Auf dieser Seite: Sonderzuwendungen Beamte / Verfassungsschutzbericht

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Top 24: 
Sonderzuwendungen für Beamtinnen und Beamte
Verlängerung der Lebensarbeitszeit
Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/2644
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 32: 
Verfassungsschutzbericht 2002
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2608
-Plenarprotokoll-
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Sonderzuwendungen für Beamte:
"Kürzung ja, aber sozial verträglich"
Union gegen Öffnungsklausel

Kiel (SHL). Schleswig-Holsteins Beamte bekommen in Zukunft weniger Geld. Dies zeichnete sich bei der Debatte über Sonderzuwendungen für Staatsdiener am Freitag, 9. Mai 2003, ab. Hintergrund ist die vom Bundesrat kürzlich beschlossene sogenannte Öffnungsklausel. Diese erlaubt den Ländern, die Höhe von Sonderzuwendungen innerhalb eines bestimmten Rahmens selber festzulegen. Die CDU hatte gefordert, das Weihnachtsgeld für Beamte auf zwölf Monate verteilt auszuzahlen, um sie so aus der Öffnungsklausel herauszunehmen. Außerdem beantragten die Christdemokraten, die Lebensarbeitszeit der Beamten nicht zu verlängern. Die Landesregierung hingegen verteidigte die angestrebten Kürzungen.

Die Neuregelung dürfe nicht zum Nachteil der Beamten ausgelegt werden, forderte Monika Schwalm (CDU). "Wir wollen nicht, dass es einen Besoldungswettbewerb unter den Ländern gibt." Die Verteilung des Weihnachtsgeldes auf zwölf Monate schaffe Planungs-Sicherheit.

Thomas Rother (SPD) bezeichnete den Antrag insgesamt als "unzureichend". "Es darf kein besoldungsrechtlicher Flickenteppich in Norddeutschland entstehen." Dadurch könne es zu einer gefährlichen Konkurrenzsituation zwischen den Ländern kommen. Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit müsse in Einzelfällen geprüft werden.

"Das ist ein guter Vorschlag", sagte Wolfgang Kubicki (FDP) und erteilte Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld eine Absage. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizisten sei unzumutbar. Schon jetzt würden diese Beamten überdurchschnittlich viel Arbeit leisten, so Kubicki.

Monika Heinold (Grüne) lehnte den Antrag ab. Die CDU-Fraktion biete keine Alternative zu der Frage: "Weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder mehr Entlassungen." Wenn Sonderzuwendungen gekürzt werden sollten, müsse dies jedoch sozial ausgewogen gestaltet werden.

"Verhandeln und nicht verordnen", forderte Anke Spoorendonk (SSW). Auch sie verlangte eine Auskopplung des Weihnachtsgeldes aus der Öffnungsklausel durch eine Verteilung auf die Monatsgehälter.

Finanzminister Ralf Stegner (SPD) begründete die geplanten Kürzungen mit der Notwendigkeit, die Personalkosten zu begrenzen. Es solle auf jeden Fall eine soziale Komponente geben: "Kürzung ja, aber sozial verträglich." Die Regierung sei dafür, für den gehobenen und höheren Dienst ab 2004 das Urlaubsgeld zu streichen. Das "Weihnachtsgeld" könne auf einen Satz zwischen 60 und 66 Prozent gesenkt werden.  

Der Antrag wurde einstimmig federführend in den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss überwiesen.

Hintergrund:
 Die Bundesregierung hat positiv auf einen Bundesratsbeschluss zur Flexibilisierung der Sonderzuwendungen für Beamte reagiert. Demnach sollen Bund und Länder über die Höhe des Weihnachts- und des Urlaubsgeldes innerhalb einer gewissen Spanne eigenverantwortlich entscheiden können, ohne an ein Flächentarif-Abkommen gebunden zu sein. So soll das Weihnachtsgeld zwischen 0 und 100 Prozent eines Monatsgehaltes schwanken können. Finanzpolitiker erhoffen sich hierdurch mehr Spielräume für die angespannten öffentlichen Haushalte. Beamtenvertreter kritisieren die Pläne als sozial ungerecht.

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Extremistische Straftaten zurückgegangen

Kiel (SHL). Der Landtag hat am Freitag, 9. Mai 2003, den Verfassungsschutzbericht 2002 ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss weitergeleitet. In dem Bericht werden alle bedeutenden Organisationen und Gruppierungen sowie Geschehnisse eines jeden Jahres aufgelistet, die von Verfassungsschützern beobachtet werden. Wichtigstes Fazit des Bericht 2002: Im Vergleich zum Vorjahr wurden weniger extremistische Straftaten registriert. Obwohl die Mitgliederzahlen rechtsextremer Gruppierungen ebenso wie die linksextremistischer Organisationen nahezu unverändert blieb, sank die Zahl der Straftaten bei den Rechten von 561 auf 317  und bei bei den Linken von 275 auf 126. Und: Laut Innenministerium gibt es keine Anhaltspunkte für die Existenz islamistischer Terrorstrukturen in Schleswig-Holstein.

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