Auf dieser Seite: Verwaltungsstruktur  –  Kommunale Zusammenarbeit

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Top 17: 
Koordinierung der Verwaltungsstrukturreform
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/98

Drucksache: 16/55
-Plenarprotokoll-
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Top 08: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/66(neu)
-Plenarprotokoll-
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Verwaltungsreform: 
Landtag weiter uneins

Schwarz-Rot weist Struktur-Konzepte von 
Grünen und SSW zurück

Kiel (SHL). Die von der großen Koalition geplante Reform der Verwaltungsstruktur erhitzt weiter die Gemüter im Landtag. Am Donnerstag, 26. Mai, erteilten CDU, SPD mit Unterstützung der FDP der Forderung der Grünen nach der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die die Straffung der kommunalen Strukturen mit den Kreisen und kreisfreien Städten landesweit koordinieren soll, eine klare Absage. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag des SSW. Dieser verlangte, dass eine externe Expertenkommission die Reformbemühungen der Landesregierung begleitet.

Insbesondere das Ansinnen der Grünen stieß auf Widerstand in den Reihen von Schwarz-Rot und bei Innenminister Ralf Stegner (SPD). Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka sprach von einem unzulässigen Eingriff in das Regierungshandeln. Es gebe keinen Zusatzbedarf an Koordination, erklärte er. Klaus-Peter Puls (SPD) betonte, dass die Kommunen bei der Durchführung der Reform bereits mit einbezogen würden und  lehnte die Einrichtung eines Gremiums zur Begleitung der Reform zum jetzigen Zeitpunkt ab. Dafür fehle es noch an konstruktiven und konkreten Vorschlägen. Stegner kündigte an, bei der Verwaltungsreform aufs Tempo drücken zu wollen: "Jeder Euro, der in überflüssige Bürokratie geht, fehlt uns", argumentierte er.  

SSW: Den Gordischen Knoten durchschlagen

"Warum sollten wir Gutes ändern?" kritisierte Günther Hildebrand (FDP) grundsätzlich die Diskussion. Während er sich für den Erhalt der bewährten Gebietseinteilung mit seinen elf Kreisen und vier kreisfreien Städte aussprach, forderte Karl-Martin Hentschel (Grüne) eine baldige Zusammenlegung der Kreise Pinneberg, Bad Segeberg, Steinburg und Dithmarschen zum Regionalkreis Unterelbe. Von der geforderten Arbeitsgruppe verspricht er sich ein abgestimmtes Verfahren, zumal die Landesregierung nur von freiwilligen Maßnahmen in Sachen Kreis- und Kommunalreform spreche. Die Reform sei überfällig, stellte auch Anke Spoorendonk (SSW) fest. Schleswig-Holstein brauche eine Reform aus einem Guss, die "den Gordischen Knoten von Aufgaben-, Kosten- und Gebietszuständigkeiten durchschlägt".

Die vom SSW geforderte Expertenkommission hätte unter anderem Modelle für eine Stärkung der kommunalen Demokratie, klare politische Verantwortlichkeiten und eine konsequente Bürgerorientierung entwickeln sollen. In eine ähnliche Richtung zielte der Antrag der Grünen. Er setzt auf eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landtages, der Kreise und der kreisfreien Städte. Das neue Regierungsbündnis bevorzugt unter anderem kommunale Zusammenschlüsse. Das Ziel: eine Mindesteinwohnerzahl von 8.000 auf Amtsebene. Dies soll bis zur Kommunalwahl 2008 erreicht werden. Zudem sollen die Kompetenzen von Landesbehörden (unter anderem Umweltämter, Ämter für ländliche Räume und Katasterämter) an die Kreise und kreisfreiern Städte abgegeben werden, die für die Aufgaben vier bis fünf so genannte "Dienstleistungszentren" einrichten sollen. 

Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein elf Kreise sowie vier kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster). Die Kreise sind in 1.126 Gemeinden, darunter 58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. 1.024 kleine Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammengeschlossen.

Hintergrund:
  Die Grünen fordern eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Landtag und Landesregierung zur Koordinierung der Verwaltungsstrukturreform. Eine solche Reform ist Bestandteil des schwarz-roten Koalitionsvertrags. Das neue Regierungsbündnis setzt unter anderem auf kommunale Zusammenschlüsse. Das Ziel: eine Mindesteinwohnerzahl von 8.000 auf Amtsebene. Dies soll bis zur Kommunalwahl 2008 erreicht werden. Zudem sollen die Kompetenzen von Landesbehörden (unter anderem Umweltämter, Ämter für ländliche Räume und Katasterämter) an die Kreise und kreisfreiern Städte abgegeben werden, die für die Aufgaben vier bis fünf so genannte "Dienstleistungszentren" einrichten sollen.
  Trotz seiner geringen Größe von nur gut 15.700 Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein eine vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster). Die Kreise sind in 1.126 Gemeinden, darunter 58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. 1.024 kleine Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammen geschlossen. Angesichts der kommunalen Finanzprobleme hat die Diskussion um eine erneute Gebietsreform und eine Neuaufteilung der Verwaltungskompetenzen an Aktualität gewonnen.
Ein während der Tagung eingereichter Antrag des SSW zu dem Thema zielt auf einen verbindlichen Zeitplan und auf klare Zielvorgaben. Der SSW fordert. dass das einzusetzende Expertenteam bis zum Ende dieses Jahres ein Konzept für eine Verwaltungsstrukturreform vorlegen soll. 
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Weniger Auflagen für Zweckverbände: 
per Gesetz oder Verordnung ?

