|
Rundfunkgesetz:
von der
Tagesordnung abgesetzt
mehr
Infos: "plenum-online",
Januar
2004
* * *
|
Landesbeamtengesetz: Die
Landesregierung darf die Beihilfe für erkrankte Beamte per
Verordnung selbst regeln. Diesen neuen Weg machte der
Landtag am Freitag, 28. Mai 2004, mit einer Änderung des Landesbeamten- Gesetzes
frei. Das Parlament folgte einer von dem Innen- und
Rechtsausschuss empfohlenen Fassung. Bisher übernahm Schleswig-Holstein automatisch die
Bundesregelungen. Sie sollen bis zum Erlass einer
Landesverordnung weiter gelten. Die Änderungen durch die
Gesundheitsreform übernimmt das Land allerdings nicht. Der
Landtag änderte das Beamtengesetz einmütig in weiteren
Punkten. So tritt die 2001 ausgelaufene Regelung zur
Altersteilzeit in einigen Bereichen wieder in Kraft. Beamte
(ab 55 Jahre) können demnach ihre Arbeitszeit bis zum 65.
Lebensjahr halbieren und dafür 83 Prozent des Nettolohns
erhalten. Mit dem selben Beschluss schleifte der Landtag
Hürden für Stellenbewerber, die nicht aus dem Öffentlichen Dienst kommen.
mehr
Infos: "plenum-online",
Januar
2004
|
|
|
Landespressegesetz:
von der
Tagesordnung abgesetzt
mehr
Infos: "plenum-online",
August
2003
|
E-Government: Die
elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung etwa über
E-Mails wird in Schleswig-Holstein einfacher und rechtswirksam. Das
sieht ein Gesetzespaket zum E-Government vor, das der Landtag nach Zweiter
Lesung einvernehmlich beschloss. Kernpunkt: Die elektronischen
Kommunikations- Formen treten in allen Fachgebieten und Verfahrensarten
gleichberechtigt neben die Schriftform. Mitgeregelt wird die Form der
Signatur, damit Behörden-E-Mails so amtlich sind wie per Hand
unterschriebene Briefe. Vorbild ist der Bund, an dessen
Verwaltungsverfahrensgesetz sich das Land orientiert. "Wirtschaft
und Bürger erhalten eine einfache zusätzliche Möglichkeit des Zugangs
zur Verwaltung", heißt es in der Gesetzesvorlage. Der Siegeszug
des E-Governments ist allerdings nicht grenzenlos. Wichtige Dokumente
wie Baugenehmigungen oder Schulzeugnisse gibt es auch künftig nur in
der klassischen Schriftform auf Papier. Der Innen- und Rechtsausschuss
hatte den Gesetzentwurf in seinen Beratungen leicht verändert.
mehr
Infos: "plenum-online",
Mai
2003, November
2003
|