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Auf
dieser Seite: NordwestLotto
- Lotteriegesetze
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Top 28:
Veräußerung der
Kommanditanteile an der GmbH & Co. KG NordwestLotto
Schleswig-Holstein
Antrag der Landesregierung
Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 15/3467 |
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Top 09:
a) Entwurf
eines Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft
veranstaltete Lotterien und Sportwetten
Gesetzentwurf der Landesregierung
b) Entwurf
eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum
Lotteriewesen in Deutschland
Gesetzentwurf der Landesregierung
c) Entwurf
eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Re-
gionalisierung von Teilen der von den
Unternehmen des
Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten
Einnahmen
Gesetzentwurf der Landesregierung |
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Investitionsbank soll im Norden das Lottospiel übernehmen
Regierung will Anteile am
NordWestlotto verkaufen
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Kiel (SHL). Im Zuge der Reform des
Lotteriewesens in Schleswig-Holstein plant die Landesregierung
den Verkauf der Landesanteile am NordwestLotto
Schleswig-Holstein an die Investitionsbank Schleswig-Holstein
(IB). Hiervon erwartet sich die Landesregierung Einnahmen von 60
Millionen Euro. Zuvor soll der bisherige Landesbetrieb in eine
Kommanditgesellschaft umgewandelt werden. Die Opposition warf
der Regierung am Mittwoch, 26. Mai 2004, eine verdeckte
Kreditaufnahme vor, da die Investitionsbank das Geld selbst
zunächst beschaffen müsse. Die Regierung hielt dagegen, diese
Transaktionsstruktur sei die wirtschaftlichste Lösung.
Die Liberalen, die gar
"Verfassungsbruch" witterten, beantragten, den
Landesrechnungshof mit der Bewertung des geplanten Verkaufs zu
beauftragen. Die Landesregierung wolle kostbare Vermögen unter
Preis verscherbeln, kritisierte Heiner Garg (FDP). Es handele
sich im Prinzip um einen Verkauf an sich selbst, "nämlich
an die IB". Dies erinnere stark an den „Immobilien-Deal
von 1998". Damals wie heute handele es sich um „eine verdeckte
Kreditaufnahme des Landes", die bereits vom
Bundesverfassungsgericht als unrechtmäßig bewertet wurde. Die
Liberalen strebten keine Scheinprivatisierung, sondern eine
echte Privatisierung an.
"Sie treiben unser Land finanziell in den
Abgrund", warf Hans-Jörn Arp (CDU) Finanzminister Ralf
Stegner (SPD) vor. Die IB sei eine Wohnungsbaugesellschaft, die
sich die geplanten 60 Millionen Euro erst einmal beschaffen
müsse – durch Kredite. Das schwäche das Ergebnis der IB und
damit auch das Land. Auch Arp sah sich an den Immobiliendeal von
1998 erinnert. Zudem forderte er von der Landesregierung, das
Parlament besser und früher zu informieren.
Rot-Grün weist Kritik der Opposition zurück
Der Landesrechnungshof könne "natürlich
jederzeit prüfen", stimmte Ursula Kähler (SPD) zu. Eine
Prüfung müsse aber "zeitnah erfolgen", forderte sie
und wies darauf hin, dass die Lotteriegesellschaft nicht ganz
verkauft werden soll: "Es war für unsere Fraktion ein
wichtiger Aspekt, dass im Interesse des Landes die Verwaltung
des Glücksspiels zumindest mittelbar in öffentlicher Hand
belassen wird."
