Auf dieser Seite: Innovationsstiftung  -  Agrarpolitik

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Top 08: 
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenlegung der
"Energiestiftung Schleswig-Holstein" mit der "Technologiestiftung Schleswig-Holstein" zur "Innovationsstiftung Schleswig-Holstein"

Gesetzentwurf der Landesregierung –  Drucksache 15/3133
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
(1. Lesung 105. Sitzung am 22. Januar 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 15/3468

Drucksache: 15/3446(neu)
-Plenarprotokoll-
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Top 25: 
Gemeinsame Agrarpolitik der EU sinnvoll umsetzen
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 15/3436
-Plenarprotokoll-
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Technologie + Energie = Innovation
Landtag gibt grünes Licht für neue Stiftung

Kiel (SHL). Die Energiestiftung und die Technologiestiftung im Land werden am 1. Juli zur Innovationsstiftung Schleswig-Holstein zusammengelegt. Das Wirtschaftsministerium erhofft sich dadurch Synergieeffekte und eine bessere Betreuung von Existenzgründern. In der Zweiten Lesung  zu dem vom Wirtschaftsausschuss überarbeiteten Gesetzesentwurf der Landesregierung lobten am Mittwoch, 26. Mai 2004, die Redner aller Parteien die geleistete Arbeit der beiden Stiftungen und begrüßten die Fusion als wichtigen Schritt zur Effizienzsteigerung. CDU und FDP kritisierten jedoch den ihrer Meinung nach zu großen Stiftungsrat, in dem in Zukunft unter anderem Abgeordnete aller Landtagsparteien vertreten sein sollen. Rot-Grün und SSW erklärten hingegen, mit dieser Erweiterung des Stiftungsrates solle der Einfluss des Parlaments gestärkt werden.

Ein Änderungsantrag der CDU, der die Verkleinerung des Stiftungsrates vorsah, wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Der Gesetzesentwurf wurde anschließend einstimmig angenommen.

Stimmen aus dem Plenum:

Brita Schmitz-Hübsch (CDU): Richtig schlimm ist die unverantwortliche Aufstockung der Zahl der Mitglieder des Stiftungsrates. Hier wird einem übertriebenen Proporz-Gedanken in übelster Weise gehuldigt.

Friedrich-Carl Wodarz (SPD): Für die SPD-Fraktion ist nicht nur die Marktfähigkeit einer Entwicklung ein Kriterium, wir legen auch großen Wert auf einen Nutzen im Sinne der Nachhaltigkeit. Und dieser Begriff beinhaltet nicht nur wirtschaftliche Effizienz, sondern auch ökologischen und sozialen Nutzen.

Christel Aschmoneit-Lücke (FDP): Die Innovationsstiftung ist ein kleines, aber wichtiges Instrument, um den technischen Fortschritt zu fördern - die wichtigste Quelle des stetigen Wachstums unseres materiellen Wohlstandes.

Detlef Matthiessen (Grüne): Wir brauchen eine Trüffelschweinfunktion. Wir müssen Potentiale in Innovationen frühzeitig erkennen und nutzen.

Lars Harms (SSW): Der Ansatz, Schulen in das Aufgabenfeld der Innovationsstiftung aufzunehmen ist genau richtig. So schaffen wir

Hintergrund:
  Die Technologiestiftung (TSH) und die Energiestiftung (ESSH) werden sich zum 1. Juli 2004 zur „Innovationsstiftung Schleswig-Holstein" vereinen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung legt der federführende Wirtschaftsausschuss dem Plenum in geänderter Form zur endgültigen Verabschiedung vor. Durch die Fusion erhofft sich das Wirtschaftsministerium eine transparente und effiziente Betreuung von Existenzgründern, Unternehmen und Wissenschaftlern aus den Bereichen Medizin- und Biotechnik, maritime Wirtschaft, Informationstechnik, Mikroelektronik, Energie/Umwelt und Tourismus. Sitz der Innovationsstiftung soll bis Ende dieses Jahres das neue „Haus der Wirtschaft" in Kiel werden. Beide Vorgänger sind bereits in der Landeshauptstadt ansässig.
  Die Im Dezember 1991 gegründete TSH erhielt durch den Verkauf der Landesanteile an der HDW-Werft und der Landesbank ein Stiftungskapital von 85 Millionen DM. Die ESSH wurde 1993 vom Land und der Energiewirtschaft gegründet. Das Stiftungskapital betrug bei der Gründung 100 Millionen DM - eingebracht zu 50 Prozent vom Land Schleswig-Holstein, zu 40 Prozent von der PreussenElektra AG, heute E.ON Energie AG, und zu 10 Prozent von der SCHLESWAG AG, heute E.ON Hanse AG. 1994 stifteten die Stadtwerke Kiel AG 1 Million. DM (ca. 510.000 Euro).

