Kiel (SHL). Mit der klaren Mehrheit von SPD,
Grünen, FDP und SSW hat der Landtag am Donnerstag, 27. Mai 2004,
einen Antrag der CDU abgelehnt, der die Landesregierung zu einer
engeren Auslegung und schärferen Kontrolle des Sozialhilferechtes
drängen sollte. "Nur eine strenge Auslegung der Richtlinien
und Vorschriften schafft die Spielräume, um den wirklich
Bedürftigen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen",
hatte der sozialpolitische Sprecher der Union Werner Kalinka zuvor
argumentiert. Arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern, die ein
Arbeitsangebot ablehnen, solle die Stütze künftig gestrichen
werden, schärfere Kontrollen Missbrauch bekämpfen. Bis auf die
Liberalen sahen die anderen Landtagsparteien in dem Antrag keine
sachliche Grundlage für eine weiterführende parlamentarische
Diskussion in den Ausschüssen.
So stießen die Forderungen des CDU-Abgeordneten bei
SPD, FDP, Grünen und SSW weitgehend auf taube Ohren. "Sie
wollen die Menschen unter die Armutsgrenze treiben",
kritisierte der SPD-Angeordnete Wolfgang Baasch. Eine Parallele zu
den Arbeitshäusern des 18. Jahrhunderts zog Angelika Birk (Grüne):
Die CDU wolle offenbar alle Menschen, die Sozialhilfe erhielten, zur
Zwangsarbeit verpflichten. Veronika Kolb (FDP) befand, der Antrag unterstelle
den Empfängern von Sozialhilfe pauschal, "dass sie diese Hilfe
gar nicht benötigen". "Populismus auf
Stammtischniveau", warf Silke Hinrichsen vom SSW der
CDU-Fraktion vor. Sozialministerin Gitta Trauernicht betonte, der
Missbrauch von Sozialleistungen werde von der Landesregierung
bereits bekämpft. Eine strengere Auslegung des
Bundessozialhilfe-Gesetzes lehnte sie ab.