Top 17:
Koordinierung der
Verwaltungsstrukturreform
Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/98
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Top 08:
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
Gesetzentwurf der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Verwaltungsreform:
Landtag weiter uneins
Schwarz-Rot
weist Struktur-Konzepte von
Grünen und SSW zurück
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Kiel (SHL). Die von der großen Koalition
geplante Reform der Verwaltungsstruktur erhitzt weiter die
Gemüter im Landtag. Am Donnerstag, 26. Mai, erteilten CDU, SPD
mit Unterstützung der FDP der Forderung der Grünen nach der
Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die die Straffung der
kommunalen Strukturen mit den Kreisen und kreisfreien Städten
landesweit koordinieren soll, eine klare Absage. Keine Mehrheit
fand auch ein Antrag des SSW. Dieser verlangte, dass eine
externe Expertenkommission die Reformbemühungen der
Landesregierung begleitet.
Insbesondere das Ansinnen der Grünen stieß auf
Widerstand in den Reihen von Schwarz-Rot und bei Innenminister
Ralf Stegner (SPD). Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka sprach
von einem unzulässigen Eingriff in das Regierungshandeln. Es
gebe keinen Zusatzbedarf an Koordination, erklärte er. Klaus-Peter
Puls (SPD) betonte, dass die Kommunen bei der Durchführung der
Reform bereits mit einbezogen würden und lehnte die
Einrichtung eines Gremiums zur Begleitung der Reform zum
jetzigen Zeitpunkt ab. Dafür fehle es noch an konstruktiven und
konkreten Vorschlägen. Stegner kündigte an, bei der
Verwaltungsreform aufs Tempo drücken zu wollen: "Jeder
Euro, der in überflüssige Bürokratie geht, fehlt uns",
argumentierte er.
SSW: Den Gordischen Knoten durchschlagen
"Warum sollten wir Gutes ändern?"
kritisierte Günther Hildebrand (FDP) grundsätzlich die
Diskussion. Während er sich für den Erhalt der bewährten
Gebietseinteilung mit seinen elf Kreisen und vier kreisfreien
Städte aussprach, forderte Karl-Martin Hentschel (Grüne) eine baldige Zusammenlegung der Kreise Pinneberg, Bad Segeberg, Steinburg und Dithmarschen zum Regionalkreis Unterelbe. Von der geforderten Arbeitsgruppe verspricht er sich ein abgestimmtes Verfahren, zumal die Landesregierung nur von freiwilligen Maßnahmen in Sachen Kreis- und Kommunalreform spreche.
Die Reform
sei überfällig, stellte auch Anke Spoorendonk (SSW) fest.
Schleswig-Holstein brauche eine Reform aus einem Guss, die
"den Gordischen Knoten von Aufgaben-, Kosten- und
Gebietszuständigkeiten durchschlägt".
Die vom SSW geforderte Expertenkommission hätte
unter anderem Modelle für eine Stärkung der kommunalen
Demokratie, klare politische Verantwortlichkeiten und eine
konsequente Bürgerorientierung entwickeln sollen. In eine
ähnliche Richtung zielte der Antrag der Grünen. Er setzt auf
eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landtages, der Kreise und
der kreisfreien Städte. Das neue
Regierungsbündnis bevorzugt unter anderem kommunale
Zusammenschlüsse. Das Ziel: eine Mindesteinwohnerzahl von 8.000
auf Amtsebene. Dies soll bis zur Kommunalwahl 2008 erreicht
werden. Zudem sollen die Kompetenzen von Landesbehörden (unter
anderem Umweltämter, Ämter für ländliche Räume und
Katasterämter) an die Kreise und kreisfreiern Städte abgegeben
werden, die für die Aufgaben vier bis fünf so genannte
"Dienstleistungszentren" einrichten sollen.
Derzeit gibt es in
Schleswig-Holstein elf Kreise sowie vier
kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg,
Neumünster). Die Kreise sind in 1.126 Gemeinden, darunter
58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. 1.024 kleine
Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammengeschlossen.
Hintergrund:
Die Grünen
fordern eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Landtag und
Landesregierung zur Koordinierung der
Verwaltungsstrukturreform. Eine solche Reform ist
Bestandteil des schwarz-roten Koalitionsvertrags. Das neue
Regierungsbündnis setzt unter anderem auf kommunale
Zusammenschlüsse. Das Ziel: eine Mindesteinwohnerzahl von
8.000 auf Amtsebene. Dies soll bis zur Kommunalwahl 2008
erreicht werden. Zudem sollen die Kompetenzen von
Landesbehörden (unter anderem Umweltämter, Ämter für
ländliche Räume und Katasterämter) an die Kreise und
kreisfreiern Städte abgegeben werden, die für die
Aufgaben vier bis fünf so genannte
"Dienstleistungszentren" einrichten sollen.
