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Auf
dieser Seite: Hafensicherheit
- Härtefallkommission
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Top 11:
Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der Sicherheit in den
schleswig-holsteinischen Hafenanlagen
(Hafenanlagensicherheitsgesetz - HaSiG)
Gesetzentwurf
der Landesregierung
neu: ohne
Aussprache |
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Top 14:
Debatte über den
Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2003
Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN |
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Im Eiltempo zu mehr
Sicherheit in den Häfen
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Kiel (SHL). Schleswig-Holsteins Häfen sollen
besser gegen mögliche Terror-Angriffe geschützt werden Das
sieht der Entwurf eines Hafensicherheits-Gesetzes vor, den die
Landesregierung dem Landtag am Freitag, 28. Mai 2004, zur Ersten
Lesung vorlegte. Das Parlament verwies die Initiative ohne
Aussprache an die Ausschüsse Innen und Recht sowie Wirtschaft.
Nach den dortigen Beratungen soll das Gesetz vom Plenum in der
Juni-Tagung endgültig verabschiedet werden. Der Entwirf sieht
unter anderem intensivere Personen- und Gepäckkontrollen, mehr
Kompetenzen für die Wasserschutzpolizei bei der Besichtigung
von Schiffen sowie zertifizierte Schulungen des Wachpersonals
vor. Betroffen sind 60 der 96 Hafenanlagen im Lande. Die Häfen
Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere Rolle,
weil hier im Laufe dieses Jahres insgesamt rund 170
Kreuzfahrtschiffe erwartet werden.
Die Zeit für die Umsetzung des Gesetzes
drängt, denn die Vorlage enthält Bestimmungen der
Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO, die bis zum 1.
Juli dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Andernfalls würden die Häfen des Landes als unsicher gelten.
Die mögliche Folge: wirtschaftliche Nachteile, zum Beispiel der
Ausschluss vom USA-Verkehr und die Abwanderung der lukrativen
Kreuzfahrtschiffe.
Hintergrund:
Als Folge der Terroranschlägen
vom 11. September 2001 in den USA hat die Internationale
Schifffahrtsorganisation IMO neue Sicherheitsbestimmungen
beschlossen, die bis zum 1. Juli 2004 von den
Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen. In Deutschland
ist der Bund für die Seeschifffahrt zuständig, während
die Hafenanlagen in die Kompetenz der Länder fallen. Die
Landesregierung legt dem Landtag ein entsprechendes Gesetz
für Schleswig-Holstein vor, das in Absprache mit den
anderen Küstenländern entstanden ist.
Geplant sind unter anderem intensivere Personen-
und Gepäckkontrollen, mehr Kompetenzen für die
Wasserschutzpolizei bei der Besichtigung von Schiffen
sowie zertifizierte Schulungen des Wachpersonals.
Betroffen sind alle Hafenanlagen, die
internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit
einer Bruttoraumzahl von über 500 abfertigen. Damit
fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande unter diese
Regelung. Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen
dabei eine besondere Rolle, weil hier im Laufe dieses
Jahres insgesamt rund 170 Kreuzfahrtschiffe erwartet
werden.
Die Kosten für die
Umrüstung der Häfen belaufen sich nach Schätzungen des
Bundes auf 55 Millionen Euro in diesem Jahr sowie 34
Millionen in den Folgejahren. Entsprechend werden sich die
Hafengebühren für die Reedereien erhöhen.
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Landtag
diskutiert Bericht der Härtefallkommission
CDU hält Gremium im
Innenministerium für überflüssig
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Kiel (SHL). Bei der Diskussion
um den Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2003
zeigte sich am Mittwoch, 26. Mai 2004, Innenminister Klaus Buß
(SPD) zufrieden mit den Ergebnissen ihrer Arbeit. Auch parteiübergreifend wurde das Gremium, das sich für von
Ausweisung bedrohte Ausländer einsetzt, als unentbehrlich
bezeichnet und das Engagement seiner Mitglieder gelobt -
lediglich die CDU hält die Kommission nach wie vor für
überflüssig. Sie trage nicht zur Lösung problematischer
Fälle bei. Zuständig für Härtefälle, die es durchaus gebe,
sei der Petitionsausschuss, so die Christdemokraten.
Seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein
die Härtefall-Kommission.Sie kann von Ausländern
angerufen werden, die aus Schleswig-Holstein ausgewiesen
werden sollen. Mitglieder in diesem behörden-unabhängigen
Gremium sind Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden,
Flüchtlingsorganisationen und des Innenministeriums. Die
Härtefall-Kommission kann vor allem dann weiterhelfen,
wenn noch Ermessens-Spielräume vorhanden sind, also
rechtskräftige Gerichtsentscheidungen oder klare
Gesetzesregelungen noch nicht entgegenstehen. Die
Härtefall-Kommission kann dann der zuständigen
Ausländerbehörde eine Empfehlung zur Behandlung des
Einzelfalles geben. Die Geschäftsstelle der Kommission
befindet sich im Innenministerium; die Sitzungen der
Kommission finden in der Regel einmal monatlich statt.
In der Debatte wurde auch der jüngst erreichte
Kompromiss zum Bundes-Einwanderungsgesetz angesprochen. Nicht
überall herrschte Zufriedenheit mit der erreichten
Übereinkunft: Während sich die SPD zufrieden äußerte,
zeigten sich FDP und SSW kritisch zu den Ergebnissen.
Hauptredner:
Innenminister Klaus Buß
(SPD), Irene Fröhlich (Grüne), Klaus-Peter Puls (SPD), Klaus
Schlie (CDU), Joachim Behm (FDP), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Laut ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003
ist die Kommission in 106 Fällen angerufen worden. Diese
Fälle betrafen insgesamt 268 Personen. In 19 Fällen hat
die Kommission eine positive Empfehlung im Sinne der
Antragsteller abgegeben. Die meisten der Fälle betrafen
Bürger von Serbien-Montenegro (inklusive Kosovo, 26
Fälle), der Türkei (24) und der Demokratischen Republik
Kongo (12). Die Gründe für die Anrufung der Kommission
waren unter anderem psychische Erkrankungen, ein hoher
Integrationsgrad in Deutschland durch langjährigen
Aufenthalt, bevorstehende Eheschließungen und andere
familiäre Gründe sowie die politischen Verhältnisse im
Heimatland.
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