Auf dieser Seite: NordwestLotto  -  Lotteriegesetze 

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Top 28: 
Veräußerung der Kommanditanteile an der GmbH & Co. KG NordwestLotto Schleswig-Holstein
Antrag der Landesregierung
Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 15/3467

Drucksache: 15/3439
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 09: 
a) Entwurf eines Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft
     veranstaltete Lotterien und Sportwetten
Gesetzentwurf der Landesregierung
b) Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum
     Lotteriewesen in Deutschland
Gesetzentwurf der Landesregierung
c) Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Re-
    gionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des
    Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Gesetzentwurf der Landesregierung
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Investitionsbank soll im Norden das Lottospiel übernehmen
Regierung will Anteile am NordWestlotto verkaufen

Kiel (SHL). Im Zuge der Reform des Lotteriewesens in Schleswig-Holstein plant die Landesregierung den Verkauf der Landesanteile am NordwestLotto Schleswig-Holstein an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB). Hiervon erwartet sich die Landesregierung Einnahmen von 60 Millionen Euro. Zuvor soll der bisherige Landesbetrieb in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt werden. Die Opposition warf der Regierung am Mittwoch, 26. Mai 2004, eine verdeckte Kreditaufnahme vor, da die Investitionsbank das Geld selbst zunächst beschaffen müsse. Die Regierung hielt dagegen, diese Transaktionsstruktur sei die wirtschaftlichste Lösung.

Die Liberalen, die  gar "Verfassungsbruch" witterten, beantragten, den Landesrechnungshof mit der Bewertung des geplanten Verkaufs zu beauftragen. Die Landesregierung wolle kostbare Vermögen unter Preis verscherbeln, kritisierte Heiner Garg (FDP). Es handele sich im Prinzip um einen Verkauf an sich selbst, "nämlich an die IB". Dies erinnere stark an den „Immobilien-Deal von 1998". Damals wie heute handele es sich um „eine verdeckte Kreditaufnahme des Landes", die bereits vom Bundesverfassungsgericht als unrechtmäßig bewertet wurde. Die Liberalen strebten keine Scheinprivatisierung, sondern eine echte Privatisierung an.

"Sie treiben unser Land finanziell in den Abgrund", warf Hans-Jörn Arp (CDU) Finanzminister Ralf Stegner (SPD) vor. Die IB sei eine Wohnungsbaugesellschaft, die sich die geplanten 60 Millionen Euro erst einmal beschaffen müsse – durch Kredite. Das schwäche das Ergebnis der IB und damit auch das Land. Auch Arp sah sich an den Immobiliendeal von 1998 erinnert. Zudem forderte er von der Landesregierung, das Parlament besser und früher zu informieren.

Rot-Grün weist Kritik der Opposition zurück

Der Landesrechnungshof könne "natürlich jederzeit prüfen", stimmte Ursula Kähler (SPD) zu. Eine Prüfung müsse aber "zeitnah erfolgen", forderte sie und wies darauf hin, dass die Lotteriegesellschaft nicht ganz verkauft werden soll: "Es war für unsere Fraktion ein wichtiger Aspekt, dass im Interesse des Landes die Verwaltung des Glücksspiels zumindest mittelbar in öffentlicher Hand belassen wird."  

Dem schloss sich auch der Koalitionspartner an: "Für meine Fraktion war es immer wichtig, dass Zweckerträge dem Land zugute kommen", so Monika Heinold (Grüne). Zugleich richtete sie auch deutliche Worte an die Opposition: "Sie versuchen, eine dubiose Finanzmauschelei zu konstruieren". Dies entspreche nicht den Fakten. Auch Anke Spoorendonk (SSW) stimmte dem Vorhaben zu: "Der SSW ist mit der gefundenen Konstruktion einverstanden." Die Annahme, dass bei einer völligen Privatisierung ein höherer Preis erzielt werden könne als bei der angestrebten Lösung, sei „reine Spekulation", so Spoorendonk. Für die geplante Transaktion spreche zudem, dass das Land durch den Verkauf an die landeseigene IB weiterhin seinen Einfluss auf die Lottogeschäfte sichere.

Der Lotteriebetrieb werde künftig noch effizienter wahrgenommen, prophezeite Finanzminister Stegner. Zum FDP-Antrag bemerkte er: "Ich begrüße eine Prüfung durch den Landesrechnungshof. Das darf aber nicht so lange verzögert werden, bis eine Transaktion nicht mehr möglich ist." Es gebe nichts zu verstecken", betonte der Finanzminister.  "Dazu haben wir haben keinen Grund."

Die Anträge wurden bei Enthaltung der CDU und FDP an den Finanzausschuss überwiesen.

Hintergrund:
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Lotteriewesen: Landtag sieht noch Klärungsbedarf zu Staatsverträgen
Kritik an Informationspolitik der Landesregierung

Kiel (SHL). Beim Thema Lotteriewesen hatte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Mittwoch, 26. Mai 2004, keinen leichten Stand im Landtag. Nicht nur von der Opposition sondern auch aus den eigenen Reihen wurde dem Minister vorgeworfen, die zuständigen Ausschüsse über die immerhin zweijährigen Verhandlungen zu den neuen Staatsverträgen zum Lotterie-Spiel nicht informiert zu haben. Generell waren sich alle Parteien im Landtag einig, dass noch erheblicher Beratungsbedarf über die drei von Buß vorgelegten Staatsverträge besteht, die bis zum 31. Juli vom Parlament ratifiziert werden müssen.