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/
12_07
_regio2000_innovations.htm)
Technologiestiftung S-H (www.tsh.de)
Energiestiftung Schleswig-Holstein (www.energiestiftung.de)

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Beihilfe-Regelung umstritten
EU-Agrarreform: FDP befürchtet Einbußen für
das Land in Höhe von 18,3 Millionen Euro

Kiel (SHL). Die FDP konnte sich am Freitag, 28. Mai 2004, mit ihren Forderungen zu den Beratungen der Länder bezüglich der Umsetzung der EU-Agrarreform nicht durchsetzen. So sollte die Landesregierung darauf drängen, dass die Beihilfen für die schleswig-holsteinische Landwirtschaft in voller Höhe erhalten bleiben. Außerdem sprachen sich die Liberalen gegen schärfere Standards bei Umwelt- und Tierschutz aus. Die Befürchtung der FDP: Bei einer Umsetzung der Reform auf Bundesebene drohen in Schleswig-Holstein Verluste in Höhe von 18,3 Millionen Euro. 

Die Redner von Rot-Grün, Friedrich-Carl Wodarz (SPD) und Detlef Matthiessen (Grüne), betonten dagegen, dass Umweltminister Klaus Müller (Grüne) durch Verhandlungsgeschick bereits drohende Verluste von bis zu 50 Millionen Euro habe abwenden können. Diese hätten durch die Begehrlichkeiten der anderen Bundesländer bei der Umverteilung von zu verteilenden Prämien zustande kommen können. In den anstehenden Bundesratsverhandlungen befinde sich Schleswig-Holstein in einer guten Ausgangsposition.

Das sah der FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand ganz anders: Die Pläne der Bundesregierung gefährdeten die deutschen Landwirte. Auch leistungsstarke und investitionsbereite Betriebe in Schleswig-Holstein würden bestraft. Claus Ehlers (CDU) kritisierte die EU-Agrarreform heftig. Sie werde keinen Bestand haben. Die Entkoppelung der Prämien von der Produktion führe in eine Sackgasse. Die Landwirtschaft müsse ihr Einkommen aus ihrer Arbeit und ausreichenden Produktpreisen erzielen.

Lars Harms (SSW) sprach sich dafür aus, den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozialverträglich zu gestalten. Bei der Entwicklung der Landwirtschaft hin zu mehr Marktwirtschaft gelte es, die Interessen Schleswig-Holsteins zu berücksichtigen.

Der FDP-Antrag wurde von Rot-Grün und SSW gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.

Hintergrund:
  Der Bundestag hat Anfang April mit rot-grüner Mehrheit ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland verabschiedet. Es sieht die Entkoppelung der Prämien für Landwirte von der Produktion vor. Stattdessen sollen die Bauern nach einer Übergangsfrist bis 2012 entsprechend der bewirtschafteten Fläche mittels eines "regionalen Flächenmodells" einheitlich subventioniert werden.
  Die Entkoppelung der Prämien von der Produktion soll einer Überproduktion entgegenwirken und den Strukturwandel im ländlichen Raum fördern, beispielsweise durch die vermehrte Bezuschussung von Umweltschutz- und Infrastrukturmaßnahmen. Insbesondere Mastbetriebe, die bislang auf kleiner Fläche intensiv produzieren, befürchten Einbußen durch die Entkoppelung. Der Bundes-Gesetzentwurf würde für Schleswig-Holstein nach Regierungsangaben einen Rückgang der jährlichen EU-Prämien von zurzeit rund 375 Millionen Euro um 18,3 Millionen, also knapp fünf Prozent, mit sich bringen.
  Die Länder haben grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Sie wollen im Bundesrat jedoch Detail-Änderungen vornehmen, womit das Gesetz dann zum Gegenstand im Vermittlungsausschuss würde. Bei diesen Beratungen soll die Landesregierung nach Willen der FDP-Fraktion darauf drängen, dass die Beihilfen für die schleswig-holsteinische Landwirtschaft in voller Höhe erhalten bleiben. Auch sprechen sich die Liberalen gegen schärfere Standards bei Umwelt- und Tierschutz aus.

mehr Informationen: plenum-online, November 2003Februar 2004

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