Auf dieser Seite: Elternrechte in Kitas  –  Ausbildung/ALGII

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Top 03: 
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache: 16/12
-Plenarprotokoll-
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Top 26: 
Vermittlung von Ausbildungsplätzen an Kinder von ALG-II-Empfängern
Antrag der Abgeordneten des SSW
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/91
Drucksache: 16/83
-Plenarprotokoll-
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Im zweiten Anlauf:

Elternrechte in Kitas sollen gestärkt werden

Landesregierung wirbt für eigene Gesetznovelle


Gespräche mit den Erziehern sind im Kieler Kinderladen "Brook e.V." alltäglich und wesentlicher Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Einrichtung

 

Kiel (SHL). In Schleswig-Holstein sollen die Eltern an Kindertagesstätten zukünftig mehr Mitspracherechte bekommen. Mit breiter Mehrheit signalisierte der Landtag am Mittwoch, 25. Mai 2005, in Erster Lesung einem entsprechenden Gesetzesentwurf der FDP seine Zustimmung. Einzelheiten wie etwa Fragen der Kosten sollen nun in den Ausschuss-Beratungen sowie in einem Anhörungsverfahren mit den Betroffenen geklärt werden. Der Entwurf wurde an die drei Ausschüsse für Soziales, Bildung sowie Innen und Recht überwiesen.

Auch Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) bezeichnete den Vorstoß als wichtig und richtig. Sie warb jedoch gleichzeitig für eine umfassende Novelle des Kindertagesstätten-Gesetzes, in die der FDP-Entwurf einfließen könne. Durch die angestrebte Neufassung solle neben der Mitwirkung der Eltern auch der Bildungsauftrag der Kitas sowie die Zusammenarbeit mit den Grundschulen gesetzlich verankert werden. "Zügig aber solide" will die Landesregierung eine eigene Novelle im Rahmen der Initiative "Erfolgreich Starten" bis zum August erarbeiten. Laut Erdsiek-Rave soll das Werk dann zum Jahresbeginn 2006 greifen.

Der Gesetzentwurf der Liberalen lag dem Parlament bereits zum zweiten Mal vor. In der vergangenen Legislaturperiode war der identische Text von der damaligen rot-grünen Koalition in Zweiter Lesung abgelehnt worden. Jedoch hatten alle Fraktionen zugesagt, nach einem Anhörungsverfahren schnell zügig erneut darüber zu beraten. Künftig soll es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine Eltern-Vertretung geben, in Anlehnung an die Eltern-Beiräte der Schulen. Zudem soll im Gesetz eine Landes-Elternvertretung verankert werden, die von den Kreis- beziehungsweise Stadtgremien gewählt wird und die vom Familien-Ministerium gehört und informiert werden muss. Auch sollen die Eltern-Vertreter die Möglichkeit erhalten, an den Sitzungen des örtlichen Jugendhilfe-Ausschusses teilzunehmen.

Stimmen aus dem Plenum:

Ekkehard Klug (FDP): Die Mitspracherechte der Eltern an Kitas sollten schnell im Landesrecht unter Dach und Fach gebracht werden. Der Bildungsauftrag der Kitas macht Elternmitwirkung notwendig.

Heike Franzen (CDU): Eine rechtliche Grundlage für Elternvertretung kann nicht aus dem Boden gestampft werden. Alle Beteiligten müssen eine gemeinsame Lösung finden.

Astrid Höfs (SPD): Mitspracherechte der Eltern sind in jedem Fall erwünscht. Betroffen von einer gesetzlichen Änderung sind aber nicht nur die Zuständigkeiten des Landes, sondern auch die der Kreise, der privaten Träger der Kitas. Und dies hat Auswirkungen auf die jeweiligen Haushalte.

Monika Heinold (Grüne): Die Eltern gehören an den Tisch. Das Ziel ist die verbindliche Regelung der Mitwirkungsrechte von Eltern auf allen Ebenen.

Lars Harms (SSW): Für eine demokratische Bürgergesellschaft ist es entscheidend, dass die Bürger sich aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen. Daher ist ein besonderes Mitspracherecht wichtig.

