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Auf
dieser Seite: Innovationsstiftung
- Agrarpolitik
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Top 08:
Entwurf eines Gesetzes
über die Zusammenlegung der
"Energiestiftung Schleswig-Holstein" mit der
"Technologiestiftung Schleswig-Holstein" zur
"Innovationsstiftung Schleswig-Holstein"
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3133
Bericht und
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
(1. Lesung 105. Sitzung am 22. Januar 2004)
Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 15/3468 |
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Top 25:
Gemeinsame Agrarpolitik der EU sinnvoll umsetzen
Antrag der Fraktion der FDP |
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Technologie
+ Energie = Innovation
Landtag gibt grünes
Licht für neue Stiftung
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Kiel (SHL). Die Energiestiftung und die
Technologiestiftung im Land werden am 1. Juli zur
Innovationsstiftung Schleswig-Holstein zusammengelegt.
Das Wirtschaftsministerium erhofft sich dadurch Synergieeffekte
und eine bessere Betreuung von Existenzgründern. In der Zweiten
Lesung zu dem vom Wirtschaftsausschuss überarbeiteten
Gesetzesentwurf der Landesregierung lobten am Mittwoch, 26. Mai
2004, die Redner aller Parteien die geleistete Arbeit der beiden
Stiftungen und begrüßten die Fusion als wichtigen Schritt zur
Effizienzsteigerung. CDU und
FDP kritisierten jedoch den ihrer Meinung nach zu großen
Stiftungsrat, in dem in Zukunft unter anderem Abgeordnete aller
Landtagsparteien vertreten sein sollen. Rot-Grün und SSW
erklärten hingegen, mit dieser Erweiterung des Stiftungsrates
solle der Einfluss des Parlaments gestärkt werden.
Ein Änderungsantrag der CDU, der die
Verkleinerung des Stiftungsrates vorsah, wurde mit den Stimmen
von SPD, Grünen und SSW bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Der
Gesetzesentwurf wurde anschließend einstimmig angenommen.
Stimmen aus dem Plenum:
Brita Schmitz-Hübsch (CDU):
Richtig schlimm ist die unverantwortliche Aufstockung der Zahl der Mitglieder des Stiftungsrates. Hier wird einem
übertriebenen Proporz-Gedanken in übelster Weise gehuldigt.
Friedrich-Carl Wodarz (SPD):
Für die SPD-Fraktion ist nicht nur die Marktfähigkeit einer
Entwicklung ein Kriterium, wir legen auch großen Wert auf einen
Nutzen im Sinne der Nachhaltigkeit. Und dieser Begriff
beinhaltet nicht nur wirtschaftliche Effizienz, sondern auch
ökologischen und sozialen Nutzen.
Christel Aschmoneit-Lücke
(FDP): Die Innovationsstiftung ist
ein kleines, aber wichtiges Instrument, um den technischen
Fortschritt zu fördern - die wichtigste Quelle des stetigen
Wachstums unseres materiellen Wohlstandes.
Detlef Matthiessen (Grüne):
Wir brauchen eine Trüffelschweinfunktion. Wir müssen
Potentiale in Innovationen frühzeitig erkennen und nutzen.
Lars Harms (SSW):
Der Ansatz, Schulen in das Aufgabenfeld der Innovationsstiftung
aufzunehmen ist genau richtig. So schaffen wir
Hintergrund:
Die Technologiestiftung (TSH) und
die Energiestiftung (ESSH) werden sich zum 1. Juli 2004
zur „Innovationsstiftung Schleswig-Holstein"
vereinen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der
Landesregierung legt der federführende
Wirtschaftsausschuss dem Plenum in geänderter Form zur
endgültigen Verabschiedung vor. Durch die Fusion erhofft
sich das Wirtschaftsministerium eine transparente und
effiziente Betreuung von Existenzgründern, Unternehmen
und Wissenschaftlern aus den Bereichen Medizin- und
Biotechnik, maritime Wirtschaft, Informationstechnik,
Mikroelektronik, Energie/Umwelt und Tourismus. Sitz der
Innovationsstiftung soll bis Ende dieses Jahres das neue
„Haus der Wirtschaft" in Kiel werden. Beide
Vorgänger sind bereits in der Landeshauptstadt ansässig.