Trotz seiner geringen Größe von nur gut 15.700
Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes
der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein
eine vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der
letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier
kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg,
Neumünster). Die Kreise sind in 1.126 Gemeinden, darunter
58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. 1.024 kleine
Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammen geschlossen.
Angesichts der kommunalen Finanzprobleme hat die
Diskussion um eine erneute Gebietsreform und eine
Neuaufteilung der Verwaltungskompetenzen an Aktualität
gewonnen.
Ein während der Tagung eingereichter Antrag des SSW zu
dem Thema zielt auf einen verbindlichen Zeitplan und auf
klare Zielvorgaben. Der SSW fordert. dass das
einzusetzende Expertenteam bis zum Ende dieses Jahres ein
Konzept für eine Verwaltungsstrukturreform vorlegen
soll.
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Weniger
Auflagen für Zweckverbände:
per Gesetz oder Verordnung ?
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Kiel (SHL). Für kommunale Zweckverbände sollen
bei öffentlichen Bekanntmachungen künftig weniger strenge
Auflagen gelten. Hierüber herrschte am Donnerstag, 26. Mai
2005, Einigkeit im Landtag. Dennoch stieß ein entsprechender
Entwurf der Grünen zur Änderung des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit in Erster Lesung auf breite Ablehnung. Die
Begründung von CDU, SPD, FDP, SSW und Landesregierung: Es sei keine
Gesetzesänderung nötig, sondern lediglich eine Überarbeitung
der betreffenden Landesverordnung. Nicht das Parlament, sondern
die Regierung sei also der richtige Ansprechpartner.
Bislang müssen die Zweckverbände bei
Satzungsänderungen oder –neufassungen die komplette Satzung
in einer Tageszeitung veröffentlichen. Dies kann zu erheblichen
Kosten führen. Die Grünen verweisen auf das Beispiel des
Wege-Zweckverbandes der Gemeinden im Kreis Segeberg, der für
die Veröffentlichung seiner neuen Abfallwirtschaftssatzung
15.000 Euro für vier komplette Zeitungsseiten bezahlen musste.
Nach Meinung der grünen Fraktion soll künftig ein Hinweis auf
die wesentlichen Änderungen ausreichen, verbunden mit der
Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Satzung und einer
Veröffentlichung im Internet.
Schwarz-Rot, Liberale und SSW verwiesen darauf,
dass die Landesregierung bereits mit der Überarbeitung der
entsprechenden Verordnung beschäftigt sei. Hier sei darauf zu
achten, dass die Neuregelung nicht nur für Zweckverbände,
sondern auch für andere Institutionen wie Gemeinden, Kreise
oder öffentlich-rechtliche Stiftungen gelten müsse. Die
Grünen blieben trotz der breiten Kritik an ihrer Vorlage bei
ihrer Auffassung und verwiesen auf ein entsprechendes Gutachten
des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Der Innen- und
Rechtsausschuss wird weiter bearbeiten.
Zweckverbände sind Zusammenschlüsse auf
Kreis-, Gemeinde- und Amtsebene zur Koordinierung gemeinsamer
Interessen, etwa im Bereich Wasserwirtschaft, Tourismus oder
öffentlicher Nahverkehr.
Hauptredner:
Karl-Martin Hentschel (Grüne), Wilfried Wengler (CDU),
Klaus-Peter Puls (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Anke
Spoorendonk (SSW), Innenminister Ralf Stegner (SPD)
Hintergrund:
Die Grünen legen dem Landtag einen Entwurf zur
Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vor:
Kommunale Zweckverbände sollen bei öffentlichen
Bekanntmachungen weniger strenge Auflagen erfüllen
müssen. Bislang müssen die Zweckverbände bei
Satzungsänderungen oder –neufassungen die komplette
Satzung in einer Tageszeitung veröffentlichen. Dies kann
zu erheblichen Kosten führen. Die Grünen verweisen auf
das Beispiel des Wege-Zweckverbandes der Gemeinden im
Kreis Segeberg, der für die Veröffentlichung der neuen
Satzung 15.000 Euro für vier komplette Zeitungsseiten
bezahlen musste. Nach Auffassung der Grünen soll künftig
ein Hinweis auf die wesentlichen Änderungen ausreichen,
verbunden mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die
Satzung und einer Veröffentlichung im Internet.
Zweckverbände sind Zusammenschlüsse auf Kreis-,
Gemeinde- und Amtsebene zur Koordinierung gemeinsamer
Interessen, etwa im Bereich Wasserwirtschaft, Tourismus
oder öffentlicher Nahverkehr.
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