Dem schloss sich auch der Koalitionspartner an:
"Für meine Fraktion war es immer wichtig, dass
Zweckerträge dem Land zugute kommen", so Monika Heinold
(Grüne). Zugleich richtete sie auch deutliche Worte an die
Opposition: "Sie versuchen, eine dubiose Finanzmauschelei
zu konstruieren". Dies entspreche nicht den Fakten. Auch
Anke Spoorendonk (SSW) stimmte dem Vorhaben zu: "Der SSW
ist mit der gefundenen Konstruktion einverstanden." Die
Annahme, dass bei einer völligen Privatisierung ein höherer
Preis erzielt werden könne als bei der angestrebten Lösung,
sei „reine Spekulation", so Spoorendonk. Für die
geplante Transaktion spreche zudem, dass das Land durch den
Verkauf an die landeseigene IB weiterhin seinen Einfluss auf die
Lottogeschäfte sichere.
Der Lotteriebetrieb werde künftig noch
effizienter wahrgenommen, prophezeite Finanzminister Stegner.
Zum FDP-Antrag bemerkte er: "Ich begrüße eine Prüfung
durch den Landesrechnungshof. Das darf aber nicht so lange
verzögert werden, bis eine Transaktion nicht mehr möglich
ist." Es gebe nichts zu verstecken", betonte der
Finanzminister. "Dazu haben wir haben keinen
Grund."
Die Anträge wurden bei Enthaltung der CDU und
FDP an den Finanzausschuss überwiesen.
Hintergrund:
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Lotteriewesen:
Landtag sieht noch Klärungsbedarf zu Staatsverträgen
Kritik an
Informationspolitik der Landesregierung
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Kiel (SHL). Beim Thema Lotteriewesen hatte
Innenminister Klaus Buß (SPD) am Mittwoch, 26. Mai 2004, keinen
leichten Stand im Landtag. Nicht nur von der Opposition sondern
auch aus den eigenen Reihen wurde dem Minister vorgeworfen, die
zuständigen Ausschüsse über die immerhin zweijährigen
Verhandlungen zu den neuen Staatsverträgen zum Lotterie-Spiel
nicht informiert zu haben. Generell waren sich alle Parteien im
Landtag einig, dass noch erheblicher Beratungsbedarf über die
drei von Buß vorgelegten Staatsverträge besteht, die bis zum
31. Juli vom Parlament ratifiziert werden müssen.
Die
Neuregelungen durch die Staatsverträge, die die Landesregierung
bereits unterzeichnet hat, hatte Buß zuvor im einzelnen
vorgestellt. Die Kerpunkte:
- Lotterien dürfen in
Deutschland auch künftig nur vom Staat veranstaltet werden.
Ausnahmen: Kleinlotterien wie das in Schleswig-Holstein
beliebte Bingo oder das „Kuhfladen-Lotto" sind in
Zukunft ausdrücklich erlaubt, wenn sie in kleinem Rahmen
statt finden und der Erlös gemeinnützigen Zwecken zu gute
kommt.
- Auch nach dem Verkauf der
Landesanteile von Nord-West-Lotto an die
schleswig-holsteinische Investitionsbank muss die
Betreibergesellschaft Konzessions-Gebühren an das Land
abführen. Ein fester Anteil dieser Einnahmen soll
gemeinnützigen Zwecken zu Gute kommen, der größte Teil
davon der Sportförderung.
- Gewerbliche
Lotterie-Vermittler wie die Kieler Internet-Lotto-Firma
FLUXX müssen ihre Einnahmen regionalisieren, das heißt,
auf alle Bundesländer verteilen. Bislang kassierte
Landes-Finanzminister Ralf Stegner (SPD) alleine bei FLUXX
ab, weil die Firma ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat. Der
Forderung nach einer Regionalisierung durch die anderen
Bundesländer habe sich Schleswig-Holstein nicht länger
verschließen können, argumentierte Buß.
Kritik an Regionalisierung im
Internet-Lotto
Vor allem die
Regionalisierung wurde von der Opposition heftig kritisiert: Es
sei zu befürchten, dass Schleswig-Holstein erhebliche
Einnahmeausfälle in zweistelliger Millionenhöhe drohten.
