Auf dieser Seite: 1. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

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1. parlamentarischer Untersuchungsausschuss der 
15. Wahlperiode

Landtagsbeschluss vom 15. November 2000 – Drs. 15/500
Schlussbericht des Untersuchungsausschusses
Drucksache: 15/2559
-Plenarprotokoll-

Landtag legt "Rohwer/Mantik"-
Affäre zu den Akten
Bericht des U-Ausschusses zur "Kenntnis genommen"

Kiel (SHL/lno). Die so genannte "Rohwer/Mantik-Affäre" ist offiziell zu den Akten gelegt worden. Außer der CDU kamen alle anderen Fraktionen zu dem Schluss, dass sich die Regierung keiner rechtlichen Verfehlung schuldig gemacht hatte. Dies geht aus dem Abschlussbericht hervor, den der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) dem Landtag am heutigen Freitag, 9. Mai 2003, zur Sache vorgelegt hat. Der Ausschuss hatte die Umstände untersucht, unter denen der später entlassene Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Mantik im Mai 2000 einen internen Vermerk der Staatsanwaltschaft über gegen ihn eingeleitete Ermittlungen erhalten hatte. Mantik war von Minister Bernd Rohwer (beide SPD) eine Kopie zugeleitet worden. 

Zentraler Punkt der Debatte war die Frage, ob die Einsetzung des Untersuchungsausschusses notwendig gewesen sei. Der CDU-Abgeordnete Klaus Schlie warf "Teilen der Bediensteten vor allem in der Staatskanzlei" eine "desolate Organisation" vor. Für diese "schlampige Organisation von Verwaltungsvorgängen" trage die Ministerpräsidentin die Verantwortung. Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses sei allein deswegen gerechtfertigt gewesen. Schlies Fazit: Heide Simonis (SPD) "kann und darf dieses Land nicht weiterregieren".

"Überflüssig wie ein Kropf"

Für diese Äußerung erhielt Schlie vehemente Kritik von Klaus-Peter Puls (SPD). Angesichts des vorliegenden Untersuchungsausschussergebnisses Rücktrittsforderungen zu äußern, sei absurd. Der Untersuchungsausschuss selbst "war so überflüssig wie ein Kropf". Die offenen Fragen wie der Umgang mit solchen internen Vermerken der Staatsanwaltschaft hätte auch der Innen- und Rechtsausschuss klären können. 

Auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sah keine rechtlichen Verfehlungen bei Rohwer. Politisch habe der Wirtschaftsminister aber "unkorrekt und unsensibel" gehandelt. Monika Heinold stimmte zu: Der Umgang mit sensiblen Akten müsse "überkorrekt erfolgen". Diese Erkenntnis hätte jedoch keines Untersuchungsausschusses bedurft. Dies befand auch Lars Harms (SSW): Die Angelegenheit hätte im Innen- und Rechtsausschuss hinreichend behandelt werden können.

Der Landtag nahm den Ausschussbericht abschließend zur Kenntnis.

Zitat der Debatte
Klaus Peter Puls in Anlehnung an Shakespeare: 
"Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thorsten Geissler gab den Großinquisitor, Schlie spielte den Hilfsscherriff und Kubicki machte wie immer den Selbstdarsteller"

Hintergrund:
 Nach knapp zweieinhalb-jähriger Tätigkeit legt der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss in der laufenden Wahlperiode dem Landtag seinen Abschlussbericht vor. Der Ausschuss war im November 2000 mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen bei Enthaltung von SPD und SSW ins Leben gerufen worden. Sein Hauptauftrag war "die Klärung der Umstände und Hintergründe der Information des Ministers für Wirtschaft, Technologie und Verkehr über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr". Wirtschaftsminister Bernd Rohwer hatte seinen damaligen Staatssekretär Uwe Mantik (beide SPD) einen internen staatsanwaltschaftlichen Vermerk über Ermittlungen gegen Mantik wegen Verdachts auf Untreue und Bestechlichkeit zukommen lassen. Der Verdacht: Rohwer habe Mantik durch diese Information Vorteile verschafft. Die Einschätzung nach acht öffentlichen und 20 nicht öffentlichen Sitzungen fiel unterschiedlich aus. Die SPD sieht weder bei Minister Rohwer noch bei Ministerpräsidentin Simonis ein Fehlverhalten, die CDU hingegen lastet Rohwer Gesetzesverstöße und Simonis organisatorische Schwächen an. Die FDP tadelt Rohwers Verhalten als politisch nicht korrekt.

Stichwort: Untersuchungsausschuss
 Der Landtag hat das Recht und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder auch die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dessen Aufgabe ist es, Verfehlungen im politischen Bereich aufzudecken. Der Ausschuss lädt dazu Zeugen vor und sammelt Beweise, um am Ende seiner Untersuchungen einen Abschlussbericht vorzulegen. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gilt als scharfe parlamentarische Waffe, die es etwa der Opposition ermöglicht, gravierende Fehler der Regierung aufzudecken und an die Öffentlichkeit zu bringen.

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