Auf dieser Seite: Europäische Verfassung / Baumaßnahmen DB AG

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Top 26: 
Aufnahme des Gottesbezuges in die Europäische Verfassung
Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/2646
-Plenarprotokoll-
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Top 35: 
Baumaßnahmen der DB AG und ihrer Tochterunternehmen
Landtagsbeschluss vom 20. Februar 2003 – Drs. 15/2442
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2616
-Plenarprotokoll-
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Gottesbezug in Europäische Verfassung
Landtag fordert alle religiösen Glaubensbekenntnisse einzubeziehen

Kiel (SHL). Der Landtag wird sich in Brüssel für einen konkreten Gottesbezug in der europäischen Verfassung einsetzen. Darauf einigten sich die Abgeordneten am Freitag, 9. Mai 2003. Die CDU hatte die Landesregierung dazu aufgefordert, sich bei den deutschen Vertretern im EU-Verfassungskonvent für diesen Schritt stark zu machen. Ihr Vorschlag: Das "Bewusstsein der menschlichen Verantwortung vor Gott" und das "geistige, religiöse und sittliche Erbe" Europas sollten als Werte der Europäischen Union festgeschrieben werden.

"Tatsache ist, dass bei der geschichtlichen Entwicklung Europas der christliche Glaube eine bedeutende Rolle spielt", begründete der CDU-Abgeordnete Manfred Ritzek den Antrag seiner Fraktion. Die Aufnahme des Gottesbezugs bedeute nicht, dass die Bürger auf einen Glauben an Gott oder gar auf ein spezifisches religiöses Bekenntnis verpflichtet würden: Die Formulierung schließe "alle Menschen in der Europäischen Union ein", betonte Ritzek.

"Den Kirchen kommt bei der zukünftigen Gestaltung Europas besondere Bedeutung zu", befand auch der SPD-Abgeordnete und Vorsitzende des Europaausschusses, Rolf Fischer. Dies finde in den 700 Millionen in Europa lebenden Christen seinen Ausdruck. Wer jedoch von den christlichen Wurzeln Europas spreche, müsse ebenso die jüdischen und islamischen hinzufügen: "Der Gottesbezug muss plural sein", forderte Fischer.

FDP meldet Zweifel an

Für "nicht sinnvoll" erachtete dagegen der FDP-Abgeordnete Ekkehard Klug den CDU-Antrag. Insbesondere Teile der Formulierung der katholischen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland seien uneindeutig und daher nicht geglückt. So müsse klar werden, welchen Quellen menschlicher Verantwortung die Bürger Europas verpflichtet seien.

Der Grünen-Abgeordnete Karl-Martin Hentschel hielt die Aufnahme des Gottesbezuges in die europäische Verfassung für falsch. "Die Trennung von Kirche und Staat ist ein Fortschritt", der nicht aufgegeben werden sollte, begründete Hentschel seine Auffassung.

Simonis kündigt Unterstützung an

Es sei nicht Aufgabe einer Verfassung, "Menschen danach zu unterscheiden, ob sie an Gott glauben oder (…) an gar nichts", erklärte die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk. Der geplante Gottesbezug in der Verfassung spalte die Bevölkerung. Gleichwohl sollten Religionsfragen wie etwa die Religionsfreiheit ihren Platz in einer europäischen Verfassung haben, betonte Spoorendonk.

"Wichtig ist, dass wir in Europa niemanden aus religiösen Gründen ausgrenzen", betonte Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD). Die Formulierung der katholischen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland in die Präambel einer europäischen Verfassung aufzunehmen sei denkbar, eine Aufnahme in den Artikel zwei der Verfassung werde von der Landesregierung nicht unterstützt.

Der Vorschlag der CDU für die Aufnahme in die Europäische Verfassung im Wortlaut:
"Im Bewusstsein der menschlichen Verantwortung vor Gott und ebenso im Bewusstsein anderer Quellen menschlicher Verantwortung sind die Völker Europas entschlossen, eine friedliche Zukunft zu gestalten. Eingedenk ihres geistigen, religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität".

Hintergrund: EU-Verfassungskonvent 
Der von den EU-Staats- und Regierungschefs im Dezember 2001 in Brüssel-Laeken beschlossene Konvent soll Reformen innerhalb der Europäischen Union (EU) vorbereiten. Die Reform-Versammlung unter Leitung des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard-d'Estaing soll  Vorschläge für eine gemeinsame europäische Verfassung machen. Ihr gehören 120 Mitglieder, darunter Vertreter der nationalen Parlamente und der nationalen Regierungen, an. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft zu sichern, wenn ihre Mitgliederzahl anwächst. 

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Von der Tagesordnung abgesetzt.
Voraussichtlich Juni-Tagung

Hauptredner:

Hintergrund:
 Die unbefriedigende Bausituation in einer Reihe von schleswig-holsteinischen Bahnhöfen hat das Thema Baumaßnahmen der DB AG in den Blickpunkt gerückt.

Beispiel Kiel: 1999 begann die Sanierung des alten Bauwerks aus der Kaiserzeit. Geplant war ursprünglich ein Kostenvolumen von 18 Millionen Euro und eine Fertigstellung bis zum Sommer 2000. Dieser Termin musste schrittweise nach hinten verlegt werden. Inzwischen gehen die Verantwortlichen von einem Abschluss der Bauarbeiten zum Jahresende 2004 aus. Die Kosten dürften bis dahin auf über 50 Millionen Euro gestiegen sein. Grund der Verzögerungen: die alte Bausubstanz wies erhebliche Mängel auf. Zudem kamen die Arbeiten zwischenzeitlich zum Stillstand, nachdem die Bahn AG die Verträge mit den drei beteiligten Generalunternehmern gekündigt hatte.
Beispiel Husum
: Im Dezember 2000 mussten die Bahnsteigdächer als vorbeugende Maßnahme gegen Sturmschäden abgebaut werden. Der Beginn des Neubaus verzögerte sich bis Oktober 2002. Kostenvolumen: 3,1 Millionen Euro. Das Land beteiligt sich mit 300.000 Euro.
Beispiel Lübeck
: Der Bahnhof soll  komplett umgebaut werden. Geplant sind die Errichtung einer neuen Bahnsteighalle sowie die Anhebung der Gleise um 76 Zentimeter, weil die Strecken elektrifiziert werden. Voraussichtliche Kosten: 27 Millionen Euro.

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