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Auf
dieser Seite: Verwaltungsgesetz
- Sonn- und Feiertagsgesetz
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Top 02:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2730
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses
(1. Lesung 89. Sitzung am 18. Juni 2003)
neu:
ohne Aussprache |
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Top 06:
a) Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
über Sonn- und Feiertage
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP –
Drucksache 15/2068
(1. Lesung 68. Sitzung am 12. September 2002)
b.) Entwurf eines Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
(SFTG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2802
(1. Lesung 94. Sitzung am 29. August 2003)
Bericht und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
von
der Tagesordnung abgesetzt |
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Wer
schlägt geht –
Rote Karte für häusliche Gewalt
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Kiel (SHL). Entgegen der ursprünglichen
Tagesordnung, hat der Landtag am Freitag, 28. Mai 2004,
einstimmig ohne Aussprache beschlossen, die Befugnisse der
Polizei um ein so genanntes Wegweisungsrecht zu erweitern.
Danach kann Gewalttätern künftig bis zu 14 Tagen das Betreten
der eigenen Wohnung untersagt werden, wenn sie Mitbewohner
bedrohen. Die Neuregelung zur Verhütung häuslicher Gewalt
zielt vor allem auf prügelnde Eheleute ab, die ihre Partner
oder Kinder bedrohen. Ein entsprechender Pilotversuch zum
Wegweisungsrecht, der bereits seit 2002 erfolgreich in mehreren
schleswig-holsteinischen Städten läuft, wird mit der
Neuregelung in Gesetzesform gegossen. Weitere Neuerung:
Gewaltopfer sollen künftig automatisch ein Beratungsangebot zum
Schutz vor häuslicher Gewalt erhalten, auch präventiv.
Ein Versuch der CDU-Fraktion die Wegweisung auf
weitere Gruppen möglicher Straftäter zu erweitern, ist dagegen
im Innen- und Rechtsausschuss einkassiert worden. Die Union
wollte die Polizei ermächtigen künftig für bis zu zehn Wochen
Personen aus Teilen eines Ort oder sogar einer ganzen Gemeinde
zu verweisen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass diese
Personen dort Straftaten begehen werden. Zielgruppe dieses
sogenannten generellen Platzverbotes waren unter anderem
Drogenabhängige, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass sie
ihren Drogenkonsum über Beschaffungskriminalität finanzieren.
Hintergrund:
Mit ihrem Gesetzentwurf will die
CDU der Polizei mehr Möglichkeiten bei der Vorbeugung von
Straftaten einräumen: Potenzielle Verursacher von
häuslicher Gewalt sollen für bis zu zwei Wochen aus
ihrer Wohnung verbannt werden können. Und: Personen
sollen bis zu zehn Wochen eine Gemeinde nicht betreten
dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass sie dort eine
Straftat planen.
Seit 2002 läuft in einigen
schleswig-holsteinischen Städten bereits ein
Modellversuch zum so genannten „Wegweiserecht".
Hier haben Polizisten die Möglichkeit, gewalttätige
Personen für zwei Wochen aus ihrem Wohnumfeld zu
entfernen.
mehr
Informationen: plenum-online,
Juni
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2003/texte/
06_08_wohnung_wegweise.htm)
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Von
der Tagesordnung abgesetzt
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