einen eigenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinien vor,
mit dem sie sich aber letztendlich ebenfalls nicht behaupten konnte.
"Zukunftsfähig" kontra "dilettantisch"
Schleswig-Holstein werde die Regelungen des neuen
Bundesnaturschutzgesetzes auf Landesebene als erstes Bundesland
umsetzten, sagte der SPD-Abgeordnete Konrad Nabel. Den CDU
Gesetzentwurf bezeichnete er als überflüssig. Der eigene Entwurf
hingegen sorge für mehr Rechtssicherheit und Klarheit im
Landesgesetz. Zudem setze er bei der Bürgerbeteiligung neue
Maßstäbe. Wichtig bei dem Regierungsentwurf sei die Orientierung
an der Praxis sowie die Verkürzung von Verwaltungswegen. "Wir
legen ein modernes und zukunftsfähiges Gesetzeswerk vor", so
Nabel.
Die CDU-Abgeordnete Herlich Marie Todsen-Reese bezeichnete den
Gesetzentwurf der Regierung hingegen als Zumutung. Er sei der
"traurige Beweis" für die Reformunfähigkeit der
Regierung. Die Anpassung des Landesnaturschutzgesetzes und des
Landeswassergesetzes an das Bundesgesetz sei
"dilettantisch" und zeige, dass die Landesregierung die
Bedenken der Beteiligten nicht ernst nehme. In überstürzter Weise
sei auf alle Beteiligten, insbesondere aber auf die Träger
öffentlicher Belange ein unerträglicher Druck ausgeübt worden.
Der Naturschutz und die Bürger seien die Verlierer, die staatliche
Bürokratie der Gewinner Gewinner dieses Gesetzes. Der CDU-Entwurf
dagegen sei ein wichtiger Schritt zu Reformen und Deregulierungen,
erklärte die Christdemokratin.
Auch der FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand sprach von einer
"übers Knie gebrochenen" Regulierung. Ein rot-grüner
Änderungsantrag sei mit heißer Nadel gestrickt und erst einen Tag
vor Ausschusssitzung veröffentlicht worden. "Formal ist das
totaler Murks", urteilte Hildebrand. Auch im Gesetz gebe es
formale Fehler. So sollten in einem Landesgesetz keine Bestimmungen
wiederholt werden, die schon im Bundesgesetz geregelt sind. Der
CDU-Gesetzentwurf beschränke sich dagegen auf das Wesentliche,
enthalte aber dennoch inakzeptable Worthülsen.
"Just in time"
"Wir haben uns gemeinsam mit der CDU verständigt, den
"zeitlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen", konterte
der Grünen-Abgeordnete Detlev Matthiessen. Das Gesetz schaffe
Rechtssicherheit und schütze zudem die Landeskasse vor
Strafgeldern, da das Gesetz "Just in Time" beschlossen
worden sei. An CDU und FDP gewandt wetterte Matthiessen:
"Opposition heißt nicht, immer nur auf die Regierung zu
schimpfen".
Obwohl ein schlankes Gesetz anwendungsfreundlicher gewesen wäre,
zeigte sich der Abgeordnete Lars Harms (SSW) insgesamt zufrieden mit
dem Regierungsentwurf. Es habe deutlich mehr Regelungsbedarf
bestanden, als zunächst angenommen. Der Vorteil des CDU-Entwurfs,
sei, dass dieser dem Vertragsnaturschutz Vorrang einräume. Nachteil sei die Einschränkung von Schutzkategorien sowie
Rückschritte im Küstenschutz. Das Gesetz werde "vor dem
Hintergrund einer sehr breiten Beteiligung" beschlossen und sei
daher eine Weiterentwicklung und Verbesserung der derzeitigen
Gesetzeslage, so Harms.
"Wir schützen mit diesem Gesetz die Tier- und Pflanzenarten
in Schleswig-Holstein, betonte Umweltminister Klaus Müller (Grüne).
Zudem trage es zur Reduzierung der Erlasse bei. Zum CDU-Vorwurf der
Bürokratisierung entgegnete Müller, dass der CDU-Entwurf "mit
allen Querverweisen" deutlich länger als das Regierungspapier
sei . Zudem sei die inhaltliche Qualität des CDU-Entwurfs ein
Triefschlag für Natur und Verbände. Unter dem Deckmantel der
Entbürokratisierung werde die Natur geschwächt.
Beschlussfassung:
Der Gesetzentwurf der Landesregierung (15/1950) wurde mit den
Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und SSW gegen die Stimmen
von CDU und FDP angenommen. Der Gesetzentwurf der CDU zum
Landesnaturschutzgesetz (15/2312) wurde mit den Stimmen von SPD,
Bündnis90/Die Grünen und SSW gegen die Stimmen der CDU bei
Enthaltung der FDP abgelehnt. Der Gesetzentwurf der CDU zur
Umsetzung der EU-Richtlinien (15/2663) wurde mit den Stimmen von
SPD, Bündnis90/Die Grünen und SSW gegen die Stimmen der CDU bei
Enthaltung der FDP abgelehnt.