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Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatschG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/26
-Plenarprotokoll-

Landesnaturschutzgesetz soll verschlankt werden

Liberale wollen Paragraphendschungel ausdünnen

Kiel (SHL). In Schleswig-Holstein soll das Landesnaturschutzgesetz deutlich schlanker und bürgerfreundlicher werden. Der Landtag signalisierte am Donnerstag, 26. Mai, dieser Zielsetzung eines entsprechenden Gesetzentwurfs der FDP in Erster Lesung seine Zustimmung. Über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes bestanden jedoch Differenzen, die nun im Umwelt- und Agrarausschuss sowie im Innen- und Rechtsausschuss beraten werden. 

Die bisherige Fassung des Landesnaturschutzgesetzes besteht seit 1993 und enthält gegenwärtig 102 Paragraphen. Der Neuentwurf der Liberalen hat nur noch 52 Paragraphen. Die wichtigsten Änderungsvorschläge sind eine Vorrangstellung für den freiwilligen Vertragsnaturschutz gegenüber planerischen Eingriffen sowie eine öffentliche Auslegungs- und Anhörungspflicht bei Verordnungen zum Gebietsschutz.  Das geltende Naturschutzgesetz kennt zudem die Möglichkeit einer Enteignung von Grundstücken zugunsten des Landes, wenn dies zum Wohle der Allgemeinheit notwendig erscheint. Im FDP-Entwurf fehlt ein solcher Passus.

Grüne befürchten negative Folgen

Der Entwurf passe das Landesnaturschutzgesetz ideologiefrei an die Vorgaben des Bundesrechtes an, begründete Günther Hildebrand (FDP) den Vorstoß seiner Fraktion. Dadurch können viele Paragraphen entfallen. Das wurde in den Reihen der Grünen anders gesehen: Der "verschlankende" Entwurf setze bestehende Regelungen zum Schutz der Natur außer Kraft und lade zum Missbrauch ein. Dies werde negative Folgen für das gesamte Land nach sich ziehen, vermutete Karl-Martin Hentschel (Grüne). 

Herlich Marie Todsen-Reese von der CDU monierte formale Aspekte. Die Vorlage sei nicht unbedingt nötig gewesen, auch die große Koalition habe eine Deregulierung und Entbürokratisierung zum Ziel. Bis 2006 werde dieses Gesetz von der Landesregierung neu gestaltet. Konrad Nabel (SPD) gestand ein, dass man in einer Koalition Kompromisse eingehen müsse. Dennoch müsse die Umweltpolitik ihren hohen Stellenwert behalten. Lob für den Entwurf kam vom SSW. Besonders positiv bewerte seine Partei den Vorrang für den Vertragsnaturschutz, so Lars Harms.

Auch Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) reagierte positiv auf die Zielsetzung des Entwurfs. Es bestehe grundsätzlicher Novellierungsbedarf, der jedoch über eine reine Verschlankung des geltenden Rechts hinausgehe und auch Teil des Koalitionsvertrags sei. Sein Ziel bestehe in einer "großen Koalition für den Naturschutz", denn flächendeckender Umweltschutz sei auf die Akzeptanz der Bürger angewiesen. Dies könne helfen, dem Naturschutz das positive Image zu geben, das er auch verdiene, so der Minister.

Hintergrund:
  Die FDP-Fraktion legt dem Landtag eine Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes vor. Dieses Gesetz hat der Landtag 1993 verabschiedet und seitdem mehrfach geändert. Es enthält in der zurzeit gültigen Fassung 102 Paragraphen. Der Neuentwurf der Liberalen hat nur noch 52 Paragraphen und sieht eine Reihe von Änderungen vor. Einige Forderungen der Liberalen:
   Die Freidemokraten wollen dem Vertragsnaturschutz gegenüber staatlichen Regelungen den Vorrang einräumen. Im geltenden Gesetz stehen die vertraglichen Vereinbarungen gleichberechtigt neben den planungsrechtlichen Festlegungen. Beim Erlass von Schutzverordnungen sollen die Naturschutzbehörden nach Willen der FDP die betroffenen Gemeinden eine dreimonatige Anhörungsfrist einräumen sowie ihre Pläne öffentlich auslegen. Laut geltendem Recht müssen die Betroffenen lediglich informiert werden.
  Das geltende Naturschutzgesetz kennt die Möglichkeit einer Enteignung von Grundstücken zugunsten des Landes, wenn dies zum Wohle der Allgemeinheit notwendig erscheint. Im FDP-Entwurf fehlt ein solcher Passus.
  Zurzeit stehen 11,3 Prozent der Landesfläche unter Naturschutz.
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