Top 11:
Entwurf eines
Gesetzes zu dem
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder
für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder
für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Gesetzentwurf der
Landesregierung
Bericht- und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache
15/2667 |
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Top 42:
Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2411
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Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung 82. Sitzung am 21. Februar 2003) |
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Neue Struktur der
Zentralstelle
für Sicherheitstechnik anvisiert
Kiel (SHL). Der Landtag hat am Mittwoch, 7. Mai 2003,
den Weg für die Stärkung der Zentralstelle
der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) geebnet. Die
Behörde, die in München sitzt und sich um die Produkt- und
Anlagensicherheit kümmert, soll künftig auch die Aufgaben
der Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und
Prüfstellen (AKMP) übernehmen. Darauf hatten sich bereits
die Regierungschefs der Länder geeinigt - jetzt müssen
noch die Parlamente zustimmen. Die schleswig-holsteinischen
Abgeordneten überwiesen die Regierungsvorlage zunächst an den
Sozialausschuss. Dieser beriet den Gesetzentwurf
kurzfristig, so dass am Freitag, 9.Mai, das Plenum in
Zweiter Lesung sein befürwortendes Votum abgeben konnte.
Die AKMP, die in Kassel sitzt und die Messung von
Gefahrstoffen am Arbeitsplatz regelt, soll aufgelöst
werden. Die ZLS gibt in vielen Bereiche Prüfstandards vor,
bei Maschinen und Spielzeug ebenso wie bei Sportbooten und
Seilbahnen.
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Von der Tagesordnung
abgesetzt.
Voraussichtlich Juni-Tagung
Hauptredner:
Hintergrund:
Durch die Zahlung
von Eingliederungshilfen soll es körperlich,
geistig oder seelisch behinderten Menschen ermöglicht
werden, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und
am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Auch die Möglichkeit
für die Betroffenen zur Ausübung eines geeigneten Berufs
gehört zu den Zielsetzungen der Eingliederungshilfen. Die
zur Verfügung stehenden Maßnahmen der
Eingliederungshilfe umfassen unter anderen: ambulante oder
stationäre Behandlung, Versorgung mit orthopädischen
oder anderen Hilfsmitteln, Hilfe zu einer angemessenen
Schul- und Fortbildung sowie Unterstützung bei der
Beschaffung einer behindertengerecht gestalteten Wohnung.
mehr Infos im
Internet:
Behindertenbeauftragter
der Bundesregierung (www.behindertenbeauftragter.de/az/
eingliederungvonmenschenmitbehinderungen.de) |
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