In Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache) 

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Rundfunkgesetz, 2. Lesung (Top 3; Drs. 15/3162, 15/3441); Landespressegesetz, 
2. Lesung
(Top 4;  Drs. 15/2835, 15/3442); Landesbeamtengesetz, 2. Lesung (Top 5;  Drs. 15/3122, 15/3443); Landesverwaltungsgesetz/E-Government, 2. Lesung (Top 7;  Drs. 15/2631(neu), 15/2938, 15/3445); Verwaltungsstrukturreform (Top 35;  Drs. 15/2560, 15/3448)


  Rundfunkgesetz:  

von der Tagesordnung abgesetzt

mehr Infos: "plenum-online", Januar 2004

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  Landesbeamtengesetz: Die Landesregierung darf die Beihilfe für erkrankte Beamte per Verordnung selbst regeln. Diesen neuen Weg machte der Landtag am Freitag, 28. Mai 2004, mit einer Änderung des Landesbeamten- Gesetzes frei. Das Parlament folgte einer von dem Innen- und Rechtsausschuss empfohlenen Fassung.  Bisher übernahm Schleswig-Holstein automatisch die Bundesregelungen. Sie sollen bis zum Erlass einer Landesverordnung weiter gelten. Die Änderungen durch die Gesundheitsreform übernimmt das Land allerdings nicht. Der Landtag änderte das Beamtengesetz einmütig in weiteren Punkten. So tritt die 2001 ausgelaufene Regelung zur Altersteilzeit in einigen Bereichen wieder in Kraft. Beamte (ab 55 Jahre) können demnach ihre Arbeitszeit bis zum 65. Lebensjahr halbieren und dafür 83 Prozent des Nettolohns erhalten. Mit dem selben Beschluss schleifte der Landtag Hürden für Stellenbewerber, die nicht aus dem Öffentlichen Dienst kommen.

mehr Infos: "plenum-online", Januar 2004

  Landespressegesetz:  

von der Tagesordnung abgesetzt

mehr Infos: "plenum-online", August 2003

  E-Government:  

Die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung etwa über E-Mails wird in Schleswig-Holstein einfacher und rechtswirksam. Das sieht ein Gesetzespaket zum E-Government vor, das der Landtag nach Zweiter Lesung einvernehmlich beschloss. Kernpunkt: Die elektronischen Kommunikations- Formen treten in allen Fachgebieten und Verfahrensarten gleichberechtigt neben die Schriftform. Mitgeregelt wird die Form der Signatur, damit Behörden-E-Mails so amtlich sind wie per Hand unterschriebene Briefe. Vorbild ist der Bund, an dessen Verwaltungsverfahrensgesetz sich das Land orientiert. "Wirtschaft und Bürger erhalten eine einfache zusätzliche Möglichkeit des Zugangs zur Verwaltung", heißt es in der Gesetzesvorlage. Der Siegeszug des E-Governments ist allerdings nicht grenzenlos. Wichtige Dokumente wie Baugenehmigungen oder Schulzeugnisse gibt es auch künftig nur in der klassischen Schriftform auf Papier. Der Innen- und Rechtsausschuss hatte den Gesetzentwurf in seinen Beratungen leicht verändert.

mehr Infos: "plenum-online", Mai 2003, November 2003

    Verwaltungsstrukturreform:  

von der Tagesordnung abgesetzt

mehr Infos: "plenum-online", April 2003

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