"Wir sollten uns das sehr genau vorrechnen lassen.",
forderte Heiner Garg (FDP). Auch Monika Heinold (Grüne) stellte
die Frage in den Raum: "Warum sollen wir zustimmen, dass
Schleswig-Holstein künftig Teile seiner Lotto-Einnahmen
abgibt?" Sollte der Anbieter FLUXX einmal das Land
verlassen, drohten jedoch unter Umständen noch bedeutend
höhere Einnahmeausfälle, gab sie zu bedenken.
Grundlegende
Differenzen gab es über den vom Minister vorgeschlagenen
Verteilungsschlüssel für die Konzessionsgebühren aus dem
NordwestLotto. Hans-Jörn Arp (CDU) gab zu bedenken, neben dem
Sport hätten auch Musik-, Kultur-, Behinderten- und
Sozialverbände ein berechtigtes Förderinteresse. Klaus-Peter
Puls (SPD) lobte dagegen die Bevorzugung der Sportförderung,
die jetzt auf solide Füße gestellt werde. "Die
Sportförderung ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe ersten
Ranges", betonte er, sie habe darüber hinaus im Norden
Verfassungsrang. Bei den Grünen wurde vor allem die
Bezuschussung des Naturschutzes mit einem Prozent der
Konzessionseinnahmen positiv aufgenommen; laut Arp „eine
rot-grüne Spielwiese". Anke Spoorendonk (SSW) forderte,
die Wohlfahrts-Verbände müssten auch weiterhin an den
Einnahmen der Glücksspirale beteiligt werden. Zudem dürften
Überschüsse aus den Konzessionsgebühren nicht im
Landeshaushalt versickern.
In den kommenden
Wochen werden sich gleich drei Ausschüsse mit dem Lotteriewesen
befassen: Neben dem Innen- und Rechtsausschuss, der Finanz-
sowie der Sozialausschuss.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem
Landtag drei Gesetzentwürfe und einen Antrag zur Neugliederung des
Lotteriewesens in Schleswig-Holstein vor.
- Die Landesanteile am
NordwestLotto werden für 60 Millionen Euro an die
Investitionsbank Schleswig-Holstein verkauft.
- Im Zuge des Verkaufs
der Landesanteile am NordWestLotto an die
Investitionsbank wird die neue Betreibergesellschaft
verpflichtet, festgelegte Konzessionsabgaben an das
Land abzuführen. Dieses Geld soll gemeinnützigen
Zwecken zugute kommen: Acht Prozent, mindestens aber
6,3 Millionen Euro jährlich, stehen der
Sportförderung, insbesondere dem Landessportverband,
zur Verfügung. 4,9 Prozent sollen an die
Verbraucher-Insolvenzberatung gehen; 3,1 Prozent
sollen für Drogenarbeit und ein Prozent für die
Stiftung Naturschutz aufgewendet werden. Der Rest geht
in den Landeshaushalt. Der Doppeletat 2004/05 nennt
eine Summe von rund 72 Millionen Euro pro Jahr für
diese Zwecke.
- Gleichzeitig legt das
Kabinett dem Parlament einen Staatsvertrag zur
Ratifizierung vor, der die unterschiedlichen
Regelungen in den Bundesländern vereinheitlichen
soll. Dieser Vertrag wurde bereits von den
Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet und
soll zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Die Absprache
betont den Vorrang des staatlichen Glückspiels und
nennt Voraussetzungen für die Veranstaltung privater
Lotterien.
- Ebenfalls am 1. Juli
soll ein bereits unterzeichneter Staatsvertrag in
Kraft treten, der gewerbliche Spielervermittler dazu
verpflichten soll, ihre Erträge zu regionalisieren.
Das Problem: Unternehmen wie Faber aus Bochum oder
fluxx.com aus Kiel vermitteln Lotto-Spieler aus ganz
Deutschland an die Lottogesellschaft ihres
Bundeslandes. Dies, so der Vorwurf, geht zu Lasten der
Regionen, in denen die Spieler ihren Wohnsitz haben
und bevorteilt die Länder, in denen die Unternehmen
angesiedelt sind.
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