Auf dieser Seite: Landesnaturschutzgesetz

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Top 7 :
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften in Landesrecht (Vogelschutz-Richtlinie, FFH-Richtlinie, UVP-Änderungsrichtlinie, IVU-Richtlinie und Zoo- Richtlinie) – Landes-Artikelgesetz –
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1950
Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses
(1. Lesung 64. Sitzung am 20. Juni 2002)
neu: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2663
    gemeinsame Beratung mit:

Drucksache: 15/2633
-Plenarprotokoll-

Top 8:
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur und Landschaft Schleswig-Holsteins (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2312
Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses
(1. Lesung 75. Sitzung am 12. Dezember 2002)
Drucksache: 15/2634
-Plenarprotokoll-

"Just in time": Schleswig-Holstein passt Landesnaturschutzgesetz an
Union: Gesetz ist "dilettantisch" / SPD: "zukunftsfähig"

Kiel (SHL). Die Landesregierung hat sich mit ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Umweltschutzrichtlinien auf Landesebene gerade noch rechtzeitig durchgesetzt. Am morgigen Donnertag muss der EU ein Entschluss präsentiert werden können. Andernfalls drohen empfindliche Zwangsgeldzahlungen. In einer sehr engagiert geführten Debatte beriet der Landtag am Mittwoch, 7. Mai 2003 in Zweiter Lesung mehrere Gesetzentwürfe zum Thema Umsetzung der EU-Richtlinien sowie zur Anpassung des Landesnaturschutzgesetzes. 

Zuvor hatte der Umweltausschuss empfohlen, einen im Dezember letzten Jahres vorgelegten CDU-Gesetzentwurf zum Landesnaturschutzgesetz abzulehnen. Dieser hatte zum Ziel, das bestehende Gesetz zu vereinfachen. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinien auf Landesebene sollte dagegen in geänderter Fassung angenommen werden, so die Vorlage des Umweltausschusses. Kurz vor Beginn der Debatte legte die CDU noch einen eigenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinien vor, mit dem sie sich aber letztendlich ebenfalls nicht behaupten konnte.

"Zukunftsfähig" kontra "dilettantisch"

Schleswig-Holstein werde die Regelungen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes auf Landesebene als erstes Bundesland umsetzten, sagte der SPD-Abgeordnete Konrad Nabel. Den CDU Gesetzentwurf bezeichnete er als überflüssig. Der eigene Entwurf hingegen sorge für mehr Rechtssicherheit und Klarheit im Landesgesetz. Zudem setze er bei der Bürgerbeteiligung neue Maßstäbe. Wichtig bei dem Regierungsentwurf sei die Orientierung an der Praxis sowie die Verkürzung von Verwaltungswegen. "Wir legen ein modernes und zukunftsfähiges Gesetzeswerk vor", so Nabel.

Die CDU-Abgeordnete Herlich Marie Todsen-Reese bezeichnete den Gesetzentwurf der Regierung hingegen als Zumutung. Er sei der "traurige Beweis" für die Reformunfähigkeit der Regierung. Die Anpassung des Landesnaturschutzgesetzes und des Landeswassergesetzes an das Bundesgesetz sei "dilettantisch" und zeige, dass die Landesregierung die Bedenken der Beteiligten nicht ernst nehme. In überstürzter Weise sei auf alle Beteiligten, insbesondere aber auf die Träger öffentlicher Belange ein unerträglicher Druck ausgeübt worden. Der Naturschutz und die Bürger seien die Verlierer, die staatliche Bürokratie der Gewinner Gewinner dieses Gesetzes. Der CDU-Entwurf dagegen sei ein wichtiger Schritt zu Reformen und Deregulierungen, erklärte die Christdemokratin.

Auch der FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand sprach von einer "übers Knie gebrochenen" Regulierung. Ein rot-grüner Änderungsantrag sei mit heißer Nadel gestrickt und erst einen Tag vor Ausschusssitzung veröffentlicht worden. "Formal ist das totaler Murks", urteilte Hildebrand. Auch im Gesetz gebe es formale Fehler. So sollten in einem Landesgesetz keine Bestimmungen wiederholt werden, die schon im Bundesgesetz geregelt sind. Der CDU-Gesetzentwurf beschränke sich dagegen auf das Wesentliche, enthalte aber dennoch inakzeptable Worthülsen.

"Just in time"

"Wir haben uns gemeinsam mit der CDU verständigt, den "zeitlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen", konterte der Grünen-Abgeordnete Detlev Matthiessen. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit und schütze zudem die Landeskasse vor Strafgeldern, da das Gesetz "Just in Time" beschlossen worden sei. An CDU und FDP gewandt wetterte Matthiessen: "Opposition heißt nicht, immer nur auf die Regierung zu schimpfen".

Obwohl ein schlankes Gesetz anwendungsfreundlicher gewesen wäre, zeigte sich der Abgeordnete Lars Harms (SSW) insgesamt zufrieden mit dem Regierungsentwurf. Es habe deutlich mehr Regelungsbedarf bestanden, als zunächst angenommen. Der Vorteil des CDU-Entwurfs, sei, dass dieser dem Vertragsnaturschutz Vorrang einräume. Nachteil sei die Einschränkung von Schutzkategorien sowie Rückschritte im Küstenschutz. Das Gesetz werde "vor dem Hintergrund einer sehr breiten Beteiligung" beschlossen und sei daher eine Weiterentwicklung und Verbesserung der derzeitigen Gesetzeslage, so Harms.

"Wir schützen mit diesem Gesetz die Tier- und Pflanzenarten in Schleswig-Holstein, betonte Umweltminister Klaus Müller (Grüne). Zudem trage es zur Reduzierung der Erlasse bei. Zum CDU-Vorwurf der Bürokratisierung entgegnete Müller, dass der CDU-Entwurf "mit allen Querverweisen" deutlich länger als das Regierungspapier sei . Zudem sei die inhaltliche Qualität des CDU-Entwurfs ein Triefschlag für Natur und Verbände. Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung werde die Natur geschwächt.

Beschlussfassung:
Der Gesetzentwurf der Landesregierung (15/1950) wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen. Der Gesetzentwurf der CDU zum Landesnaturschutzgesetz (15/2312) wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und SSW gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Der Gesetzentwurf der CDU zur Umsetzung der EU-Richtlinien (15/2663) wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und SSW gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP abgelehnt.

Hintergrund:
 Von der Umsetzung europäischen Rechts in deutsches Recht ist nicht nur der Bund betroffen, auch die Länder müssen handeln. Umgesetzt werden sollen jetzt mehrere EU-Umweltschutz-Richtlinien. Das "Sammelgesetz" betrifft den Vogelschutz, den Kampf gegen Umweltverschmutzung, Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Flora-Fauna-Habitat- sowie die Zoo-Richtlinie. 
 Nachdem der Landtag die Umsetzung der Richtlinien im Juni vergangenen Jahres beraten hatte, brachte die Union im Dezember weitere Änderungsvorschläge zum Landesnaturschutzgesetz ein. Ziel ist es, das Gesetz zu vereinfachen und unter anderem die Landesschutzgebiete durch einen freiwilligen Vertragsnaturschutz zwischen Kommunen, Nutzern und Flächeneigentümern zu ersetzen.

mehr Informationen: Landtagszeitung 06/2002 und 01/2003

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