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Eingabenausschuss -
Petitionsausschuss, (Top 05, Top 37; Drs. 15/980,
15/2626;
15/981,
15/2627),
Lebensmittelsicherheitsgesetz, (Top 10; Drs. 15/2368),
HSH, Landwirtschaftliche Rentenbank (Top 17; Drs. 15/2618),
Opferschutz (Top 36; Drs. 15/1579,
15/2624),
Mitglieder Unterausschuss des Finanzausschusses (Top 38: Drs.
15/2629)
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Eingabenausschuss:
Der
Eingabenausschuss des Landtags wird in Petitionsausschuss
umbenannt. Dem Namenswechsel und der damit verbundenen Änderung
der Verfassung, mehrerer Gesetze und Verordnungen stimmte das
Parlament
am Freitag, 9. Mai 2003, einvernehmlich zu. Der Ausschuss hatte den Vorschlag vor
zwei Jahren selbst gemacht. Er verspricht sich von seinem neuen
Namen einen höheren Bekanntheitsgrad. Demnach sagt vielen
Bürgern der Begriff "Petition" mehr als das Wort
"Eingabe". Der Ausschuss ist der
"Kummerkasten" des Parlaments, bei dem Bürger sich
über die Arbeit der Landesbehörden und öffentlichen
Verwaltungen beschweren können. Der Ausschuss prüft diese
Petitionen und kann in vielen Fällen helfen.
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HSH;
Landwirtschaftl. Rentenbank:
Der Landtag hat der Berufung
von Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) und
Finanzminister Ralf Stegner (SPD) in den Aufsichtsrat der
HSH Nordbank AG bei Enthaltung der FDP zugestimmt. Simonis wird im Aufsichtsrat des
Kreditinstituts, das durch die Fusion der Landesbank und der
Hamburgischen Landesbank entstand, den Vorsitz übernehmen.
Das Land Schleswig-Holstein hält 16,86 Prozent der
Nordbank-Anteile. Abgesegnet wurde zugleich die Berufung von
Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller (Grüne)
in den Verwaltungsrat der landwirtschaftlichen Rentenbank.
Das Kreditinstitut, das in Frankfurt am Main sitzt, ist eine
Anstalt öffentlichen Rechts. Sie hat rund 200 Mitarbeiter
und finanziert agrarbezogene Vorhaben aller Art.
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Lebensmittelsicherheitsgesetz: Der
Landtag hat den Entwurf eines
Lebensmittelsicherheitsgesetzes an den Sozialausschuss
(federführend) und den Agrarausschuss (mitberatend) überwiesen. Das Parlament folgte damit dem Wunsch des
Umweltausschusses, der die Regierungsvorlage im Januar zur
Beratung erhalten hatte. Hintergrund: Das Umweltministerium
hat im Zuge der Kabinettsreform die Zuständigkeit für die
Kontrolle der Lebensmittel an das Sozialressort abgegeben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kreise in Abstimmung
mit dem Land vor gefährlichen Produkten öffentlich warnen
und auch den Hersteller nennen dürfen. Schleswig-Holstein
will zudem als erstes Bundesland einen "Beratenden
Ausschuss" einsetzen. In ihm sollen Experten von
Hochschulen, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden mit den
Fachleuten der Lebensmittelüberwachung Sicherheitsfragen
erörtern.
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Opferschutz:
Das Land Schleswig-Holstein wird keine
Stiftung "Opferschutz" ins Leben rufen. Das entschied der
Landtag mit Stimmen von SPD, FDP, Grünen und SSW. Die CDU
stimmte für ihren Antrag, eine Stiftung zu gründen. Sie sollte Opfer
von Verbrechen unterstützten, wenn Täter nicht ermittelt oder belangt
werden können. Nach den Vorstellungen der Union hätte ein
Stiftungskapital von 500.000 Euro gereicht. Die Opfer sollten
Schmerzensgeld und Schadenersatz erhalten können. Der Landtag hatte
bereits im Februar 2002 über den CDU-Vorschlag diskutiert. Dabei hatte
die SPD betont, dass bestehende Hilfsprogramme ausreichen. In
Baden-Württemberg wurde eine Opfer-Stiftung gegründet.
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Unterausschuss
des Finanzausschusses:
Der Landtag hat seine
Geschäftsordnung geändert. Betroffen von der Änderung ist der
Unterausschuss des Finanzausschusses für
Unternehmensbeteiligungen des Landes. Demnach werden jetzt nicht
nur dessen Mitglieder, sondern auch deren Stellvertreter aus der
Mitte des Finanzausschusses bestimmt. Mitglieder des
Unterausschusses dürfen nur durch ihre gewählten Vertreter
vertreten werden. Auch kann der Unterausschuss nun über die
Vertraulichkeit seiner Beratungen beschließen. Die neue
Geschäftsordnung tritt am 10. Mai 2003 in Kraft. Einzig die
CDU-Abgeordnete Brita Schmitz-Hübsch stimmte gegen den Beschluss.
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