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Sozialhilfeausgaben in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/3371
-Plenarprotokoll-

CDU-Antrag zum Sozialhilferecht abgeschmettert
Auch keine weitere Beratung im  Ausschuss

Kiel (SHL). Mit der klaren Mehrheit von SPD, Grünen, FDP und SSW hat der Landtag am Donnerstag, 27. Mai 2004, einen Antrag der CDU abgelehnt, der die Landesregierung zu einer engeren Auslegung und schärferen Kontrolle des Sozialhilferechtes drängen sollte. "Nur eine strenge Auslegung der Richtlinien und Vorschriften schafft die Spielräume, um den wirklich Bedürftigen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen", hatte der sozialpolitische Sprecher der Union Werner Kalinka zuvor argumentiert. Arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern, die ein Arbeitsangebot ablehnen, solle die Stütze künftig gestrichen werden, schärfere Kontrollen Missbrauch bekämpfen. Bis auf die Liberalen sahen die anderen Landtagsparteien in dem Antrag keine sachliche Grundlage für eine weiterführende parlamentarische Diskussion in den Ausschüssen.   

So stießen die Forderungen des CDU-Abgeordneten bei SPD, FDP, Grünen und SSW weitgehend auf taube Ohren. "Sie wollen die Menschen unter die Armutsgrenze treiben", kritisierte der SPD-Angeordnete Wolfgang Baasch. Eine Parallele zu den Arbeitshäusern des 18. Jahrhunderts zog Angelika Birk (Grüne): Die CDU wolle offenbar alle Menschen, die Sozialhilfe erhielten, zur Zwangsarbeit verpflichten. Veronika Kolb (FDP) befand, der Antrag unterstelle den Empfängern von Sozialhilfe pauschal, "dass sie diese Hilfe gar nicht benötigen". "Populismus auf Stammtischniveau", warf Silke Hinrichsen vom SSW der CDU-Fraktion vor. Sozialministerin Gitta Trauernicht betonte, der Missbrauch von Sozialleistungen werde von der Landesregierung bereits bekämpft. Eine strengere Auslegung des Bundessozialhilfe-Gesetzes lehnte sie ab.

Hintergrund:
  Am Stichtag 31. Dezember 2002 haben in Schleswig-Holstein rund 120.000 Menschen Sozialhilfe bezogen. Das Entspricht 4,3 Prozent der Einwohner. Mehr als ein Viertel der Bezieher waren Kinder unter elf Jahren.
  Angesichts der hohen Kosten für Land und Kommunen fordert die Landes-CDU eine Konzentration der Ausgaben auf bedürftige Bevölkerungskreise wie Menschen mit Behinderungen oder Kranke. Arbeitsfähige Empfänger hingegen sollen nach Vorstellungen der Union eine Gegenleistung erbringen. So will die CDU die Eigeninitiative der Sozialhilfe-Bezieher fördern.
  Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

mehr Informationen: plenum-online, September 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2003/
texte/12_20_algII_sozialhilfe.htm)

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