Kiel (SHL). Für kommunale Zweckverbände sollen bei öffentlichen Bekanntmachungen künftig weniger strenge Auflagen gelten. Hierüber herrschte am Donnerstag, 26. Mai 2005, Einigkeit im Landtag. Dennoch stieß ein entsprechender Entwurf der Grünen zur Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Erster Lesung auf breite Ablehnung. Die Begründung von CDU, SPD, FDP, SSW und Landesregierung: Es sei keine Gesetzesänderung nötig, sondern lediglich eine Überarbeitung der betreffenden Landesverordnung. Nicht das Parlament, sondern die Regierung sei also der richtige Ansprechpartner.

Bislang müssen die Zweckverbände bei Satzungsänderungen oder –neufassungen die komplette Satzung in einer Tageszeitung veröffentlichen. Dies kann zu erheblichen Kosten führen. Die Grünen verweisen auf das Beispiel des Wege-Zweckverbandes der Gemeinden im Kreis Segeberg, der für die Veröffentlichung seiner neuen Abfallwirtschaftssatzung 15.000 Euro für vier komplette Zeitungsseiten bezahlen musste. Nach Meinung der grünen Fraktion soll künftig ein Hinweis auf die wesentlichen Änderungen ausreichen, verbunden mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Satzung und einer Veröffentlichung im Internet.

Schwarz-Rot, Liberale und SSW verwiesen darauf, dass die Landesregierung bereits mit der Überarbeitung der entsprechenden Verordnung beschäftigt sei. Hier sei darauf zu achten, dass die Neuregelung nicht nur für Zweckverbände, sondern auch für andere Institutionen wie Gemeinden, Kreise oder öffentlich-rechtliche Stiftungen gelten müsse. Die Grünen blieben trotz der breiten Kritik an ihrer Vorlage bei ihrer Auffassung und verwiesen auf ein entsprechendes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Der Innen- und Rechtsausschuss wird weiter bearbeiten.

Zweckverbände sind Zusammenschlüsse auf Kreis-, Gemeinde- und Amtsebene zur Koordinierung gemeinsamer Interessen, etwa im Bereich Wasserwirtschaft, Tourismus oder öffentlicher Nahverkehr.

Hauptredner: Karl-Martin Hentschel (Grüne), Wilfried Wengler (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Anke Spoorendonk (SSW), Innenminister Ralf Stegner (SPD)

Hintergrund:
  Die Grünen legen dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vor: Kommunale Zweckverbände sollen bei öffentlichen Bekanntmachungen weniger strenge Auflagen erfüllen müssen. Bislang müssen die Zweckverbände bei Satzungsänderungen oder –neufassungen die komplette Satzung in einer Tageszeitung veröffentlichen. Dies kann zu erheblichen Kosten führen. Die Grünen verweisen auf das Beispiel des Wege-Zweckverbandes der Gemeinden im Kreis Segeberg, der für die Veröffentlichung der neuen Satzung 15.000 Euro für vier komplette Zeitungsseiten bezahlen musste. Nach Auffassung der Grünen soll künftig ein Hinweis auf die wesentlichen Änderungen ausreichen, verbunden mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Satzung und einer Veröffentlichung im Internet.
  Zweckverbände sind Zusammenschlüsse auf Kreis-, Gemeinde- und Amtsebene zur Koordinierung gemeinsamer Interessen, etwa im Bereich Wasserwirtschaft, Tourismus oder öffentlicher Nahverkehr.
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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Regierungserklärung

Dringlichkeit: - - -

Außerdem notiert: 
50 Jahre Bonn-
Kopenhagener-Erklärungen

Vereidigung: Neu im Landtag

Herzlichen Glückwunsch

I n n e n  / R e c h t

1. Lesungen:
Informations-Freiheitsgesetz
Kommunale Zusammenarbeit
Gerichtsorganisation
(ohne Aussprache)
Gerichtspräsidien-Wahl
(ohne Aussprache)
Polizeiausbildung
(ohne Aussprache)
Wahlen:
Wahlkreis-Ausschuss
(ohne Aussprache)
Kommission zu Post- und Fernmeldegeheimnis
(ohne Aussprache)
Antrag:
Verwaltungs-Strukturreform
Berichte:
Verfassungsschutz
Postfilialen
(ohne Aussprache)
Datenschutz
(ohne Aussprache)

F i n a n z e nt

Anträge:
Steuer für Diesel-Rußfilter
Konto-Informationen/Banken

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

1. Lesung:
Elternrechte in Kitas
Anträge:
Auswirkungen "Job-Gipfel"
Ausbildung u. ALGII
Anti-Diskriminierungsgesetz
Bericht:
Petitionsausschuss
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
Mindestlohn/Entsendegesetz
Flughafen Holtenau

 A g r a r  /  U m w e l t  /
E n e r g i e / F o r s t e n

1. Lesung:
Landes-Naturschutzgesetz
Wahl:
Kleingartenausschuss
(ohne Aussprache)
Anträge:
Küstenschutz
Vogelschutz-Gebiete
Gentechnik in Landwirtschaft
Bericht:
Feinstaub-Richtlinie

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

1. Lesung:
NDR-Staatsvertrag
Anträge:
Kulturpolitik
Uni-Kliniken

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Antrag:
EU-Verfassung