Kiel (SHL). In Schleswig-Holstein sollen die
Eltern an Kindertagesstätten zukünftig mehr Mitspracherechte
bekommen. Mit breiter Mehrheit signalisierte der Landtag am
Mittwoch, 25. Mai 2005, in Erster Lesung einem entsprechenden
Gesetzesentwurf der FDP seine Zustimmung. Einzelheiten wie etwa
Fragen der Kosten sollen nun in den Ausschuss-Beratungen sowie
in einem Anhörungsverfahren mit den Betroffenen geklärt
werden. Der Entwurf wurde an die drei Ausschüsse für Soziales,
Bildung sowie Innen und Recht überwiesen.
Auch Bildungsministerin Ute
Erdsiek-Rave (SPD) bezeichnete den Vorstoß als wichtig und
richtig. Sie warb jedoch gleichzeitig für eine umfassende
Novelle des Kindertagesstätten-Gesetzes, in die der FDP-Entwurf
einfließen könne. Durch die angestrebte Neufassung solle neben
der Mitwirkung der Eltern auch der Bildungsauftrag der Kitas
sowie die Zusammenarbeit mit den Grundschulen gesetzlich
verankert werden. "Zügig aber solide" will die
Landesregierung eine eigene Novelle im Rahmen der Initiative
"Erfolgreich Starten" bis zum August erarbeiten. Laut
Erdsiek-Rave soll das Werk dann zum Jahresbeginn 2006 greifen.
Der Gesetzentwurf
der Liberalen lag dem Parlament bereits zum zweiten Mal vor. In der vergangenen Legislaturperiode war der
identische Text von der damaligen rot-grünen Koalition in
Zweiter Lesung abgelehnt worden. Jedoch hatten alle Fraktionen
zugesagt, nach einem Anhörungsverfahren schnell zügig erneut
darüber zu beraten. Künftig soll es in jedem Kreis und jeder
kreisfreien Stadt eine Eltern-Vertretung geben, in
Anlehnung an die Eltern-Beiräte der Schulen. Zudem soll
im Gesetz eine Landes-Elternvertretung verankert werden,
die von den Kreis- beziehungsweise Stadtgremien gewählt
wird und die vom Familien-Ministerium gehört und
informiert werden muss. Auch sollen die Eltern-Vertreter
die Möglichkeit erhalten, an den Sitzungen des örtlichen
Jugendhilfe-Ausschusses teilzunehmen.
Stimmen aus dem Plenum:
Ekkehard Klug (FDP):
Die Mitspracherechte der Eltern an Kitas sollten schnell im
Landesrecht unter Dach und Fach gebracht werden. Der
Bildungsauftrag der Kitas macht Elternmitwirkung notwendig.
Heike Franzen (CDU): Eine
rechtliche Grundlage für Elternvertretung kann nicht aus dem
Boden gestampft werden. Alle Beteiligten müssen eine gemeinsame
Lösung finden.
Astrid Höfs (SPD):
Mitspracherechte der Eltern sind in jedem Fall erwünscht.
Betroffen von einer gesetzlichen Änderung sind aber nicht nur
die Zuständigkeiten des Landes, sondern auch die der Kreise, der
privaten Träger der Kitas. Und dies hat Auswirkungen auf die
jeweiligen Haushalte.
Monika Heinold (Grüne):
Die Eltern gehören an den Tisch. Das Ziel ist die verbindliche
Regelung der Mitwirkungsrechte von Eltern auf allen Ebenen.
Lars Harms (SSW): Für
eine demokratische Bürgergesellschaft ist es entscheidend, dass
die Bürger sich aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen.
Daher ist ein besonderes Mitspracherecht wichtig.
Hintergrund:
Die
FDP-Fraktion legt dem Landtag einen Entwurf zur Änderung
des Kindertagesstättengesetzes vor, den das Parlament in
Erster Lesung berät. Ziel der Liberalen ist eine
stärkere Position der Eltern.
Die Liberalen greifen damit ihren Vorstoß aus der
abgelaufenen Wahlperiode wieder auf und legen dem Landtag
ihren Antrag vom Dezember 2004 wortgleich erneut vor.
Damals hatten alle Fraktionen ihre Zustimmung
signalisiert. Der Sozialausschuss hatte jedoch bemängelt,
in der knappen Zeit bis zur Landtagswahl sei „ein
ernsthaftes Anhörungsverfahren" nicht mehr möglich.
Die rot-grüne Mehrheit hatte mit dieser Begründung den
Entwurf im Januar nach Zweiter Lesung abgelehnt.
mehr
Informationen: plenum-online,
Januar
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2005/
texte/07_43_66_kitas_elementarpaedagogik.htm)
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