Die Neuregelungen durch die Staatsverträge, die die Landesregierung bereits unterzeichnet hat,  hatte Buß zuvor im einzelnen vorgestellt. Die Kerpunkte:

  • Lotterien dürfen in Deutschland auch künftig nur vom Staat veranstaltet werden. Ausnahmen: Kleinlotterien wie das in Schleswig-Holstein beliebte Bingo oder das „Kuhfladen-Lotto" sind in Zukunft ausdrücklich erlaubt, wenn sie in kleinem Rahmen statt finden und der Erlös gemeinnützigen Zwecken zu gute kommt.
  • Auch nach dem Verkauf der Landesanteile von Nord-West-Lotto an die schleswig-holsteinische Investitionsbank muss die Betreibergesellschaft Konzessions-Gebühren an das Land abführen. Ein fester Anteil dieser Einnahmen soll gemeinnützigen Zwecken zu Gute kommen, der größte Teil davon der Sportförderung.
  • Gewerbliche Lotterie-Vermittler wie die Kieler Internet-Lotto-Firma FLUXX müssen ihre Einnahmen regionalisieren, das heißt, auf alle Bundesländer verteilen. Bislang kassierte Landes-Finanzminister Ralf Stegner (SPD) alleine bei FLUXX ab, weil die Firma ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat. Der Forderung nach einer Regionalisierung durch die anderen Bundesländer habe sich Schleswig-Holstein nicht länger verschließen können, argumentierte Buß.

Kritik an Regionalisierung im Internet-Lotto

Vor allem die Regionalisierung wurde von der Opposition heftig kritisiert: Es sei zu befürchten, dass Schleswig-Holstein erhebliche Einnahmeausfälle in zweistelliger Millionenhöhe drohten. "Wir sollten uns das sehr genau vorrechnen lassen.", forderte Heiner Garg (FDP). Auch Monika Heinold (Grüne) stellte die Frage in den Raum: "Warum sollen wir zustimmen, dass Schleswig-Holstein künftig Teile seiner Lotto-Einnahmen abgibt?" Sollte der Anbieter FLUXX einmal das Land verlassen, drohten jedoch unter Umständen noch bedeutend höhere Einnahmeausfälle, gab sie zu bedenken.

Grundlegende Differenzen gab es über den vom Minister vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel für die Konzessionsgebühren aus dem NordwestLotto. Hans-Jörn Arp (CDU) gab zu bedenken, neben dem Sport hätten auch Musik-, Kultur-, Behinderten- und Sozialverbände ein berechtigtes Förderinteresse. Klaus-Peter Puls (SPD) lobte dagegen die Bevorzugung der Sportförderung, die jetzt auf solide Füße gestellt werde. "Die Sportförderung ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe ersten Ranges", betonte er, sie habe darüber hinaus im Norden Verfassungsrang. Bei den Grünen wurde vor allem die Bezuschussung des Naturschutzes mit einem Prozent der Konzessionseinnahmen positiv aufgenommen; laut Arp „eine rot-grüne Spielwiese". Anke Spoorendonk (SSW) forderte, die Wohlfahrts-Verbände müssten auch weiterhin an den Einnahmen der Glücksspirale beteiligt werden. Zudem dürften Überschüsse aus den Konzessionsgebühren nicht im Landeshaushalt versickern.

In den kommenden Wochen werden sich gleich drei Ausschüsse mit dem Lotteriewesen befassen: Neben dem Innen- und Rechtsausschuss, der Finanz- sowie der Sozialausschuss.

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag drei Gesetzentwürfe und einen Antrag zur Neugliederung des Lotteriewesens in Schleswig-Holstein vor.
  • Die Landesanteile am NordwestLotto werden für 60 Millionen Euro an die Investitionsbank Schleswig-Holstein verkauft.
  • Im Zuge des Verkaufs der Landesanteile am NordWestLotto an die Investitionsbank wird die neue Betreibergesellschaft verpflichtet, festgelegte Konzessionsabgaben an das Land abzuführen. Dieses Geld soll gemeinnützigen Zwecken zugute kommen: Acht Prozent, mindestens aber 6,3 Millionen Euro jährlich, stehen der Sportförderung, insbesondere dem Landessportverband, zur Verfügung. 4,9 Prozent sollen an die Verbraucher-Insolvenzberatung gehen; 3,1 Prozent sollen für Drogenarbeit und ein Prozent für die Stiftung Naturschutz aufgewendet werden. Der Rest geht in den Landeshaushalt. Der Doppeletat 2004/05 nennt eine Summe von rund 72 Millionen Euro pro Jahr für diese Zwecke.
  • Gleichzeitig legt das Kabinett dem Parlament einen Staatsvertrag zur Ratifizierung vor, der die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern vereinheitlichen soll. Dieser Vertrag wurde bereits von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet und soll zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Die Absprache betont den Vorrang des staatlichen Glückspiels und nennt Voraussetzungen für die Veranstaltung privater Lotterien.
  • Ebenfalls am 1. Juli soll ein bereits unterzeichneter Staatsvertrag in Kraft treten, der gewerbliche Spielervermittler dazu verpflichten soll, ihre Erträge zu regionalisieren. Das Problem: Unternehmen wie Faber aus Bochum oder fluxx.com aus Kiel vermitteln Lotto-Spieler aus ganz Deutschland an die Lottogesellschaft ihres Bundeslandes. Dies, so der Vorwurf, geht zu Lasten der Regionen, in denen die Spieler ihren Wohnsitz haben und bevorteilt die Länder, in denen die Unternehmen angesiedelt sind.

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