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Aufgaben der Schulträger
Große Anfrage der Fraktion der FDP, Drs. 15/2226
Antwort der Landesregierung
Drucksache: 15/2615
-Plenarprotokoll-

Aufgaben der Schulträger im Visier
Forderung nach verstärkter Kontrolle des Landes

Kiel (SHL). Muss das Land den kommunalen Schulträgern mehr auf die Finger schauen? Die Opposition jedenfalls sah am Donnerstag, 8. Mai 2003, bei der Beantwortung einer Großen Anfrage der Liberalen Versäumnisse seitens des Bildungsministeriums: Viele Schulgebäude seien in einem schlechten Zustand oder  Lehrmittel veraltet, so einige der Vorwürfe. Die Forderung: Die Landes-Schulaufsicht soll stärker eingreifen und das Land muss sich finanziell mehr engagieren. Regierung und Koalition gestanden Fehler ein, verwiesen aber auch auf die schwierigen Rahmenbedingungen im "kleinteiligen" Schleswig-Holstein.

Die Aufgabenverteilung im Bildungsbereich ist so geregelt, dass das Land die Lehrer bezahlt, Grundsatzvorgaben für die Unterrichtsgestaltung macht und die Ergebniskontrolle vornimmt. Die Schulträger - in der Regel die Städte, Kommunen und Kreise - sind unter anderem für Baumaßnahmen, Ausstattung mit Lehr- und Lernmittel und Fahrtkosten zuständig. 

"So viel Eigenständigkeit wie möglich, so viel Kontrolle wie nötig", umschrieb Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) die Grundsätze ihrer Politik in diesem Bereich. Sie gab jedoch zu, dass es in der Kommunikation Mängel gegeben habe. Die Ministerin betonte die Verantwortung der Schulträger für das äußere Erscheinungsbild und die Ausstattung der Schulen, verwies aber auch auf die 200 Millionen Euro, mit denen das Land in diesem Jahr 320 Bauvorhaben unterstütze.

SPD und Grüne verwiesen auf die kleinteilige organisierte Schulträgerschaft. Teilweise seien die Stadt, der Kreis sowie private Vereine mit jeweils unterschiedlichen Verwaltungen und Finanzierungsmöglichkeiten an einem Ort für verschiedene Schulen zuständig. Schulzusammenlegungen seien daher ein möglicher Weg.

"Viel Sand im Getriebe"

Viel Sand im Getriebe bei der Kommunikation zwischen Land und Schulträgern machten FDP und CDU aus. Ein Beispiel: Die Schulentwicklungsplanung werde von den Schulen nur teilweise vorgelegt, was angesichts der Verschiebungen bei den Schülerzahlen für die Zukunft Schwierigkeiten erwarten lasse. Versäumnisse gebe es zudem bei der Bausubstanz. Auch die Finanzen bereiteten den Liberal- und Christdemokraten Sorgen: Die Ausgaben der kommunalen Schulträger pro Schüler seien in den letzten zehn Jahren stagniert und teilweise sogar gesunken. Dies wirke sich insbesondere bei der Ausstattung der Schulen mit Computern negativ aus. Hier müsse es Mindeststandards geben.

Auch der SSW verwies auf den Nachholbedarf im Bereich Computer und Neue Medien und sprach sich für Mindeststandards bei der Ausstattung der Schulen aus. Hierfür müsse den Schulen mehr Geld zur Verfügung gestellt werden.

Beschlussfassung:
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage wurde zur abschließenden Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.

Hauptredner:
Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD), Ekkehard Klug (FDP), Henning Höppner (SPD), Sylvia Eisenberg (CDU), Angelika Birk (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
 Aufgaben der Schulträger sind:
  1. Schulentwicklungspläne aufzustellen und fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen
  2. die Schulgebäude und – anlagen örtlich zu planen und zu bauen
  3. das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen
  4. den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken,

Träger der Gymnasien, Realschulen, Grund- und Hauptschulen und der mit diesen verbundenen Schulkindergärten sind die Gemeinden. Träger der berufsbildenden Schulen sind die Kreise oder kreisfreien Städte.

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