Landtag legt "Rohwer/Mantik"-
Affäre zu den Akten
Bericht des U-Ausschusses zur "Kenntnis
genommen"
Kiel (SHL/lno). Die so genannte "Rohwer/Mantik-Affäre"
ist offiziell zu den Akten gelegt worden. Außer der CDU kamen alle anderen Fraktionen zu dem Schluss, dass
sich die Regierung keiner rechtlichen Verfehlung schuldig gemacht hatte.
Dies geht aus dem Abschlussbericht hervor, den der Parlamentarische
Untersuchungsausschuss (PUA) dem Landtag am heutigen Freitag, 9. Mai
2003,
zur Sache vorgelegt hat. Der
Ausschuss hatte die Umstände
untersucht, unter denen der später entlassene Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Mantik im Mai 2000 einen
internen Vermerk der Staatsanwaltschaft über gegen ihn eingeleitete
Ermittlungen erhalten hatte. Mantik war von Minister Bernd Rohwer (beide SPD) eine Kopie zugeleitet
worden.
Zentraler Punkt der Debatte war die Frage, ob die Einsetzung des
Untersuchungsausschusses notwendig gewesen sei. Der CDU-Abgeordnete
Klaus Schlie warf "Teilen der Bediensteten vor allem in der
Staatskanzlei" eine "desolate Organisation" vor. Für
diese "schlampige Organisation von Verwaltungsvorgängen"
trage die Ministerpräsidentin die Verantwortung. Die Einsetzung des
Untersuchungsausschusses sei allein deswegen gerechtfertigt gewesen.
Schlies Fazit: Heide Simonis (SPD) "kann und darf dieses Land nicht
weiterregieren".
"Überflüssig wie ein Kropf"
Für diese Äußerung erhielt Schlie vehemente Kritik von
Klaus-Peter Puls (SPD). Angesichts des vorliegenden
Untersuchungsausschussergebnisses Rücktrittsforderungen zu äußern,
sei absurd. Der Untersuchungsausschuss selbst "war so
überflüssig wie ein Kropf". Die offenen Fragen wie der Umgang mit solchen
internen Vermerken der Staatsanwaltschaft hätte auch der Innen- und
Rechtsausschuss klären können.
Auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sah keine rechtlichen Verfehlungen bei
Rohwer. Politisch habe der Wirtschaftsminister aber "unkorrekt und unsensibel" gehandelt.
Monika Heinold stimmte zu: Der Umgang mit sensiblen Akten müsse
"überkorrekt erfolgen". Diese Erkenntnis hätte jedoch
keines Untersuchungsausschusses bedurft. Dies befand auch Lars Harms
(SSW): Die Angelegenheit hätte im Innen- und Rechtsausschuss
hinreichend behandelt werden können.
Der Landtag nahm den Ausschussbericht abschließend
zur Kenntnis.
Zitat
der Debatte
Klaus Peter Puls in Anlehnung an Shakespeare:
"Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thorsten Geissler
gab den Großinquisitor, Schlie spielte den Hilfsscherriff und
Kubicki machte wie immer den Selbstdarsteller"
Hintergrund:
Nach knapp zweieinhalb-jähriger
Tätigkeit legt der 1. Parlamentarische
Untersuchungsausschuss in der laufenden Wahlperiode dem
Landtag seinen Abschlussbericht vor. Der Ausschuss war im
November 2000 mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen bei
Enthaltung von SPD und SSW ins Leben gerufen worden. Sein
Hauptauftrag war "die Klärung der Umstände und
Hintergründe der Information des Ministers für
Wirtschaft, Technologie und Verkehr über ein
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den
Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft,
Technologie und Verkehr". Wirtschaftsminister Bernd
Rohwer hatte seinen damaligen Staatssekretär Uwe Mantik
(beide SPD) einen internen staatsanwaltschaftlichen
Vermerk über Ermittlungen gegen Mantik wegen Verdachts
auf Untreue und Bestechlichkeit zukommen lassen. Der
Verdacht: Rohwer habe Mantik durch diese Information
Vorteile verschafft. Die Einschätzung nach acht
öffentlichen und 20 nicht öffentlichen Sitzungen fiel
unterschiedlich aus. Die SPD sieht weder bei Minister
Rohwer noch bei Ministerpräsidentin Simonis ein
Fehlverhalten, die CDU hingegen lastet Rohwer
Gesetzesverstöße und Simonis organisatorische Schwächen
an. Die FDP tadelt Rohwers Verhalten als politisch nicht
korrekt.
Stichwort:
Untersuchungsausschuss
Der Landtag hat das Recht
und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder auch die
Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen
Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dessen
Aufgabe ist es, Verfehlungen im politischen Bereich
aufzudecken. Der Ausschuss lädt dazu Zeugen vor und
sammelt Beweise, um am Ende seiner Untersuchungen einen
Abschlussbericht vorzulegen. Die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses gilt als scharfe parlamentarische
Waffe, die es etwa der Opposition ermöglicht, gravierende
Fehler der Regierung aufzudecken und an die Öffentlichkeit
zu bringen.
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