Auf Bundesebene wird "E-Government" bereits seit
Februar dieses Jahres praktiziert. Dafür wurden beispielsweise
das Signaturgesetz des Bundes und das Verwaltungsverfahrensgesetz
geändert. Hier, so der Tenor im Landtag, muss Schleswig-Holstein
nachziehen.
Spar- und Rationalisierungspotenziale in Sicht
Vertreter aller Landtagsparteien waren sich über die Vorteile
dieser technischen Neuerung einig: Zunächst würde diese Reform
zwar Kosten verursachen, langfristig würden sich
Verwaltungsabläufe aber beschleunigen und bürgerfreundlicher
werden. Dadurch entstünden Spar- und Rationalisierungspotenziale,
von denen auch der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein
profitiere. Und: Die Sicherheit persönlicher Daten sei
gewährleistet, so die Einschätzung der Abgeordneten. Zwar
praktizierten viele Kommunen und auch das Land bereits "E-Government",
aber dennoch, und auch darüber herrschte Einigkeit, weise
Deutschland im Vergleich zum Ausland einen Rückstand in diesem
Bereich auf.
Innenminister Buß stellte einen Entwurf der Landesregierung in
Aussicht, der über die FDP-Initiative hinaus weitere 25
Änderungen des Verwaltungsgesetzes sowie die Neugestaltung
anderer Landesgesetze betreffen soll. Dieses Gesetz wolle er im
Spätsommer im Landtag einbringen.
Das Gesetz wurde an die Ausschüsse Innen und Recht
(federführend) und Wirtschaft (mitberatend) überwiesen.