Hintergrund:
  Die FDP-Fraktion legt dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vor, den das Parlament in Erster Lesung berät. Ziel der Liberalen ist eine stärkere Position der Eltern.
  Die Liberalen greifen damit ihren Vorstoß aus der abgelaufenen Wahlperiode wieder auf und legen dem Landtag ihren Antrag vom Dezember 2004 wortgleich erneut vor. Damals hatten alle Fraktionen ihre Zustimmung signalisiert. Der Sozialausschuss hatte jedoch bemängelt, in der knappen Zeit bis zur Landtagswahl sei „ein ernsthaftes Anhörungsverfahren" nicht mehr möglich. Die rot-grüne Mehrheit hatte mit dieser Begründung den Entwurf im Januar nach Zweiter Lesung abgelehnt.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2005/
texte/07_43_66_kitas_elementarpaedagogik.htm)

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Landtag will Hartz IV-Korrektur

Jugendliche aus sozialschwachen 
Familien benachteiligt

Kiel (SHL). Kinder von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (ALGII) sollen bei der Jobsuche gleiche Chancen haben wie ihre Altersgenossen aus wohlhabenderen Familien. Dies haben sich die Parteien des Landtages zum Ziel gesetzt. Hintergrund ist ein Problem, dass bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform aufgetaucht ist: Danach werden Jugendliche aus ALG II-Familien in den Landkreisen, die sich nach dem so genannten Optionsmodell selbst um ihre Arbeitslosen kümmern wollen, häufig bei der Berufsberatung und Vermittlung benachteiligt. Die Kreise – in Schleswig-Holstein sind das Schleswig-Flensburg und Nordfriesland – sind mit dieser Aufgabe offensichtlich überfordert, nachdem die Arbeitsagentur ihre Vermittlung wie geplant eingestellt hat. Ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD sowie ein SSW-Antrag zu diesem Thema wurden an den Sozialausschuss überwiesen.

CDU und SPD wollen dem Problem unter anderem mit dem so genanntem Fallmanagement zu Leibe rücken. Die große Koalition steht aber auch Korrekturen an Hartz IV offen gegenüber, so wie es der SSW fordert. Die Partei der dänischen Minderheit verlangt, dass die Kinder von Beziehern des neuen Arbeitslosengeldes II grundsätzlich bei der Lehrstellensuche genauso gut beraten werden wie andere Jugendliche auch.

"Vielleicht muss man mal mit den Leuten vor Ort reden"

"Es kann nicht sein, dass man Jugendliche ausgrenzt", monierte Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU). Lars Harms (SSW) kritisierte, dass sich die Arbeitsagenturen weigerten, sich um die Vermittlung der Jugendlichen aus ALG II-Haushalten zu kümmern. Eine gute Ausbildung sei für den Nachwuchs aus sozial schwachen Familien die beste Chance dauerhaft aus der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu entkommen, befand Torsten Geerdts (CDU).

Wolfgang Baasch (SPD) bemängelte, dass der Kreis Schleswig-Flensburg sich nicht ausreichend um die Vermittlung von arbeitslosen Jugendlichen bemüht habe. "Vielleicht muss man mal mit den Leuten vor Ort reden", schlug Monika Heinold (Grüne) vor. Womöglich werde sich das Problem dann erledigen. "Es geht hier um die Schwächsten der Schwachen", stellte Heiner Garg (FDP) fest. Es könne nicht sein, dass diese Menschen durch die Gesetzgebung auch noch zusätzlich bestraft werden.

Hintergrund:
  Der SSW fordert Nachbesserungen bei der Hartz IV-Gesetzgebung: Kinder von Beziehern des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) sollen bei der Lehrstellensuche genauso gut beraten werden wie andere Jugendliche auch. Dies ist beispielsweise in den Kreisen nicht mehr der Fall, die von dem so genannten Optionsmodell Gebrauch gemacht haben und sich nach wie vor selbst um diese ehemaligen Sozialhilfe-Bezieher und ihre Familien kümmern. In Schleswig-Holstein sind dies die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Hier hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Vermittlungstätigkeit eingestellt. Die neuen Sozialzentren des Kreises, die diese Aufgabe übernehmen sollen, sind aber nach Zeitungsberichten vielfach noch nicht darauf eingestellt. Zudem bemängelt der SSW, dass für jugendliche Lehrstellensuchende aus ALG II-Familien weniger finanzielle Mittel zur Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden.
  Das zum 1. Januar in Kraft getretene "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) soll unter dem Motto "Fördern und Fordern" die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt erleichtern. Bisherige erwerbslose Sozialhilfe-Empfänger erhalten erstmals das Recht auf Betreuung durch die Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen.
  Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, gibt es statt der bisherigen Arbeitslosen- oder Sozialhilfe das einheitliche steuerfinanzierte ALG II.
  Ein am Dienstag vor der Sitzung von CDU und SPD eingebrachter Antrag betont die Förderung von Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften.
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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Regierungserklärung

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
50 Jahre Bonn-
Kopenhagener-Erklärungen

Vereidigung: Neu im Landtag

Herzlichen Glückwunsch

I n n e n  / R e c h t

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Kommission zu Post- und Fernmeldegeheimnis
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F i n a n z e nt

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S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

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Elternrechte in Kitas
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Ausbildung u. ALGII
Anti-Diskriminierungsgesetz
Bericht:
Petitionsausschuss
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W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

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Mindestlohn/Entsendegesetz
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