In Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache) 

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Eingabenausschuss - Petitionsausschuss, (Top 05, Top 37; Drs. 15/980, 15/2626; 15/981, 15/2627), Lebensmittelsicherheitsgesetz, (Top 10; Drs. 15/2368), HSH, Landwirtschaftliche Rentenbank (Top 17;  Drs. 15/2618), Opferschutz (Top 36;  Drs. 15/1579, 15/2624), Mitglieder Unterausschuss des Finanzausschusses (Top 38: Drs. 15/2629)


  Eingabenausschuss:  Der Eingabenausschuss des Landtags wird in Petitionsausschuss umbenannt. Dem Namenswechsel und der damit verbundenen Änderung der Verfassung, mehrerer Gesetze und Verordnungen stimmte das Parlament am Freitag, 9. Mai 2003, einvernehmlich zu. Der Ausschuss hatte den Vorschlag vor zwei Jahren selbst gemacht. Er verspricht sich von seinem neuen Namen einen höheren Bekanntheitsgrad. Demnach sagt vielen Bürgern der Begriff "Petition" mehr als das Wort "Eingabe". Der Ausschuss ist der "Kummerkasten" des Parlaments, bei dem Bürger sich über die Arbeit der Landesbehörden und öffentlichen Verwaltungen beschweren können. Der Ausschuss prüft diese Petitionen und kann in vielen Fällen helfen.

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  HSH; Landwirtschaftl. Rentenbank:  Der Landtag hat der Berufung von Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) und Finanzminister Ralf Stegner (SPD) in den Aufsichtsrat der HSH Nordbank AG bei Enthaltung der FDP zugestimmt. Simonis wird im Aufsichtsrat des Kreditinstituts, das durch die Fusion der Landesbank und der Hamburgischen Landesbank entstand, den Vorsitz übernehmen. Das Land Schleswig-Holstein hält 16,86 Prozent der Nordbank-Anteile. Abgesegnet wurde zugleich die Berufung von Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller (Grüne) in den Verwaltungsrat der landwirtschaftlichen Rentenbank. Das Kreditinstitut, das in Frankfurt am Main sitzt, ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie hat rund 200 Mitarbeiter und finanziert agrarbezogene Vorhaben aller Art.

  Lebensmittelsicherheitsgesetz: Der Landtag hat den Entwurf eines Lebensmittelsicherheitsgesetzes an den Sozialausschuss (federführend) und den Agrarausschuss (mitberatend) überwiesen. Das Parlament folgte damit dem Wunsch des Umweltausschusses, der die Regierungsvorlage im Januar zur Beratung erhalten hatte. Hintergrund: Das Umweltministerium hat im Zuge der Kabinettsreform die Zuständigkeit für die Kontrolle der Lebensmittel an das Sozialressort abgegeben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kreise in Abstimmung mit dem Land vor gefährlichen Produkten öffentlich warnen und auch den Hersteller nennen dürfen. Schleswig-Holstein will zudem als erstes Bundesland einen "Beratenden Ausschuss" einsetzen. In ihm sollen Experten von Hochschulen, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden mit den Fachleuten der Lebensmittelüberwachung Sicherheitsfragen erörtern.

  Opferschutz: 

Das Land Schleswig-Holstein wird keine Stiftung "Opferschutz" ins Leben rufen. Das entschied der Landtag mit Stimmen von SPD, FDP, Grünen und SSW. Die CDU stimmte für ihren Antrag, eine Stiftung zu gründen. Sie sollte Opfer von Verbrechen unterstützten, wenn Täter nicht ermittelt oder belangt werden können. Nach den Vorstellungen der Union hätte ein Stiftungskapital von 500.000 Euro gereicht. Die Opfer sollten Schmerzensgeld und Schadenersatz erhalten können. Der Landtag hatte bereits im Februar 2002 über den CDU-Vorschlag diskutiert. Dabei hatte die SPD betont, dass bestehende Hilfsprogramme ausreichen. In Baden-Württemberg wurde eine Opfer-Stiftung gegründet. 

  Unterausschuss des Finanzausschusses:  Der Landtag hat seine Geschäftsordnung geändert. Betroffen von der Änderung ist der Unterausschuss des Finanzausschusses für Unternehmensbeteiligungen des Landes. Demnach werden jetzt nicht nur dessen Mitglieder, sondern auch deren Stellvertreter aus der Mitte des Finanzausschusses bestimmt. Mitglieder des Unterausschusses dürfen nur durch ihre gewählten Vertreter vertreten werden. Auch kann der Unterausschuss nun über die Vertraulichkeit seiner Beratungen beschließen. Die neue Geschäftsordnung tritt am 10. Mai 2003 in Kraft. Einzig die CDU-Abgeordnete Brita Schmitz-Hübsch stimmte gegen den Beschluss.

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