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Landesnaturschutzgesetz
soll verschlankt werden
Liberale wollen
Paragraphendschungel ausdünnen

Kiel (SHL). In Schleswig-Holstein soll das
Landesnaturschutzgesetz deutlich schlanker und bürgerfreundlicher
werden. Der Landtag signalisierte am Donnerstag, 26. Mai, dieser
Zielsetzung eines entsprechenden Gesetzentwurfs der FDP in Erster
Lesung seine Zustimmung. Über die konkrete Ausgestaltung des
Gesetzes bestanden jedoch Differenzen, die nun im Umwelt- und
Agrarausschuss sowie im Innen- und Rechtsausschuss beraten
werden.
Die bisherige Fassung des
Landesnaturschutzgesetzes besteht seit 1993 und enthält
gegenwärtig 102 Paragraphen. Der Neuentwurf der Liberalen hat nur
noch 52 Paragraphen. Die wichtigsten Änderungsvorschläge sind eine
Vorrangstellung für den freiwilligen Vertragsnaturschutz gegenüber
planerischen Eingriffen sowie eine öffentliche Auslegungs- und
Anhörungspflicht bei Verordnungen zum Gebietsschutz. Das
geltende Naturschutzgesetz kennt zudem die Möglichkeit einer
Enteignung von Grundstücken zugunsten des Landes, wenn dies zum
Wohle der Allgemeinheit notwendig erscheint. Im FDP-Entwurf fehlt
ein solcher Passus.
Grüne befürchten negative Folgen
Der Entwurf passe das Landesnaturschutzgesetz
ideologiefrei an die Vorgaben des Bundesrechtes an, begründete
Günther Hildebrand (FDP) den Vorstoß seiner Fraktion. Dadurch können viele Paragraphen
entfallen. Das wurde in den Reihen der Grünen anders gesehen: Der
"verschlankende" Entwurf setze bestehende Regelungen zum
Schutz der Natur außer Kraft und lade zum Missbrauch ein. Dies
werde negative Folgen für das gesamte Land nach sich ziehen,
vermutete Karl-Martin Hentschel (Grüne).
Herlich Marie Todsen-Reese von der CDU monierte
formale Aspekte. Die Vorlage sei nicht unbedingt nötig gewesen,
auch die große Koalition habe eine Deregulierung und
Entbürokratisierung zum Ziel. Bis 2006 werde dieses Gesetz von der
Landesregierung neu gestaltet. Konrad Nabel (SPD) gestand ein, dass
man in einer Koalition Kompromisse eingehen müsse. Dennoch müsse
die Umweltpolitik ihren hohen Stellenwert behalten. Lob für den
Entwurf kam vom SSW. Besonders positiv bewerte seine Partei den
Vorrang für den Vertragsnaturschutz, so Lars Harms.
Auch Umweltminister Christian von Boetticher (CDU)
reagierte positiv auf die Zielsetzung des Entwurfs. Es bestehe
grundsätzlicher Novellierungsbedarf, der jedoch über eine reine
Verschlankung des geltenden Rechts hinausgehe und auch Teil des
Koalitionsvertrags sei. Sein Ziel bestehe in einer "großen
Koalition für den Naturschutz", denn flächendeckender
Umweltschutz sei auf die Akzeptanz der Bürger angewiesen. Dies
könne helfen, dem Naturschutz das positive Image zu geben, das er
auch verdiene, so der Minister.
Hintergrund:
Die FDP-Fraktion legt dem Landtag eine
Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes vor. Dieses
Gesetz hat der Landtag 1993 verabschiedet und seitdem
mehrfach geändert. Es enthält in der zurzeit gültigen
Fassung 102 Paragraphen. Der Neuentwurf der Liberalen hat
nur noch 52 Paragraphen und sieht eine Reihe von
Änderungen vor. Einige Forderungen der Liberalen:
Die Freidemokraten wollen dem
Vertragsnaturschutz gegenüber staatlichen Regelungen den
Vorrang einräumen. Im geltenden Gesetz stehen die
vertraglichen Vereinbarungen gleichberechtigt neben den
planungsrechtlichen Festlegungen. Beim Erlass von
Schutzverordnungen sollen die Naturschutzbehörden nach
Willen der FDP die betroffenen Gemeinden eine dreimonatige
Anhörungsfrist einräumen sowie ihre Pläne öffentlich
auslegen. Laut geltendem Recht müssen die Betroffenen
lediglich informiert werden.
Das geltende Naturschutzgesetz kennt die
Möglichkeit einer Enteignung von Grundstücken zugunsten
des Landes, wenn dies zum Wohle der Allgemeinheit
notwendig erscheint. Im FDP-Entwurf fehlt ein solcher
Passus.
Zurzeit stehen 11,3 Prozent der Landesfläche unter
Naturschutz.
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