Auf dieser Seite: Sicherheitstechnik /Eingliederungshilfe

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Top 11: 
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Gesetzentwurf der Landesregierung
Bericht- und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 15/2667

Drucksache: 15/2402neu
-Plenarprotokoll-
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Top 42: 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2411
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung 82. Sitzung am 21. Februar 2003)
Drucksache: 15/2639
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Neue Struktur der Zentralstelle
für Sicherheitstechnik anvisiert

Kiel (SHL). Der Landtag hat am Mittwoch, 7. Mai 2003,  den Weg für die Stärkung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) geebnet. Die Behörde, die in München sitzt und sich um die Produkt- und Anlagensicherheit kümmert, soll künftig auch die Aufgaben der Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen (AKMP) übernehmen. Darauf hatten sich bereits die Regierungschefs der Länder geeinigt - jetzt müssen noch die Parlamente zustimmen. Die schleswig-holsteinischen Abgeordneten überwiesen die Regierungsvorlage zunächst an den Sozialausschuss. Dieser beriet den Gesetzentwurf kurzfristig, so dass am Freitag, 9.Mai, das Plenum in Zweiter Lesung sein befürwortendes Votum abgeben konnte.

Die AKMP, die in Kassel sitzt und die Messung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz regelt, soll aufgelöst werden. Die ZLS gibt in vielen Bereiche Prüfstandards vor, bei Maschinen und Spielzeug ebenso wie bei Sportbooten und Seilbahnen.

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Von der Tagesordnung abgesetzt.
Voraussichtlich Juni-Tagung

Hauptredner:

Hintergrund:
 Durch die Zahlung von Eingliederungshilfen soll es körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen ermöglicht werden, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Auch die Möglichkeit für die Betroffenen zur Ausübung eines geeigneten Berufs gehört zu den Zielsetzungen der Eingliederungshilfen. Die zur Verfügung stehenden Maßnahmen der Eingliederungshilfe umfassen unter anderen: ambulante oder stationäre Behandlung, Versorgung mit orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln, Hilfe zu einer angemessenen Schul- und Fortbildung sowie Unterstützung bei der Beschaffung einer behindertengerecht gestalteten Wohnung.

mehr Infos im Internet: 
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung (www.behindertenbeauftragter.de/az/
eingliederungvonmenschenmitbehinderungen.de)

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Dringlichkeit: Abgeordnetengesetz

Gedenkminute 
für die Busopfer
 

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2. Lesungen:

Neustruktur Landesbank / Nachtragshaushalt 2003

Maßregelvollzug

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Sicherheitstechnik
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