Auf dieser Seite: Hafensicherheit  -  Härtefallkommission

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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sicherheit in den schleswig-holsteinischen Hafenanlagen (Hafenanlagensicherheitsgesetz - HaSiG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
neu: ohne Aussprache

Drucksache: 15/3452
-Plenarprotokoll-
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Debatte über den Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2003
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 15/3347
-Plenarprotokoll-
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Im Eiltempo zu mehr Sicherheit in den Häfen

Kiel (SHL). Schleswig-Holsteins Häfen sollen besser gegen mögliche Terror-Angriffe geschützt werden Das sieht der Entwurf eines Hafensicherheits-Gesetzes vor, den die Landesregierung dem Landtag am Freitag, 28. Mai 2004, zur Ersten Lesung vorlegte. Das Parlament verwies die Initiative ohne Aussprache an die Ausschüsse Innen und Recht sowie Wirtschaft. Nach den dortigen Beratungen soll das Gesetz vom Plenum in der Juni-Tagung endgültig verabschiedet werden. Der Entwirf sieht unter anderem intensivere Personen- und Gepäckkontrollen, mehr Kompetenzen für die Wasserschutzpolizei bei der Besichtigung von Schiffen sowie zertifizierte Schulungen des Wachpersonals vor. Betroffen sind 60 der 96 Hafenanlagen im Lande. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe dieses Jahres insgesamt rund 170 Kreuzfahrtschiffe erwartet werden.

Die Zeit für die Umsetzung des Gesetzes drängt, denn die Vorlage enthält Bestimmungen der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO, die bis zum 1. Juli dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Andernfalls würden die Häfen des Landes als unsicher gelten. Die mögliche Folge: wirtschaftliche Nachteile, zum Beispiel der Ausschluss vom USA-Verkehr und die Abwanderung der lukrativen Kreuzfahrtschiffe.

Hintergrund:
  Als Folge der Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA hat die Internationale Schifffahrtsorganisation IMO neue Sicherheitsbestimmungen beschlossen, die bis zum 1. Juli 2004 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen. In Deutschland ist der Bund für die Seeschifffahrt zuständig, während die Hafenanlagen in die Kompetenz der Länder fallen. Die Landesregierung legt dem Landtag ein entsprechendes Gesetz für Schleswig-Holstein vor, das in Absprache mit den anderen Küstenländern entstanden ist.
  Geplant sind unter anderem intensivere Personen- und Gepäckkontrollen, mehr Kompetenzen für die Wasserschutzpolizei bei der Besichtigung von Schiffen sowie zertifizierte Schulungen des Wachpersonals.
  Betroffen sind alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 500 abfertigen. Damit fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande unter diese Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe dieses Jahres insgesamt rund 170 Kreuzfahrtschiffe erwartet werden.
 
Die Kosten für die Umrüstung der Häfen belaufen sich nach Schätzungen des Bundes auf 55 Millionen Euro in diesem Jahr sowie 34 Millionen in den Folgejahren. Entsprechend werden sich die Hafengebühren für die Reedereien erhöhen.

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Landtag diskutiert Bericht der Härtefallkommission
CDU hält Gremium im Innenministerium für überflüssig

Kiel (SHL). Bei der Diskussion um den Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2003 zeigte sich am Mittwoch, 26. Mai 2004, Innenminister Klaus Buß (SPD) zufrieden mit den Ergebnissen ihrer Arbeit. Auch parteiübergreifend wurde das Gremium, das sich für von Ausweisung bedrohte Ausländer einsetzt, als unentbehrlich bezeichnet und das Engagement seiner Mitglieder gelobt - lediglich die CDU hält die Kommission nach wie vor für überflüssig. Sie trage nicht zur Lösung problematischer Fälle bei. Zuständig für Härtefälle, die es durchaus gebe, sei der Petitionsausschuss, so die Christdemokraten.

Seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein die Härtefall-Kommission.Sie kann von Ausländern angerufen werden, die aus Schleswig-Holstein ausgewiesen werden sollen. Mitglieder in diesem behörden-unabhängigen Gremium sind Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen und des Innenministeriums. Die Härtefall-Kommission kann vor allem dann weiterhelfen, wenn noch Ermessens-Spielräume vorhanden sind, also rechtskräftige Gerichtsentscheidungen oder klare Gesetzesregelungen noch nicht entgegenstehen. Die Härtefall-Kommission kann dann der zuständigen Ausländerbehörde eine Empfehlung zur Behandlung des Einzelfalles geben. Die Geschäftsstelle der Kommission befindet sich im Innenministerium; die Sitzungen der Kommission finden in der Regel einmal monatlich statt.

In der Debatte wurde auch der jüngst erreichte Kompromiss zum Bundes-Einwanderungsgesetz angesprochen. Nicht überall herrschte Zufriedenheit mit der erreichten Übereinkunft: Während sich die SPD zufrieden äußerte, zeigten sich FDP und SSW kritisch zu den Ergebnissen.

Hauptredner: Innenminister Klaus Buß (SPD), Irene Fröhlich (Grüne), Klaus-Peter Puls (SPD), Klaus Schlie (CDU), Joachim Behm (FDP), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  Laut ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003 ist die Kommission in 106 Fällen angerufen worden. Diese Fälle betrafen insgesamt 268 Personen. In 19 Fällen hat die Kommission eine positive Empfehlung im Sinne der Antragsteller abgegeben. Die meisten der Fälle betrafen Bürger von Serbien-Montenegro (inklusive Kosovo, 26 Fälle), der Türkei (24) und der Demokratischen Republik Kongo (12). Die Gründe für die Anrufung der Kommission waren unter anderem psychische Erkrankungen, ein hoher Integrationsgrad in Deutschland durch langjährigen Aufenthalt, bevorstehende Eheschließungen und andere familiäre Gründe sowie die politischen Verhältnisse im Heimatland.

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