Die Im Dezember 1991 gegründete TSH erhielt durch
den Verkauf der Landesanteile an der HDW-Werft und der
Landesbank ein Stiftungskapital von 85 Millionen DM. Die
ESSH wurde 1993 vom Land und der Energiewirtschaft
gegründet. Das Stiftungskapital betrug bei der Gründung
100 Millionen DM - eingebracht zu 50 Prozent vom Land
Schleswig-Holstein, zu 40 Prozent von der PreussenElektra
AG, heute E.ON Energie AG, und zu 10 Prozent von der
SCHLESWAG AG, heute E.ON Hanse AG. 1994 stifteten die
Stadtwerke Kiel AG 1 Million. DM (ca. 510.000 Euro).
mehr
Informationen: plenum-online,
Januar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/
12_07_regio2000_innovations.htm)
Technologiestiftung
S-H (www.tsh.de)
Energiestiftung
Schleswig-Holstein (www.energiestiftung.de)
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Beihilfe-Regelung
umstritten
EU-Agrarreform: FDP
befürchtet Einbußen für
das Land in Höhe von 18,3 Millionen Euro
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Kiel (SHL). Die FDP konnte
sich am Freitag, 28. Mai 2004, mit ihren Forderungen zu den
Beratungen der Länder bezüglich der Umsetzung der
EU-Agrarreform nicht durchsetzen. So sollte die Landesregierung darauf drängen, dass die Beihilfen für die
schleswig-holsteinische Landwirtschaft in voller Höhe
erhalten bleiben. Außerdem sprachen sich die Liberalen gegen
schärfere Standards bei Umwelt- und Tierschutz aus. Die
Befürchtung der FDP: Bei einer Umsetzung der Reform auf
Bundesebene drohen in Schleswig-Holstein Verluste in Höhe von
18,3 Millionen Euro.
Die Redner von Rot-Grün,
Friedrich-Carl Wodarz (SPD) und Detlef Matthiessen (Grüne),
betonten dagegen, dass Umweltminister Klaus Müller (Grüne)
durch Verhandlungsgeschick bereits drohende Verluste von bis zu
50 Millionen Euro habe abwenden können. Diese hätten durch die
Begehrlichkeiten der anderen Bundesländer bei der Umverteilung
von zu verteilenden Prämien zustande kommen können. In den
anstehenden Bundesratsverhandlungen befinde sich
Schleswig-Holstein in einer guten Ausgangsposition.
Das sah der FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand
ganz anders: Die Pläne der Bundesregierung gefährdeten die
deutschen Landwirte. Auch leistungsstarke und
investitionsbereite Betriebe in Schleswig-Holstein würden
bestraft. Claus Ehlers (CDU) kritisierte die EU-Agrarreform
heftig. Sie werde keinen Bestand haben. Die Entkoppelung der
Prämien von der Produktion führe in eine Sackgasse. Die
Landwirtschaft müsse ihr Einkommen aus ihrer Arbeit und
ausreichenden Produktpreisen erzielen.
Lars Harms (SSW) sprach sich dafür aus, den
Strukturwandel in der Landwirtschaft sozialverträglich zu
gestalten. Bei der Entwicklung der Landwirtschaft hin zu mehr
Marktwirtschaft gelte es, die Interessen Schleswig-Holsteins zu
berücksichtigen.
Der FDP-Antrag wurde von Rot-Grün und SSW gegen
die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.
Hintergrund:
Der Bundestag hat Anfang April
mit rot-grüner Mehrheit ein Gesetz zur Umsetzung der
EU-Agrarreform in Deutschland verabschiedet. Es sieht die
Entkoppelung der Prämien für Landwirte von der
Produktion vor. Stattdessen sollen die Bauern nach einer
Übergangsfrist bis 2012 entsprechend der bewirtschafteten
Fläche mittels eines "regionalen
Flächenmodells" einheitlich subventioniert werden.
Die Entkoppelung der Prämien von der Produktion
soll einer Überproduktion entgegenwirken und den
Strukturwandel im ländlichen Raum fördern,
beispielsweise durch die vermehrte Bezuschussung von
Umweltschutz- und Infrastrukturmaßnahmen. Insbesondere
Mastbetriebe, die bislang auf kleiner Fläche intensiv
produzieren, befürchten Einbußen durch die Entkoppelung.
Der Bundes-Gesetzentwurf würde für Schleswig-Holstein
nach Regierungsangaben einen Rückgang der jährlichen
EU-Prämien von zurzeit rund 375 Millionen Euro um 18,3
Millionen, also knapp fünf Prozent, mit sich bringen.
Die Länder haben grundsätzliche Zustimmung
signalisiert. Sie wollen im Bundesrat jedoch
Detail-Änderungen vornehmen, womit das Gesetz dann zum
Gegenstand im Vermittlungsausschuss würde. Bei diesen
Beratungen soll die Landesregierung nach Willen der
FDP-Fraktion darauf drängen, dass die Beihilfen für die
schleswig-holsteinische Landwirtschaft in voller Höhe
erhalten bleiben. Auch sprechen sich die Liberalen gegen
schärfere Standards bei Umwelt- und Tierschutz aus.
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Informationen: plenum-online,
November
2003 / Februar
2004
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