Kiel (SHL). Der Landtag wird sich in Brüssel für einen
konkreten Gottesbezug in der europäischen Verfassung einsetzen.
Darauf einigten sich die Abgeordneten am Freitag, 9. Mai 2003. Die
CDU hatte die Landesregierung dazu aufgefordert, sich bei den
deutschen Vertretern im EU-Verfassungskonvent für diesen Schritt
stark zu machen. Ihr Vorschlag: Das "Bewusstsein der
menschlichen Verantwortung vor Gott" und das "geistige,
religiöse und sittliche Erbe" Europas sollten als Werte der
Europäischen Union festgeschrieben werden.
"Tatsache ist, dass bei der geschichtlichen Entwicklung
Europas der christliche Glaube eine bedeutende Rolle spielt",
begründete der CDU-Abgeordnete Manfred Ritzek den Antrag seiner
Fraktion. Die Aufnahme des Gottesbezugs bedeute nicht, dass die
Bürger auf einen Glauben an Gott oder gar auf ein spezifisches
religiöses Bekenntnis verpflichtet würden: Die Formulierung
schließe "alle Menschen in der Europäischen Union
ein", betonte Ritzek.
"Den Kirchen kommt bei der zukünftigen Gestaltung Europas
besondere Bedeutung zu", befand auch der SPD-Abgeordnete und
Vorsitzende des Europaausschusses, Rolf Fischer. Dies finde in den 700 Millionen in Europa lebenden Christen seinen Ausdruck. Wer
jedoch von den christlichen Wurzeln Europas spreche, müsse ebenso
die jüdischen und islamischen hinzufügen: "Der Gottesbezug
muss plural sein", forderte Fischer.
FDP meldet Zweifel an
Für "nicht sinnvoll" erachtete dagegen der
FDP-Abgeordnete Ekkehard Klug den CDU-Antrag. Insbesondere Teile
der Formulierung der katholischen Bischofskonferenz und des Rates
der Evangelischen Kirche Deutschland seien uneindeutig und daher
nicht geglückt. So müsse klar werden, welchen Quellen
menschlicher Verantwortung die Bürger Europas verpflichtet seien.
Der Grünen-Abgeordnete Karl-Martin Hentschel hielt die
Aufnahme des Gottesbezuges in die europäische Verfassung für
falsch. "Die Trennung von Kirche und Staat ist ein
Fortschritt", der nicht aufgegeben werden sollte, begründete
Hentschel seine Auffassung.
Simonis kündigt Unterstützung an
Es sei nicht Aufgabe einer Verfassung, "Menschen danach zu
unterscheiden, ob sie an Gott glauben oder (…) an gar nichts",
erklärte die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk. Der geplante
Gottesbezug in der Verfassung spalte die Bevölkerung. Gleichwohl
sollten Religionsfragen wie etwa die Religionsfreiheit ihren Platz
in einer europäischen Verfassung haben, betonte Spoorendonk.
"Wichtig ist, dass wir in Europa niemanden
aus religiösen Gründen ausgrenzen", betonte
Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD). Die Formulierung der
katholischen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen
Kirche Deutschland in die Präambel einer europäischen Verfassung
aufzunehmen sei denkbar, eine Aufnahme in den Artikel zwei der
Verfassung werde von der Landesregierung nicht unterstützt.
Der Vorschlag der CDU für die Aufnahme in
die Europäische Verfassung im Wortlaut:
"Im Bewusstsein der
menschlichen Verantwortung vor Gott und ebenso im Bewusstsein
anderer Quellen menschlicher Verantwortung sind die Völker
Europas entschlossen, eine friedliche Zukunft zu gestalten.
Eingedenk ihres geistigen, religiösen und sittlichen Erbes
gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte
der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der
Solidarität".